Aufnahme afghanischer Ortskräfte
der Abgeordneten Luise Amtsberg, Omid Nouripour, Filiz Polat, Tobias Lindner, Uwe Kekeritz, Agnieszka Brugger, Margarete Bause, Canan Bayram, Dr. Franziska Brantner, Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit 2013 hat die Bundesregierung ein Verfahren zur Aufnahme afghanischer Ortskräfte und ihrer (Kern-)Familienangehörigen auf Grundlage des § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) beschlossen, die aufgrund ihrer Tätigkeit für deutsche Behörden als individuell gefährdet gelten. Es handelt sich um afghanische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen Arbeitsvertrag mit dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), dem Auswärtigen Amt (AA), der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder mit politischen Stiftungen abgeschlossen haben. Die von Aufnahmeanträgen betroffenen Bundesministerien haben unter Federführung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat einen Kriterienkatalog erstellt, anhand dessen das Gefährdungspotential im Einzelfall beurteilt werden soll. Der Katalog ist als geheim eingestuft.
Seit dem Anschlag auf die deutsche Botschaft in Kabul im Mai 2016 ist die Arbeit der dortigen deutschen Vertretung nur sehr eingeschränkt möglich, Visaerteilungen finden derzeit bei den deutschen Vertretungen in Pakistan und Indien statt. Dies gilt auch für das Aufnahmeverfahren gefährdeter afghanischer Ortskräfte.
Rund 150 Afghanen demonstrieren seit drei Wochen vor dem Bundeswehrlager Camp Marmal bei Masar-i-Scharif. Unter ihnen sind aktive aber auch ehemalige Angestellte der Bundeswehr. Sie fordern, über das Aufnahmeprogramm für afghanische Ortskräfte nach Deutschland gebracht zu werden, weil sie in Afghanistan wegen ihrer Arbeit für die Deutschen in Lebensgefahr sind und von den Taliban bedroht werden. Weiterhin fordern sie ein transparentes Aufnahmeverfahren (www.spiegel.de/politik/ausland/afghanistan-ex-bundeswehr-angestellte-wollen-nach-deutschland-a-1229397.html).
Bereits 2014 gab es einen dringenden Appell von Dolmetschern und Sicherheitspersonal in deutschen Diensten, um auf die konkreten Gefahren für die Ortskräfte der Bundeswehr in Afghanistan hinzuweisen, nachdem ein ehemaliger Bundeswehrübersetzer von den Taliban enthauptet wurde (www.bundeswehr-journal.de/2014/beschaemender-umgang-mit-afghanischen-ortskraeften/).
Der damalige Wehrbeauftragte der Bundesregierung, Reinhard Robbe, rügte schon die bisherige Handhabung des Aufnahmeverfahrens für afghanische Ortskräfte: „Es ist beschämend, wie diese Ortskräfte behandelt werden, die im Grunde Leib und Leben eingesetzt haben, damit deutsche Kräfte – sowohl Soldaten als auch Entwicklungshelfer – ihre Arbeit tun können. Es ist unwürdig, nicht hinnehmbar und aus diesem Grund bedarf es schneller Hilfe und einer anderen Regelung“ (www.bundeswehr-journal.de/2014/beschaemender-umgang-mitafghanischen-ortskraeften/).
Afghanische Frauen und Männer, die vor Ort mit der Bundeswehr oder anderen deutschen Behörden bzw. Institutionen zusammenarbeiten, nehmen dafür enorme Risiken für sich und ihre Familien in Kauf. Die Bundesrepublik Deutschland steht ihnen gegenüber in einer moralischen Verpflichtung, sie zeitnah und unbürokratisch in Sicherheit zu bringen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Wie viele Menschen arbeiten zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage als afghanische Ortskräfte für die Bundesrepublik Deutschland (bitte nach den jeweils zuständigen Ressorts und Durchführungsorganisationen aufschlüsseln)?
Wie viele afghanische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage über Werkverträge oder Subunternehmen im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland?
An welchen Orten können afghanische Ortskräfte und ehemalige Ortskräfte aktuell einen Aufnahmeantrag stellen?
Wie werden afghanische Ortskräfte bzw. afghanische Mitarbeiter deutscher Durchführungsorganisationen über die Aufnahmemöglichkeit nach § 22 AufenthG sowie über die Modalitäten des Verfahrens informiert?
Wie viele aktive und ehemalige Ortskräfte haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 31. Mai 2016 aufgrund ihrer Gefährdung in Afghanistan in Deutschland einen Aufnahmeantrag gestellt (bitte nach den jeweils zuständigen Ressorts sowie nach Monaten aufschlüsseln)?
Wie viele Familienangehörige dieser Ortskräfte waren von diesen Anträgen mit umfasst (bitte nach den jeweils zuständigen Ressorts sowie nach Monaten aufschlüsseln)?
Wie viele Aufnahmezusagen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 31. Mai 2016 bis zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage erteilt (bitte nach Monaten sowie den jeweils zuständigen Ressorts aufschlüsseln)?
Wie viele Antragstellerinnen und Antragsteller wurden seit dem 31. Mai 2016 als nicht gefährdet im Sinne der Aufnahmekriterien eingestuft, nach denen lediglich akut und latent Gefährdete aufgenommen werden können (bitte nach Monaten sowie den jeweils zuständigen Ressorts aufschlüsseln)?
In welchen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung aktiven oder ehemaligen Ortskräften, die einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach § 22 Satz 2 AufenthG stellten und bewilligt bekamen, eine Ausreise nach Deutschland aufgrund von Sicherheitsbedenken verweigert?
a) Worauf basierten diese Sicherheitsbedenken im Einzelnen, und inwiefern stützen sich dabei deutsche Nachrichtendienste ausschließlich auf eigene Erkenntnisse und/oder auf befreundete Nachrichtendienste und sonstige Quellen?
b) Inwiefern verjähren derartige Sicherheitsbedenken, und inwieweit haben Personen, die aufgrund dieser Sicherheitsbedenken nicht ausreisen durften, die Möglichkeit, eine erneute Ausreiseerlaubnis prüfen zu lassen?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung, die Zahl der afghanischen Ortskräfte und ihrer Familienangehörigen, die seit dem 31. Mai 2016 bis zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage nach Deutschland eingereist sind (bitte nach Monaten, sowie den jeweils zuständigen Ressorts und dem aufnehmenden Bundesland aufschlüsseln)?
Wie viele Fälle befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage noch in Bearbeitung (bitte nach zuständigen Ressorts aufschlüsseln)?
Wie lange betrug die Bearbeitungszeit der Aufnahmeanträge afghanischer Ortskräfte bis zum 31. Mai 2016 (bitte nach einzelnen Ressorts und den einzelnen Antragsschritten aufschlüsseln)?
Wie lange dauert die Bearbeitungszeit der Aufnahmeanträge afghanischer Ortskräfte seit dem 31. Mai 2016 (bitte nach einzelnen Ressorts und den einzelnen Antragsschritten aufschlüsseln)?
Wie hat die Bundesregierung auf die Erschwernisse für antragstellende Personen seit der Beschädigung der Deutschen Botschaft im Mai 2016 bei der Visavergabe in Bezug auf gefährdete afghanische Ortskräfte reagiert?
Hat die Bundesregierung beispielsweise eine Härtefallregelung in Erwägung gezogen, bei der auf die Beibringung bestimmter Unterlagen verzichtet wird, und inwiefern gab es eine entsprechende Praxis?
Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um die Sicherheit der in Afghanistan verbliebenen aktiven und ehemaligen Ortskräfte zu gewährleisten?
Steht die Bundesregierung in Kontakt mit den demonstrierenden afghanischen Ortskräften vor dem Camp Marmal in Mazar-i-Sharif, und wenn ja, welche Forderungen erheben die Protestierenden genau, und wie positioniert sich die Bundesregierung dazu?
Wie definiert die Bundesregierung eine akute Gefährdung, eine latente Gefährdung und eine Nichtgefährdung konkret?
Welche konkreten Nachweise sind von den Antragsstellerinnen und Antragstellern zu erbringen, um eine Gefährdung anzuzeigen?
Wenn ein Widerspruch von Antragstellerinnen und Antragstellern, deren Aufnahmegesuch abgelehnt wurde, nicht möglich sein sollte, welche Erwägungen zieht die Bundesregierung in Betracht, um die Möglichkeit eines Widerspruches zu schaffen?
Gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung bei der Aufnahme afghanischer Ortskräfte ein Pauschalverfahren einzuführen, um das sehr umfangreiche und langwierige Verfahren der Einzelfallprüfung zu beschleunigen, und wenn nein, warum nicht?
Inwiefern hält die Bundesregierung an der Stichtagsregelung fest, nach der Ortskräfte, die vor einem Stichdatum aus dem Dienstverhältnis mit der Bundesrepublik Deutschland ausgeschieden waren, das Recht auf eine Gefährdungsanzeige verlieren, selbst wenn eine Gefährdung nachweislich eine Folge der Tätigkeit für beispielsweise die Bundeswehr ist, die auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses andauern kann?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl afghanischer Ortskräfte, die ohne vorherige Aufnahmezusage selbstständig nach Deutschland eingereist sind und einen Asylantrag gestellt haben (bitte nach Monaten seit dem 31. Mai 2016 aufschlüsseln)?
Wer trägt nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die Ausreise derjenigen afghanischen Ortskräfte, die eine Aufnahmezusage erhalten haben (Flugtickets etc.), und gibt es seit dem 31. Mai 2016 eine Änderung aufgrund der Einschränkungen bei der deutschen Botschaft im Rahmen der Visabearbeitung (siehe hier Bundestagsdrucksache 18/8976)?
Erhalten in Deutschland aufgenommene afghanische Ortskräfte nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage unmittelbar Zugang zu Integrationskursen, und sind der Bundesregierung Probleme bei der Teilnahme von afghanischen Ortskräften bekannt?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass auch Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 22 Satz 2 AufenthG in den Katalog der zur Teilnahme am Integrationskurs bevorrechtigt zu berücksichtigenden Personen des in § 5 Absatz 4 der Integrationskursverordnung (IntV) aufgenommen werden, und wenn nein, warum nicht?
Wie lautet die aktuelle Erlasslage des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat an die Bundesländer bezüglich der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse aufgenommener afghanischer Ortskräfte und ihrer Familienangehörigen?
Werden hierbei auch integrationspolitische Aspekte, wie beispielsweise die Aufnahme einer Berufsausbildung und das Erfordernis eines längerfristigen Aufenthaltstitels berücksichtigt, und wenn nein, warum nicht (www.tagesspiegel.de/themen/tagesspiegel-berliner/afghanische-ortskraefte-die-vergessenekameraden-der-bundeswehr/23123326.html)?
Fördert die Bundesregierung die Anliegen des unter der Schirmherrschaft des Generalinspekteurs der Bundeswehr arbeitenden Patenschaftsnetzwerks Afghanische Ortskräfte e. V. (www.patenschaftsnetzwerk.de/), das ehrenamtlich als Ansprechpartner für ca. 1 000 in Deutschland aufgenommene Ortskräfte und deren Familienangehörige tätig ist, und wenn ja wie? Wenn nein, gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, dies zu ändern?