[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 9. November 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/5754
19. Wahlperiode 13.11.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae,
Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/5310 –
Wachsende Gewaltbereitschaft der rechtsextremen Szene
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Mordserie des rechtsterroristischen sog. Nationalsozialistischen
Untergrunds (NSU) hat Deutschland im Mark erschüttert und massive Defizite in der
deutschen Sicherheitsarchitektur offenbart. Seit dem Auffliegen des Trios am
4. November 2011 in Eisenach sind weitere gewaltbereite rechtsextreme
Strukturen in Deutschland bekannt geworden. So haben rechtsterroristische
Gruppierungen wie „Oldschool Society (OSS)“ und die „Gruppe Freital“ Anschläge auf
bekannte Salafisten, Moscheen, Kirchen, Kindergärten, Asylbewerber- und
Behindertenheime geplant und in Teilen auch ausgeführt. Die jüngsten Ereignisse
haben die Diskussionen über ein mögliches Erstarken der gewaltbereiten
rechtsextremen Szene neu entfacht. Unmittelbar vor dem Tag der Deutschen Einheit
wurden Mitglieder der Gruppierung „Revolution Chemnitz“ festgenommen.
Die Tatverdächtigen sollen am 14. September 2018 in Chemnitz Menschen mit
Migrationshintergrund attackiert und für den 3. Oktober 2018 einen „Angriff
auf die Mediendiktatur und ihre Sklaven“ geplant haben. Die genannten
Gruppen beziehen sich in ihrem Handeln teilweise explizit auf die Taten des NSU.
Dem Präsidenten des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz, Stephan
Kramer, zufolge muss mit einer wachsenden Gewaltbereitschaft und
Radikalisierung der rechtsextremen Szene gerechnet werden. (vgl. WELT AM SONN-
TAG vom 7. Oktober 2018,
www.welt.de/politik/deutschland/article181787860/
Rechtsterrorismus-Uebungen-an-scharfen-Waffen-im-Ausland.html). Stephan
Kramer sieht Tendenzen für einen neuen Rechtsterrorismus in Deutschland (vgl.
FAZ vom 4. Oktober 2018,
www.faz.net/aktuell/politik/inland/verfassungsschuetzer-
kramer-warnt-vor-rechtsterrorismus-15820387.html).
1. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Präsidenten des Thüringer
Landesamtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, hinsichtlich einer
zunehmenden Gewaltbereitschaft und Radikalisierung der rechtsextremen
Szene sowie entstehenden Strukturen eines neuen Rechtsterrorismus in
Deutschland?
Falls ja, welche politischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung
hieraus?
Falls nein, weshalb nicht?
Trotz eines Rückgangs der rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten seit dem
Jahr 2017 ist die Gewaltorientierung in der rechtsextremistischen Szene nach wie
vor unverändert hoch. Sinkende Gewalttatenzahlen dürfen nicht über das
anhaltend hohe Gefährdungspotenzial im Rechtsextremismus hinwegtäuschen.
Insofern ist grundsätzlich nicht auszuschließen, dass es zur Entwicklung
rechtsterroristischer Ansätze kommen kann. Rechtsterroristische Ansätze und
Gruppierungen formieren sich vermehrt am Rande der organisierten rechtsextremistischen
Szene. Dabei handelt es sich oft um eine Mischung aus bislang nicht oder
lediglich erst seit kurzer Zeit in der rechtsextremistischen Szene aktiven Personen und
langjährig aktiven, oftmals gewaltorientierten Rechtsextremisten. Auch
schwerste Straftaten von radikalisierten Einzeltätern, die keiner festen
Organisationsstruktur zugehörig sind („Lone Wolf“-Prinzip), bleiben ein schwer zu
kalkulierendes Risiko und bilden ein hohes Gefährdungsmoment im
Rechtsextremismus.
Da die Übergänge von gewaltorientiertem Rechtsextremismus in den
Rechtsterrorismus fließend sein können, ist die Beobachtung des gewaltorientierten
Rechtsextremismus für die Verfassungsschutzbehörden von besonderer
Bedeutung. Zeigen sich Ansätze für eine rechtsterroristische Ausprägung, etwa konkrete
Anzeichen für die Planung einer schweren Gewalttat oder eines terroristischen
Anschlags, erfolgt eine intensive engmaschige Bearbeitung im
Verfassungsschutzverbund.
2. Auf welche vorhandenen Strukturen, Organisationen und Netzwerke bauten
nach Erkenntnissen der Bundesregierung neuere rechtsterroristische
Gruppierungen wie beispielsweise die „Oldschool Society (OSS)“ und die
„Gruppe Freital“ auf?
Wurden hier Konzepte wie das des sog. führerlosen Widerstands des
Rechtsextremisten Louis Beam aufgegriffen und umgesetzt?
Die „Oldschool Society“ (OSS) ging aus einer WhatsApp-Gruppe hervor, die im
Frühjahr 2014 ins Leben gerufen worden war. Deren Mitglieder traten vor allem
virtuell in Kontakt. Insofern baute die „OSS“ nicht auf vorhandene
rechtsextremistische Strukturen, Organisationen oder Netzwerke auf.
Die Angehörigen der „Gruppe Freital“ waren den Verfassungsschutzbehörden im
Vorfeld der Exekutivmaßnahmen des Generalbundesanwalts am 19. April 2016
hauptsächlich im Zusammenhang mit rechtsextremistisch motivierten Straftaten
bekannt geworden.
Sie gehörten der rechtsextremistischen Szene in Freital (Sachsen) an. Zudem
unterhielt die „Gruppe Freital“ Verbindungen zur neonazistischen Gruppierung
„Freie Kameradschaft Dresden“.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, dass
diese beiden Gruppierungen Konzepte wie das des sog. führerlosen Widerstandes
des Rechtsextremisten Louis Beam aufgegriffen und umgesetzt haben.
3. Welche aktiven Gruppierungen sind der Bundesregierung bekannt, die das
Gewaltmonopol des Staates aktiv in Frage stellen, vor Ausübung von Gewalt
gegen Andersdenkende nicht zurückschrecken und im Ergebnis dem
rechtsextremen Spektrum zuzuordnen sind (bitte einzeln nach Bundesland
aufschlüsseln)?
4. Wie hat sich die Anzahl dieser Gruppierungen in Deutschland nach Kenntnis
der Bundesregierung seit dem Jahr 2012 entwickelt (bitte nach Jahr und
Bundesland aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die zuständigen Behörden des Bundes sammeln im Rahmen ihrer gesetzlichen
Befugnisse Informationen über gewaltorientierte rechtsextremistische
Organisationen und werten diese aus. Durch eine Stellungnahme zum Beobachtungsstatus
von Organisationen außerhalb der Verfassungsschutzberichte könnten jedoch
Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf, den Erkenntnisstand sowie die
generelle Arbeitsweise der Sicherheitsbehörden des Bundes gezogen werden, was
deren Funktionsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigen würde. Aus der Abwägung der
verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages
und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige
Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus
resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick
auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die
Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein
geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen
werden kann.
5. Welche Aktionen sogenannter Bürgerwehren seit dem Jahr 2012 sind der
Bundesregierung in Deutschland bekannt (bitte nach Jahr und Bundesland
aufschlüsseln)?
Eine allgemeingültige Definition des Begriffs „Bürgerwehr“ existiert nicht.
Dessen ungeachtet kann eine „Bürgerwehr“ als Personenzusammenschluss
verstanden werden, der sich abseits staatlicher Strukturen und ohne gesetzliche
Legitimation formiert, um für die Wahrung von „Sicherheit und Ordnung“ nach eigenen
Maßstäben einzutreten und diese punktuell im öffentlichen Raum durchzusetzen.
Da der Begriff „Bürgerwehr“ kein Katalogwert im Rahmen des
„Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch Motivierte Kriminalität“ (KPMD-PMK) und
darüber hinaus auch kein recherchefähiges Kriterium in der zentralen
Fallzahlendatei LAPOS des Bundeskriminalamtes (BKA) ist, ist eine belastbare statistische
Auswertung nicht möglich.
In der zentralen Fallzahlendatei LAPOS konnten anhand von
Sachverhaltsdarstellungen die nachfolgenden strafrechtlich relevanten Fälle im Zusammenhang
mit „Bürgerwehren“ seit 2012 herausgefiltert werden (die Aufstellung erfolgt
nach Bundesländern geordnet):
Tatzeit Tatort Land PMK Delikt
21.09.2014 Halle/Saale AN Rechts § 86a StGB
04.11.2015 Wolmirstedt AN Rechts § 185 StGB
03.09.2014 Frankfurt/Oder BB Rechts § 111 StGB
15.09.2015 Bernau bei Berlin BB Rechts § 130 StGB
15.12.2014 Angermünde BB Rechts Verstoß VersG
20.11.2014 Berlin BR Rechts § 242 StGB
25.07.2015 Berlin BR Rechts § 130 StGB
14.01.2016 Weidenberg BY Rechts § 86a StGB
18.01.2016 Stockstadt am Main BY Links § 111 StGB
12.04.2015 Lichtenfels BY Rechts § 130 StGB
21.04.2018 Steinhöring BY Rechts § 130 StGB
11.01.2016 Hamburg HH Rechts § 130 StGB
31.03.2015 Güstrow MV Rechts § 130 StGB
29.01.2016 Langenhagen NI Rechts § 111 StGB
19.03.2016 Hannover NI Nicht zuzuordnen § 185 StGB
03.07.2016 Hannover NI Nicht zuzuordnen § 185 StGB
20.08.2015 Damnatz NI Rechts § 130 StGB
14.12.2015 Dahlem NW Rechts § 303 StGB
20.01.2016 Soest NW Rechts § 130 StGB
20.01.2016 Wesel NW Rechts § 185 StGB
16.02.2016 Görlitz SN Rechts § 130 StGB
19.09.2015 Freital SN Rechts § 185 StGB
21.12.2015 Pirna SN Nicht zuzuordnen § 126 StGB
02.06.2015 Berka/Werra TH Rechts § 130 StGB
23.10.2014 Hildburghausen TH Nicht zuzuordnen § 240 StGB
6. Über welches Personenpotential verfügen sogenannte Bürgerwehren nach
Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland seit 2012 (bitte nach
Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser Personen sind im Besitz legaler Waffen?
b) Von welchem zahlenmäßigen Dunkelfeld des Besitzes illegaler Waffen
geht die Bundesregierung aus?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen aus den o. g. Gründen keine Erkenntnisse vor.
7. Welche Verbindungen sind der Bundesregierung zwischen „Bürgerwehren“
und rechtsextremistischen Organisationen und Parteien bekannt?
Die überwiegende Anzahl der in den letzten Jahren in Erscheinung getretenen
sog. „Bürgerwehren“ kann der rechten Szene zugeordnet werden.
Rechtsextremisten haben in der Vergangenheit immer wieder auf die vermeintliche
Notwendigkeit von „Bürgerwehren“ hingewiesen, zu deren Bildung aufgerufen oder
entsprechende Gruppierungen gebildet. So fordern Rechtsextremisten im Nachgang
zu Straftaten, die – tatsächlich oder mutmaßlich – von Migranten begangen
wurden, zu „Gegenwehr“ aus der Bevölkerung und zur Formierung entsprechender
„Bürgerwehren“ auf; teilweise initiieren sie diese auch. Bereits 2014 betätigten
sich Mitglieder des Kreisverbandes Dortmund (Nordrhein-Westfalen) der Partei
„DIE RECHTE“ im Rahmen eines sogenannten „Stadtschutzes“. Seit Herbst
2016 führen Angehörige der Partei „Der III. Weg“ regelmäßig sogenannte
„nationale Streifen“ durch, um einer vermeintlich grassierenden Ausländergewalt
Einhalt zu gebieten. Auch die NPD wirbt aktuell im Rahmen ihrer „Schutzzonen“-
Kampagnen für die Bildung von „Bürgerwehren“ und für ein eigenmächtiges
Eintreten für Sicherheit und Ordnung abseits des staatlichen Gewaltmonopols.
8. Wie hat sich die Personenanzahl gewaltbereiter sogenannter Reichsbürger
nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2012 bundesweit bis heute
entwickelt (bitte nach Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser Personen sind im Besitz legaler Waffen?
b) Von welchem zahlenmäßigen Dunkelfeld des Besitzes illegaler Waffen
geht die Bundesregierung aus?
Die Fragen 8, 8a und 8b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zahlenangaben zu „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ werden erst seit 2016
erhoben. Bezüglich des Personenpotentials von „Reichsbürgern und
Selbstverwaltern“ wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/5397 verwiesen. Danach hat sich das Personenpotential von bundesweit rund
10 000 Personen im Jahr 2016 über rund 16 500 Personen im Jahr 2017 auf rund
19 000 Personen, davon 950 Rechtsextremisten, zum Ende des dritten Quartals
2018 (Stichtag: 30. September 2018) erhöht.
Zur Frage der Gewaltbereitschaft der sog. Reichsbürger liegen der
Bundesregierung keine belastbaren Zahlen und Erkenntnisse vor.
Bezüglich der Zahlen zu waffenrechtlichen Erlaubnissen von „Reichsbürgern und
Selbstverwaltern“ wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/5397 verwiesen. Danach verfügten zum Ende des dritten Quartals
2018 (Stichtag: 30. September 2018) insgesamt 940 „Reichsbürger und
Selbstverwalter“ über eine oder mehrere waffenrechtliche Erlaubnisse. Im Übrigen
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse zum zahlenmäßigen Dunkelfeld des
Besitzes illegaler Waffen von sog. Reichsbürgern vor.
9. Sind der Bundesregierung die Probleme bei der flächendeckenden
Entwaffnung militanter Reichsbürger in den Ländern und Kommunen bekannt?
Durch welche konkreten Maßnahmen gedenkt sie, hier unterstützend tätig zu
werden (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 9. Oktober 2018,
www.sueddeutsche.
de/politik/reichsbuerger-die-grossflaechige-entwaffnung-laeuft-
allenfallsschleppend-1.4163474)?
Der Bundesregierung sind die Schwierigkeiten, insbesondere die lange Dauer der
Verwaltungsverfahren, die tatsächliche Nachweisbarkeit der Umstände, auf
denen der Entzug basiert sowie die rechtlichen Hürden für den Entzug einer
waffenrechtlichen Erlaubnis bekannt.
Möglichkeiten und Probleme beim Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse bei
„Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ werden zudem regelmäßig in Bund-
Länder-Tagungen der Verfassungsschutzbehörden thematisiert. Zur Verbesserung
der Beweislage dient u. a. ein Rahmenersuchen des Bundesamtes für
Verfassungsschutz an die obersten Bundesbehörden sowie deren nachgeordnete
Geschäftsbereichsbehörden, mit dem um Übermittlung von Unterlagen über
„Reichsbürger und Selbstverwalter“ gebeten wurde. Eingehende Unterlagen
werden an die zuständigen Landesbehörden gesteuert und stehen somit auch als
Beweismittel für Entzugsmaßnahmen zur Verfügung.
10. Welche Erkenntnisse über rechtsextreme Waffenschulungen,
Kampfsportwettbewerbe und Survival-Trainings in Deutschland hat die
Bundesregierung seit dem Jahr 2012 (bitte nach Jahren und Bundesländern
aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde die ganz überwiegende Anzahl der
bekannt gewordenen Schusswaffentrainings von Rechtsextremisten auf legalem
Wege an kommerziell betriebenen, öffentlich zugänglichen Schießanlagen in
Deutschland und im umliegenden europäischen Ausland durchgeführt. Bekannt
geworden sind sowohl Schusswaffentrainings von Gruppen als auch von
einzelnen Rechtsextremisten, sowohl in Kooperation mit ausländischen
Rechtsextremisten als auch in eigener Regie deutscher Teilnehmer. Weitergehende
Erkenntnisse hierzu kann die Bundesregierung aus Gründen des Staatswohls nicht
offenbaren, da andernfalls Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf, den
Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise der Sicherheitsbehörden des Bundes
gezogen werden könnten, was deren Funktionsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigen
würde. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten
Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen
Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der
Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter
VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der
wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten
Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens
unter keinen Umständen hingenommen werden kann.
Seit 2013 organisiert die rechtsextremistische Szene jährlich die
Kampfsportveranstaltung „Kampf der Nibelungen“.
Diese fand in 2013 und 2014 in Vettelschoß (Rheinland-Pfalz), 2015 in Hamm
(Nordrhein-Westfalen), 2016 in Gemünden (Hessen), 2017 in Kirchhundem
(Nordrhein-Westfalen) und in 2018 mit Ostritz (Sachsen) erstmals in den
östlichen Bundesländern statt. Eine Vorführung des „Kampfes der Nibelungen“ wurde
in 2018 zudem im Rahmen des rechtsextremistischen „Schild- und Schwert“-
Festivals vom 20. bis 21. April 2018 in Ostritz (Sachsen) gezeigt. Außerhalb dieser
Veranstaltungsreihe führte die rechtsextremistische Szene in diesem Jahr ein
weiteres Kampfsportturnier unter der Bezeichnung „TIWAZ – Kampf der freien
Männer“ in Grünhain-Beierfeld (SN) durch.
11. Welche Erkenntnisse über rechtsextreme Waffenschulungen,
Kampfsportwettbewerbe und Survival-Trainings im europäischen Ausland hat die
Bundesregierung seit dem Jahr 2012 (bitte nach Jahren und Ländern
aufschlüsseln)?
Welche rechtsextremen Organisationen (bspw. Blood and Honour,
Combat 18 etc.) spielen hierbei eine Rolle?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden Schusswaffentrainings von
Rechtsextremisten auf legalem Wege an kommerziell betriebenen, öffentlich
zugänglichen Schießanlagen teilweise auch im umliegenden europäischen Ausland
durchgeführt. Erkenntnisse darüber, dass bestimmte rechtsextremistische
Organisationen hierbei eine besondere Rolle einnehmen, liegen der Bundesregierung nicht
vor.
In den vergangenen Jahren haben Rechtsextremisten aus Deutschland vereinzelt
an Kampfsportwettbewerben u. a. in Frankreich, Russland, Italien und der
Schweiz teilgenommen. Eine besondere Präferenz für eine organisatorische
Anbindung dieser Personen an rechtsextremistische Gruppierungen ist hierbei nicht
zu erkennen.
Zu weitergehenden Erkenntnissen kann die Bundesregierung aus den in der
Antwort zu Frage 10 genannten Gründen keine Stellung nehmen.
12. Welche Schlussfolgerungen für die Arbeit der Sicherheitsbehörden zieht die
Bundesregierung aus dem Umstand, dass sich rechtsextremistische
Gruppierungen inzwischen meist aus Einzelpersonen zusammensetzen, die sich über
das Internet selbst radikalisiert haben und zuvor bei den Behörden nicht in
Erscheinung getreten sind (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2193, Antwort zu
Frage 31)?
Das Internet und insbesondere Soziale Netzwerke spielen bei der Radikalisierung
von bisher nicht mit rechtsextremistischen Aktivitäten in Erscheinung getretenen
Personen angesichts der im virtuellen Raum einfachen Kontaktaufnahme eine
bedeutende Rolle. Der Austausch extremistischer Ansichten im Internet erfährt
gemessen an dem kommunikationswissenschaftlichen Prinzip der „Echokammer“
eine Beschleunigung und ermöglicht zudem überregionale Vernetzungen. So
erfolgen die Anbahnung, Kontaktaufnahme und Festlegung von Gruppenzielen
vorrangig in virtuellen Räumen, noch bevor ein reales Kennverhältnis zwischen
den späteren Mitgliedern besteht. Die Bundesregierung beobachtet diese
Entwicklungen sehr genau und verfolgt entsprechende Hinweise konsequent.
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