Kampagne für den Rechtsstaat
der Abgeordneten Katja Keul, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Renate Künast, Monika Lazar, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Rechtsextreme Instrumentalisierung des Gedenkens an den tragischen Tod eines Menschen, Hetzjagd und Übergriffe auf Menschen anderer Hautfarbe und überforderte Polizei in Chemnitz. Behinderung der Medienberichterstattung über eine Demonstration durch die Polizei in Dresden. Nichtbefolgung eines gerichtlichen Abschiebeverbots durch Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen, nachdem das Gericht zuvor behördlicherseits zu einem Abschiebetermin hinters Licht geführt worden war. „Ratschlag“ des nordrhein-westfälischen Innenministers, Gerichtsentscheidungen müssten auch einem angeblichen öffentlichen „Rechtsempfinden“ entsprechen. Nichtbeachtung einer Anordnung des Bundesverfassungsgerichts durch die Weigerung des Wetzlarer Oberbürgermeisters, eine Stadthalle an eine politische Partei für eine Wahlkampfveranstaltung zu vermieten. Nichtbeachtung von Verwaltungsgerichtsentscheidungen in Sachen Luftreinhaltung durch die Bayerische Staatsregierung (dazu bereits Bundestagsdrucksache 19/837) trotz Zwangsgeldfestsetzung mit der Folge, dass gerichtlicherseits Beugehaft gegen bayerische Amtsträger erwogen wird. Ein bayerischer Bundespolitiker diskreditierte die verfassungsgarantierte Inanspruchnahme von Rechtsschutz sowie Organe der Rechtspflege durch abgelehnte Asylbewerber als „Anti-Abschiebe-Industrie“, ein anderer und heutiger Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat die Aufnahme von Geflüchteten als „Herrschaft des Unrechts“.
Das alles sind nach Auffassung der fragestellenden Fraktion massive Warnzeichen für Gefährdungen des Rechtsstaats, die nicht als Einzelfälle abgetan werden können. Denn Rechtsstaatsgefährdungen sind seit längerem zu beobachten. Sie reichen vom Totalversagen bei der Bekämpfung des NSU-Terrors über fehlende Kontrolle des Abgasverhaltens von Diesel-PKW und ihrer Hersteller, Duldung des CumEx-Steuerbetrugs bis zu verfassungswidriger Überwachungsgesetzgebung bei der Online-Durchsuchung.
Die Bundesregierung äußerte sich zu den aktuellen Vorfällen zwar jeweils kritisch. Von dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD enthaltenen Vorhaben („Mit einer Kampagne für den Rechtsstaat wollen wir dessen Bedeutung für jede Einzelne und jeden Einzelnen stärker in das Bewusstsein rücken.“) ist allerdings nichts zu hören oder zu sehen. Auch für das von der Koalition ebenfalls vereinbarte und grundsätzlich unterstützenswerte „Forum Recht“, dessen „Ziel ist, den Bürgerinnen und Bürgern den Rechtsstaat im Sinne einer gewachsenen Rechtskultur als unverzichtbaren Teil unseres Zusammenlebens näherzubringen“, ist ein Konzept der Bundesregierung nicht bekannt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie lautet das Konzept der Bundesregierung für die in der Koalitionsvereinbarung verabredete Kampagne für den Rechtsstaat?
Welche konkreten Maßnahmen sind Gegenstand der ggf. erst geplanten Kampagne für den Rechtsstaat?
Wie viel Haushaltsmittel sind in welchem Einzelplan/Kapitel/Titel im Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2019 für die Kampagne für den Rechtsstaat und welche einzelnen Vorhaben der Kampagne veranschlagt?
Ist das in der Koalitionsvereinbarung der 19. Wahlperiode benannte Forum Recht, das von verschiedenen Akteuren entwickelt wurde, das einzige konkrete Vorhaben einer Kampagne für den Rechtsstaat?
Hat sich die Bundesregierung das Forum Recht zu eigen gemacht? Wann wurde das Vorhaben beschlossen? Mit welchem inhaltlichen Konzept, und liegt dem ein Inhalts-, Standort- und Gestaltungswettbewerb zugrunde?
Warum sind nach der Veranschlagung von Projektvorbereitungsmitteln in den Haushaltsplänen 2017 und 2018 im Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2019 keine Mittel für das Forum Recht mehr vorgesehen?
Wer ist in der Bundesregierung für das Forum Recht federführend zuständig bzw. mit zuständig
a) die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz,
b) der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat,
c) die Bundesministerin für Bildung und Forschung,
d) der Bundesminister des Auswärtigen,
e) die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien,
f) das Presse- und Informationsamt bzw.
g) die Bundeszentrale für politische Bildung?
In welcher Rechtsform soll das Forum Recht realisiert werden, und wer soll Träger sein?
Ist das Vorhaben eines Forum Recht von der Bundesregierung mit den Ländern mit welchem Ergebnis abgestimmt? Wenn ja mit allen Ländern, etwa der MPK (Ministerpräsidentenkonferenz), der Justizministerkonferenz bzw. der Kultusministerkonferenz?
Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ein transparentes Verfahren für Konzeptionierung und Entscheidung über ein Forum Recht gewährleisten?
Welche Institutionen außerhalb der Bundesregierung sind mit dem Vorhaben Forum Recht befasst?
Wann wird der Deutsche Bundestag mit dem Vorhaben Forum Recht in der Sache befasst?
Mit welchen Grundstücks-, Bau-, Einrichtungs- und laufenden Betriebskosten rechnet die Bundesregierung für das Forum Recht?
Von welchem Realisierungszeitraum geht die Bundesregierung für das Forum Recht aus?