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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Schutz der Fluggäste gegen Airline-Insolvenzen

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

25.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/492911.10.2018

Schutz der Fluggäste gegen Airline-Insolvenzen

des Abgeordneten Sebastian Münzenmaier und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Bereich des Insolvenzschutzes für Flugreisende besteht nach Ansicht der Fragesteller gegenwärtig eine erhebliche Schutzlücke. Rechtsnormen, die zugunsten der Fluggäste sicherstellen, dass ihre Vorauszahlungen bei einer Insolvenz der Fluggesellschaft abgesichert sind, existieren nicht. Lediglich Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 kann mittelbar dazu beitragen, Fluggäste vor den Auswirkungen der Insolvenz einer Fluggesellschaft zu bewahren. Nach dieser Vorschrift ist die Betriebsgenehmigung eines Luftverkehrsunternehmens durch die staatliche Genehmigungsbehörde auszusetzen oder zu widerrufen, wenn die Genehmigungsbehörde von einer Zahlungsunfähigkeit des Luftfahrtunternehmens innerhalb von zwölf Monaten ausgeht.

Durch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 16. Februar 2016 (Az. X ZR 97/14; Az. X ZR 5/15 und Az. X ZR 98/14) hat sich das Insolvenzrisiko für Fluggäste in Deutschland nochmals erheblich verschärft. In diesen Entscheidungen hat der BGH bestätigt, dass die Fluggesellschaften berechtigt sind, bereits bei Vertragsschluss die Zahlung des vollständigen Flugpreises zu fordern. Beim Luftbeförderungsvertrag haben Fluggäste somit aktuell das volle Risiko der Leistungsunfähigkeit ihres Vertragspartners zu tragen, ohne dass dieses Risiko wie im Pauschalreiserecht durch eine Insolvenzabsicherung des Reiseveranstalters kompensiert wird.

Nach dem Bericht der Bundesregierung vor dem Ausschuss für Tourismus am 26. September 2018 prüft die Europäische Kommission gegenwärtig Folgemaßnahmen zum Schutz der Fluggäste vor den Auswirkungen einer Insolvenz von Flugunternehmen. Die Bundesregierung bewertet eine solche europarechtliche Lösung als vorzugswürdig gegenüber einer nationalen Regelung (Ausschussdrucksache 19 (29) 06).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele Liquiditätsprüfungen bei Fluggesellschaften hat das Luftfahrt-Bundesamt von 2013 bis 2017 sowie im laufenden Jahr 2018 durchgeführt (bitte kalenderjährlich darstellen)?

2

Bei welchen Fluggesellschaften hat die Liquiditätsprüfung durch das Luftfahrt-Bundesamt in den Jahren 2013 bis 2017 sowie im laufenden Jahr 2018 zu einer Aussetzung oder zum Widerruf der Betriebsgenehmigung geführt (bitte kalenderjährlich darstellen)?

3

Welche Fluggesellschaften haben in den Jahren 2013 bis 2017 sowie im laufenden Jahr 2018 in Deutschland Insolvenz angemeldet (bitte kalenderjährlich darstellen)?

4

Hält die Bundesregierung die Liquiditätsprüfung von Fluggesellschaften durch das Luftfahrt-Bundesamt zum Schutz der Flugreisenden vor den Folgen von Airline-Insolvenzen für ausreichend?

5

Welche Maßnahmen oder Initiativen auf nationaler oder europäischer Ebene hat die Bundesregierung seit 2013 ergriffen, um den Schutz der Fluggäste vor den Folgen von Airline-Insolvenzen zu verbessern?

6

Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Ergebnis der Prüfung durch die Europäische Kommission, ob europarechtliche Folgemaßnahmen zum Schutz der Flugreisenden vor Airline-Insolvenzen ergriffen werden sollen?

7

Welche Maßnahmen oder Initiativen zum Schutz der Flugreisenden vor den Folgen von Airline-Insolvenzen werden von der Bundesregierung in der Zeit bis zur Umsetzung einer europäischen Insolvenzabsicherung für Flugbeförderungen geplant?

Berlin, den 4. Oktober 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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