Sprengung von Geldautomaten und mögliche Gegenmaßnahmen
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Zahl gesprengter Geldautomaten bewegt sich weiterhin auf hohem Niveau.
Zwar ist die Zahl von 2016 zu 2017 um 16 Prozent bzw. auf 268 Delikte zurückgegangen, davon 140 im ersten Halbjahr 2017 (vgl. das „Bundeslagebild Angriffe auf Geldautomaten 2017“ des Bundeskriminalamtes BKA), doch im ersten Halbjahr 2018 wurden bereits 187 Sprengungen gemeldet, mit Nachmeldungen ist zu rechnen (vgl. FAZ, 8. August 2018).
Die bundesweite Absenkung von 2016 auf 2017 begründete das BKA mit der Einrichtung von „zentralen Ermittlungskommissionen“ in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sowie einer „intensiven Zusammenarbeit mit den niederländischen Strafverfolgungsbehörden“. 46 von insgesamt 93 Tatverdächtigen im Jahr 2017 identifizierte das BKA in seinem Lagebericht als „aus Ballungszentren in den Niederlanden (z. B. Amsterdam und Utrecht) stammende niederländische Staatsangehörige mit marokkanischem Migrationshintergrund. Laut Presseberichten besteht ein Zusammenhang zwischen dem zwischenzeitlichen Rückgang der Sprengungen und dem Vorgehen einiger Banken, Geldautomaten in der Nacht und den frühen Morgenstunden zu schließen (vgl. Handelsblatt, 19. April 2018).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern beschäftigten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Sicherheitsbehörden seit der letzten Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/7313) mit dem Phänomen gesprengter Geldautomaten von Banken und Sparkassen?
2. Lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung Zusammenhänge zwischen den Schwerpunktregionen der Automatensprengungen und strukturschwachen Gebieten, erkennen, und wenn ja, welche?
3. Wie viele vollzogene bzw. versuchte Sprengungen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/7313 gegeben (bitte nach Halbjahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
4. In welcher Höhe ist nach Kenntnis der Bundesregierung dabei jeweils Bargeld entwendet worden, und welcher weitere Sachschaden ist dabei jeweils entstanden (Sachschaden bitte danach differenzieren, ob er an Automaten oder sonstigem Bankeigentum oder an Wohn- oder anderen Geschäftsgebäuden oder sonstigen Werten entstanden ist; bitte möglichst konkrete Summen angeben)?
5. Wie häufig war das gestohlene Bargeld nach Kenntnis der Bundesregierung durch Farbbomben unbrauchbar gemacht worden (bitte nach Fällen gliedern und konkrete Beträge angeben)?
6. Welcher Anteil von Automatensprengungen galt nach Kenntnis der Bundesregierung solchen Automaten, die fest in Gebäuden installiert sind, und welcher freistehenden Automaten (bitte möglichst Zahlen anführen)?
7. Welche unterschiedlichen Methoden der Sprengung und welche Arten von Sprengmitteln wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang in welcher Häufigkeit von Fällen zur Sprengung von Geldautomaten verwendet?
8. Inwieweit achten die Automatensprenger nach Kenntnis der Bundesregierung darauf, bei Fernzündungen Sichtkontakt zum Automaten zu haben, um das Risiko von Verletzungen der eigenen Person oder Dritter gering zu halten?
9. Welche neuen Kenntnisse hat die Bundesregierung seit ihrer letzten Antwort (Bundestagsdrucksache 18/7313) über die Tatverdächtigen von Geldautomatensprengungen?
a) Mit welcher Motivation wird im BKA-Lagebericht darauf hingewiesen, dass Tatverdächtige häufig Niederländer mit marokkanischem Migrationshintergrund seien, und inwiefern lässt sich aus dem Hinweis auf den Migrationshintergrund an dieser Stelle ein Mehrwert für Sicherheitsbehörden, Banken oder Kunden gewinnen?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum im BKA-Lagebericht vermuteten polnischen Netzwerk von Automatensprengungen?
c) Worauf sind nach Ansicht der Bundesregierung regionale Schwerpunkte der Automatensprengungen zurückzuführen?
10. Inwiefern kann aus Sicht der Bundesregierung die signifikant hohe Täterschaft ausländischer Verdächtiger auf unterschiedliche Sicherungsmaßnahmen der Automaten (insbesondere im Vergleich Deutschland zu Niederlande und Polen) zurückgeführt werden?
11. Welche Präventionsmaßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aus polizeilicher Sicht zu empfehlen, und wie hoch ist dafür jeweils ungefähr der Kostenaufwand?
12. In welchem Umfang sind inzwischen Geldautomaten nach Kenntnis der Bundesregierung mit Farbbomben ausgestattet, um bei unbefugter oder unsachgemäßer Öffnung das Bargeld unbrauchbar zu machen?
a) Für wie geeignet hält die Bundesregierung dieses Präventionsmittel, sowohl unter kriminalpräventiven Gesichtspunkten als auch unter Gesichtspunkten der Verbraucherfreundlichkeit?
b) Welche Kosten sind mit dessen Einbau verbunden?
c) Welche Positionen vertreten Banken und Sparkassen nach Kenntnis der Bundesregierung sowie die Versicherungswirtschaft gegenüber diesem Präventionsmittel?
13. In welchem Umfang sind Banken und Sparkassen nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen dazu übergegangen, den Zugang zu Geldautomaten während der Nachtstunden zu schließen, um Sprengungen zuvorzukommen? Wie bewertet die Bundesregierung dies aus verbraucherpolitischer Sicht?
14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verwendung solcher Farbbomben im Ausland und über deren Auswirkung auf das Phänomen der Geldautomatensprengungen?
15. Inwiefern würde durch umfassende Maßnahmen zur Prävention von Geldautomatensprengungen nach Einschätzung der Bundesregierung das Risiko von Banküberfällen, auch während der Öffnungszeiten, steigen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus für die Frage der Präventionsmaßnahmen?
16. Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherungsmaßnahmen (insb. Einbau von Farbbomben) zu verbessern, und wenn ja, welche konkret?
Fragen16
Inwiefern beschäftigten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Sicherheitsbehörden seit der letzten Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/7313) mit dem Phänomen gesprengter Geldautomaten von Banken und Sparkassen?
Lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung Zusammenhänge zwischen den Schwerpunktregionen der Automatensprengungen und strukturschwachen Gebieten, erkennen, und wenn ja, welche?
Wie viele vollzogene bzw. versuchte Sprengungen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/7313 gegeben (bitte nach Halbjahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
In welcher Höhe ist nach Kenntnis der Bundesregierung dabei jeweils Bargeld entwendet worden, und welcher weitere Sachschaden ist dabei jeweils entstanden (Sachschaden bitte danach differenzieren, ob er an Automaten oder sonstigem Bankeigentum oder an Wohn- oder anderen Geschäftsgebäuden oder sonstigen Werten entstanden ist; bitte möglichst konkrete Summen angeben)?
Wie häufig war das gestohlene Bargeld nach Kenntnis der Bundesregierung durch Farbbomben unbrauchbar gemacht worden (bitte nach Fällen gliedern und konkrete Beträge angeben)?
Welcher Anteil von Automatensprengungen galt nach Kenntnis der Bundesregierung solchen Automaten, die fest in Gebäuden installiert sind, und welcher freistehenden Automaten (bitte möglichst Zahlen anführen)?
Welche unterschiedlichen Methoden der Sprengung und welche Arten von Sprengmitteln wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang in welcher Häufigkeit von Fällen zur Sprengung von Geldautomaten verwendet?
Inwieweit achten die Automatensprenger nach Kenntnis der Bundesregierung darauf, bei Fernzündungen Sichtkontakt zum Automaten zu haben, um das Risiko von Verletzungen der eigenen Person oder Dritter gering zu halten?
Welche neuen Kenntnisse hat die Bundesregierung seit ihrer letzten Antwort (Bundestagsdrucksache 18/7313) über die Tatverdächtigen von Geldautomatensprengungen?
a) Mit welcher Motivation wird im BKA-Lagebericht darauf hingewiesen, dass Tatverdächtige häufig Niederländer mit marokkanischem Migrationshintergrund seien, und inwiefern lässt sich aus dem Hinweis auf den Migrationshintergrund an dieser Stelle ein Mehrwert für Sicherheitsbehörden, Banken oder Kunden gewinnen?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum im BKA-Lagebericht vermuteten polnischen Netzwerk von Automatensprengungen?
c) Worauf sind nach Ansicht der Bundesregierung regionale Schwerpunkte der Automatensprengungen zurückzuführen?
Inwiefern kann aus Sicht der Bundesregierung die signifikant hohe Täterschaft ausländischer Verdächtiger auf unterschiedliche Sicherungsmaßnahmen der Automaten (insbesondere im Vergleich Deutschland zu Niederlande und Polen) zurückgeführt werden?
Welche Präventionsmaßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aus polizeilicher Sicht zu empfehlen, und wie hoch ist dafür jeweils ungefähr der Kostenaufwand?
In welchem Umfang sind inzwischen Geldautomaten nach Kenntnis der Bundesregierung mit Farbbomben ausgestattet, um bei unbefugter oder unsachgemäßer Öffnung das Bargeld unbrauchbar zu machen?
a) Für wie geeignet hält die Bundesregierung dieses Präventionsmittel, sowohl unter kriminalpräventiven Gesichtspunkten als auch unter Gesichtspunkten der Verbraucherfreundlichkeit?
b) Welche Kosten sind mit dessen Einbau verbunden?
c) Welche Positionen vertreten Banken und Sparkassen nach Kenntnis der Bundesregierung sowie die Versicherungswirtschaft gegenüber diesem Präventionsmittel?
In welchem Umfang sind Banken und Sparkassen nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen dazu übergegangen, den Zugang zu Geldautomaten während der Nachtstunden zu schließen, um Sprengungen zuvorzukommen? Wie bewertet die Bundesregierung dies aus verbraucherpolitischer Sicht?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verwendung solcher Farbbomben im Ausland und über deren Auswirkung auf das Phänomen der Geldautomatensprengungen?
Inwiefern würde durch umfassende Maßnahmen zur Prävention von Geldautomatensprengungen nach Einschätzung der Bundesregierung das Risiko von Banküberfällen, auch während der Öffnungszeiten, steigen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus für die Frage der Präventionsmaßnahmen?
Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherungsmaßnahmen (insb. Einbau von Farbbomben) zu verbessern, und wenn ja, welche konkret?