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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Folgen des Brexit für Deutschland und Europa: Innenpolitik

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

16.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/440420.09.2018

Folgen des Brexit für Deutschland und Europa: Innenpolitik

der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Karlheinz Busen, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, OIaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Wolfgang Kubicki, Alexander Kulitz, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Christoph Meyer, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Johannes Vogel (Olpe), Sandra Weeser, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 23. Juni 2016 stimmten 51,9 Prozent der britischen Wähler im sogenannten Brexit-Referendum für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit). Dieser Tag markiert eine historische Zäsur in der Geschichte der europäischen Integration, für die es keine Präzedenzfälle gibt.

In der Folge teilte das Vereinigte Königreich dem Europäischen Rat am 29. März 2017 mit, dass es gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union aus der EU auszutreten beabsichtigt. Damit begann eine Frist von zwei Jahren, die am 29. März 2019 mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union enden wird.

Gegenwärtig laufen die Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union über die Bedingungen des Austritts sowie die zukünftigen Beziehungen. Unabhängig davon, wie die Verhandlungen ausgehen, wird deren Ergebnis das Leben von Millionen Menschen über viele Jahre prägen.

Die europäische Integration hat Europa Frieden und Wohlstand gebracht und zu einem bislang beispiellosen Grad an Zusammenarbeit und Verflechtung der EU- Mitgliedstaaten geführt. Ob auf Reisen, beim Schüleraustausch, im Geschäftsleben oder in Wissenschaft und Forschung, zahlreiche Bürger, Unternehmen, staatliche wie nichtstaatliche Institutionen auf beiden Seiten des Ärmelkanals profitieren täglich von den Erleichterungen, welche der europäische Integrationsprozess gebracht hat.

Die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die Europäische Union zu verlassen, konfrontiert all diese Akteure mit erheblichen Unsicherheiten. So fürchten zahlreiche EU-Bürger, die sich im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit entschieden haben, ein Leben in Großbritannien aufzubauen, nun um ihre sicher geglaubten Rechte. Mittelständische Betriebe müssen damit rechnen, dass neue Handelshemmnisse entstehen und sehen ihre langfristigen Planungen dadurch erschwert, dass sie keine Klarheit über die zukünftige Anwendbarkeit von EU- Recht haben. Hochseefischer sind in ihrer Existenz bedroht, weil das bestehende System der Fangquoten teilweise außer Kraft gesetzt werden wird. Universitäten und Bildungseinrichtungen können derzeit nicht abschätzen, ob die grenzüberschreitende Forschung weiterhin im selben Maße möglich sein wird und ob Bildungsabschlüsse auch in Zukunft gegenseitige Anerkennung erfahren werden.

Die Luftverkehrsindustrie benötigt zur reibungskosen Fortsetzung des Flugbetriebs ein neues Luftverkehrsabkommen, da der Sektor von den Regularien der Welthandelsorganisation (WTO) ausgenommen ist. Nicht zuletzt müssen sich auch staatliche Institutionen und Behörden auf erhebliche Veränderungen einstellen.

In den am 29. April 2017 vom Europäischen Rat verabschiedeten Leitlinien zu den Brexit-Verhandlungen wurden nationale Behörden, Unternehmen und andere Akteure aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sich auf die Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs vorzubereiten.

Diese Vorbereitungen werden dadurch erschwert, dass es nach wie vor keine Sicherheit über das zu erwartende Austrittsszenario gibt. Ob „cliff-edge Brexit“, „hard Brexit“, ein Freihandelsabkommen nach dem Vorbild des Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens CETA oder gar ein Verbleib Großbritanniens im Binnenmarkt und der Zollunion, jedes dieser Szenarien hätte völlig andere Konsequenzen für die Betroffenen. Knapp sechs Monate vor dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union und knapp zweieinhalb Jahre vor dem zu erwartenden Ende der Übergangsphase gibt es mehr Fragen als Antworten.

Zugleich stocken die Verhandlungen und die Wahrscheinlichkeit für ein No-Deal-Szenario, das unweigerlich zu großen Verwerfungen würde, steigt unaufhörlich.

Die Fragesteller sind der Auffassung, dass unsere Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf haben, Antworten auf diese drängenden Fragen zu bekommen. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Interessen im Zuge der Brexit- Verhandlungen gewahrt bleiben. Und sie haben Anspruch darauf, dass die Bundesregierung sich auch auf einen ungeordneten Brexit vorbereitet, ihnen Rechenschaft über den Stand dieser Vorbereitungen leistet und sie in ihren eigenen Vorbereitungen unterstützt.

Obwohl die Fragesteller bereits am 27. April 2018 eine umfassende Große Anfrage an die Bundesregierung richteten, um Antworten auf diese Fragen zu bekommen, steht eine Reaktion der Bundesregierung weiterhin aus und ist mit der Frist 31. Mai 2019 versehen worden. Die Antwort der Bundesregierung müsste dadurch erst zwei Monate nach einem erfolgten Brexit dem Deutschen Bundestag und den Bürgerinnen und Bürgern vorliegen. Auch hat der Deutsche Bundestag als zentraler Ort der politischen Debatte in Deutschland sich noch nicht in ausreichendem Maße mit den Folgen des Brexit beschäftigt. Währenddessen bereitet die britische Regierung sich öffentlichkeitswirksam auf den ungeordneten Austritt vor, publiziert „technische Hinweise“ an Bürgerinnen und Bürger sowie zahlreiche Branchen und Sektoren der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens, um für alle Eventualitäten gewappnet zu sein. Auf eine entsprechende Reaktion der Bundesregierung wartet man bisher vergeblich. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist, mehr über den aktuellen Stand der Vorbereitungen der Bundesregierung zu erfahren und endlich eine öffentliche Debatte über die Folgen des Austrittes für Deutschland zu ermöglichen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Anträge auf Wiedereinbürgerung auf Grundlage von Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes bei deutschen Auslandsvertretungen im Vereinigten Königreich seit dem 23. Juni 2016 entwickelt?

2

Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu den Vorschlägen der britischen Premierministerin Theresa May für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich in Sicherheitsfragen nach einem Brexit, die diese in ihrer Rede auf der Münchener Sicherheitskonferenz am 17. Februar 2018 unterbreitet hat, insbesondere zum Abschluss eines so genannten Sicherheitsvertrags?

3

Gibt es aus Sicht der Bundesregierung für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich in Sicherheitsfragen nach einem Brexit Alternativen zum Abschluss eines Sicherheitsvertrags?

Wenn ja, welche?

4

Sollte ein Sicherheitsvertrag oder ein alternatives Modell nach Auffassung der Bundesregierung die derzeitigen Möglichkeiten des Opt-ins und Opt-outs für das Vereinigte Königreich bei EU-Maßnahmen in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts fortführen?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

5

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein solcher Sicherheitsvertrag oder ein alternatives Modell unabhängig von den übrigen Vereinbarungen über die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geschlossen werden sollte?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

6

Welche Elemente der polizeilichen Zusammenarbeit sollen nach Auffassung der Bundesregierung in Zukunft in einem Sicherheitsvertrag oder in einem alternativen Modell zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich geregelt werden?

7

Welche Elemente der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen sollen nach Auffassung der Bundesregierung in Zukunft in einem Sicherheitsvertrag oder in einem alternativen Modell zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich geregelt werden?

8

Welche Projekte und Kooperation der bilateralen Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen existieren derzeit zwischen dem Vereinigten Königreich und der Bundesrepublik Deutschland?

9

In welcher Form sollen diese Projekte und Kooperationen nach Auffassung der Bundesregierung nach einem Brexit fortgeführt werden?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die Zukunft der britischen Europol- Mitgliedschaft nach einem Brexit vor dem Hintergrund der seit Mai 2017 geltenden Europol-Verordnung (EU) 2016/794?

11

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Vereinigte Königreich nach einem etwaigen Brexit ähnlich wie Kanada, Norwegen oder die Schweiz als Drittstaat an Europol beteiligt werden sollte?

Wenn ja, welche Art von Vereinbarung befürwortet die Bundesregierung?

12

Sollte Großbritannien nach Auffassung der Bundesregierung nach einem etwaigen Brexit vollwertiges Mitglied von Europol sein?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht, und wie soll die Kooperation Großbritanniens mit Europol stattdessen erfolgen?

13

Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung das Verhältnis zwischen einem möglichen Sicherheitsvertrag zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich oder einem alternativen Modell auf der einen Seite und der britischen Europol-Mitgliedschaft auf der anderen Seite ausgestaltet sein?

14

Sollte das Vereinigte Königreich nach Ansicht der Bundesregierung nach einem Brexit am Gemeinsamen parlamentarischen Kontrollausschuss im Sinne von Artikel 88 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 51 der Europol-Verordnung beteiligt sein?

Wenn ja, warum, und inwieweit?

Wenn nein, warum nicht?

15

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Vereinigte Königreich nach einem etwaigen Brexit uneingeschränkten Zugang zu den Datenbanken von Europol erhalten und Datensätze liefern sollte?

Wenn ja, warum, und in wieweit?

Wenn nein, warum nicht?

16

Insoweit das Vereinigte Königreich nach einem etwaigen Brexit weiterhin Datensätze an Europol liefert und Zugriff auf Datensätze erhält, welche datenschutzrechtlichen Bestimmungen würden nach Auffassung der Bundesregierung hierfür gelten?

Welche datenschutzrechtlichen Bestimmungen sollten nach Auffassung der Bundesregierung hierfür gelten?

17

Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung die Kooperation des Vereinigten Königreichs mit der EU-Justizbehörde Eurojust nach einem Brexit ausgestaltet sein?

18

Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung die Kooperation des Vereinigten Königreichs mit der Europäischen Polizeiakademie (CEPOL) nach einem Brexit ausgestaltet sein?

19

Sollte Großbritannien aus Sicht der Bundesregierung nach einem etwaigen Brexit am Schengener Informationssystem (SIS) teilnehmen?

Wenn ja, warum, inwieweit, und unter welchen Umständen?

Wenn nein, warum nicht?

20

Sollte das Vereinigte Königreich nach Auffassung der Bundesregierung an der im Rahmen der Novelle des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) geplanten Dublin-IV-Verordnung teilnehmen können?

Wenn ja, sollten die britischen Opt-out-Möglichkeiten aus der Dublin-III-Verordnung fortbestehen?

21

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Vereinigte Königreich sich nach einem etwaigen Brexit weiterhin selektiv an der Einwanderungspolitik der EU beteiligen können sollte?

An welchen Rechtsakten sollte sich das Vereinigte Königreich nach Auffassung der Bundesregierung dabei beteiligen dürfen?

22

Welche Auswirkungen hat der Brexit nach Ansicht der Bundesregierung für die europäische Grenzschutzagentur Frontex und ihre Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich?

23

Verfügt das Vereinigte Königreich nach einem etwaigen Brexit nach Ansicht der Bundesregierung über ein angemessenes Datenschutzniveau im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, insbesondere im Hinblick auf Befugnisse der dortigen Polizei-, Strafverfolgungs- und Nachrichtendienstbehörden und deren Kooperation mit den Nachrichtendiensten der Vereinigten Staaten von Amerika?

Berlin, den 11. September 2018

Christian Lindner und Fraktion

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