Förderung von Hardwarenachrüstungen für Kommunal-, Handwerker- und Lieferfahrzeuge
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/5235 –
Förderung von Hardwarenachrüstungen für Kommunal-, Handwerker- und Lieferfahrzeuge
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung hat ihr „Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“ im Anschluss an den Koalitionsausschuss vom 1. Oktober 2018 vorgestellt (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/konzept-klarheit-fuer-dieselfahrer.html). Städte mit einem NO2-Jahresmittelwert zwischen 40 und 50 Mikrogramm überschreiten zwar die Grenzwerte, benötigen allerdings laut der Bundesregierung keine Umtausch- und Nachrüstmaßnahmen für Diesel-Pkw. Stattdessen sollen Hardwarenachrüstung von Kommunalfahrzeugen wie beispielsweise Busse oder Müllwagen sowie Handwerker- und Lieferfahrzeuge mit bis 80 Prozent vom Bund finanziell gefördert werden und damit ausreichende Verbesserungen bei den NO2-Jahresmittelwerten erzielt werden.
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Fragen und Antworten6
Wieso werden Hardwarenachrüstungen bei Handwerker- und Lieferfahrzeugen in allen Städten mit NO2-Jahresmittelwerten über 40 Mikrogramm gefördert, während Diesel-Pkw privater Halter nur in 14 besonders belasteten Städten mit NO2-Grenzwerten über 50 Mikrogramm Umtausch- und Nachrüstmaßnahmen in Anspruch nehmen können?
Aufgrund der täglichen Nutzung von schweren Kommunalfahrzeugen sowie Handwerker- und Lieferfahrzeugen im städtischen Verkehr in nicht unerheblichem Umfang ergibt sich hieraus ein entsprechendes Emissionsreduktionspotential. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4995 „Dieselkonzept der Bundesregierung – Umtauschaktionen, Hardware-Nachrüstungen bei Pkw und rechtlicher Anpassungsbedarf“ verwiesen.
Wie definiert die Bundesregierung „nennenswerte Aufträge“ von Haltern von Handwerker- und Lieferfahrzeugen in Städten mit NO2-Jahresmittelwert über 40 Mikrogramm und damit förderwürdige Bedingungen für die Hardwarenachrüstung dieser Fahrzeuge?
Die Rahmenbedingungen und Anforderungen der Förderung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen werden derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.
Welche Fahrzeugtypen sollen von der Förderung von Hardwarenachrüstungen durch den Bund in Städten mit überhöhten NO2-Jahresmittelwerten betroffen sein (bitte aufschlüsseln)?
Förderfähig sind zum einen mit Selbstzündungsmotor angetriebene schwere Kommunalfahrzeuge der Klassen N2 und N3 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg der Schadstoffklassen EURO I-V und EEV. Dies sind z. B. Müllsammel-, Straßenreinigungs- und Schneeräumfahrzeuge oder Lastkraftwagen von kommunalen Bauhöfen.
Zum anderen unterliegen der Förderung mit Selbstzündungsmotor angetriebene Handwerker- und Lieferfahrzeuge der Klassen N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 800 kg bis zu 7 500 kg der Schadstoffklassen EURO I-V und EEV oder Euro 3-6 (leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1). Dies sind z. B. Fahrzeuge von Schreinereien, Glasereien, Sanitärfirmen sowie Fahrzeuge von Paketzustellern.
Aus welchen Gründen sollen nur gewerbliche Fahrzeuge von 2,8 bis 7,5 Tonnen nachgerüstet werden und keine größeren oder kleineren Fahrzeuge?
Die Bundesregierung wird auch die Hardware-Nachrüstung bei Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen fördern (schwere Kommunalfahrzeuge). Die Festlegung auf 2,8 Tonnen für die Förderung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen wurde im Konzept der Bundesregierung getroffen.
Wie viele Dieselfahrzeuge sollen nach Schätzung der Bundesregierung von der Förderung von Hardwarenachrüstungen durch den Bund betroffen sein, und auf welcher Grundlage basieren diese Schätzungen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten der Förderung von Hardwarenachrüstungen durch den Bund, und auf welcher Grundlage basiert diese Schätzung?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 und 6 zusammen beantwortet.
Bei den Handwerker- und Lieferfahrzeugen kommen ca. 945 000 Fahrzeuge für Hardware-Nachrüstungen in den Städten und anliegenden Landkreisen mit Grenzwertüberschreitung in Betracht.
Bei den schweren Kommunalfahrzeugen kommen ca. 28 000 Fahrzeuge für eine Hardware-Nachrüstung in den betroffenen Städten in Betracht.