Luftsicherheit in Deutschland 2018
der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Katja Keul, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Monika Lazar, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seitens der Bundespolizei werden erhebliche personelle und sachliche Mittel aufgewendet, um die Sicherheit des Luftverkehrs zu gewährleisten (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3400, Titel 511 22, 812 23, 671 21). Insbesondere führt die Bundespolizei die Aufgaben der Luftsicherheitsbehörden nach dem Luftsicherheitsgesetz an zahlreichen größeren Flughäfen in Deutschland in bekannter Weise in bundeseigener Verwaltung aus. An einzelnen großen Flughäfen nimmt diese Aufgabe auch das jeweilige Bundesland mit seiner dortigen Luftsicherheitsbehörde wahr. Aus Presseberichten ist jedoch bekannt, dass es an kleineren Flugplätzen erhebliche Kontrolllücken gab (DER TAGESSPIEGEL, 30. Juli 2018, „Reiche werden nicht kontrolliert“; FAZ, 11. August 2018, „Ohne Kontrolle ins Flugzeug“).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
An welchen der 88 kleineren Flugplätze in Deutschland, die als Grenzübergangsstellen zugelassen sind (vgl. DER TAGESSPIEGEL a. a. O.; Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/3049) hat die Bundespolizei
a) die gesetzliche Zuständigkeit, Personen und/oder Gepäckkontrollen durchzuführen, und
b) in den letzten zwölf Monaten keine Kontrollen durchgeführt (bitte Gepäck- und Personenkontrollen getrennt darstellen)?
An welchen Flugplätzen gemäß Frage 1 wurden in den letzten zwölf Monaten
a) polizeiliche Kontrollen des grenzüberschreitenden Verkehrs, einschließlich der Überprüfung von Grenzübertrittspapieren und der Berechtigung zum Grenzübertritt durch die Bundespolizei und/oder
b) Kontrollen durch den Zoll
durchgeführt?
Inwiefern handelt es sich bei Kontrollen gemäß der Antwort zu Frage 2 jeweils um Kontrollen, die
a) durchgängig,
b) anlassbezogen oder
c) stichprobenartig
durchgeführt worden sind?
An welchen Flugplätzen gemäß Frage 1 werden Kontrollen des grenzüberschreitenden Verkehrs durch Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamte der Bundespolizei (vgl. § 63 Absatz 2 des Bundespolizeigesetzes – BPolG) durchgeführt, und wie viele Personen sind am jeweiligen Ort aktuell zu Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten der Bundespolizei bestellt?
An welchen Flugplätzen gemäß Frage 1 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zwölf Monaten Vollkontrollen des gesamten Gepäcks und/oder Frachtguts im Sinne der Luftsicherheit durchführt?
Wie bewertet die Bundesregierung den Fall, dass Passagiere eines privaten Sonderflugs von Mainz-Finthen nach Frankfurt a. M. laut Presseberichten direkt und ohne Passieren der Sicherheitskontrolle im Flughafen Frankfurt a. M. zum Abfluggate ihres internationalen Anschlussfluges gebracht wurden (FAZ, 11. August 2018 a. a. O.)?
An welchen deutschen Flughäfen kontrolliert die Bundespolizei auch Transferfracht?
Welchen Schutz gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell im Rahmen der sogenannten sicheren Lieferkette gegen Manipulation an Packstücken oder deren unbemerkten Austausch?
In welchem Umfang handelt es sich bei Luftfracht nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell nicht um eigene Sendungen sogenannter bekannter Versender, sondern um Fracht von Dritten, die ein Luftfracht-Spediteur nach entsprechender Kontrolle weiterleitet?
Würde auch die Bundesregierung „nicht aus[zu]schließen, dass Kriminelle versuchen, gegebenenfalls weniger umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen auf kleinen Flugplätzen für illegale Zwecke aus[zu]nutzen“, wie es eine Sprecherin des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat gesagt haben soll (vgl. DER TAGESSPIEGEL, a. a. O.), und wie haben sich die Intensität und Häufigkeit von Kontrollen auf kleinen Flugplätzen verändert, seit die Bundesregierung dies erkannt hat, beziehungsweise welche Veränderung hinsichtlich Intensität und Häufigkeit von Kontrollen auf kleinen Flugplätzen plant die Bundesregierung aufgrund dieser Erkenntnis?
Wie viel Personal im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat ist dauerhaft für die Beschaffung von Passagier- und Gepäckkontrollen (Luftsicherheitskontrolltechnik und Luftsicherheitskontrolldienstleistungen) eingesetzt, und wie viele Beschäftigte waren in den letzten drei Jahren jeweils in diesem Bereich tätig?
Inwiefern wurde seit September 2016 Beliehenen gemäß § 16a des Luftsicherheitsgesetzes auch die Befugnis eingeräumt, physischen Zwang auszuüben, und inwiefern hält die Bundesregierung dies für rechtlich zulässig?