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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verwendung von Blasenschleiern beim Sprengen von Altmunition

(insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

23.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/451125.09.2018

Verwendung von Blasenschleiern beim Sprengen von Altmunition

der Abgeordneten Cornelia Möhring, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die fortschreitende Kommerzialisierung des Meeresbodens von Nord- und Ostsee führt zu verstärkten Interaktionen mit Altmunition. So wurden nach Angaben in den Fortschrittsberichten des BLANO (Bund/Länder-Ausschusses Nord- und Ostsee)-Expertenkreises „Munition im Meer“ im Zeitraum von 2015 bis 2017 in deutschen Meeresgewässern mindestens 171 Sprengungen von Altmunition durchgeführt, die weitaus meisten davon im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windenergie.

Die bei derartigen Sprengungen entstehenden Schockwellen sind in der Lage, noch in über 10 km Entfernung das Gehör von Schweinswalen zu schädigen sowie schwere Verletzungen bei Meeressäugetieren, tauchenden Vögeln und Fischen zu verursachen (siehe Benda-Beckmann et al. 2015). Als ein Bewertungskriterium der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) zu Deskriptor 11 wird formuliert: „Die räumliche Verteilung, die Dauer und die Intensität der Beschallung durch anthropogen verursachten Impulsschall erreichen keine Werte, die Populationen von Meerestieren beeinträchtigen“.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) empfiehlt deshalb bei Sprengungen von Altmunition die Verwendung eines Blasenschleiers, dessen Einsatz beim Rammen von Windparkfundamenten inklusive begleitender Schallmessungen bereits seit mehreren Jahren in Nebenbestimmungen zur Genehmigung von Offshore-Windparks vorgeschrieben ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Welche Folgerungen lassen sich nach Auffassung der Bundesregierung angesichts der seit einigen Jahren in deutschen Gewässern verstärkt durchgeführten Sprengungen für die in der deutschen Nord- und Ostsee vorkommenden Schweinswalpopulationen vor dem Hintergrund ableiten, dass kürzlich veröffentlichte niederländische Untersuchungen (von Benda-Beckmann et al. 2015) zu dem Schluss kommen, dass die von der niederländischen Marine in der Nordsee durchgeführten Sprengungen von Altmunition negative Auswirkungen auf die in niederländischen Gewässern vorkommende Schweinswalpopulation hat?

2

Bei wie vielen Sprengungen (bitte getrennt nach Jahren 2015, 2016 und 2017 sowie nach Windparkbaufeldern, Stromleitungstrassen, Pipelines und Fahrwasserräumungen angeben) wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein Blasenschleier eingesetzt? Welche Minderung der Schockwelle wurde dabei im Einzelfall erzielt? Bei wie vielen Sprengungen kam kein Blasenschleier zum Einsatz?

3

Welche weiteren Minderungsmaßnahmen zum Schutz von Meerestieren wurden im Einzelnen bei den in der Antwort zu Frage 3 aufgeführten Sprengungen ergriffen, bei denen kein Blasenschleier eingesetzt wurde (bitte mit Anzahl der Sprengungen Ladungsgewicht angeben)? Wo und wann haben die einzelnen Sprengungen stattgefunden? Wie groß war jeweils das geschätzte Ladungsgewicht als TNT-Äquivalent?

4

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Blasenschleier den Stand der Technik erreicht hat? Falls nein, welche konkreten Schritte erachtet die Bundesregierung als notwendig, den Blasenschleier entsprechend weiterzuentwickeln? Welche Forschungsaktivitäten zur Erreichung dieses Zieles sind der Bundesregierung bekannt (national und international)? Welche notwendigen Schritte hat die Bundesregierung dazu bereits unternommen, und welche sind für welchen Zeitraum geplant?

Berlin, den 20. September 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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