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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umgang mit Rassismus beim Treffen der EU-Innenminister in Wien

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

18.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/471602.10.2018

Umgang mit Rassismus beim Treffen der EU-Innenminister in Wien

der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Helin Evrim Sommer, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Auf dem Treffen der EU-Innenminister am 14. September 2018 in Wien hatte der italienische Innenminister und Lega-Vorsitzende Matteo Salvini afrikanische Migrantinnen und Migranten mit Sklaven verglichen. Berichten zufolge führte Innenminister Matteo Salvini unter anderem aus: „In Italien gibt es die Notwendigkeit, unseren Kindern zu helfen, Kinder zu bekommen – und nicht, neue Sklaven zu haben, um die Kinder zu ersetzen, die wir nicht haben“ („Salvini und Asselborn streiten über Flüchtlingspolitik“, zeit.de vom 15. September 2018).

Keiner der Anwesenden reagierte auf die nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller rassistischen Ausführungen, außer Luxemburgs Migrationsminister Jean Asselborn („Das geht zu weit“, „Scheiße noch mal“). Migrationsminister Asselborn zufolge hätten „alle anderen betreten zu Boden geschaut“.

Innenminister Matteo Salvini hat ein Video des Vorfalls, auf dem er und Migrationsminister Asselborn im Porträt gefilmt wurden, auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht. Dies weckt den Verdacht, dass die Provokation von Innenminister Matteo Salvini inszeniert worden war („Der Salvini-Eklat – eine Falle?“, spiegel.de vom 15. September 2018).

Es ist unklar, bei welchem Tagesordnungspunkt Innenminister Matteo Salvini seine Ausführungen gemacht hat. Thema des Innenministertreffens waren unter anderem in Nordafrika geplante europäische Lager, in die auf Hoher See gerettete Geflüchtete gebracht werden sollen („Ausschiffungszentren“). Innenminister Matteo Salvini hatte außerdem die Regierung in Malta kritisiert, da diese keine Seenotrettung in Gewässern mit ihrer Zuständigkeit vornimmt. Schließlich debattierten die Innenminister auch die Verteilung von Geretteten auf die EU-Mitgliedstaaten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Vertraulichkeit erwartet die Bundesregierung von Teilnehmenden der Treffen der EU-Innenminister im offiziellen oder nicht offiziellen Format, und welche Regelungen existieren hierzu?

a) Wer hat das Video des Vorfalls am 14. September 2018 offensichtlich aufgenommen?

b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern es in Österreich strafbar ist, ein Gespräch ohne Wissen der Beteiligten aufzuzeichnen und zu veröffentlichen?

2

Mit welchen Teilnehmerinnen und Teilnehmern war die Bundesregierung bei dem Treffen der EU-Innenminister in Wien am 14. September 2018 zugegen?

3

Bei welchem Tagesordnungspunkt hatte der italienische Innenminister und Lega-Vorsitzende Matteo Salvini nach Kenntnis der Bundesregierung afrikanische Migrantinnen und Migranten mit Sklaven verglichen?

a) Inwiefern trifft es zu, dass Innenminister Matteo Salvini scherzhaft gesagt hat, bei einer von ihm begrüßten Überprüfung von Asylanträgen bereits auf Hoher See laufe man Gefahr, „wegen Freiheitsberaubung verurteilt zu werden“ („Salvini gibt am EU-Innenministertreffen den Ton an und erhöht den Druck auf Deutschland“, nzz.ch vom 14. September 2018)?

b) Wie haben die Delegierten der Bundesregierung auf die Äußerungen von Innenminister Matteo Salvini reagiert?

4

Aus welchen Gründen verzichtet auch die Bundesregierung darauf, Mitschnitte der gesamten Treffen von EU-Innenministern online zu stellen?

5

Sofern die Treffen der EU-Innenminister auch weiterhin vertraulich bleiben und nicht mitgeschnitten werden sollen, auf welche Weise wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass keine Mitschnitte angefertigt werden?

a) Wie wird der Vorfall vom 15. September 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung verfolgt oder geahndet?

b) Auf welche Weise hat sich die italienische Regierung entschuldigt?

6

Welche Themen standen auf der Tagesordnung des Treffens der EU-Innenminister am 14. September 2018?

a) Welche Fragen und Sachverhalte wurden unter dem Thema „Migration“ behandelt, und hinsichtlich welcher Fragen betraf dies die Seenotrettung, Seenotrettungszonen und Ausschiffung Geretteter im Mittelmeer?

b) Aus welchen Gründen fanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld des Treffens der EU-Innenminister am 14. September 2018 keine vorbereitenden Dokumente zur Tagung im EUDOX-System des Bundestages, bzw. wieso hat sie diesen nicht entsprechend informiert?

7

Welche „Zielsetzungen und Prinzipien für die künftige Zusammenarbeit in den Bereichen Migration und Sicherheit“ haben die Innenministerinnen und Innenminister mit den angereisten Vertreterinnen oder Vertretern aus Ägypten, Algerien, Libyen, Mali, Marokko, Tschad und Tunesien erörtert (Pressemitteilung „EU-Innenministerinnen und -minister verstärken Kooperation mit Nordafrika“ des österreichischen Bundesministeriums für Inneres vom 14. September 2018)?

a) Welche Maßnahmen zur „Bekämpfung der Schlepperkriminalität, von Korruption sowie von gewaltbereitem Extremismus und Terrorismus“ wurden dabei anvisiert oder verabredet?

b) Welche Maßnahmen zur „Beachtung internationaler Verpflichtungen, etwa bei Such- und Rettungsoperationen“ wurden behandelt?

8

Was ist der Bundesregierung zu den Prioritäten der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft hinsichtlich Migration und Schutz der EU-Außengrenzen bekannt?

9

Was sind aus Sicht der Bundesregierung die wichtigsten Elemente der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderung der Frontex-Verordnung, und inwiefern sollte diese als Priorität behandelt werden (http://gleft.de/2tK)?

10

Welche Mittel bzw. Fähigkeiten soll die Agentur aus Sicht der Bundesregierung hierfür erhalten, und wie wird sie sich in den Verhandlungen zum Vorschlag der EU-Kommission (COM(2018) 631 final) hierzu positionieren?

11

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Haltung des österreichischen Bundeskanzlers Sebastian Kurz, wonach eine Ausweitung des Frontex-Mandates auch beinhalten müsse, „Flüchtlingsboote am Ablegen zu hindern“ („Kurz will erweitertes Mandat für Frontex“, www.tagesspiegel.de 16. September 2018)?

12

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zum Vorschlag des österreichischen Innenministers Herbert Kickl, bereits auf „Flüchtlingsschiffen“ (gemeint sind wohl Rettungsschiffe) die Schutzwürdigkeit von Migrantinnen und Migranten zu überprüfen, und wo soll dieser weiter diskutiert werden („Kurz will erweitertes Mandat für Frontex“, www.tagesspiegel.de 16. September 2018)?

13

Wann wurde die Vereinbarung Deutschlands mit Italien über eine Rücknahme von Flüchtlingen aus Sicht der Bundesregierung verbindlich geschlossen, und welchen Inhalt hat diese („Salvini gibt am EU-Innenministertreffen den Ton an und erhöht den Druck auf Deutschland“, nzz.ch vom 14. September 2018)?

14

Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass es zu den in nordafrikanischen Ländern geplanten „Ausschiffungszentren“ von den hierzu angefragten Regierungen „bisher keine Absagen“ gibt („Salvini gibt am EU-Innenministertreffen den Ton an und erhöht den Druck auf Deutschland“, nzz.ch vom 14. September 2018)?

15

Welche Grenzzäune, Sperranlagen oder sonstigen Hindernisse zur Erschwerung oder Verhinderung von unerwünschten Migrationsbewegungen sind der Bundesregierung für die sogenannte Balkanroute auf dem Weg nach Deutschland bekannt, wozu die Bundesregierung in der Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/4385 lediglich zur Überwachung der Schengen-Außengrenzen antwortete, die Frage sich aber auf existierende Anlagen an den nach dem Schengener Grenzkodex frei zu passierenden Binnengrenzen bezog?

Berlin, den 24. September 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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