Unterstützung landwirtschaftlicher Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und Neugründerinnen und Neugründer
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Markus Tressel, Renate Künast und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In den Reformvorschlägen der EU-Kommission für die gemeinsame Agrarpolitik vom Juni 2018 Ziffer 42 und 43 (COM(2018) 392 final) wird die Rolle von landwirtschaftlichen „Neueinsteigerinnen und Neueinsteigern“ (new entrants) hervorgehoben.
Die EU-Kommission bezieht sich dabei (möglicherweise) auf Vorarbeiten der „EIP AGRI focus group on new entrants“. In deren Abschlussbericht aus dem Jahr 2016 werden landwirtschaftliche Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger definiert als Menschen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb verantwortlich übernehmen oder gründen, ohne selbst Hofnachfolgerinnen und Hofnachfolger (successor) zu sein; d. h. die nicht vom Hof stammen und damit keine Hofstelle auf dem Erbwege übernehmen können. Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger gibt es in jeder Altersklasse, sie sind daher von Junglandwirtinnen und Junglandwirten klar zu unterscheiben. Als Einstiegswege sind Quereinstieg (außerfamiliäre Hofnachfolge) und Hofneugründung zu unterscheiden.
Die Hauptschwierigkeit für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und Neugründerinnen und Neugründer liegt nach Erkenntnissen der EIP AGRI focus group beim Zugang zu Grund und Boden. Massive Preissteigerungen am Bodenmarkt und ausufernde Pachtpreise machen Erwerb und z. T. auch Anpacht für Gründerinnen und Gründer betriebswirtschaftlich unmöglich. Die Niederlande haben in diesem Zusammenhang einen dreistelligen Millionenbetrag für ein Förderprogramm zum Ankauf landwirtschaftlicher Flächen für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und Neugründerinnen und Neugründer zur Verfügung gestellt.
Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger spielen nach der EIP AGRI focus group und dem Entwurf der EU-Kommission eine wichtige Rolle zur Weiterentwicklung einer vielseitigen Agrarstruktur, zur Entwicklung und Verbreitung landwirtschaftlicher Innovationen sowie zur Vitalisierung der ländlichen Räume. Die EU-Kommission schlägt vor, dass Mitgliedstaaten ein Budget in Höhe von 2 Prozent der Direktzahlungen für die gezielte Unterstützung von Neueinsteigerinnen und Neueinsteigern einsetzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Inwiefern teilt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Auffassung der EIP AGRI focus group in Bezug auf die Rolle von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern und Neugründerinnen und Neugründern bei der Entwicklung einer vielseitigen Agrarstruktur, der Umsetzung von Innovationen und der Entwicklung lebendiger ländlicher Räume?
Welche Daten existieren auf Bundes- und – nach Kenntnis der Bundesregierung – auf Länderebene über den Anteil landwirtschaftlicher Auszubildender, ohne einen direkten familiären landwirtschaftlichen Hintergrund (elterlicher Betrieb), in den verschiedenen Ausbildungswegen (Berufsschulen, Fachhochschulen, Universitäten)?
Welcher Anteil landwirtschaftlicher Auszubildender in den verschiedenen Ausbildungswegen verfügt nach Kenntnis der Bundesregierung über keinen direkten familiären landwirtschaftlichen Hintergrund (elterlicher Betrieb)?
Welcher Anteil landwirtschaftlicher Auszubildender ohne direkten familiären landwirtschaftlichen Hintergrund (elterlicher Betrieb) beabsichtigt nach Kenntnis der Bundesregierung später ein landwirtschaftliches Unternehmen zu gründen oder zu führen, und kann damit als Potenzial von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern oder Neugründerinnen und Neugründern betrachtet werden?
Wie viele solcher potenziellen landwirtschaftlichen Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger oder Neugründerinnen und Neugründer schließen nach Kenntnis der Bundesregierung in jedem Jahr eine Ausbildung im landwirtschaftlichen Bereich in den verschiedenen Ausbildungswegen ab?
Welche Daten existieren auf Bundes- und – nach Kenntnis der Bundesregierung – Länderebene über Anzahl und Erfolgsrate landwirtschaftlicher Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und Neugründerinnen und Neugründer?
Welche Notwendigkeit sieht die Bundesregierung, hierzu Daten zu erheben, sofern sie nicht vorliegen, und wie will sie dabei vorgehen?
Liegen der Bundesregierung Daten, Studien oder Erhebungen vor zum Anteil der landwirtschaftlichen Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und Neugründerinnen und Neugründer, die ökologisch wirtschaften (wenn ja, bitte absolute Zahlen und Anteil der ökologisch wirtschaftenden Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und Neugründerinnen und Neugründer an der Gesamtzahl der Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und Neugründerinnen und Neugründer angeben)?
Welcher Anteil landwirtschaftlicher Auszubildender in ökologischen Betrieben in den verschiedenen Ausbildungswegen verfügt nach Kenntnis der Bundesregierung über keinen direkten familiären landwirtschaftlichen Hintergrund (elterlicher Betrieb)?
Welcher Anteil landwirtschaftlicher Auszubildender in ökologischen Betrieben ohne direkten familiären landwirtschaftlichen Hintergrund (elterlicher Betrieb) beabsichtigt nach Kenntnis der Bundesregierung später ein landwirtschaftliches Unternehmen zu gründen oder zu führen, und kann damit als Potenzial von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern oder Neugründerinnen und Neugründern betrachtet werden?
Wo sieht die Bundesregierung spezifische Schwierigkeiten und Hemmnisse von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern und Neugründerinnen und Neugründern auf dem Weg zum eigenen Hof?
Welche Formen der Unterstützung und Förderung existieren in Bund und – nach Kenntnis der Bundesregierung – Ländern, um den Zugang zu Land zu verbessern und Betriebsneugründung oder den Quereinstieg in die Landwirtschaft zu ermöglichen?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung über Förderung oder administrative Änderungen, Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und Neugründerinnen und Neugründer bei der Bewältigung der Schwierigkeiten in Zukunft besser zu unterstützen?
Gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung spezifische Schwierigkeiten und Hemmnisse für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und Neugründerinnen und Neugründer von ökologisch wirtschaftenden Betrieben, und wenn ja, welche, wenn nein, bitte begründen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Fördermöglichkeiten von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern und Neugründerinnen und Neugründern in der Landwirtschaft auf europäischer Ebene und über die Förderung in den europäischen Nachbarstaaten, z. B. in den Niederlanden?
Wäre ein ähnliches Programm wie in den Niederlanden auch in Deutschland zu realisieren, welche rechtlichen Hemmnisse bestehen, und wie schätzt die Bundesregierung dessen finanzielle und politische Machbarkeit ein?
Wie bewertet die Bundesregierung die Übertragbarkeit von in der Start-up- und Gründerszene üblichen „Inkubatoren“, die Gründungen begleiten und unterstützen, auf Neugründungen von landwirtschaftlichen Betrieben, und prüft die Bundesregierung, ob und wie ähnliche Infrastrukturen, die ein fruchtbares Gründungsklima schaffen und konkrete Erprobungs- und Weiterentwicklungsräume bieten, auch für landwirtschaftliche Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und Neugründungen, und wenn nein, warum nicht?
Sind der Bundesregierung entsprechende Aktivitäten aus anderen europäischen Ländern bekannt, beispielsweise die Farm Inkubators in Frankreich, und wie bewertet sie diese?
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der geschilderten Problemstellung die Arbeit gemeinnütziger oder gemeinwohl-orientierter zivilgesellschaftlicher Bodenträger, wie z. B. Kulturland eG, BioBoden eG, gemeinnützige Hofträger oder einzelbetriebliche Hofstiftungen, als neue Modelle des Zugangs zu Land für landwirtschaftliche Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und Neugründerinnen und Neugründer?
Hält die Bundesregierung eine Unterstützung dieser neuen Eigentumsträger, z. B. durch ein Bundesprogramm Zugang zu Land, für sinnvoll, um die Arbeit für z. B. Beratung, Betriebsbegleitung und Datenerfassung zu ermöglichen?