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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aktuelle Rentenpläne der Bundesregierung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

29.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/490311.10.2018

Aktuelle Rentenpläne der Bundesregierung

der Abgeordneten Markus Kurth, Sven Lehmann, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Anja Hajduk, Ekin Deligöz, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Laut der Bundesregierung ist das Ziel des jüngsten Rentenpakets der „Erhalt von verlässlichen Rahmenbedingungen in der gesetzlichen Rentenversicherung“ (Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung – RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz –, Kabinettsbeschluss, S. 19). Nach Auffassung der fragenstellenden Fraktion wird der Gesetzentwurf diesem unterstützenswerten Anliegen allerdings in weiten Teilen nicht gerecht.

Die von der Koalition vorgesehenen Reformen belasten die gesetzliche Rentenversicherung mit insgesamt mehr als 32 Mrd. Euro bis zum Jahr 2025. Mehr als vier Fünftel davon summieren sich auf die sogenannte Mütterrente II. Bereits im Rahmen der Anhörung zum Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz am 5. Mai 2014 sprach sich die übergroße Mehrheit der Sachverständigen für eine vollständige Steuerfinanzierung der damals eingeführten Mütterrente I aus. Die Kosten für die Verlängerung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden mit dem „Rentenpakt“ nun sogar noch einmal deutlich angehoben.

Da die rentensystemwidrige Finanzierung dieser Maßnahme nach den Planungen der Bundesregierung nur bis 2025 über zusätzliche Bundesmittel refinanziert werden soll, sinkt das Rentenniveau nach Auffassung der Fragesteller nach diesem Zeitpunkt schneller als nach geltendem Recht. Gleichzeitig sind erheblich beschleunigte Beitragssatzerhöhungen zu erwarten. Einen Beitrag dazu leistet auch die Einführung des sogenannten Übergangsbereiches zwischen geringfügiger und voll sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, die mit jährlichen Mindereinnahmen in Höhe von 200 Mio. Euro für die Rentenversicherung einhergeht.

Angesichts dieser Destabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ nach Auffassung der fragestellenden Fraktion besonders gefordert, unter erschwerten Bedingungen ein tragfähiges Konzept zum langfristigen Erhalt der hohen Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung vorzulegen.

Wir fragen die Bundesregierung vor diesem Hintergrund:

Fragen15

1

Wie viele zusätzliche Bundesmittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung notwendig, um die im Rahmen des RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetzes geplanten einzelnen Maßnahmen zwischen 2026 und 2040 zu finanzieren (bitte maßnahmenspezifische Einzelangaben sowie Gesamtangaben pro Jahr auflisten)?

2

Welche Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen für die gesetzliche Rentenversicherung gehen nach Kenntnis der Bundesregierung mit den im Rahmen dieses Gesetzes geplanten einzelnen Maßnahmen zwischen 2026 und 2040 jeweils einher (bitte maßnahmenspezifische Einzelangaben sowie Gesamtangaben pro Jahr auflisten)?

3

Wie würden sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Rentenniveau und der Rentenbeitragssatz in den Jahren zwischen 2026 und 2040 voraussichtlich entwickeln, würden die geplanten Maßnahmen umgesetzt, auf eine Fortführung der „Haltelinien“ aber verzichtet (vgl. Kabinettsbeschluss, S. 26)?

4

Wie wird sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung in den einzelnen kommenden Jahren bis 2025 entwickeln (bitte zudem Zahlen zur Entwicklung der Nachhaltigkeitsrücklage im genannten Zeitraum unter der Annahme einer vollständigen Steuerfinanzierung der Mütterrente II sowie des Übergangsbereiches angeben)?

5

Inwiefern evaluiert die Bundesregierung vor dem Hintergrund von Frage 4 die Möglichkeit, zumindest einen Teil der Mütterrente II – wie die Mütterrente I – aus Steuermitteln zu finanzieren?

Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung für eine (teilweise) Steuerfinanzierung, welche dagegen?

6

Welche Mehrkosten wären nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Jahren bis 2030 zu erwarten, würde künftig – über die geplanten Maßnahmen des genannten Gesetzentwurfs hinaus – für Mütter und Väter von vor 1992 geborenen Kindern ein zusätzlicher halber Entgeltpunkt bei der Rente anerkannt (Hannoversche Allgemeine Zeitung, 4. September 2018, S. 4, „CSU will Mütterrente ausweiten“), und welche Auswirkungen hätte dies für die Entwicklung des Rentenbeitragssatzes sowie des Rentenniveaus, insofern die „Mütterrente III“ über Mittel der Rentenversicherung finanziert würde?

7

Wie bewertet die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund der aufgrund des Rentenpakets zunehmenden finanziellen Belastungen, die Entschließung der Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund, zur Sicherung der Liquidität der Rentenversicherung, die Mindestrücklage beispielsweise auf 0,4 Monatsausgaben anzuheben, und wann wird sie ggf. entsprechende Schritte ergreifen?

8

Aus welchen Gründen weicht die Koalition mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vom Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ab und verzichtet darauf, „in 2018 die Rentenformel [zu] ändern“ (S. 92), um stattdessen eine bis 2025 befristete „Niveauschutzklausel“ einzuführen?

9

Wie viele Personen hätten nach Einschätzung der Bundesregierung einen Anspruch auf die sogenannte Mütterrente II, und wie viele dieser Personen hätten weiterhin einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. bezögen durch den gestiegenen Rentenzahlbetrag eine Rente oberhalb des Grundsicherungsbezugs?

10

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ergreifen, um sicherzustellen, dass nicht nur diejenigen Menschen profitieren, die vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen aus dem Erwerbsleben ausscheiden und eine Erwerbsminderungsrente erhalten, sondern auch diejenigen besonders belasteten Beschäftigten, die die Bedingungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente nicht erfüllen?

11

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund Gundula Roßbach, nach der die geplanten Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente dazu führen können, dass „die Erwerbsminderungsrente in vielen Fällen höher ausfallen [wird] als eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen“ (Leipziger Volkszeitung, 1. September 2018, S. 2), und mit wie vielen derartigen Fällen rechnet die Bundesregierung gegebenenfalls?

12

Plant die Bundesregierung in dieser Legislatur, die Verbesserungen im Bereich der Erwerbsminderungsrente auf den Rentenbestand auszuweiten, etwa über einen Zuschlag?

Wenn ja, inwiefern?

Wenn nein, warum nicht – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Mütterrente II auch Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner zugutekommen soll und insofern eine Ungleichbehandlung bestünde?

13

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesministers der Finanzen Olaf Scholz, die sog. Standardrente künftig auf Grundlage von 47 Beitragsjahren statt wie bisher auf Grundlage von 45 Beitragsjahren zu berechnen (BILD, 5. September 2018, S. 2)?

14

Wann wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um die Rentenansprüche von Geringverdienenden über das Niveau der Grundsicherung im Alter anzuheben, und welcher Anteil der Rentnerinnen und Rentner soll dadurch erreicht werden?

15

Zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung die Einbeziehung von nicht anderweitig abgesicherten Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen, und mit wie vielen neu versicherten Selbständigen rechnet die Bundesregierung in den auf die Einbeziehung folgenden Jahren?

Berlin, den 28. September 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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