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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Holzimporte aus Myanmar

Waldbewirtschaftung und Holzabbau in Myanmar, u.a. illegale Rodungen, Umwelt- und Menschenrechtsstandards, Rolle des Militärs; Teakholzimporte, EU-Importverbot, Ermittlungsverfahren, behördliche Importanordnung, Importkontrollen, Einhaltung der europäischen Holzhandelsverordnung und des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes, Monitoring der Beschaffungsrichtlinie Holz, Herkunftskennzeichnung; Instandsetzung des Decks des Segelschulschiffes Gorch Fock mit Teakholz und Rolle der Importfirmen Alfred Neumann und Vandecasteele, u.a. Einhaltung der Sorgfaltspflicht und Zertifizierung; Verwendung von Teakholz für die Yacht A<br /> (insgesamt 61 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

09.11.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/498412.10.2018

Holzimporte aus Myanmar

der Abgeordneten Steffi Lemke, Uwe Kekeritz, Renate Künast, Dr. Tobias Lindner, Margarete Bause, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Matthias Gastel, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Myanmar gilt als das Land mit der größten biologischen Vielfalt an Tieren und Pflanzen in Südostasien, schreibt das Auswärtige Amt auf seiner Homepage. Insbesondere sei Myanmar für seine Teakholzbestände berühmt. Allerdings hat Myanmar laut UN-Bericht die weltweit drittgrößte Entwaldungsrate. 546 000 Hektar Wald wurden zwischen 2010 und 2015 jährlich abgeholzt – eine Fläche doppelt so groß wie das Saarland (www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/globalisierung/ 52727/waldbestaende). Gründe sind die Ausdehnung landwirtschaftlicher Nutzflächen und übermäßiger kommerzieller Holzeinschlag. Um den dramatischen Waldverlust einzudämmen, verhängte die neue myanmarische Regierung für die Jahre 2016 bis 2017 ein Komplettverbot des Holzeinschlages in ganz Myanmar und für einige der waldreichsten Gebiete, wie z. B. in der Region Pegu, ein Moratorium, dass dort zehn Jahre kein Holz geschlagen werden darf (SWR, 2018 www.swr.de/swr2/programm/sendungen/wissen/elefanten-myanmar/-/id=660374/ did=21682008/nid=660374/1g3nf2j/index.html). Die Konzessionen werden alle vom Staat vergeben, dennoch gibt es ein hohes Risiko des illegalen Holzeinschlags. Transparency International stufte nach Ermittlung des Korruptionsindex Myanmar für das Jahr 2017 auf Platz 130 von 180 ein. Noch immer gibt es umkämpfte Gebiete wie Kachin State, in denen sich Rebellengruppen durch illegalen Holzeinschlag und Drogenhandel finanzieren (www.bmz.de/de/laender_regionen/ asien/myanmar/zusammenarbeit/index.html). Auch für Teile des mächtigen myanmarischen Militärs ist der Verkauf von illegalem Holz nach wie vor eine Einkommensquelle (www.swp-berlin.org/kurz-gesagt/myanmar-trotz-wahlen- bleibtder-uebergang-zur-demokratie-beschwerlich/). Dem Militär in Myanmar werden nun schwere Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den gewaltsamen Vertreibungen der Rohingya-Minderheit vorgeworfen, und die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs hat deswegen Vorabermittlungen eingeleitet. Der Bericht einer unabhängigen Fact Finding Mission des UN-Menschenrechtsrats geht von ausreichenden Beweisen für einen Völkermord aus, insbesondere in den Bundesstaaten Kachin, Rakhine und Shan.

Die Gorch Fock ist „einzigartiger Sympathie- und Werbeträger für die Marine und für Deutschland“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2908 zu den laufenden Sanierungsmaßnahmen des Segelschulschiffes. Die Gorch Fock befindet sich derzeit in der Elsflether Werft in Bremerhaven und soll unter anderem ein neues Deck bekommen. In einer ersten Anfrage nach der Herkunft des dazu importierten Teakholzes im April 2018 schreibt das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), dass es sich laut Lieferant um Teakholz aus legalem Einschlag von Plantagen in Myanmar handelt. Anfang September 2018, auf erneute Nachfrage zu genaueren Herkunftsangaben des Holzes seitens der Fragesteller, korrigierte die Bundesregierung ihre damalige Antwort. Danach stamme das georderte Teakholz für die Gorch Fock zwar aus Myanmar, aber nicht aus Plantagen. Die damalige Aussage hätte auf einer schriftlichen Stellungnahme der Werft basiert, die sich nach aktuellen Erkenntnissen als unzutreffend herausgestellt hätte. Erst im Nachgang, so das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), wurde dem BMVg bekannt, dass ein Holz-Import von Myanmar-Teak vor dem Hintergrund der EU-Holzhandelsverordnung (European Timber Regulation, EUTR) zurzeit rechtskonform kaum möglich sei.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen61

1

Welche Entwaldungsraten für Myanmar liegen der Bundesregierung vor (bitte seit dem Jahr 2000 auflisten)?

2

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass die Wälder in Myanmar ausschließlich dem Staat gehören und die alleinige Exportgesellschaft, die Myanmar Timber Enterprise, dem Staat gehört? Und wie kann nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund der politischen Situation und Menschenrechtslage in Myanmar sichergestellt werden, dass es zu keinem Export von illegal geholztem Holz kommt?

3

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass in Myanmar bis zu 85 Prozent der Logging-Aktivitäten illegal sind (z. B. www.worldwildlife. org/initiatives/stopping-illegal-logging), und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

4

Welche Standards für Umweltschutz, Menschenrechte und Arbeitsbedingungen finden nach Kenntnis der Bundesregierung beim Holzabbau in Myanmar statt (bitte entsprechend auflisten)?

5

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht des UNODC (www.unodc.org/documents/southeastasiaandpacific/Publications/ wildlife/Myanmar_Illicit_Timber_Trade_Report_15.pdf), der den illegalen Holzeinschlag in Myanmar untersucht und vorschlägt, dass diese Straftaten dem organisierten Verbrechen zuzuordnen sind beziehungsweise nach dessen Gesetzen verfolgt werden sollte (https://news.mongabay.com/2017/11/ myanmar-struggles-to-fight-the-crimes-of-illegal-logging/)?

6

Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, wie auch nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Union (EU), um illegale Rodungen in Myanmar zu bekämpfen?

7

Inwieweit und mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung, wie auch nach Kenntnis der Bundesregierung die EU, eine nachhaltige Waldbewirtschaftung in Myanmar (bitte nach Maßnahme und finanziellem Umfang auflisten)?

8

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung zum einen aus dem Umstand, dass 2007 schwere Menschenrechtsverletzungen in Myanmar bekannt wurden, weshalb die EU 2008 ein Importverbot unter anderem für Holz und Holzerzeugnisse aus Myanmar in Kraft setzte (https://eur-lex.europa.eu/ legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02008R0194-20091223&from=ET), und zum anderen aus der Rolle des Militärs im Holzeinschlag und Holzhandel in Myanmar, auch in Bezug auf die Verbrechen von 2017, die zur Vertreibung der Rohingya führte?

9

Wie viel Myanmar-Teak wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 2000 und 2007 importiert (EU/D) (bitte nach Jahren und nach Anteil daran für die öffentliche Beschaffung auflisten)?

10

Wie viel Myanmar-Teak wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 2008 und 2011 importiert (EU/D) (bitte nach Jahren und nach Anteil daran für die öffentliche Beschaffung auflisten)?

11

Wie viel Myanmar-Teak wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 2012 und 2018 importiert (EU/D) (bitte nach Jahren und nach Anteil daran für die öffentliche Beschaffung auflisten)?

12

Inwiefern gab es nach Kenntnis der Bundesregierung während des EU- Importverbots von myanmarischem Teakholz Verschiebungen von Teak- Importen (Gesamtmenge bzw. Herkunftsländer) was die deklarierte Herkunft angeht (bitte nach Importmengen und Herkunftsländern für die Jahre 2008 bis 2011 auflisten)? Kann man anhand der Import-Statistiken nach Deutschland und in die EU Verschiebungen erkennen?

13

Bei wie vielen der in 2009 in Deutschland getätigten 14 Anzeigen des World Wide Fund For Nature (WWF) wegen Verdacht auf Verstoß gegen das EU- Importverbot beim Zollkriminalamt wurden mit welchem Ergebnis Ermittlungsverfahren eingeleitet, und gab es Sanktionen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

14

Welche eigenen Marktanalysen durch deutsche Behörden, wie beispielsweise dem Zoll, um mögliche Verstöße gegen das EU-Importverbot zu identifizieren gibt es, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Marktanalysen?

15

Inwiefern gab es in 2017 seitens der zuständigen Behörde für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eine Anordnung für Holzimporteure, wie mit Myanmar-Importen zu verfahren ist und dass ein hohes Korruptionsrisiko in Myanmar besteht?

16

Wie viel Teakholz wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Anordnung nach Deutschland importiert (bitte nach Jahren und Menge auflisten)?

17

Inwieweit fanden vermehrte Kontrollen durch die BLE bei Teakholz- Importeuren statt? Wenn ja, bitte auflisten. Wenn nein, warum nicht?

18

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Schweden bereits in 2016 einen Marktteilnehmer bezüglich Teak-Importen aus Myanmar verurteilt hat und Dänemark bereits in 2017 erklärt hat, dass es unmöglich ist, Teak aus Myanmar EUTR-konform nach Europa zu importieren, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

19

Wurde in den FLEGT/EUTR Expert Group Meetings thematisiert, dass Holzimporte aus Myanmar, die der EUTR entsprechen, kaum zu tätigen sind, wann wurde zum ersten Mal darüber gesprochen und mit welcher Schlussfolgerung?

20

Wie sieht das Monitoring in Bezug auf die Bundesbeschaffungsrichtlinie und insbesondere des Gemeinsamen Erlasses zur Beschaffung von Holzprodukten aus? Welche Kriterien werden verwendet?

21

Wie viel FSC-, wie viele PEFC-zertifizierte Produkte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung je Jahr seit 2010 beschafft, und wie viel Prozent des vom Bund beschafften Holzes entspricht das? Wie viel davon war Teakholz?

22

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Anteil der FSC- bzw. PEFC- (oder vergleichbaren Zertifikaten) Wälder beziehungsweise Plantagen in Myanmar?

23

Hat es Zeiträume seit Inkrafttreten der EUTR (2013) und der Auflage, dass man nach bestem Wissen und Gewissen Illegalität ausschließen muss, gegeben, in denen Korruption und illegaler Holzeinschlag als so vernachlässigbar einzustufen waren, dass man guten Gewissens aus Myanmar importieren konnte? Wenn ja, wann waren diese Zeiträume und welche Mengen wurden während dessen importiert?

24

Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Risiko in Myanmar ein (ist das Risiko überall groß oder gibt es Regionen mit vernachlässigbarem Risiko), und abgeleitet daraus – wie genau muss ein Importeur daher die Herkunft des Holzes benennen müssen?

25

Genügt es nach Ansicht der Bundesregierung, bei Holz aus Myanmar die Holzart und die genaue Herkunft zu kennen, um nach Deutschland importieren zu können? Wenn nein, welche Anforderungen müssen genau erfüllt sein, um illegalen Holzeinschlag und bzw. oder Korruption ausschließen zu können?

26

Wie viele deutsche Unternehmen importierten seit 2013 Teak, und wie viele davon wurden von der BLE seit 2013 kontrolliert (bitte nach Jahren, Anzahl an Unternehmen und Importmengen auflisten)?

27

Bei wie vielen Unternehmen und Kontrollen gab es Auffälligkeiten im Sinne des Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG), und welche Ordnungswidrigkeiten traten auf beziehungsweise Strafen wurden verhängt? Gab es wiederholte Auffälligkeiten bei einzelnen Unternehmen?

28

Wie viele der aus Myanmar importierenden Unternehmen sind Mitglied im GD-Holz, und wie oft wurden diese Unternehmen von der GD-Holz Service GmbH (Monitoringorganisation gemäß EUTR) seit 2013 nach Kenntnis der Bundesregierung überprüft?

29

Welche rechtsbindende Kraft hat die in 2017 getätigte Anordnung an die Marktteilnehmer zur Einfuhr von Holz aus Myanmar, obwohl die rechtlichen Auflagen der EUTR und des HolzSiG seit 2013 bestehen und eine Sorgfaltspflicht zum Ausschluss der Illegalität immer einzuhalten ist?

30

Welches Holz wurde 2008 bei der Erneuerung des Decks der Gorch Fock verwendet? Handelte es sich auch damals um Myanmar-Teak aus Naturwäldern, da nach Aussage des Bundesministeriums der Verteidigung (Antwort auf die Schriftliche Frage 81 des Abgeordneten Tobias Linder auf Bundestagsdrucksache 19/1763) hochwertiges Teakholz bei der Gorch Fock einzusetzen ist?

31

Wurde das 2008 verwendete Teakholz in Konformität mit dem gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzerzeugnissen (in der Fassung von 2007) eingekauft, und welcher Zertifizierungsnachweis wurde dazu erbracht?

32

Welche Rolle hat die Beschaffungsrichtlinie Holz des Bundes bei der Beschaffung des Teaks beim aktuellen Instandsetzungsvorhaben der Gorch Fock gespielt? Was stand in der Ausschreibung, und nach welchen Kriterien wurde vergeben?

33

Wie viele verschiedene Lieferketten beziehungsweise Importeure waren für den Import des auf der Gorch Fock zu verwendenden Teaks involviert?

34

Welche Akteure waren in den jeweiligen Lieferketten involviert (bitte, mit Namen der Auftragnehmer, der Holzlieferanten (Händler und Holzeinschlagsfirmen), alle Importeure (auch die nicht in Deutschlandansässigen) und mit den jeweiligen Mengenangaben und Zeitangaben der Transaktionen auflisten)?

35

Sollte Vadecasteele HoutImport einer der Lieferanten für Holz der Gorch Fock gewesen sein, was wurde von Seiten der BLE unternommen, um nachzuprüfen, ob das importierte Holz im Widerspruch zu den Abhilfemaßnahmen steht, zu dem das Unternehmen in 2017 nach Befunden gegen die EUTR verstoßen zu haben, verpflichtet wurde (https://megayachtnews.com/2018/ 01/illegally-traded-teak-claims-princess-yachts-sunseeker/)?

36

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien eröffnet hat, in dem sie auf die Einhaltung der EU-Holzvorschriften drängt und die mangelnden Kontrollen und Überprüfungen anmahnt?

37

Ist das in Deutschland registrierte Importunternehmen Alfred Neumann für das Teakholz zur Instandsetzung der Gorch Fock im Jahr 2018 Mitglied im GD-Holz, und wurde das importierende Unternehmen von der GD-Holz Service GmbH (Monitoringorganisation gemäß EUTR) überprüft?

38

Auf Basis welcher Dokumente kam das verantwortliche Unternehmen zu der Aussage (siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 81 des Abgeordneten Tobias Lindner auf Bundestagsdrucksache 19/1763), dass die EUTR Anforderungen eingehalten wurden?

39

Welche „fachliche Nachhaltigkeitsüberwachung durch eine anerkannte Überwachungsgesellschaft“ liegt nach Aussage des Importeurs vor, und welche Überwachungsgesellschaft bzw. Monitoringorganisation hat das Unternehmen wann überprüft? Gibt es ein Auditbericht?

40

Wurde das Holz durch einen Dritten zertifiziert? Wenn ja, durch wen? Entspricht dieses Unternehmen den Zertifizierungsregelungen Dritter in Myanmar?

41

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass dieses Unternehmen die gebotenen Auflagen im Rahmen der Sorgfaltspflicht nachweislich geprüft hat?

42

Wie hat das Unternehmen die von der Sorgfaltspflicht benötigte Risikobewertung und die Minderung der festgestellten Risiken geprüft?

43

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, welche Aspekte bei der Zertifizierung erfasst wurden und wie die Zertifizierung in dem Land des Holzeinschlags angewandt wurde?

44

Entsprachen zum Zeitpunkt des Teakeinschlags für die Gorch Fock die Myanmar Timber Legality Assurance System (MYTLAS), Myanmar Forest Certification Committee (MFCC) und die beauftragte Dritte Zertifizierungsorganisation den internationalen und europäischen Standards wie z. B. in dem EU Leitfaden EUTR (C(2016) 755 final)?

45

In welchem Kontext hat das importierende Unternehmen (Alfred Neumann) behauptet, dass es eine Sonderprüfung des Holzes bzw. des Imports, durch die BLE gegeben hat, welche die Freigabe zum Einbau erteilt habe? Auf Basis welcher Kontrollen und Informationen kam die BLE zum Schluss, dass der Import freigegeben werden kann, auch wenn es EU-weit die Auffassung gibt, dass es ausgeschlossen ist, Myanmar-Naturteak legal in die EU zu importieren?

46

Wann fand eine Überprüfung des Marktteilnehmers durch die BLE statt (bitte Datum angeben), und aus welchem Anlass ordnete wer diese Überprüfung an?

47

Wurde das Teakholz für die Gorch Fock auf EUTR-Konformität geprüft? Wenn ja, wann, und zu welchem Ergebnis kam die Prüfung? Wenn nein, warum nicht?

48

Hat die BLE die Einhaltung der Sorgfaltspflicht des deutschen Marktteilnehmers, der das Teakholz importierte, vor April 2018 überprüft (bitte die Zeiträume angeben)?

49

Auf Basis welcher Informationen kam Alfred Neumann und die BLE zu dem Schluss, dass das Holz aus einer Plantage in Myanmar stammte (siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 81 des Abgeordneten Tobias Lindner auf Bundestagsdrucksache 19/1763)?

50

Welches Einschlagsdatum für das importierte Holz geht aus den Unterlagen hervor, und ist sich die Bundesregierung bewusst, dass die Regierung in Myanmar für 2016 bis 2017 ein Einschlagsverbot über das ganze Land verhängt hatte und die Einschlagsraten zwischen 2010 und 2016 eine der höchsten waren? Wann und warum kamen Zweifel an der Richtigkeit der Stellungnahme der beauftragten Werft auf?

51

Welche Konsequenzen hat die unzutreffende Stellungnahme nach Einschätzung der Bundesregierung für die Werft und zukünftige Aufträge des Bundes?

52

Wer ist der Lieferant beziehungsweise die Lieferanten des tatsächlich gelieferten Holzes, wenn sich später herausstellte, dass das Holz nicht aus einer Plantage stammt? Von wo genau stammt das für die Gorch Fock importierte Natur-Teak aus Myanmar? Was ist die tatsächliche genaue Herkunft des Holzes (GPS; Name FMU)?

53

Zu welchen Zeitpunkten gab es eine Zusammenarbeit oder Informationsaustausch zwischen dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr und der BLE bezüglich des Holzimports aus Myanmar für die Gorch Fock, und welche Informationen bezüglich der Legalität des betreffenden Imports wurde wann übermittelt?

54

Welche Rechtsauffassung vertritt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Antwort auf die Schriftliche Frage 98 der Abgeordneten Steffi Lemke auf Bundestagsdrucksache 19/4317 nach der Holzimporte auf Grundlage einer Pressemitteilung vom 13. Juni 2018 nicht mehr getätigt werden dürften, obwohl die EUTR und das HolzSiG schon vor der Pressemitteilung in Kraft waren und eine unveränderte Gültigkeit haben?

55

Auf welcher Rechtsgrundlage kommt die Bundesregierung zu der Aussage, dass der Einbau des hier in Frage stehenden Holzes auf der Gorch Fock nicht zu beanstanden sei (Antwort auf die Schriftliche Frage 98 der Abgeordneten Steffi Lemke auf Bundestagsdrucksache 19/4317), obwohl die Anforderungen des HolzSiG und der EUTR nicht erfüllt wurden?

56

Wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass der Einbau des bereits importierten Teakholzes für die Gorch Fock so lange gestoppt wird, bis die Illegalität des Holzes zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann? Wenn nein, warum nicht? Befürchtet die Bundesregierung Schaden für das Ansehen des Segelschulschiffes der deutschen Marine, falls dort Teakholz verbaut werden sollte, dessen Legalität nicht zweifelsfrei belegt werden kann?

57

Wurde das Thünen-Kompetenzzentrum Holzherkünfte einbezogen? Wenn nein, warum nicht?

58

Welche Konsequenzen zog die Bundesregierung aus dem Fall der Yacht A, wo nachweislich illegales Teakholz aus Myanmar verbaut wurde?

59

Um wie viel Holz handelte es sich bei dem Import bzw. den Importen von Myanmar-Naturteak, das auf der Yacht A verbaut wurde und das nach frühzeitigen Informationen von Umweltorganisationen an die BLE nach Sichtung der Unterlagen mit großer Wahrscheinlichkeit beim Import nicht die Auflagen der EUTR erfüllte, und wie viele deutsche Unternehmen waren in diesem Zusammenhang „operator“ (www.spiegel.de/wirtschaft/segeljacht- a-ausbau-mit-illegalem-teak-aus-burma-a-1117080.html)?

60

Wurden Zolldokumente im Zusammenhang mit den Importen für die Yacht A nachträglich verändert, beispielsweise um nach Absprache mit der BLE den Namen deutscher Importeur(e) aus den Zolldokumenten verschwinden zu lassen, wie „DER SPIEGEL“ berichtete (siehe Quelle Frage 59)? Wenn ja, was wurde geändert?

61

Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass trotz relevanter Indizien für einen Verstoß gegen die EUTR die Yacht A Deutschland unbehelligt verlassen konnte angesichts dessen, dass nach Artikel 12 EUTR die zuständigen Behörden in den EU-Ländern kooperieren sollen?

Berlin, den 25. September 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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