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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Machtkämpfe von Milizen der "Einheitsregierung" in Libyen

Erkenntnisse zum Milizenkartell in Tripolis, Einfluss der Milizen auf staatliche Institutionen, an den Kämpfen seit Ende August 2018 beteiligte Akteure, Angriffe auf Flüchtlingslager, Sicherheitslage in der Hauptstadt; Anschluss libyscher Behörden an das EU-Überwachungsnetzwerk Eurosur, Eröffnung des Flüchtlingslagers vom UNHCR, Stärke der Präsidentengarde, Ausbildung durch die Europäische Gendarmerietruppe, Kooperationen zwischen militärischen EU- und NATO-Missionen im Mittelmeer<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

25.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/447924.09.2018

Machtkämpfe von Milizen der „Einheitsregierung“ in Libyen

der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, Christine Buchholz, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit dem 27. August 2018 bekämpfen sich Milizen aus westlibyschen Städten sowie aus Tripolis mit Panzern, Kampfflugzeugen und Kurzstreckenraketen („Zwischen den Fronten“, junge Welt vom 4. September 2018). Die militärischen Auseinandersetzungen begannen, nachdem die sogenannte Siebte Infanteriebrigade aus Tarhuna in die Hauptstadt vorrückte. Als Ziel gab deren Kommandeur an, eine rivalisierende Koalition von vier Milizen aus Tripolis vertreiben zu wollen („Kampf um die Kassen“, taz vom 3. September 2018). Diese hätten laut dem Kommandeur „die Einheitsregierung und die Zentralbank unter ihre Kontrolle gebracht“.

Die sich bekämpfenden Milizen hatten sich in der Vergangenheit sämtlich der international anerkannten „Einheitsregierung“ gegenüber loyal erklärt. Die Behörde der von Fayiz al-Sarradsch als Premierminister geführten Regierung (etwa das Innenministerium oder das Verteidigungsministerium) bezahlt die Gehälter der Truppen und kommt Berichten zufolge auch für die Kosten von ärztlichen Behandlungen und Krankenhausaufenthalten auf. Mittlerweile hat die „Einheitsregierung“ den Ausnahmezustand für Tripolis ausgerufen. Die Siebte Brigade hat einen von den USA, England und Frankreich geforderten Waffenstillstand abgelehnt. Mehr als 100 Menschen wurden bislang getötet, mindestens 150 wurden verletzt. Wegen der anhaltenden Kämpfe soll die sogenannte libysche Küstenwache zusammengebrochen sein („Libia, allarme profughi e piano sugli sbarchi a rischio. La Guardia costiera così non può operare“, www.corriere.it vom 4. September 2018). Für Patrouillenschiffe gebe es keinen Treibstoff mehr, zudem sei unklar, welchen Milizen sich die auflösenden Marineeinheiten zuordnen.

Von den Kämpfen sind auch an der westlibyschen Küste gefangene Geflüchtete betroffen. Am 30. August starben mindestens sechs Menschen nach einem Granatenbeschuss in einem Flüchtlingslager im Stadtteil Al-Fallah. Viele Geflüchtete wurden inzwischen vom UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR und dem libyschen Roten Halbmond evakuiert.

Am 4. September 2018 gaben die Vereinten Nationen bekannt, dass die bewaffneten Milizen eine Waffenruhe unterzeichnet hätten (http://gleft.de/2s09). Dieses Abkommen sei unter der Schirmherrschaft des UN-Gesandten für Libyen, Ghassan Salamé, zustande gekommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Einschätzung vertritt die Bundesregierung zur Macht von Milizen in Tripolis gegenüber der „Einheitsregierung“ in Bezug auf Politik, Wirtschaft und Verwaltung?

2

Was ist der Bundesregierung über gerechtfertigte Korruptionsvorwürfe gegenüber den in Tripolis herrschenden Milizen bekannt?

3

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Milizen welcher Städte oder Regionen an den Kämpfen in Libyen Ende August bzw. Anfang September 2018 beteiligt sind bzw. waren?

a) Welche dieser Milizen hat sich der „Einheitsregierung“ gegenüber loyal erklärt?

b) Zu welchen Ministerien gehören diese Milizen bzw. von welchen Ministerien werden diese bezahlt?

c) Was ist der Bundesregierung über eine „Abschreckungseinheit“ bekannt, und inwiefern trifft es zu, dass diese dem Innenministerium unterstellt ist („Aufstand gegen das Kartell von Tripolis“, spiegel.de vom 3. September 2018)?

d) Welche Gebiete, Gefängnisse und sonstigen staatlichen Einrichtungen werden von der Miliz kontrolliert?

e) Was ist der Bundesregierung über eine „Nawasi-Brigade“ bekannt, und welchem Ministerium ist diese unterstellt?

f) Inwiefern trifft es zu, dass die „Nawasi-Brigade“ dafür berüchtigt ist, Homosexuelle zu verfolgen?

4

Welchen der Ende August bzw. Anfang September 2018 kämpfenden Milizen unterstehen nach Kenntnis der Bundesregierung welche Gefängnisse und Lager für Geflüchtete?

a) Was ist der Bundesregierung über die gegenwärtige Situation in den Lagern bekannt, in denen Migrantinnen und Migranten unter menschenunwürdigen Bedingungen eingesperrt sind (http://gleft.de/2rj)?

b) Welche Auswirkungen haben die kriegsähnlichen Zustände aus Sicht der Bundesregierung auf die Sicherheitslage von Geflüchteten?

5

Welche Lager wurden im Rahmen der Kämpfe Ende August bzw. Anfang September 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung angegriffen oder getroffen, und welche Lager waren auf andere Weise (etwa durch Unterversorgung) davon betroffen?

a) Welche Lager wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von welchen Organisationen evakuiert, und wohin wurden die Geflüchteten gebracht?

b) Inwieweit hält es die Bundesregierung mittlerweile für bedenklich oder nicht mehr vertretbar, auf Hoher See Gerettete in die betreffenden Lager zu verbringen?

6

Wie unsicher muss die Lage in Tripolis konkret sein, damit die Bundesregierung es für generell unverantwortlich hält, flüchtende Menschen dorthin zurückzubringen bzw. die libysche Küstenwache mit der Verbringung zu mandatieren (http://gleft.de/2rZ)?

7

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie viele Gefangene im Rahmen der Kämpfe Ende August bzw. Anfang September 2018 aus welchen Gefängnissen geflohen sind, und von welchen Milizen werden diese Gefängnisse befehligt?

8

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die sogenannte libysche Küstenwache oder die zivile Seepolizei von den Kämpfen in Libyen Ende August bzw. Anfang September 2018 betroffen sind oder waren?

a) Welche der kämpfenden Milizen stellen nach gegenwärtigem Stand welche Einheiten dieser zivilen oder militärischen Küstenwachen?

b) Inwiefern ist die sogenannte Küstenwache nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin nicht einsatzbereit, da es an Treibstoff, Ersatzteilen oder Besatzungen mangelt (http://gleft.de/2s1), und falls diese Defizite behoben wurden, durch wen?

9

Was ist der Bundesregierung über den Fortschritt des Anschlusses libyscher Sicherheitsbehörden an das EU-Überwachungsnetzwerk EUROSUR (European Border Surveillance System) (bzw. an dessen regionales Subsystem „Seepferdchen Mittelmeer) bekannt (http://gleft.de/2qG)?

10

Wann soll das vom UNHCR geführte „offene Zentrum“ in Tripolis, in dem zunächst 300 Geflüchtete vor ihrer Verbringung nach Niger „zwischenzeitlich untergebracht werden sollen“, nach Kenntnis der Bundesregierung eröffnen (Bundestagsdrucksache 19/4164, Antwort zu Frage 26)?

11

Was ist der Bundesregierung über Fälle bekannt, in denen mutmaßliche Schleuser mit Abzeichen des UNHCR aufgetreten sind (http://gleft.de/2rY; bitte belegen)?

12

Was ist der Bundesregierung über die Stärke der Präsidentengarde der libyschen „Einheitsregierung“ bekannt (bitte für die militärische und polizeiliche Komponente angeben)?

a) Welcher Aufwuchs ist hierzu anvisiert?

b) Was ist der Bundesregierung über die Gründung einer „Special Deterrence Force“ durch die libysche „Einheitsregierung” bekannt, und welchem Ministerium ist diese zugehörig?

13

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Überlegungen existieren, die Europäische Gendarmerietruppe (EUROGENDFOR) stärker in Ausbildungsmaßnahmen der Europäischen Union in Libyen (etwa der Präsidentengarde der libyschen „Einheitsregierung“) einzubinden?

14

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu der im Libyen-Sanktionskomitee des UN-Sicherheitsrates behandelten Frage, ob Libyens Marine eine 2013 zur Reparatur nach Malta gebrachte Fregatte zurückerhalten darf, um dieses schwer bewaffnet auch gegen „Schleuser“ einzusetzen (http://gleft.de/2rV)?

15

Welche „Synergien“ und „Kooperationen“ sind der Bundesregierung zwischen der EU-Militärmission EUNAVFOR MED und der NATO-Mission SEA GUARDIAN im Mittelmeer bekannt und welche sollen zukünftig „verbessert“ werden (http://gleft.de/2rW)?

Berlin, den 11. September 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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