Personalkosten in den Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an Unternehmen
der Abgeordneten Katja Suding, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Hagen Reinhold, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF) regeln, welche Einzelkosten zuwendungsfähig sind. Darunter fallen auch die Personalkosten. Für neue Projekte gelten die NKBF 2017 (https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=1759), früher bewilligte Projekte werden weiterhin über die NKBF 98 (https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=197) gefördert. § 5.6.1 der NKBF 98, Stand April 2006, beschränkt die zuwendungsfähigen Personalkosten von Geschäftsführern beziehungsweise Vorstandsmitgliedern oder ähnlichem Leitungspersonal. Die für diese Mitarbeiter entstehenden Personalkosten werden nur in der Höhe von Personalkosten für leitende Mitarbeiter erstattet.
Der entsprechende Passus lautet: „Soweit Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder o. ä. Leitungspersonal im Vorhaben tätig werden, dürfen hierfür nur Personaleinzelkosten von entsprechenden leitenden Mitarbeitern im Projekt (z. B. Projektleiter) verrechnet werden; dies gilt auch für ohne feste Entlohnung tätige Unternehmer.“
In den nachfolgenden NKBF 2017, Stand August 2018, findet sich eine entsprechende Beschränkung für Geschäftsführer beziehungsweise Vorstandsmitglieder oder ähnliches Leitungspersonal nicht (vgl. § 2.4.4 der NKBF 2017).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele Projekte werden aktuell auf Grundlage der NKBF 98 gefördert?
Welches Finanzvolumen haben die aktuell auf Grundlage der NKBF 98 geförderten Projekte insgesamt?
Wann wird die letzte Förderung auf Grundlage der NKBF 98 voraussichtlich abgeschlossen sein?
Wie definiert die Bundesregierung „Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder o. ä. Leitungspersonal“ nach der § 5.6.1 der NKBF 98, Stand April 2006?
Nach welchen Kriterien unterscheidet die Bundesregierung im Hinblick auf § 5.6.1 der NKBF 98, Stand April 2006, zwischen Geschäftsführern bzw. Vorstandsmitgliedern o. ä. Leitungspersonal einerseits und leitenden Mitarbeitern andererseits?
Fallen Projektleiter, Gruppenleiter oder Abteilungsleiter jeweils in die Gruppe „Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder ähnliches Leitungspersonal“ oder „leitende Mitarbeiter“?
Können Mitarbeiter mit Geschäftsanteilen, die weder Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder noch ähnliches Leitungspersonal sind, gleichwertig wie Mitarbeiter ohne Geschäftsanteile abgerechnet werden?
Berührt die Tatsache, dass Mitarbeiter Geschäftsanteile besitzen, die Abrechenbarkeit dieser Mitarbeiter nach NKBF 98, unabhängig von ihrer Funktion im Unternehmen?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Beschränkung der zuwendungsfähigen Personalkosten bei Geschäftsführern oder Vorstandsmitgliedern ähnlichem Leitungspersonal in § 5.6.1 der NKBF 98, Stand April 2006 vorgenommen?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung in den NKBF 2017 keine Beschränkung der zuwendungsfähigen Personalkosten bei Geschäftsführern bzw. Vorstandsmitgliedern oder ähnlichem Leitungspersonal vorgenommen?
Plant die Bundesregierung, die Beschränkung der zuwendungsfähigen Personalkosten bei Geschäftsführern bzw. Vorstandsmitgliedern oder ähnlichem Leitungspersonal in § 5.6.1 der NKBF 98, Stand April 2006, aufzuheben (falls ja, bitte begründen und den Zeitplan anführen)?