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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Sicherheitspersonal des türkischen Präsidenten Erdogan

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

14.11.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/532129.10.2018

Sicherheitspersonal des türkischen Präsidenten Erdoğan

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Bei Deutschlandbesuchen des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan trat nach Recherchen des „NDR“ mehrfach eine Gruppe, die sich Team Yörükoglu Europa nennt, als Sicherheitspersonal auf. Leiter der Gruppe ist N. H., der Betreiber eines Mobiltelefonladens in Hamburg ist. Auf „Facebook“ bezeichnet sich H., der seit Juni 2017 wegen unerlaubten Waffenbesitzes vorbestraft ist, als einen „Soldaten Erdoğans“. Auf einem Bild posiert er mit einer Pistole und dem Hinweis, „Die Nächte bieten für jedes Problem eine Abhilfe.“ Auf anderen Bildern sind N. H. und seine Männer beim Zeigen des Rabia-Grußes der Muslimbrüder und des Wolfsgrußes der rechtsextremen Grauen Wölfe zu sehen. Gegenüber dem „NDR“ erklärte N. H., seine Leute seien immer wieder vom türkischen Generalkonsulat in Hamburg oder Vertretern der türkischen Regierungspartei AKP damit beauftragt worden, als Ordner für Veranstaltungen oder Sicherheitspersonal zur Verfügung zu stehen. Während des G20-Gipfels im Juli 2017 in Hamburg waren H. und das Team Yürükoglu zum Schutze Präsident Erdoğans aktiv. Dabei hatten die Männer offenbar auch Zugang zu besonders geschützten Bereichen, so posierte die Gruppe auf dem Rollfeld vor der Regierungsmaschine des türkischen Präsidenten. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes hatten die Männer keine entsprechende Akkreditierung, unklar ist von daher, wie sie auf das Rollfeld gelangen konnten, heißt es in dem „NDR“-Beitrag. Bei der Eröffnung der DITIB-Moschee in Köln am 30. September 2018 sperrte das „Team Yörükoglu“ die Straße mit Polizeiabsperrband ab, das die Männer nach eigener Aussage von Polizisten bekommen hatten. Der Einsatzleiter der Polizei erklärte anschließend, hoheitliche Aufgaben dürften nur von der Polizei übernommen werden (www.tagesschau.de/inland/erdogans-harmankaya-101.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche (auch nachrichtendienstlichen) Erkenntnisse hat die Bundesregierung über ein Team Yürükoglu Europa und dessen Leiter N. H.?

a) Welche Aufgaben bzw. Ziele hat diese Gruppierung?

b) Welcher praktischen Tätigkeit geht die Gruppierung nach?

c) Wann, wo, und von wem wurde die Gruppierung gegründet, wer leitet sie, und wo ist ihr Sitz?

d) Über welchen (vereins-)rechtlichen Status verfügt diese Gruppierung?

e) Wie viele Personen gehören ihr an, und wo sind diese ansässig?

f) Inwieweit gehören der Gruppierung Personen an, die offiziell im Sicherheitsgewerbe tätig sind?

g) Inwieweit arbeitet die Gruppierung kommerziell bzw. erhält für ihre Tätigkeit einen Lohn?

h) Inwieweit verfügen die Mitglieder der Gruppierung über Uniformen, Abzeichen oder dergleichen, die ihre Zugehörigkeit zum Team Yörükoglu kenntlich machen?

i) Wie viele Personen der Gruppierung verfügen über einen diplomatischen Status?

j) Wie viele Personen der Gruppierung haben eine Erlaubnis zum Waffentragen?

k) Wie viele Personen der Gruppierung sind wegen einschlägiger Straftaten wie unerlaubten Waffenbesitz, Gewaltstraftaten oder dergleichen vorbestraft?

l) Über welche Medien (auch soziale Medien) verfügen die Gruppe oder ihre leitenden Personen?

2

Inwieweit verfügen oder verfügten N. H. und das Team Yürükoglu Europa oder einzelne Angehörige dieser Gruppe nach Kenntnis der Bundesregierung über Kontakte

a) zur türkischen Regierung bzw. dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan,

b) zu diplomatischen Einrichtungen der Türkei wie der Botschaft, Generalkonsulaten und Konsulaten,

c) zu einem türkischen Nachrichtendienst,

d) zum türkischen Sicherheitsdienstleister Sadat A. S.,

e) zur türkischen Regierungspartei AKP bzw. einzelnen ihrer Führungsfunktionäre oder Abgeordneten, insbesondere zum Abgeordneten Metin Külünk,

f) zu der vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat verbotenen rockerähnlichen Gruppierung Osmanen Germania,

g) zu den Islamverbänden DITIB und Milli Görüs,

h) zu Gruppierungen aus dem Umfeld der Muslimbrüderschaft,

i) zu den Grauen Wölfen (Partei der Nationalistischen Bewegung MHP, Türkische Föderation ADÜDTF, ATIB, ATB, sonstige Gruppierungen aus dem Ülcücü-Milieu, bitte benennen),

j) zur Partei Allianz Deutscher Demokraten,

k) zur Union Internationaler Demokraten (UID) bzw. Union Europäisch-Türkischer Demokratischen (UETD),

l) zu privaten Sicherheitsdiensten und

m) zur Organisierten Kriminalität?

3

Zu welchen Anlässen im Einzelnen kam das Team Yörükoglu Europa nach Kenntnis der Bundesregierung bislang zum Einsatz (bitte Ort, Zeitpunkt und Anlass, Auftraggeber und Aufgaben der Gruppierung benennen und angeben, ob es dabei zu Straftaten durch Mitglieder der Gruppierung kam)?

4

Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Pressemeldungen zu, wonach Mitglieder des Teams Yörükoglu einschließlich des Gruppenleiters N. H. beim G20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg Zugang zu besonders geschützten Bereichen wie dem Rollfeld des Flughafens hatten (www.tagesschau.de/inland/erdogans-harmankaya-101.html)?

a) Inwieweit verfügten N. H. und andere Mitglieder des Teams Yörükoglu über eine entsprechende Akkreditierung, die ihnen das Betreten besonders geschützter Bereiche ermöglicht hätte?

b) Treffen Meldungen aus der Presse zu, dass N. H. und andere Mitglieder des Teams Yörükoglu auf dem Rollfeld vor der türkischen Regierungsmaschine posiert hatten, und wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, dass die Mitglieder dieser Gruppierung in den besonders gesicherten Bereich gelangen konnten?

c) Was wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zur Aufklärung dieses Vorfalls unternommen?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Agieren von N. H. und des Teams Yörükoglu während des Deutschlandbesuches des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan vom 27. bis 30. September 2018 (bitte einzeln benennen, wann, wo und in welcher Stärke sowie mit welcher Aufgabe Mitglieder des Teams Yörükoglu zum Einsatz kamen, inwieweit sie über eine entsprechende Akkreditierung verfügten und ob sie Schusswaffen trugen)?

6

Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Meldungen aus der Presse zu, wonach Mitglieder des Teams Yörükoglu bei der Eröffnung der DITIB-Moschee in Köln am 30. September 2018 eine Straße mit Polizeiabsperrband absperrten, und wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung ein solches Vorgehen (www.tagesschau.de/inland/erdogans-harmankaya-101.html)?

a) Inwieweit hält die Bundesregierung das Agieren der Mitglieder des Teams Yörükoglu in Köln für gesetzeskonform?

b) Was wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zur Aufklärung dieses Vorfalls unternommen?

7

Sind der Bundesregierung Drohungen von N. H. und anderen Mitgliedern des Teams Yörükoglu gegen Kritiker und Gegner der türkischen Regierung bzw. im deutschen Exil lebende türkeistämmige Oppositionelle bekannt, und wenn ja, welche, und von wann?

8

Welche Schritte im Einzelnen unternahm die Bundesregierung zur Umsetzung des im Juli 2018 durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat verfügten Verbots der rockerähnlichen Vereinigung Osmanen Germania?

a) Welche Geld- und Sachwerte wurden im Zuge der Umsetzung dieses Verbots eingezogen?

b) Wie reagierten Mitglieder und Funktionäre der rockerähnlichen Vereinigung Osmanen Germania auf das vom Bundesministerium des Innern im Juli 2018 verfügte Betätigungsverbot?

c) Inwieweit sind der Bundesregierung Reaktionen von Seiten der türkischen Regierung oder aus der Regierungspartei AKP auf das Verbot bekannt geworden?

d) Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf Bestrebungen, die Osmanen Germania oder Teile davon illegal weiterzuführen?

e) Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf Bestrebungen, Nachfolge- oder Ersatzorganisationen der Osmanen Germania im In- oder Ausland zu bilden?

9

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Teilnahme von Mitgliedern des in der Türkei ansässigen Sicherheitsdienstleisters Sadat A. S. am Erdoğan-Besuch in Deutschland (als Delegationsteilnehmer oder zur Absicherung des Besuchs)?

a) War der Gründer von Sadat A. S. Adnan Tanriverdi, zum Zeitpunkt des Besuchs nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller unter anderem Sicherheitsverantwortlicher Präsident Erdoğans, Teil der türkischen Delegation und falls ja, führte er Gespräche mit der Bundesregierung oder Bundesbehörden?

b) Hatten die Bundesregierung oder Bundesbehörden bisher Kontakt zu Adnan Tanriverdi oder Vertretern des Sicherheitsdienstleisters Sadat A. S., und wenn ja, wann, und in welcher Form?

c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Tätigkeiten von Sadat A. S. in Deutschland?

d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Tätigkeiten von Sadat A. S. in Nordsyrien, dem Irak und den östlichen Provinzen der Türkei?

e) Gab oder gibt es Kooperationen zwischen Bundesbehörden oder der Bundeswehr mit Sadat A. S. im Ausland (falls ja, bitte Details angeben)?

f) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Verwicklungen des Unternehmens Sadat A. S. in Organisierte Kriminalität, Kriegsverbrechen oder Übergriffe auf die Bevölkerung insbesondere in Syrien, dem Irak und den östlichen Provinzen der Türkei (https://anfdeutsch.com/aktuelles/soeldnerfirma-sadat-veruebte-folter-und-extralegalehinrichtungen-7000)?

g) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Beziehungen von Sadat A. S. in Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes MIT, insbesondere auch in Europa und in Deutschland?

h) Hat die Bundesregierung Kenntnis über in Deutschland lebende aktuelle oder ehemalige Mitarbeiter von Sadat A. S., und falls ja, inwieweit sieht sie von diesen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen?

Berlin, den 18. Oktober 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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