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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Über 100 Ertrunkene nach unterbliebener Seenotrettung vor Malta

Erkenntnisse zum Verlauf des Seenotrettungseinsatzes am 2. September 2018, Lagebilder, Beteiligung der libyschen Küstenwache, Schiffe von Militär- und Grenzschutzmissionen nahe der Unglücksstelle, Zurückführungen und Registrierung von Geflüchteten nach Libyen, Aufklärung des Vorfalls; Durchführung von Such- und Rettungsmaßnahmen durch Libyen, Einhaltung internationaler Standards, Verbleib gelieferter Patrouillenboote, Analyse zum Anstieg der Todesfälle im Mittelmeer seit Juni 2018<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

30.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/452125.09.2018

Über 100 Ertrunkene nach unterbliebener Seenotrettung vor Malta

der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber, Helim Evrim Sommer, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut der Nichtregierungsorganisation „Ärzte ohne Grenzen“ (MSF) haben sich Anfang September 2018 zwei Bootsunglücke mit über 100 Ertrunkenen ereignet (www.msf.org/refugee-libya-shipwreck-survivors-condemned-drown-sea-or-facearbitrary-detention).

Zwei Schlauchboote seien demnach am frühen Samstagmorgen des 1. September 2018 von der libyschen Küste abgelegt, jedes von ihnen habe mehr als 160 Personen an Bord gehabt. Unter ihnen hätten sich Personen befunden, die vom UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR in Tripolis oder in anderen Ländern als asylberechtigt anerkannt worden waren. Sie wollten Tripolis demnach wegen der Kämpfe von Milizen verlassen. Eines der Boote habe wegen eines defekten Motors die Fahrt gestoppt, das andere mit 165 Erwachsenen und 20 Kindern an Bord verlor an Luft. Satellitentelefone hätten angezeigt, dass sich das Boot nahe Malta befand. Die Insassen hätten die italienische Küstenwache angerufen, die Koordinaten durchgegeben und um Hilfe gebeten. Mehrere Personen seien bereits ins Wasser gefallen, das Boot habe zu sinken begonnen. Nach einiger Zeit seien Flugzeuge gekommen und hätten Rettungswesten abgeworfen. Nach einiger Zeit sei die sogenannte libysche Küstenwache eingetroffen und habe die Überlebenden beider Boote an Bord genommen und nach Khoms gebracht. Insgesamt habe es sich dabei um 276 Personen gehandelt, darunter 24 Kinder und zwei Babys. In libyschen Lagern seien die Überlebenden dann von MSF behandelt worden.

Währenddessen verweigern die maltesischen Behörden dem Rettungsschiff „Sea Watch 3“ der Nichtregierungsorganisation Sea-Watch e. V. weiterhin die Ausfahrt aus dem Hafen in Valletta („Sea Watch macht Malta für den Tod von Geflüchteten verantwortlich“, www.neues-deutschland.de vom 11. September 2018).

Auch das Suchflugzeug „Moon Bird“ der Schweizer humanitären Piloteninitiative (HPI) darf nicht mehr zu Rettungsmissionen starten. Sea-Watch kritisiert deshalb den maltesischen Regierungschef Joseph Muscat und schreibt, für jeden vermeidbaren Tod auf See trage seine Regierung die direkte Verantwortung.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Was ist der Bundesregierung aus ihrer Beteiligung an der Militäroperation EUNAVFOR MED, der NATO-Mission SEA GUARDIAN und der Mission „Themis“ der Grenzagentur Frontex über den Seenotrettungsfall vom 2. September 2018 bekannt?

2. Welche (auch ungefähren) Positionsdaten sind der Bundesregierung zu dem Vorfall am 2. September 2018 bekannt, und inwiefern kann rekonstruiert werden, ob sich die Boote in der maltesischen Such- und Rettungszone befanden?

3. Inwiefern wurde der Vorfall vom 2. September 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung von Marineschiffen der Missionen SEA GUARDIAN, EUNAVFOR MED oder Marineeinheiten der Mittelmeer-Anrainerstaaten beobachtet bzw. aufgezeichnet, welche Lagebilder liegen dazu vor, und welche der erhobenen Informationen wurden an die sogenannte libysche Küstenwache übermittelt?

4. Welche Schiffe der Missionen EUNAVFOR MED, SEA GUARDIAN und „Themis“ befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt des Vorfalls am 2. September 2018 nahe der Unglückstelle (bitte soweit möglich, auch die Positionsdaten angeben)?

5. Sofern sich tatsächlich Schiffe „in der Nähe“ befanden (Bundestagsdrucksache 19/4133, Antwort zu Frage 6), kann die Bundesregierung hierzu die geschätzte Entfernung angeben?

6. Von wem wurden die zu rettenden Boote nach Kenntnis der Bundesregierung an welche nationale Seenotrettungsleitstelle (MRCC) gemeldet?

a) Welches MRCC koordinierte die Operation schließlich?

b) Wer wurde als Suchleiter mit der Rettung beauftragt?

7. Wo genau befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung das libysche „Joint Rescue Coordination Centre“, und welche Behörden sind dort vertreten (Bundestagsdrucksache 19/4133, Antwort zu Frage 3)?

8. Welche Schiffe oder sonstigen seegehenden oder luftgestützten Einheiten von EUNAVFOR MED, SEA GUARDIAN und „Themis“ beteiligten sich nach Kenntnis der Bundesregierung mittelbar oder unmittelbar an dem Einsatz am 2. September 2018 (auch im Rahmen des Abhörens von Funksprüchen oder dem Monitoring bzw. durch eine Lagebilderstellung), auch wenn diese nicht direkt an dem Seenotrettungsfall beteiligt waren?

9. Welches Schiff der sogenannten libyschen K��stenwache hat die Rettung nach Kenntnis der Bundesregierung schließlich durchgeführt?

10. Welche einzelnen kritischen Vorfälle sind der Bundesregierung bekannt, in die das Schiff RAS AL JADDAR der sogenannten libyschen Küstenwache verwickelt war und dort Gewalt gegen Retterinnen und Retter oder Geflüchtete einsetzte (Bundestagsdrucksache 19/4133, Antwort zu Frage 4)?

11. Wer oder welche Stelle ordnete nach Kenntnis der Bundesregierung an, die Geflüchteten nach Libyen zu bringen?

12. Wohin wurden die von der sogenannten libyschen Küstenwache am 2. September 2018 aufgegriffenen Geflüchteten nach Kenntnis der Bundesregierung in Libyen verbracht, und wo wurden diese zuvor registriert?

13. Wie viele Geflüchtete sind nach Kenntnis der Bundesregierung von dem „Registrierungssystem“, das im Rahmen von Projekten der Internationalen Organisation für Migration (IOM) mit Unterstützung der niederländischen und schweizerischen Regierungen aufgebaut wurde, bereits registriert worden (Bundestagsdrucksache 19/4133, Antwort zu Frage 12)?

14. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche (etwa maltesischen oder libyschen) Staatsanwaltschaften oder Polizeibehörden Ermittlungen oder Vorermittlungen zu dem Vorfall am 2. September 2018 aufgenommen haben?

15. Auf welche Weise wird der Vorfall vom 2. September 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung auf Ebene der Europäischen Union, insbesondere bei EUNAVFOR MED und „Themis“, weiter behandelt?

16. Auf welche Weise wird sich die Bundesregierung für eine Aufklärung des Vorfalls einsetzen?

17. Was ist der Bundesregierung über eine Durchführbarkeitsstudie bekannt, mit der die Bewertung der Fähigkeiten Libyens zur Durchführung von Such- und Rettungsmaßnahmen untersucht werden soll und die im Zusammenhang der mithilfe Italiens benannten libyschen Such- und Rettungszone steht (http://gleft.de/2sG), und für die im Gesamtbudget zur europäischen Aufrüstung der sogenannten libyschen Küstenwache (46,30 Mio. Euro) 1,84 Mio. Euro als Parallelfinanzierung aus dem EU-Fonds für die innere Sicherheit bezahlt wird (bitte auch die Durchführenden und den Zeitraum benennen)?

18. In welchen Gesprächen hat die Bundesregierung die „Einhaltung internationaler Standards“ zuletzt gegenüber der sogenannten libyschen Küstenwache thematisiert, und wie hat diese darauf reagiert (Bundestagsdrucksache 19/4301, Antwort zu Frage 16)?

19. Was ist der Bundesregierung über Lieferanten und Empfänger von vier Patrouillenbooten des Typs „Damen Stan Patrol 1605“ bekannt, die im Bericht des VN-Sicherheitsrates „Letter dated 5 September 2018 from the Panel of Experts on Libya established pursuant to resolution 1973 (2011) addressed to the President of the Security Council“ mit unklarem Verbleib erwähnt werden (http://gleft.de/2sZ)?

Woher stammen nach Kenntnis der Bundesregierung die Patrouillenboote im Annex 52 des Berichts, die demnach von libyschen Schmugglern genutzt werden?

20. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit der Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit der sogenannten libyschen Küstenwache gemacht, wenn diese wegen eines Seenotrettungsfalles informiert werden soll?

21. Welche (auch ungefähren) Koordinaten sind der Bundesregierung zu einem havarierten Boot mit über Einhundert Geflüchteten bekannt, die am 16. September 2018 auf Hoher See vor Libyen die Seenotrettungsstelle in Rom über ihren Standort informierten („Migrant boat ‚spends hours in distress off Libyan coast‘“, euronews.com vom 16. September 2018)?

a) Welche Schiffe der Missionen EUNAVFOR MED, SEA GUARDIAN und „Themis“ befanden sich zum Zeitpunkt des Vorfalls nahe der Unglückstelle?

b) Inwiefern trifft es zu, dass die Seenotrettungsstelle in Rom auf die Zuständigkeit der sogenannten libyschen Küstenwache verwies, diese aber nicht erreichbar ist bzw. auf derartige Anfragen nicht reagiert?

22. Inwiefern teilt die Bundesregierung die jüngste Analyse der Universität Oxford, wonach die Zahl der Ertrunkenen im Mittelmeer seit Juni 2018 stark angestiegen ist und dies darauf zurückzuführen ist, dass die privaten Rettungsschiffe und -flugzeuge von Behörden in Malta und Italien in europäischen Mittelmeerhäfen festgesetzt sind (http://gleft.de/2sE; siehe auch die Dokumentation der Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages „Lagebild zu den Einsätzen privater Seenot-Rettungsorganisationen im Mittelmeer“, WD 2 – 3000 – 128/18)?

a) Sofern die Bundesregierung einen solchen Zusammenhang nicht bestätigen möchte (http://gleft.de/2sF), welche anderen Ursachen nimmt sie für die auch von Medien berichteten, im Juni stark ansteigenden Todeszahlen an?

b) Welche Einschätzung vertritt die Bundesregierung zu einem Bericht der Tageszeitung „The Guardian“ (http://gleft.de/2sI), wonach seit dem 26. August 2018 faktisch keine privaten Rettungsschiffe mehr im zentralen Mittelmeer verkehren, und dem Zusammenhang mit steigenden Zahlen Ertrunkener in diesem Zeitraum (Stand: 13. September 2018)?

Fragen28

1

Was ist der Bundesregierung aus ihrer Beteiligung an der Militäroperation EUNAVFOR MED, der NATO-Mission SEA GUARDIAN und der Mission „Themis“ der Grenzagentur Frontex über den Seenotrettungsfall vom 2. September 2018 bekannt?

2

Welche (auch ungefähren) Positionsdaten sind der Bundesregierung zu dem Vorfall am 2. September 2018 bekannt, und inwiefern kann rekonstruiert werden, ob sich die Boote in der maltesischen Such- und Rettungszone befanden?

3

Inwiefern wurde der Vorfall vom 2. September 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung von Marineschiffen der Missionen SEA GUARDIAN, EUNAVFOR MED oder Marineeinheiten der Mittelmeer-Anrainerstaaten beobachtet bzw. aufgezeichnet, welche Lagebilder liegen dazu vor, und welche der erhobenen Informationen wurden an die sogenannte libysche Küstenwache übermittelt?

4

Welche Schiffe der Missionen EUNAVFOR MED, SEA GUARDIAN und „Themis“ befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt des Vorfalls am 2. September 2018 nahe der Unglückstelle (bitte soweit möglich, auch die Positionsdaten angeben)?

5

Sofern sich tatsächlich Schiffe „in der Nähe“ befanden (Bundestagsdrucksache 19/4133, Antwort zu Frage 6), kann die Bundesregierung hierzu die geschätzte Entfernung angeben?

6

Von wem wurden die zu rettenden Boote nach Kenntnis der Bundesregierung an welche nationale Seenotrettungsleitstelle (MRCC) gemeldet?

7

Wo genau befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung das libysche „Joint Rescue Coordination Centre“, und welche Behörden sind dort vertreten (Bundestagsdrucksache 19/4133, Antwort zu Frage 3)?

8

Welche Schiffe oder sonstigen seegehenden oder luftgestützten Einheiten von EUNAVFOR MED, SEA GUARDIAN und „Themis“ beteiligten sich nach Kenntnis der Bundesregierung mittelbar oder unmittelbar an dem Einsatz am 2. September 2018 (auch im Rahmen des Abhörens von Funksprüchen oder dem Monitoring bzw. durch eine Lagebilderstellung), auch wenn diese nicht direkt an dem Seenotrettungsfall beteiligt waren?

9

Welches Schiff der sogenannten libyschen Küstenwache hat die Rettung nach Kenntnis der Bundesregierung schließlich durchgeführt?

10

Welche einzelnen kritischen Vorfälle sind der Bundesregierung bekannt, in die das Schiff RAS AL JADDAR der sogenannten libyschen Küstenwache verwickelt war und dort Gewalt gegen Retterinnen und Retter oder Geflüchtete einsetzte (Bundestagsdrucksache 19/4133, Antwort zu Frage 4)?

11

Wer oder welche Stelle ordnete nach Kenntnis der Bundesregierung an, die Geflüchteten nach Libyen zu bringen?

12

Wohin wurden die von der sogenannten libyschen Küstenwache am 2. September 2018 aufgegriffenen Geflüchteten nach Kenntnis der Bundesregierung in Libyen verbracht, und wo wurden diese zuvor registriert?

13

Wie viele Geflüchtete sind nach Kenntnis der Bundesregierung von dem „Registrierungssystem“, das im Rahmen von Projekten der Internationalen Organisation für Migration (IOM) mit Unterstützung der niederländischen und schweizerischen Regierungen aufgebaut wurde, bereits registriert worden (Bundestagsdrucksache 19/4133, Antwort zu Frage 12)?

14

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche (etwa maltesischen oder libyschen) Staatsanwaltschaften oder Polizeibehörden Ermittlungen oder Vorermittlungen zu dem Vorfall am 2. September 2018 aufgenommen haben?

15

Auf welche Weise wird der Vorfall vom 2. September 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung auf Ebene der Europäischen Union, insbesondere bei EUNAVFOR MED und „Themis“, weiter behandelt?

16

Auf welche Weise wird sich die Bundesregierung für eine Aufklärung des Vorfalls einsetzen?

17

Was ist der Bundesregierung über eine Durchführbarkeitsstudie bekannt, mit der die Bewertung der Fähigkeiten Libyens zur Durchführung von Such- und Rettungsmaßnahmen untersucht werden soll und die im Zusammenhang der mithilfe Italiens benannten libyschen Such- und Rettungszone steht (http://gleft.de/2sG), und für die im Gesamtbudget zur europäischen Aufrüstung der sogenannten libyschen Küstenwache (46,30 Mio. Euro) 1,84 Mio. Euro als Parallelfinanzierung aus dem EU-Fonds für die innere Sicherheit bezahlt wird (bitte auch die Durchführenden und den Zeitraum benennen)?

18

In welchen Gesprächen hat die Bundesregierung die „Einhaltung internationaler Standards“ zuletzt gegenüber der sogenannten libyschen Küstenwache thematisiert, und wie hat diese darauf reagiert (Bundestagsdrucksache 19/4301, Antwort zu Frage 16)?

19

Was ist der Bundesregierung über Lieferanten und Empfänger von vier Patrouillenbooten des Typs „Damen Stan Patrol 1605“ bekannt, die im Bericht des VN-Sicherheitsrates „Letter dated 5 September 2018 from the Panel of Experts on Libya established pursuant to resolution 1973 (2011) addressed to the President of the Security Council“ mit unklarem Verbleib erwähnt werden (http://gleft.de/2sZ)?

Woher stammen nach Kenntnis der Bundesregierung die Patrouillenboote im Annex 52 des Berichts, die demnach von libyschen Schmugglern genutzt werden?

20

Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit der Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit der sogenannten libyschen Küstenwache gemacht, wenn diese wegen eines Seenotrettungsfalles informiert werden soll?

21

Welche (auch ungefähren) Koordinaten sind der Bundesregierung zu einem havarierten Boot mit über Einhundert Geflüchteten bekannt, die am 16. September 2018 auf Hoher See vor Libyen die Seenotrettungsstelle in Rom über ihren Standort informierten („Migrant boat ‚spends hours in distress off Libyan coast‘“, euronews.com vom 16. September 2018)?

22

Inwiefern teilt die Bundesregierung die jüngste Analyse der Universität Oxford, wonach die Zahl der Ertrunkenen im Mittelmeer seit Juni 2018 stark angestiegen ist und dies darauf zurückzuführen ist, dass die privaten Rettungsschiffe und -flugzeuge von Behörden in Malta und Italien in europäischen Mittelmeerhäfen festgesetzt sind (http://gleft.de/2sE; siehe auch die Dokumentation der Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages „Lagebild zu den Einsätzen privater Seenot-Rettungsorganisationen im Mittelmeer“, WD 2 – 3000 – 128/18)?

6

a) Welches MRCC koordinierte die Operation schließlich?

6

b) Wer wurde als Suchleiter mit der Rettung beauftragt?

21

a) Welche Schiffe der Missionen EUNAVFOR MED, SEA GUARDIAN und „Themis“ befanden sich zum Zeitpunkt des Vorfalls nahe der Unglückstelle?

21

b) Inwiefern trifft es zu, dass die Seenotrettungsstelle in Rom auf die Zuständigkeit der sogenannten libyschen Küstenwache verwies, diese aber nicht erreichbar ist bzw. auf derartige Anfragen nicht reagiert?

22

a) Sofern die Bundesregierung einen solchen Zusammenhang nicht bestätigen möchte (http://gleft.de/2sF), welche anderen Ursachen nimmt sie für die auch von Medien berichteten, im Juni stark ansteigenden Todeszahlen an?

22

b) Welche Einschätzung vertritt die Bundesregierung zu einem Bericht der Tageszeitung „The Guardian“ (http://gleft.de/2sI), wonach seit dem 26. August 2018 faktisch keine privaten Rettungsschiffe mehr im zentralen Mittelmeer verkehren, und dem Zusammenhang mit steigenden Zahlen Ertrunkener in diesem Zeitraum (Stand: 13. September 2018)?

Berlin, den 17. September 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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