Auswirkungen der gemeinsamen Fischereipolitik auf die Meeresumwelt
der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Matthias Gastel, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Anfang des Jahres 2014 trat die reformierte Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) der Europäischen Union in Kraft. Ziel der Reform ist es, die schädlichen Auswirkungen der Fischerei auf das Meeresökosystem zu beenden und eine nachhaltige, ökosystemverträgliche Nutzung der Meeresressourcen umzusetzen. Dazu müssen die Fischbestände nach dem Prinzip des maximalen Dauerertrags (MSY) befischt und die Anlandeverpflichtung eingeführt werden. Bis zum Jahr 2019 soll die Anlandeverpflichtung für alle Fischbestände mit festgelegten Höchstfangmengen umgesetzt werden und für alle Fischereien bei allen Fangfahrten gelten. Die Anlandeverpflichtung wird schrittweise eingeführt und ist bereits seit 2015 in der Ostsee und seit 2016 in der Nordsee in Kraft. Mit Blick auf die Umsetzung der GFP sieht die EU umfassende Kontrollen für die Fischerei durch die Mitgliedstaaten vor. Bisher zum Thema gestellte Kleine Anfragen (Bundestagsdrucksachen 18/13369, 18/11730 und 18/10460) legten aus Sicht der Fragesteller wiederholt den Schluss nahe, dass gerade bei der Kontrolle der Anlandeverpflichtung erhebliche Defizite bestehen. Diese liegen zum einen in der Häufigkeit der Kontrollen. So unterfielen von den deutschen Fangfahrten im Jahr 2016 nur 1,5 Prozent in der Ostsee und nur 0,7 Prozent in der Nordsee einer Kontrolle auf See. Jedoch sind aus Sicht der Fragesteller umfassende Kontrollen eine Voraussetzung für die Einschätzung der anfallenden Beifänge. Nur wenn es belastbare Daten zum Umfang der unerwünschten Fänge und illegalen Rückwürfen gibt, können wissenschaftliche Erhebungen verlässliche Bestandsschätzungen liefern. Diese sind die einzig verlässliche Grundlage für die Festlegung von Höchstfangmengen, die zur Erholung der europäischen Fischbestände beitragen. Auch das Reportverhalten der Fischer ist aus Sicht der Fragesteller unzureichend: Während laut Logbüchern der Fischerei 0,4 t untermaßiger Fänge von Dorsch in der Beltsee angelandet wurden, liegt die wissenschaftliche Schätzung für die Rückwürfe bei 51,6 t (Bundestagsdrucksache 18/10814).
Weitere gravierende Defizite bestehen aus Sicht der Fragesteller auf Seiten der Strafverfolgung, wo deutlich wurde, dass zwar „schwarze Listen“ zu auffällig gewordenen Fangschiffen existieren, aber in den Jahren 2015 und 2016 kein einziger mutmaßlicher Verstoß gegen die Anlandeverpflichtung zu verzeichnen war (Bundestagsdrucksache 18/12096). Gleichzeitig wird zur Überwachung der Anlandeverpflichtung unter anderem ein Instrument genutzt (Kontrolle der Fangzusammensetzung des letzten Hols), das laut Bundestagsdrucksache 18/11730 keine gerichtsverwertbaren Beweise für einen individuellen Verstoß liefern kann, da trotz möglicherweise auffälliger Kontrollergebnisse die Unschuldsvermutung gilt.
Um effektive Kontrollen gewährleisten zu können, ist aus Sicht der Fragesteller die Installation moderner Kamerasysteme auf Schiffen die kostengünstigste und verlässlichste Möglichkeit, um die tatsächlichen Beifangmengen zu dokumentieren. Kamerabasierte Dokumentationssysteme können die Datenqualität erheblich verbessern und somit zu verlässlichen Bestandschätzungen beitragen. Sie werden gebraucht, da im jetzigen System ohne Kontrolle diejenigen bestraft werden, die sich an die GFP-Vorschriften halten und hierfür wirtschaftliche Einbußen in Kauf nehmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Wie hoch ist auf Basis der aktuellsten wissenschaftlichen Erhebung die Gesamtmenge der illegalen Rückwürfe quotierter Fischbestände in der deutschen Fischerei in Nord- und Ostsee in Tonnen (bitte nach Untergebieten bzw. Divisionen aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung auf Basis der von den Mitgliedstaaten und der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EUFA) im Jahr 2017 durchgeführten Prüfung über fehlerhafte Angaben der Fischereibetriebe zur Höhe der Rückwürfe insbesondere beim Ostseedorsch, und welche Anzahl bzw. welches Ausmaß von Verstößen gegen die Anlandeverpflichtung sind der Bundesregierung bekannt?
Wie viele Tonnen untermaßige Kabeljaue bzw. Dorsche wurden im Jahr 2017 und im bisherigem Verlauf 2018 monatlich in der deutschen aktiven und passiven Fischerei angelandet (bitte nach Flottensegment und nach Untergebieten bzw. Divisionen Nord- und Ostsee auflisten), und wie hoch sind die monatlichen Gesamtfänge von Kabeljau bzw. Dorsch in Nord- und Ostsee (bitte nach Flottensegment und nach Untergebieten bzw. Divisionen Nord- und Ostsee auflisten)?
Wie hoch ist laut Analyse der Fischerei-Observer die Rückwurfrate von untermaßigem Dorsch in der deutschen Fischerei in der Ostsee in den Jahren 2015, 2016 und 2017 (sofern Daten noch nicht vorliegen, bitte vorläufige Schätzung angeben) für die Fanggerätegruppe
a) Stellnetze bzw. Kiemennetze,
b) TR1, i. e. Grundschleppnetze (exklusive der Baumkurren) und Wadennetze der Maschenweite ab 100 mm,
c) TR2, i. e. Grundschleppnetze (exklusive der Baumkurren) und Wadennetze mit 70 bis 99 mm Maschenweite und
d) Wadennetze der Maschenweite ab 100 mm
(bitte tabellarisch darstellen und nach Untergebieten und Schiffsgrößenklassen: <8 m, 8-10 m, 10-12 m, 12-15 m, 15-18 m, 18-24 m, >24 m Länge aufschlüsseln)?
Wie hoch ist laut Selbstreporting der Fischerei die Rückwurfrate von untermaßigem Dorsch in der deutschen Fischerei in der Ostsee in den Jahren 2015, 2016 und 2017 (sofern Daten noch nicht vorliegen, bitte vorläufige Schätzung angeben) für die Fanggerätegruppe
a) Stellnetze bzw. Kiemennetze,
b) TR1, i. e. Grundschleppnetze (exklusive der Baumkurren) und Wadennetze der Maschenweite ab 100 mm,
c) TR2, i. e. Grundschleppnetze (exklusive der Baumkurren) und Wadennetze mit 70 bis 99 mm Maschenweite und
d) Wadennetze der Maschenweite ab 100 mm
(bitte tabellarisch darstellen und nach Untergebieten und Schiffsgrößenklassen: <8 m, 8-10 m, 10-12 m, 12-15 m, 15-18 m, 18-24 m, >24 m Länge aufschlüsseln)?
Wie hoch ist laut Evaluation auf Basis von Untersuchungen des letzten Hols die Rückwurfrate von untermaßigem Dorsch in der deutschen Fischerei in der westlichen Ostsee in den Jahren 2015, 2016 und 2017 (sofern Daten noch nicht vorliegen, bitte vorläufige Schätzung angeben) für die Fanggerätegruppe
a) Stellnetze bzw. Kiemennetze,
b) TR1, i. e. Grundschleppnetze (exklusive der Baumkurren) und Wadennetze der Maschenweite ab 100 mm,
c) TR2, i. e. Grundschleppnetze (exklusive der Baumkurren) und Wadennetze mit 70 bis 99 mm Maschenweite und
d) Wadennetze der Maschenweite ab 100 mm
(bitte tabellarisch darstellen und nach Untergebieten und Schiffsgrößenklassen: <8 m, 8-10 m, 10-12 m, 12-15 m, 15-18 m, 18-24 m, >24 m Länge aufschlüsseln)?
Wie viele und welche Fälle von mutmaßlichen Verstößen gegen die Anlandeverpflichtung bzw. weitere fischereirechtliche Regelungen haben deutsche Fischereiinspektionen bei Seekontrollen im Jahr 2017 in Nord- und Ostsee festgestellt und an die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft bzw. an die zuständigen Kontrollbehörden der Küstenbundesländer gemeldet, und mit welchen Konsequenzen?
Wie hoch war laut wissenschaftlicher Schätzung die illegale Rückwurfrate von untermaßigem Dorsch in der
a) östlichen und
b) westlichen Ostsee
im Jahr 2017 bei deutschen Fangschiffen (bitte für die Untergebiete der Ostsee, sowie für die Schiffsgrößenklassen: <8 m, 8-10 m, 10-12 m, 12-15 m, 15-18 m, 18-24 m, >24 m Länge aufschlüsseln)?
Wie viel westlicher Dorsch (in Tonnen) wurde gemäß wissenschaftlichen Erhebungen durch die Ausnahmeregelung für die deutsche Fischerei in Wassertiefen bis 20 Meter während der Schonzeit vom 1. Februar 2017 bis 31. März 2017 gefangen, und welche wissenschaftlichen Prognosen liegen der Bundesregierung vor, wie hoch dabei der Anteil gefangener Dorsche unterhalb der Mindestreferenzgröße für die Bestanderhaltung war?
Kann ausgeschlossen werden, dass die Plattfischfischerei während der Schonzeit für Dorsche in der westlichen Ostsee im Jahr 2017 negative Auswirkungen auf die Fortpflanzung bzw. den Bestand an Jungfisch der Dorsche hatte, und wenn nein, welche Auswirkungen wären das?
Wie hoch war die Gesamtzahl deutscher Fangfahrten in der Nordsee und in der Ostsee im Jahr 2017 (bitte nach Untergebieten bzw. Divisionen, Anzahl der Fangfahrten in der Deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone – AWZ –, sowie für die Schiffsgrößenklassen: <8 m, 8-10 m, 10-12 m, 12-15 m, 15-18 m, 18-24 m, >24 m Länge aufschlüsseln)?
Wie hoch war die Anzahl kontrollierter Fangfahrten in der Nord- und Ostsee im Jahr 2017 bei der aktiven gemischten Fischerei (bitte nach Fanggerätegruppen TR1, TR2, BT1, BT2, TRSK1 aufschlüsseln), und wie hoch war die Gesamtzahl der Fangfahrten in den jeweiligen Gerätegruppen?
Welche deutschen Fischereifahrzeuge unter 8 Meter Länge über alles sind der Bundesregierung bekannt (bitte die Monatsmeldungen der deutschen Fischereifahrzeuge unter 8 Meter Länge über alles mit den enthaltenen Informationen für die unterschiedlichen Fanggerätegruppen und für Nord- und Ostsee für die Jahre 2017 und 2018 auflisten)?
Wozu und inwieweit detaillierter sollen Fischer mit Fahrzeugen unter 10 m Länge zu Angaben in ihren Monatsmeldungen verpflichtet werden (bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 14b der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/13369), und inwieweit werden die Daten eine wissenschaftlich fundierte Analyse der Fangtätigkeiten dieses Flottensegments ermöglichen?
Wurde die von der Bundesregierung in der Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/12096 aufgeführte smartphonebasierte App zur Dokumentation der Fangtätigkeit auf kleinen Fischereifahrzeugen unter 12 Meter verpflichtend für alle Anrainerstaaten der Ostsee eingeführt (bitte die Informationen, die durch die App übermittelt werden, auflisten), und welche Daten werden festgehalten bzw. wohin werden diese übermittelt, und wie und von wem werden sie genutzt?
Welche neuen Erkenntnisse gehen nach Kenntnis der Bundesregierung aus der von der EUFA durchgeführten wissenschaftlichen Analyse zur Frage, in welchem Umfang der Datenbestand noch anwachsen muss, um repräsentative Aussagen über die Fangzusammensetzung zu ermöglichen (Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/12096), hervor?
Inwieweit fließen die Daten des „letzten Hol“-Projektes, in die wissenschaftlichen Rückwurfschätzungen und Bestandschätzungen für 2018 ein, und inwieweit haben sich diese durch die Daten des „letzten Hol“ in ihrer Belastbarkeit und Zuverlässigkeit verbessert?
Welche Unterschiede bei der Fangzusammensetzung wurden bei Versuchen mit Referenzflotten im Vergleich zum Rest des Flottensegments in EU-Fischereien beobachtet, und welche Schlussfolgerungen zur Tauglichkeit von Referenzflotten bei der effektiven Überwachung der Fangzusammensetzung zur Kontrolle des Anlandegebots ergeben sich daraus?
Ist es nach Einschätzung der Bundesregierung möglich, dass sich aufgrund von Kameraüberwachung von Fangschiffen innerhalb einer Referenzflotte kommerzielle Nachteile für die beteiligten Fischer gegenüber den Fangschiffen außerhalb der Referenzflotte ergeben, und wenn ja, wodurch würden diese Nachteile entstehen?
a) Inwieweit ist eine wissenschaftlich fundierte Vergleichbarkeit der im Rahmen einer Referenzflotte gewonnenen Daten zur Fangzusammensetzung zur Kontrolle des Anlandegebotes im Verhältnis zu den Fangschiffen außerhalb der Referenzflotte möglich?
b) Lassen sich so quantitativ belastbare Vergleichsdaten zum Fang von untermaßigen Fischen eines Flottensegments erheben?
c) Welche Erkenntnisse haben sich diesbezüglich zum Beispiel aus dem „Catch Quota Management“-Pilotprojekt des Johann Heinrich von Thünen-Instituts ergeben, und welche Erkenntnisse ergeben sich dazu aus vergleichbaren anderen Europäischen Pilotprojekten wie zum Beispiel den dänischen Catch-Quota-Management-Versuchen bzw. dem Nordsee-Kabeljau-Catch-Quota-Versuch?
Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 15b auf Bundestagsdrucksache 18/13369, in der die Bundesregierung abschreckende Sanktionen als inhärenten Bestandteil eines Fischereikontrollsystems beschreibt und ein vergleichbares Sanktionsniveau in allen Mitgliedstaaten als sinnvoll erachtet, wie hoch ist die Anzahl der verhängten Sanktionen gegen Fischereien in Deutschland, und wie hoch ist zum Vergleich die Anzahl in den anderen Nordseeanrainerstaaten?
Welche Änderungen in der Fischereikontrollverordnung 1224/2009 sieht die Bundesregierung als notwendig an – bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/13369 –, um eine wirksame Überwachung der Fischereitätigkeit zu ermöglichen?
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten für die Fischereikontrolltätigkeiten von Bund und Ländern inklusive der Unterhaltung aller exklusiv wie auch geteilt genutzter Fahrzeuge, Personalkosten und Fischereiaufsichtsstationen (bitte tabellarisch aufschlüsseln)?
Wie viel Förderung für
a) die Anschaffung und
b) Betrieb und Wartung
von Kamera- und Sensorensystemen zur Überwachung von Fischereitätigkeiten im Allgemeinen und zur Kontrolle der Einhaltung des Anlandegebots im Besonderen wären im Rahmen des Europäischem Meeres- und Fischereifonds (EMFF) möglich, und entspricht diese Summe dem Fördervolumen, welches im Rahmen des Deutschen Operationellen Programms für solche Systeme vorgesehen ist?
Wie hoch sind die notwendigen und geplanten nationalen Mittel zur Ko-Finanzierung der Förderung von Kamera- und Sensorsystemen im Rahmen des EMFF?
Für welche Fahrzeuggruppen bzw. Fahrzeugsegmente wurden welche Schwellenwerte festgelegt angesichts der Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/12096, in der darauf verwiesen wird, dass für die risikobasierten Kontrollen Vergleichsdaten auf Grundlage des letzten Hols herangezogen werden und dadurch Schwellenwerte für die fahrzeugbezogene Risikoanalyse festgelegt werden?
Wie viele deutsche Fangschiffe fallen auf Basis der neusten Risikoanalyse der EUFA in die mittlere, hohe und sehr hohe Risikogruppe (bitte jeweils nach Untergebiet, Fanggerätegruppe und Größenklasse der Fangschiffe aufschlüsseln)?
Wie viele deutsche Fangschiffe befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung und bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 18/11730 auf einer Liste für Risikofahrzeuge, und wie viele Fangfahrten haben diese Fangschiffe 2015, 2016 und 2017 (soweit schon vorliegend) in Nord- und Ostsee getätigt, und wie oft wurden diese Fangschiffe in den genannten Jahren kontrolliert (bitte nach ICES-Untergebiet, Fanggerätegruppe, Schiffsgrößenklasse und Jahr aufschlüsseln)?
Welche Möglichkeiten der Kostenreduktion ergeben sich aus den aktuellen Überlegungen der EU-Kommission, im Rahmen des Kontrollregimes Fangschiffe mit Zugehörigkeit zu definierten Risikoklassen verpflichtend mit Kamera- und Sensorsystemen auszustatten?
Wie hoch ist die Anzahl der Fangfahrten der deutschen Fischerei in Nord- und Ostsee, die von Fischereibeobachtern begleitet wurden, in den Jahren 2015, 2016 und 2017 (sofern bereits Daten vorliegen) im Vergleich zu den Jahren 2011 bis 2013, als das Anlandegebot noch nicht eingeführt war (bitte nach Untergebieten bzw. Divisionen und Jahr aufschlüsseln), und wie viel Prozent der Fangfahrten der deutschen Fischerei in Nord- und Ostsee wurde in den jeweiligen Jahren damit abgedeckt (bitte tabellarisch darstellen)?
Wie hoch sind die Gesamtfänge der Schiffsgrößenklassen <8 m, 8-10 m, 10-12 m, 12-15 m, 15-18 m, 18-24 m, >24 m Länge in Nord- und Ostsee (bitte tabellarisch darstellen)?