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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zustand unserer Gewässer - Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

(insgesamt 56 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

14.11.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/477808.10.2018

Zustand unserer Gewässer – Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Bettina Hoffmann, Claudia Müller, Sylvia Kotting-Uhl, Matthias Gastel, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Drei Viertel der Seen und sogar 93 Prozent der Flüsse und Bäche Deutschlands sind in keinem ökologisch guten Zustand. Der artenreiche Lebensraum Fluss gilt als weitgehend zerstört. So gibt es für typisch vorkommende Fisch- und Pflanzenarten kaum noch einen intakten Lebensraum. Von den 74 deutschen Küstengewässern befindet sich nicht mal eines in einem sehr guten oder guten ökologischen Zustand. Die Ursachen sind vielfältig: Massiv veränderte Gewässerstrukturen, eine oftmals fehlende Durchwanderbarkeit für Fische und Kleinlebewesen, Veränderungen des Wasserhaushalts und nicht zuletzt chemische Belastungen spielen hier zusammen. 80 Prozent der Auen sind von Verlust bedroht (Bundestagsdrucksachen 19/1571 und 19/1415).

In der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird das Ziel formuliert, Gewässer zu schützen und ihren Zustand zu verbessern. Die WRRL verfolgt einen umfassenden, integrativen und länderübergreifenden Ansatz, der den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer in den Mittelpunkt stellt. Als Hauptziel wird angestrebt, dass Flüsse, Seen, Küstengewässer und Grundwasser spätestens bis zum Jahr 2027 den guten Zustand erreichen. Ein bereits erreichter guter Zustand ist zu erhalten.

Diese Zielvorgaben wurden schon vor Jahren von Bund und Ländern in das deutsche Wasserrecht übernommen. Die Zahlen verdeutlichen jedoch, dass Deutschlands Gewässer von diesem Ziel weit entfernt sind. Die WRRL steht aktuell auf dem Prüfstand. Die EU-Kommission evaluiert mit einem sogenannten Fitness-Check die WRRL. Die Umweltministerkonferenz positionierte sich hierzu eindeutig und hat sich einstimmig für die Beibehaltung des Verschlechterungsverbotes und für die Ziele der WRRL ausgesprochen.

Gewässerschutz ist ein Querschnittsthema – auch die Bau-, Landwirtschafts-, Energie- und Verkehrspolitik haben enorme Auswirkungen auf unsere Gewässer. Seen leiden unter der Vergüllung durch die Landwirtschaft. Der hohe Nährstoffgehalt lässt Algen übermäßig wachsen und Seen somit veröden und verlanden. So hat im Juni 2018 der Europäische Gerichtshof (EuGH) einer Klage der EU-Kommission gegen Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in allen Punkten Recht gegeben. Das deutsche Düngerecht stellt den erforderlichen Schutz des Grundwassers nicht sicher. Einzelne Programme, wie das Bundesprogramm Blaues Band Deutschland, ermöglichen einen Gestaltungsspielraum, die Flüsse in Deutschland naturnah zu gestalten. Die aktuellen Auswirkungen der anhaltenden Trockenperiode zeigen auch, wie stark die Klimakrise den Wasserhaushalt und die ausreichende Verfügbarkeit von Wasser beeinflussen kann: erhebliche Ernteausfälle in der Landwirtschaft, gesteigerter Verbrauch von Wasser für Bäume und historische Wassertiefstände auf Elbe und Oder.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen56

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der WRRL insgesamt in der EU, in Deutschland und seinen Bundesländern?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der WRRL in Deutschland an den Bundeswasserstraßen?

a) Welche Ziele werden nicht erreicht bzw. werden erreicht (bitte nach Bearbeitungs- und Teilbearbeitungsgebieten, bzw. nach Wasserkörpern, Zustandsziel und derzeitigem Zustand aufschlüsseln)?

b) Worin bestehen nach Auffassung der Bundesregierung im Fall der Nichterreichung die wesentlichen Hemmnisse?

3

Wie bewertet die Bundesregierung den ökologischen und chemischen Zustand der Flussgebietseinheiten in Deutschland und die Entwicklung des ökologischen sowie chemischen Zustands über die letzten zehn Jahre?

4

Welche Ziele der WRRL werden bis 2027 nach Ansicht der Bundesregierung an den Bundeswasserstraßen erreicht und welche nicht (bitte nach Ziel aufschlüsseln – Durchgängigkeit, Gewässerstruktur, ökologischer und chemischer Zustand)?

5

Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der Einhaltung der WRRL und der Einhaltung der Meeresstrategierahmenrichtlinie (MSRL), insbesondere in Bezug auf den Schadstoffeintrag in Fließgewässern?

6

Was muss getan werden bzw. welche Maßnahmen müssen zusätzlich ergriffen werden, um bis 2027 die Ziele der WRRL zu erreichen, um alle Gewässer mindestens in einen guten ökologischen Zustand bzw. in ein gutes ökologisches Potenzial zu bringen, und inwieweit sind nach Ansicht der Bundesregierung Gesetzesänderungen hierfür erforderlich?

7

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Nitrat-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Juni 2018 (Rechtssache C-543/16) mit Blick auf die weitere Umsetzung der WRRL und ihre Zielerreichung?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der WRRL an den Bundeswasserstraßen mit Blick auf bestehende Kompetenzkonflikte zwischen Bund und Ländern (bitte Kompetenzkonflikte benennen und jeweilige Auffassung der Bundesregierung darstellen), und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Aufgabenträger in Bezug auf diese Hemmnisse zu unterstützen?

9

Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten und im zweiten Bewirtschaftungszyklus an Bundeswasserstraßen durchgeführt, um die Ökologie zu verbessern (bitte nach Art, Maßnahmenträger und Flussgebiet aufschlüsseln)?

10

Welche Infrastrukturmaßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung zur Erfüllung der WRRL an den Bundeswasserstraßen insgesamt notwendig (bitte tabellarisch aufführen)?

11

Welches Priorisierungskonzept für Fischwanderhilfen an Staustufen sieht die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) an Bundeswasserstraßen vor?

12

Wie viele Maßnahmen mit welchem Finanzvolumen sind im dritten Bewirtschaftungszyklus vorgesehen, um die Ziele der WRRL zu erreichen?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung generell die bisherige Effektivität von freiwilligen Maßnahmen, und nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung die Effektivität dieser Maßnahmen?

14

Wie viel Prozent der Fristverlängerungen beruhten nach Kenntnis der Bundesregierung auf unverhältnismäßigen Kosten, technischer Unmöglichkeit oder natürlichen Ursachen?

15

Nach welcher Methode wurde bestimmt, ob die Maßnahmen unverhältnismäßig teuer sind, und inwieweit wurden dabei jeweils Förderungsmöglichkeiten ausgenutzt?

16

Enthalten die Bewirtschaftungspläne Aussagen dazu, mit welchen Maßnahmen die Ziele zum Ende der Frist (plus natürliche Erholungsrate) erreicht werden können?

17

Inwieweit ist die fehlende Verfügbarkeit von Flächen nach Einschätzung der Bundesregierung ein zentrales Hemmnis bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die mit der praktischen Maßnahmenumsetzung betrauten Stellen in diesem Bereich zu unterstützen?

18

Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung ubiquitäre Belastungen in den Gewässern reduzieren?

19

Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im aktuellen Bewirtschaftungszyklus von den in der WRRL vorgesehenen Ausnahmetatbeständen „Ausweisung erheblich veränderter Wasserkörper“ sowie die „Festlegung weniger strenger Umweltziele“ Gebrauch gemacht?

a) In welchen Bundesländern und Flussgebieten wurde nach Kenntnis der Bundesregierung besonders häufig von den genannten Ausnahmetatbeständen Gebrauch gemacht?

b) Wie oft wird nach Kenntnis der Bundesregierung im europäischen Vergleich von den Ausnahmetatbeständen Gebrauch gemacht?

c) Sind die Ausnahmeregeln nach Auffassung der Bundesregierung in der Regel ausreichend solide begründet?

20

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Gewässerschutz als Querschnittsaufgabe in andere Politikbereiche, wie beispielsweise in die Bau-, Landwirtschafts-, Energie- und Verkehrspolitik integriert wird?

21

Wird sich die Bundesregierung in den Verhandlungen zur Reform der gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) dafür einsetzen, Bedingungen für die Erreichung der Ziele der WRRL zu schaffen?

22

In wie vielen Gewässern gab es im Sommer 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung Probleme mit zu hoher Wassertemperatur bzw. zu geringen Sauerstoffwerten? Wie oft wurde eine Ausnahmegenehmigung für die Entnahme oder Einleitung von Kühlwasser erteilt?

23

Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Belastung der deutschen Flüsse, Seen und Küstengewässer durch Cynobakterien, und bei wie vielen Gewässern liegt eine Belastung durch Nährstoffüberschuss vor?

24

Welche Daten erhebt die Bundesregierung zur Bewertung der aquatischen Biodiversität, und sollen diese im Rahmen der politischen Zielsetzung eines verbesserten Insekten-Monitorings gestärkt werden? Wenn ja, in welchen Programmen und Behörden?

25

Welche Infrastrukturmaßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung zur Erfüllung der WRRL an den Bundeswasserstraßen insgesamt notwendig (bitte tabellarisch aufführen)?

26

Welche Mittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland seit 2016 jährlich in die Umsetzung der WRRL-Maßnahmenprogramme an Bundeswasserstraßen investiert, und welche Mittel stehen voraussichtlich jährlich im Zeitraum von 2018 bis 2020 zur Verfügung (bitte nach Jahren und Wasserstraßen aufschlüsseln)?

27

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bundeslandbezogene Unterschiede in Bezug auf

a) den Umsetzungsstand der WRRL, und wenn ja, welche,

b) die personelle und finanzielle Ausstattung für die Umsetzung der WRRL?

28

Welche finanziellen und personellen Mittel stehen nach Kenntnis der Bundesregierung bundesseitig für die Umsetzung der WRRL zur Verfügung?

29

Welche konkreten Aufgaben muss die Bundesregierung im Zuge der Umsetzung der WRRL an ihren Bundeswasserstraßen erfüllen, und wie werden diese durch die Bundesverwaltung abgedeckt (bitte Aufgaben und beteiligte Behördenstellen benennen, jeweils tabellarisch aufführen)?

30

In welchem Umfang plant die Bundesregierung, die zur Umsetzung der WRRL zuständigen Kapazitäten der WSV aufzustocken (bitte tabellarisch nach Jahren für die Jahre 2015 bis 2023 angeben)?

31

Welche Kompetenzen zur Umsetzung der WRRL sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Ländern und welche bei den Landkreisen bzw. Kommunen angesiedelt (bitte tabellarisch aufführen)?

32

Wie positioniert sich die Bundesregierung mit Blick auf eine mögliche Anpassung der WRRL im Rahmen des anstehenden Fitness-Checks der EU-Kommission?

33

Welche Themen oder Änderungen will die Bundesregierung im Fitness-Check forcieren?

34

Wie soll es nach Auffassung der Bundesregierung nach 2027 mit der WRRL weitergehen?

35

Wie viele Staudämme, Wehre und Schleusen sind in Deutschland außer Betrieb, aber noch nicht zurückgebaut?

36

Wie bewertet die Bundesregierung den Finanzbedarf und Fördermöglichkeiten, um diese Flussbarrieren bis zu einem vereinbarten Zieldatum zu entfernen? Wie und wann gedenkt die Bundesregierung im Sinne der Rechtssicherheit das Umweltschadensgesetz (USchadG) Anlage 1 Absatz 5 und 6 und weitere Gesetze unionskonform zu ändern, sodass Wasserkraft nur nach den Ausnahmekriterien Artikel 4 Absatz 7a bis d bzw. § 31 Absatz 2 genehmigt werden kann, wie es zuletzt der EuGH in Rs. C-529/15 Rn. 28, Rn. 36 nochmals unmissverständlich dargelegt hat?

37

Wann wird die Bundesregierung mit der Umsetzung konkreter Projekte im Rahmen des Bundesprogramms Blaues Band Deutschland beginnen?

38

Wie ist der Stand mit Blick auf die Pilotprojekte im Rahmen des Bundesprogramms Blaues Band Deutschland?

39

Wie viele Planstellen sind in der Bundesverwaltung zur Umsetzung des Blauen Bandes Deutschland vorgesehen (bitte nach jeweiligem Stellen- bzw. Anforderungsprofil aufschlüsseln)?

40

Welche Vorrausetzungen für die Umsetzung des Bundesprogramms Blaues Band sind nach Ansicht der Bundesregierung nötig, und welche Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern bestehen bei der Umsetzung des Bundesprogramms?

41

Wie sollen mögliche Interessenkonflikte zwischen Naturschutz (Renaturierung) und Tourismus (Freizeitschifffahrt) nach Auffassung der Bundesregierung im Einzelfall ausgeglichen werden?

42

Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung zur Herstellung der Voraussetzung für die Umsetzung des Bundesprogramms Blaues Band?

43

Welche Haushaltstitel stehen für das Blaue Band 2018 zur Verfügung, und welche Titel sind für 2019 angesetzt (bitte Titel und Höhe nennen)?

44

Wie wird im Bundesprogramm Blaues Band die WRRL berücksichtigt?

45

Wie gestaltet sich nach Planung der Bundesregierung die Auswahl von Projekten für das Bundesprogramm Blaues Band Deutschland?

46

a) Welche Projekte aus dem Bundesprogramm Blaues Band wird die Bundesregierung in dieser Wahlperiode planen bzw. mit deren Umsetzung beginnen? b) Welche Projekte aus dem Bundesprogramm Blaues Band wird die Bundesregierung in dieser Wahlperiode abschließen?

47

Sind der Bundesregierung Auswirkungen der Kolmation bekannt, und wenn ja, wie wirkt sich Kolmation auf die Ökologie der Fließgewässer aus?

48

Gibt es Gewässertypen, die nach Kenntnis der Bundesregierung besonders von Kolmation betroffen sind?

49

Wie stellt sich der Umfang der Kolmationsproblematik aus Sicht der Bundesregierung dar, und wie bewertet sie diese?

50

Können anthropogen kolmatierte Gewässerstrecken nach Einschätzung der Bundesregierung angesichts ihrer negativen Wirkung auf Kieslaicher und andere betroffene Tierarten den guten ökologischen Zustand erreichen?

51

Welche Wechselwirkungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Kolmation und Gewässerstrukturgüte?

52

Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kolmation auf die Bewertung nach WRRL, speziell die allgemeine Degradation, aus, und inwieweit ist Kolmation voraussichtlich eine der wesentlichen Ursachen für die Zielverfehlung der WRRL bis 2027?

53

Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die Kolmation und deren ökologische Auswirkungen zu verhindern?

54

Sind der Bundesregierung Maßnahmen bekannt, die sich als besonders erfolgreich zur Verminderung der Kolmation erwiesen haben?

55

Plant die Bundesregierung für die neuen Bewirtschaftungspläne bzw. den dritten Bewirtschaftungszyklus konkrete Maßnahmen vorzusehen, um

a) den Bodenabtrag zu vermindern bzw.

b) den Feinsedimenteintrag in die Gewässer zu reduzieren?

56

Ist für die neuen Bewirtschaftungspläne nach Kenntnis der Bundesregierung beabsichtigt, zusätzlich zu den bisherigen Monitoring-Programmen auch die Kolmation zu erfassen und zu bewerten? Falls nein, warum nicht?

Berlin, den 25. September 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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