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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die "Grauen Wölfe" in Deutschland und der türkische Präsident Erdogan

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

09.11.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/521223.10.2018

Die „Grauen Wölfe“ in Deutschland und der türkische Präsident Erdoğan

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Wie weit der Einfluss des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan reicht, zeigt sich entsprechend in den Moscheen in Deutschland. Denn dort wird vielfach türkische Politik betrieben. So ist die größte islamische Organisation hierzulande, die Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB), in den vergangenen Jahren immer öfter zum Sprachrohr des türkischen Präsidenten in Deutschland geworden. So hat sich die DITIB unter Präsident Erdoğan ganz stark zu einem politischen Instrument der türkischen Regierung entwickelt (www.tagesschau.de/inland/erdogan-ditib-101.html). Die strukturelle und personelle Anbindung von DITIB an das Präsidium für religiöse Angelegenheiten der Türkei (Diyanet) ist hinlänglich bekannt (Bundestagsdrucksache 19/154, Antwort zu Frage 1).

Mit Diyanet und DITIB bildet die UETD (Union Europäisch Türkische Demokraten) eine „unheilvolle Allianz“ (www.welt.de/politik/deutschland/article154689954/Sonaehren-Erdogans-Prediger-Islamismus-in-Deutschland.html). Dabei tritt die UETD, flankiert von Erdoğan-treuen Medien, als Lobbyist der türkischen Regierungspartei AKP auf (www.tagesspiegel.de/themen/agenda/einfluss-dertuerkei-erdogans-lobby-indeutschland/13695612.html). Die UETD hat in der Vergangenheit mehrfach Auftritte für den damaligen Ministerpräsidenten und heutigen Staatspräsidenten Erdoğan inszeniert.

Seit dem Jahr 2006 drängte die AKP-Regierung unter Präsident Erdoğan auf eine Vereinheitlichung der Organisationslandschaft in Deutschland, was dazu beigetragen hat, dass auch der Konflikt zwischen der DITIB und der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüș e. V. (IGMG) abgeschwächt wurde und sich die Organisationen seit dem Jahr 2007 im Koordinationsrat der Muslime (KRM) zusammengefunden haben (www.akademie-rs.de/fileadmin/user_upload/download_archive/interrelioeser-dialog/131115_rosenow_akteure.pdf). Präsident Erdoğan hat seine politischen Wurzeln in der Milli-Görüs-Bewegung, und der langjährige Generalsekretär der IGMG, Mustafa Yeneroglu, ist Abgeordneter von Präsident Erdoğans islamisch-konservativen AKP im Parlament in Ankara (www.tagesschau.de/inland/erdogan-ditib-101.html). Schnappschüsse von seiner Ankunft in Berlin beim Staatsbesuch am 28. September 2018 legen nahe, dass Präsident Erdoğan den „Rabia-Gruß“ der islamistischen Muslimbrüder zeigt. Manche seiner Anhänger zeigen den Gruß der „Grauen Wölfe“ („Ülkücü“-Bewegung), eine extrem rechte Organisation, die in Deutschland vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Es offenbart sich hier nach Ansicht der Fragesteller eine Allianz zwischen Islamisten und Nationalisten, die sich auch in Präsident Erdoğans Wahlbündnis mit der extrem nationalistischen türkischen „Partei der Nationalistischen Bewegung“ (MHP) widerspiegelt (www.sueddeutsche.de/politik/staatsbesuch-warum-erdoans-geste-provoziert-1.4148872). Präsident Erdoğan verfolgt eine Okkupation des Politischen durch die Religion, die ganz starke Vermischung von Nationalismus und Islamismus. Um Einfluss in Deutschland auf die „türkeistämmige Bevölkerung“ zu nehmen, nutzt er alle entsprechenden Organisationen, die in Deutschland existieren (www.deutschlandfunk.de/politischerislam-in-der-tuerkei-erdogan-hat-die-tuerkei-in.886.de.html?dram:article_id=420390). In Deutschland ist die Zusammenarbeit zwischen der AKP und den Grauen Wölfen seit dem Putschversuch in der Türkei vor zwei Jahren Realität. So warb der Ableger der MHP in Deutschland – die „Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e. V.“ (ADÜTDF), der rund 170 lokale Vereine angehören, in denen 7 000 Mitglieder organisiert sind (Verfassungsschutzbericht 2017, S. 244) – 2017 für die von Präsident Erdoğan geforderte Verfassungsreform in der Türkei (www.zeit.de/politik/ausland/2018-07/extremismus-graue-woelfe-angela-merkel-tuerkei-treffen/seite-2).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis (auch nachrichtendienstliche), dass die MHP in der Türkei insbesondere in den letzten Jahren zunehmend auf einen „Pro- Erdoğan“-Kurs eingeschwenkt ist (Verfassungsschutzbericht 2017, S. 245)?

2

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass die Grauen Wölfe vor allem nach dem Putschversuch im Juli 2016 neuer strategischer Partner Präsident Erdoğans sind, der die Chance hat, Macht und Einfluss auszubauen, so wie seinerzeit die Bewegung des Islampredigers Fethullah Gülen (www.zeit.de/politik/ausland/2018-07/extremismus-graue-woelfe-angela-merkel-tuerkei-treffen/seite-2)?

3

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass vermeintliche und tatsächliche Anhänger der Gülen-Bewegung im türkischen Staatsapparat zunehmend durch Kader der Grauen Wölfe ersetzt werden (www.zeit.de/politik/ausland/2018-07/extremismus-graue-woelfeangela-merkel-tuerkei-treffen/seite-2)?

4

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher) zu, dass auch in Deutschland die Zusammenarbeit zwischen Präsident Erdoğans Regierungspartei AKP und den Grauen Wölfen spätestens seit dem Putschversuch in der Türkei vor zwei Jahren Realität ist (www.zeit.de/politik/ausland/2018-07/extremismus-graue-woelfe-angela-merkeltuerkei-treffen/seite-2)?

5

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, dass sich die MHP in der Türkei und die ADÜTDF als deren Ableger in Deutschland für eine Zustimmung zur Verfassungsänderung eingesetzt haben (Verfassungsschutzbericht 2017, S. 245)?

6

Inwieweit verstößt die ADÜTDF nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher) entgegen ihrem nach außen demonstrierten Integrationswillen und legalistischen Auftreten gegen die im Grundgesetz formulierte Unantastbarkeit der Menschenwürde und den dort garantierten Gleichheitsgrundsatz, und inwieweit wirkt ihr Weltbild einer Integration türkischstämmiger Migranten in die deutsche Gesellschaft entgegen (Verfassungsschutzbericht 2017, S. 245)?

7

Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher) die Deutung des Wolfsgrußes umstritten, so dass aus der Verwendung der Geste bei Veranstaltungen und Ähnlichem nicht auf eine generelle Nähe zur türkischen rechtsextremen Szene in Deutschland gefolgert werden kann (Bundestagsdrucksache 18/12042, Antwort zu den Fragen 8 und 9)?

8

Inwieweit teilt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Auffassung des Hamburger Verfassungsschutzes nicht, dass es sich beim „Wolfsgruß“ um eine eindeutig zuzuordnende Geste handelt (www.zeit.de/politik/ausland/2018-07/extremismus-graue-woelfe-angela-merkel-tuerkei-treffen/seite-2)?

9

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass die Verwendung des „Wolfsgrußes“ bei Veranstaltungen und Ähnlichem – wie beim Auftritt des türkischen Außenministers Mevlüt Cavusoglu auf dem Gelände der Residenz des Generalkonsulats in Hamburg im März 2017 durch diesen selbst und zahlreiche Teilnehmer der Kundgebung – eine bedenkliche Referenzerweisung an ein extrem rechtes Klientel bzw. durch dieses ist (www.zeit.de/politik/ausland/2018-07/extremismus-graue-woelfeangela-merkel-tuerkei-treffen/seite-2)?

10

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), ob die ADÜTDF auch finanziell aus der Türkei unterstützt wird?

11

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass unter dem politischen Druck der türkischen Seite auf die deutschen Behörden der Beobachtungsstatus aufgeweicht wird (www.zeit.de/politik/ausland/2018-07/extremismus-grauewoelfe-angela-merkel-tuerkei-treffen/seite-2)?

12

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), ob der türkische Geheimdienst MIT in der ADÜTDF aktiv ist bzw. deren Strukturen zur Anwerbung von und Einflussnahme auf Mitglieder nutzt?

13

Wie viele Moscheen mit wie vielen Mitgliedern gehören aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung zur a) ADÜTDF, b) ATIB und c) ATB in der Bundesrepublik Deutschland?

14

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob, und wenn, wie viele von der türkischen Religionsbehörde Diyanet entsandte Imame aktuell in Moscheen der ADÜTDF, ATIB und ATB tätig sind?

15

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), ob die sich 1987 von der ADÜTDF abgespaltenen, stärker religiös orientierten a) Türkisch-Islamische Union (ATIB) sowie b) Verband der türkischen Kulturvereine in Europa (ATB) finanziell aus der Türkei unterstützt werden?

16

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), ob personelle und/oder organisatorische Verbindungen der ADÜTDF zur a) türkischen Regierungspartei AKP, b) UETD, c) DITIB, d) Allianz Deutscher Demokraten (ADD), e) Rockergruppierung „Turan e. V.“ sowie f) Rockergruppierung „Turkos MC“ bestehen?

17

Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher) seit dem Putschversuch in der Türkei im Juli 2016 verstärkt Aktivitäten innerhalb der Anhängerschaft der „Grauen Wölfe“, sich in türkischnationalistischen bzw. rechtsextremistischen Rockergruppierungen – namentlich „Turan e. V.“ und „Turkos MC“ – zu organisieren?

18

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), ob es personelle und/oder organisatorische Verbindungen der ADÜTDF zu der im Juli 2018 verbotenen Rockergruppierung „Osmanen Germania“ gab bzw. gibt?

19

Inwieweit hat es nach dem Verbot der „Osmanen Germania“ im Juli 2018 einen verstärkten Zulauf von ehemaligen Mitgliedern zu dem seit September 2016 „verbrüderten“ (Bundestagsdrucksache 18/12452, Antwort zu Frage 32) „Turkos MC“ gegeben?

20

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die ADÜTDF zu Solidaritätsbekundungen für Präsident Erdoğan in Berlin und Köln anlässlich seines Staatsbesuchs in Deutschland am 28. bis 29. September 2018 aufgerufen hat bzw. beteiligt war?

Berlin, den 10. Oktober 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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