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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Handhabung und Bewertung des Maßregelvollzugs seit der Novellierung 2016

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

12.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/458927.09.2018

Handhabung und Bewertung des Maßregelvollzugs seit der Novellierung 2016

der Abgeordneten Niema Movassat, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Zaklin Nastic, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Deutsche Bundestag hat am 28. April 2016 das von der Bundesregierung vorgelegte „Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 des Strafgesetzbuches (StGB) und zur Änderung anderer Vorschriften“ (Bundestagsdrucksache 18/7244) beschlossen.

Mit dieser Novellierung, welche am 1. August 2016 in Kraft trat, sollte unter anderem für die Unterbringung nach § 63 StGB der Schaden bei Vermögensdelikten angehoben werden. So wird der „schwere wirtschaftliche Schaden“, wie bei § 66 StGB, bei 5 000 Euro angenommen. Dabei handelt es sich lediglich um eine grobe Richtschnur. Im Rahmen des § 63 StGB muss zudem eine Gefährlichkeitsprognose vorgenommen werden. Parameter hierfür sind beispielsweise die Persönlichkeit des Täters, sein Vorleben, das Maß der Gefährdung und Häufigkeit der begangenen Straftaten und die Rückfallfrequenz.

Die Novellierung wurde notwendig, weil in den Jahren zuvor die Zahl von Personen, die gemäß § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wurden, kontinuierlich stieg. So lag die Zahl im Jahr 1990 bei 2 489 Menschen, im Jahr 2000 bei 4 089, im Jahr 2010 bei 6 569. Zudem erhöhte sich die Verweildauer von 6,2 Jahren im Jahr 2008 auf 8 Jahre im Jahr 2012 (www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/StrafverfolgungVollzug/Strafverfolgung2100300147004.pdf?__blob=publicationFile).

Belege für einen parallelen Anstieg der Gefährlichkeit der Untergebrachten gab es laut Aussagen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz nicht (www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/04292016_Novellierung_des_Rechts_der_Unterbringung.html). Deshalb erachtete das Bundesjustizministerium gemeinsam mit einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe eine Novellierung für notwendig.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie bewertet die Bundesregierung die praktische Auswirkung der oben genannten Novellierung?

2

Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf?

Wenn ja, in welchem Zeitraum?

3

Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 1. August 2018 aus dem Maßregelvollzug in Deutschland (bitte nach Jahr, Bundesländern und Geschlecht auflisten) entlassen?

4

Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Aufenthaltsdauer bei Unterbringungen nach § 63 StGB zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 1. August 2018 dar (bitte nach Jahr, Bundesländern und Geschlecht auflisten)?

Ist es seit der Gesetzesänderung zu einer Verkürzung der Verweildauer gekommen?

Wenn ja, in welchem Maße?

Wenn nein, warum nicht?

5

In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 1. August 2018 zu einer Entlassung, die die Klinik nicht befürwortet hat (bitte nach Jahr auflisten)?

6

Wie viele gerichtliche und andere Entscheidungen (bspw. Entscheidungen von Strafvollstreckungskammern) zur Unterbringung nach § 63 StGB wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der höheren Instanzen aufgehoben?

7

Wie viele Personen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Juli 2018 im Vollzug der Maßregel nach § 63 StGB befunden, wie viele befinden sich aktuell in der entsprechenden Unterbringung (jeweils inklusive der Beurlaubten; bitte nach Bundesländern und Geschlecht auflisten)?

8

Wie viele von diesen Personen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit mehr als zehn Jahren in der Unterbringung nach § 63 StGB (bitte von 2014 bis heute und nach Jahr, Bundesländern sowie Geschlecht auflisten)?

Berlin, den 13. September 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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