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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Abstandsregelung von Windkraftanlagen in der Nähe von Flugplätzen

Sicherheitsrisiken insbesondere hinsichtlich des Start- und Landeanflugs sowie des Luftsports bzgl. Anströmverlusten, der schmalen und bewegten Windkraftanlagensilhouette, Schlechtwetter- oder Nachtflügen, unkontrollierter Flugplätze und Segelflugzeugen, Auswirkungen auf Funknavigations- und Radar- bzw. Wetterradaranlagen, Anzahl von Windkraftanlagen im Umkreis von vier Kilometern um Flugplätze, Unterschreitung der Abstandsregelung, Beschwerden<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

14.11.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/537630.10.2018

Abstandsregelung von Windkraftanlagen in der Nähe von Flugplätzen

der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Till Mansmann, Roman Müller-Böhm, Hagen Reinhold, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Gefährdung landender und startender Flugzeuge durch Windkraftanlagen ist ein akutes und stetig anwachsendes Problem, auch laut Deutscher Flugsicherung GmbH und des Forums Luft- und Raumfahrt e. V. (www.dfs.de/dfs_homepage/de/Flugsicherung/Umwelt/Windkraft/). Aktuell dürfen Windkraftanlagen bis zu 400 Meter an die Ideallinie landender oder startender Flugzeuge herangebaut werden. Im realen Betrieb sinken die Abstände allerdings auf bis zu 150 Meter ab, da Flugzeuge, gerade im Landeanflug, keiner Ideallinie folgen, sondern einen breiten Korridor abdecken können.

Windkraftanlagen sind dabei als Luftfahrthindernisse insbesondere aus drei Gründen deutlich problematischer als gewöhnliche Gebäude. Durch ihre Wirkungsweise entstehen dynamische Wirkzylinder, die Auswirkungen (Windscherungen bzw. Turbulenz) auf Luftfahrzeuge in den sie umgebenden Lufträumen haben.

Bei einem offiziellen Mindestabstand von 400 Metern werden Windkraftanlagen heute schon bis zu 240 Meter hoch gebaut.

Die dynamische Silhouette von Windkraftanlagen sowie als prävalentes Hindernis mit Blickhinderungswirkung macht Abstandsschätzungen für Piloten äußerst schwierig.

Die Ausbildung von Piloten an ihrem Heimatflugplatz, eigentlich als sicherer „Hafen“ gedacht, gestaltet sich zunehmend schwierig. Wie eine Studie der Fachhochschule Aachen belegt, führen u. a. tote Winkel sowie die Form und Bewegung von Windkraftanlagen zu großen Problemen für Piloten, gerade was Landemanöver betrifft (www.dglr.de/publikationen/2017/450060.pdf).

Gleichzeitig behindern Windkraftanlagen in der Nähe von Flughäfen Funknavigations- und Radaranlagen, die zur Flugsicherung eingesetzt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitsrisiken von flugplatznahen Windkraftanlagen auf die allgemeine Luftfahrt, insbesondere im Hinblick auf Start- und Landeanflug sowie auf den Luftsport mit den zahlreichen Sportarten?

2

Sieht die Bundesregierung Risiken für Flugzeuge im Start- und Landeanflug durch von Windkraftanlagen verursachte Anströmverluste oder Strömungsabrisse?

3

Welche Risiken ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus der schmalen und bewegten Silhouette von Windkraftanlagen für Flugzeuge, insbesondere im Start- und Landeanflug?

4

Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Windkraftanlagen in direkter Nähe von Flughäfen auf den Betrieb von Funknavigations- und Radar- bzw. Wetterradaranlagen an und in Flughäfen?

5

Falls es Auswirkungen gibt, führen diese nach Einschätzung der Bundesregierung zu Einschränkungen der Flugsicherung in Deutschland?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken durch Windkraftanlagen an Flugplätzen auf Schlechtwetter- oder Nachtflüge insbesondere bei zunehmender Hindernishöhe und dem stark reduziert verfügbaren Höhenband für Sichtflüge in den Übergangsjahreszeiten (niedrige Hauptwolkenuntergrenze)?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die besonderen Risiken durch Windkraftanlagen an unkontrollierten Flugplätzen mit gemischtem Sicht- und Instrumentenflugbetrieb im Hinblick auf den abgesenkten Luftraum E?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die besonderen Risiken durch Windkraftanlagen auf Segelflugzeuge?

9

Wie viele Windkraftanlagen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Umkreis von 4 km um Flugplätze in Deutschland (bitte nach Flugplätzen auflisten)?

10

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Windkraftanlagen, die die Abstandsregelung von 400 Metern bis zur Ideallinie von Flugzeugen im Start- oder Landeanflug unterschreiten?

11

Liegen der Bundesregierung Beschwerden von einzelnen Flughäfen, Piloten, Fluglinien oder Verbänden zur Frage der Abstandsregelung von Windkraftanlagen vor?

12

Wenn ja, wie lange liegen diese Beschwerden bereits vor?

13

Was hat die Bundesregierung seit Eingang der Beschwerden unternommen, um die angesprochene Problematik zu lösen?

Berlin, den 17. Oktober 2018

Christian Lindner und Fraktion

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