[Deutscher Bundestag Drucksache 17/1195
17. Wahlperiode 23. 03. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 19. März 2010
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Omid Nouripour, Agnes Malczak,
Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/724 –
Bundeswehreinsatz und Ausbildung im Afghanistan-Konzept der
Bundesregierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat im Vorfeld der Londoner Afghanistan-Konferenz am
28. Januar 2010 ihr Konzept „Auf dem Weg zur Übergabe in Verantwortung:
Das deutsche Afghanistan-Engagement nach der Londoner Konferenz“
vorgelegt. Sie verspricht darin die Stärkung der afghanischen Eigenverantwortung,
die Konzentration auf das Wesentliche sowie eine bessere Koordinierung des
Engagements in Afghanistan.
Wesentliche Elemente der angekündigten Verstärkung des deutschen
Engagements sollen die Aufstockung des deutschen Truppenkontingents im Rahmen
von ISAF, die Auflösung der Quick Reaction Force (QRF) sowie eine
Schwerpunktverlagerung hin zu einer grundsätzlich defensiven Ausrichtung auf
Ausbildung und Schutz sein.
Mit dem Plan, die Zahl deutscher Polizeiausbilderinnen und -ausbilder in
Afghanistan sowie die finanziellen Mittel für den zivilen Aufbau zu erhöhen,
reagiert die Bundesregierung auf seit Langem hierzu im Deutschen Bundestag
erhobene Forderungen. Jenseits dieser Ankündigungen bleiben viele Fragen
offen, die die konkrete Umsetzung, die daraus folgenden Wegmarken sowie die
zu erwartende Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen. Auch
nach der London-Konferenz hat die Bundesregierung nicht zur Konkretisierung
ihrer Vorhaben beigetragen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung setzt ihr Engagement in Afghanistan als Teil einer
gemeinsamen Anstrengung der internationalen Gemeinschaft fort und baut es auf dieser
Grundlage aus. Basierend auf den Ergebnissen der Londoner Konferenz hat die
Bundesregierung konkrete Maßnahmen zur Verstärkung des deutschen
Engagements angekündigt.
1. Auf welcher Evaluationsgrundlage hat die Bundesregierung eine
Aufstockung des deutschen Truppenkontingents in Afghanistan beschlossen?
Grundlage für die Anpassung der Mandatsobergrenze ist der auf der Londoner
Afghanistan-Konferenz beschlossene Strategiewechsel der internationalen
Gemeinschaft mit dem Ziel einer sukzessiven und vollen
Verantwortungsübernahme im zivilen und militärischen Bereich durch Afghanistan selbst. Hierzu
dient die Verstärkung der politischen und zivilen Aspekte des Engagements und
die beschleunigte Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte. Diese
Schwerpunktsetzung erfordert die Bereitstellung ausreichender Ausbildungs- und
Schutzkräfte in Abhängigkeit der für die Nordregion vorgesehenen
afghanischen Sicherheitskräfte. Als Folge wird 2010 unter anderem die Aufstellung
zweier Ausbildungs- und Schutzbataillone (Ausb/SchtzBtl) zur Ausbildung der
Afghan National Army (ANA) sowie zum Schutz der Bevölkerung
vorgenommen. Der dadurch erforderliche Kräfteaufwuchs sowie die Verlegung
zusätzlicher USA-Kräfte machen darüber hinaus die Erhöhung der Führungsleistung
im Stab des Regionalkommandos Nord notwendig.
2. Wie viele zusätzliche Soldatinnen und Soldaten sollen nach Planungen der
Bundesregierung im Bereich Ausbildung und Schutz jeweils zum Ende des
ersten, zweiten und dritten Quartals 2010 in Afghanistan voll wirksam
eingesetzt werden (bitte Planzahlen für jedes Quartalsende angeben)?
Nach derzeitiger Planung wird der Aufwuchs der Fähigkeiten „Ausbildung“ und
„Schutz“ so ausgerichtet, dass mit Beginn des 24. deutschen Einsatzkontingents
ISAF (24. DEU EinsKtgt ISAF) die Aufgaben ab November 2010 in vollem
Umfang wahrgenommen werden können. Über den Aufwuchs auf der Zeitachse
kann erst nach Vorliegen der Detailplanung informiert werden.
3. Bis zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form soll nach Planung der
Bundesregierung die angekündigte Schwerpunktverlagerung zu einer
grundsätzlich defensiven Ausrichtung des deutschen militärischen Engagements in
Afghanistan vollständig wirksam werden?
Die Schwerpunktverlagerung wird mit dem Herstellen der vollen
Einsatzbereitschaft der beiden Ausb/SchtzBtl, und der Umgliederung des HQ RC North,
abgeschlossen sein. Dies wird ab November 2010 (24. DEU EinsKtgt ISAF)
umgesetzt sein.
a) Wie viele Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten je welcher
Waffengattungen sollen konkret nach dem vollem Wirksamwerden jeweils
aa) für die Aufgabenbereiche Ausbildung, Monitoring, Schutz und
Führungsleistungen eingesetzt werden (bitte nach Aufgabenbereich
aufschlüsseln),
bb) für welche weiteren Aufgaben eingesetzt werden,
cc) an welchen Standorten in Afghanistan stationiert sein (bitte nach
Standorten aufschlüsseln)?
Die Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Zurzeit
erfolgt die Auswertung eines durch das Einsatzführungskommando der
Bundeswehr erarbeiteten Vorschlages zur möglichen Ausgestaltung eines Kontingentes
mit einer Mandatsobergrenze von 5 000 Dienstposten (DP). Das vorgelegte
Ergebnis umfasst Fähigkeitspakete, denen grundsätzliche DP-Umfänge
zugeordnet sind. Die detaillierte Betrachtung von Einheiten zur Hinterlegung der
DP aufgeteilt nach Standorten – und somit Grundlage zur Beantwortung der
Frage – erfolgt in einem weiteren Planungsschritt in Abstimmung mit den
weiteren beteiligten Ressorts. In der 16. Sitzung des Verteidigungsausschusses
des Deutschen Bundestages wurde zugesagt, den Ausschuss schnellstmöglich
über die Umsetzung der Planungen im Hinblick auf die Zusammensetzung des
DEU EinsKtgt ISAF zu unterrichten.
b) Gibt es nach der Schwerpunktverlagerung zu einer grundsätzlich
defensiven Ausrichtung weiterhin „offensiv“ ausgerichtete deutsche
Truppeneinheiten?
Mit der Aufstellung der Ausb/SchtzBtl erfolgt eine Schwerpunktverlagerung auf
den Schutz der afghanischen Bevölkerung sowie die Ausbildung der ANA. Mit
der Umstellung wird der Anteil an Soldatinnen und Soldaten, die im Bereich der
Ausbildung und des Schutzes eingesetzt sind, von ca. 280 auf rund 1 400
signifikant erhöht. Damit werden die Vorteile der Neuausrichtung auf Partnering und
Ausbildung mit den Vorteilen bzw. Fähigkeiten der Einsatzkräfte verknüpft.
Darüber hinaus bleibt der Führer vor Ort verantwortlich für den Einsatz der
Kräfte, einschließlich der Durchführung offensiver Operationen, falls
erforderlich.
Wenn ja,
aa) welche (bitte aufschlüsseln nach Einheit, Stärke, Ausrüstung und
Einsatzraum),
Konkrete Aufgaben und zugehörige Kräfte sind nicht definiert; hier wird
lageabhängig und in der gesamten Breite der Einsatzmöglichkeiten der Einsatz
der Kräfte festgelegt. Die Kräfte unterstehen den Kommandeuren der beiden
Ausb/SchtzBtl. Die Flexibilität zum Einsatz der Kräfte ist für den jeweiligen
Führer entscheidend, um lagegerecht handeln zu können.
bb) mit welchen konkreten Aufgaben jeweils,
Siehe Antwort zu Frage 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa.
cc) unter je welchen Befehls- und Beorderungsstrukturen,
Weder Befehlsstrukturen noch Zuordnungen von Kräften des DEU EinsKtgt
ISAF sind unverrückbar definiert. Sie werden lageabhängig durch
Befehlsgebung geregelt. Darüber hinaus siehe Antwort zu Frage 3 Buchstabe b
Doppelbuchstabe aa.
dd) in welchem Zusammenwirken mit US-Truppen,
Die taktische Zusammenarbeit ist abhängig von der jeweiligen Lage vor Ort.
Eine grundsätzliche Aussage bezüglich einer Zusammenarbeit mit den USA-
Kräften kann daher nicht erfolgen.
ee) wie ist dies vereinbar mit der neuen, grundsätzlich defensiven
Strategie?
Es ist vorgesehen, dass deutsche Truppenteile in Zukunft nur noch gemeinsam
mit ANA-Einheiten Operationen durchführen. Dabei ist nicht auszuschließen,
dass sich diese Operationen auch gezielt gegen Aufständische richten werden.
Dies dient ausschließlich dem Schutz der Bevölkerung und erfolgt im Rahmen
des Partnering, d. h. im Rahmen der Ausbildung der afghanischen
Sicherheitskräfte. Generell gilt für die Neuausrichtung, dass mittels Partnering und
hinreichender Präsenz internationaler und afghanischer Sicherheitskräfte in der
Fläche jede Form von Gewaltanwendung durch die Aufständischen gegenüber
der Bevölkerung als aussichtslos bewertet und damit nachhaltig verhindert
werden soll.
c) Ist vorgesehen, dass sich deutsche Truppeneinheiten an
Aufstandsbekämpfungsmissionen beteiligen?
Wenn ja, wie lauten die Antworten entsprechend vorstehender Frage 3
Buchstabe b, Doppelbuchstabe aa bis ee?
Die zukünftige gemeinsame Operationsführung wird sich erst nach Aufstellung
der beiden Ausb/SchtzBtl voll auswirken. Dabei wird die gemeinsame
Operationsführung mit den Afghan National Security Forces (ANSF) am Rahmen des
ISAF-Mandats und den Rules of Engagement (ROE) ausgerichtet.
4. Welche zusätzliche Ausstattung des deutschen Bundeswehrkontingents in
Afghanistan ist im Zuge der angekündigten Truppenverstärkung notwendig
bzw. vorgesehen?
Im Zuge der Beschlüsse der Londoner Afghanistan-Konferenz vom 28. Januar
2010 und der damit verbundenen Erhöhung der Anzahl deutscher Soldatinnen
und Soldaten im ISAF-Kontingent werden keine zusätzlichen Aufgaben
übernommen, die explizit eine qualitative Verbesserung der Ausstattung erfordern.
Die bisher vorhandene Ausstattung ermöglicht den deutschen Soldatinnen und
Soldaten das Erfüllen ihrer Aufträge. Bereits geplante und für den Einsatz
vorgesehene neue oder verbesserte Ausstattung steht nicht in unmittelbarem
Zusammenhang mit der angekündigten Truppenverstärkung.
a) Ab wann verfügt zumindest das Gefechtsübungszentrum des Heeres über
eine am Einsatz „gespiegelte“ Ausstattung mit Fahrzeugen
(einschließlich FAUST, Waffenstation etc.), Funkgeräten, Vollausstattung
Infanterist der Zukunft etc.?
Es ist grundsätzlich nicht vorgesehen, dass das Gefechtsübungszentrum des
Heeres (GefÜbZH) mit der Einsatzausstattung ausgerüstet wird. Das GefÜbZH
stellt für die Ausbildung nur das Personal und Material der gegnerischen
Übungs- und Leitungstruppe bereit. Die auszubildende Truppe – im konkreten
Falle also das nächste EinsKtgt ISAF – führt das einsatzrelevante Material zur
Ausbildung mit. Wesentliches Ausbildungsmaterial im GefÜbZH sind die
entsprechenden Simulatoranteile, wie z. B. das Ausbildungsgerät Duellsimulator
(AGDUS) für die jeweiligen Waffen und die Adaptionen der Geräte. Insgesamt
ist das GefÜbZH so aufgestellt, dass die Darstellung der erforderlichen
Ausbildungs-/Einsatzszenare im Hinblick auf die derzeitigen Bedrohungen im Einsatz
möglich ist und die Ausbildungsziele umfassend erreicht werden können.
b) Bis wann werden die unvollständig geschützten Wolf MSS im Einsatz
abgelöst?
Der Austausch der Wolf MSS beim DEU EinsKtgt ISAF wird nach jetzigem
Planungsstand frühestens Ende 2011 abgeschlossen werden können.
c) Wie viele ATF Dingo hat die Bundeswehr bisher in Afghanistan verloren
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele davon sind wieder ersetzt worden?
Die Bundeswehr hat bisher vier ATF Dingo in Afghanistan verloren, die sich wie
folgt auf die Jahre aufteilen:
● 1 × Dingo 2 A1 in 2007;
● 2 × Dingo 2 A2 in 2008;
● 1 × Dingo 2 A2 in 2009.
Durch den Zulauf an geschützten Fahrzeugen ATF Dingo aus Deutschland, die
aus den aktuellen Beschaffungen stammen, konnte das durch die ausgefallenen
Fahrzeuge entstandene Fehlen kompensiert werden.
5. Auf Grundlage welcher konkreten Kalkulationen hat die Bundesregierung
die „Personalreserve“ auf 350 Soldatinnen und Soldaten festgelegt?
Eine konkrete Kalkulation widerspricht dem Wesen einer Reserve, da sie in
erster Linie für derzeit nicht absehbare Ereignisse vorgesehen ist. Ihr Umfang
orientiert sich daher an Erfahrungswerten der letzten Jahre, beispielsweise am
Einsatz der 2009 verlegten und für 2010 beabsichtigten Wahlverstärkungskräfte.
a) Welchen maximalen Einsatzzeitraum erlaubt aus Sicht der
Bundesregierung das Kriterium „zeitlich begrenzt“ für Kräfte aus der
„Personalreserve“?
Ein konkreter Zeitraum im Einsatzgebiet für temporär zu entsendende Kräfte der
flexiblen Reserve wird im Einzelfall mit einer Terminsetzung festgelegt, die
vom konkreten Auftrag der zu entsendenden Kräfte abhängt. Der in jedem
Einzelfall maximal mögliche Einsatzzeitraum ist durch die Laufzeit des aktuellen
Mandats, also bis zum 28. Februar 2011, definiert.
b) Welche Art von Befassung des Deutschen Bundestages und seines
Verteidigungsausschusses plant die Bundesregierung bei einer eventuellen
Verwendung der „Personalreserve“?
Die im Mandat vorgesehene „Befassung des Auswärtigen Ausschusses und des
Verteidigungsausschusses“ vor Einsatz der flexiblen Reserve von 350 Soldaten
beinhaltet eine Unterrichtung der beiden Ausschüsse vor entsprechenden
Einsätzen über Umfang, Dauer und Auftrag des vorgesehenen Einsatzes.
c) Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung jenseits der
„Personalreserve“ in Zukunft bei Kontingentwechseln die Mandatsobergrenze zu
überschreiten?
Während Kontingentwechselzeiträumen darf die Personalobergrenze von 5 350
vorübergehend überschritten werden.
6. Welche Aufgaben hat die seit Juli 2008 durch das deutsche ISAF-Kontingent
gestellte Quick Reaction Force (QRF) im Regional Command North (RCN)
übernommen?
Der Auftrag der QRF umfasst gemäß ISAF-Operationsplan:
● Patrouilleneinsatz im Rahmen der Standardoperationsführung der Provincial
Reconstruction Team (PRT),
● Absicherungsoperationen (z. B. öffentliche Veranstaltungen, Konvois),
● Einsatz gegen gewaltbereite Menschenmengen,
● Evakuierungsoperationen (ISAF, internationale Gemeinschaft),
● Zugriffs- und Durchsuchungsoperationen,
● Einsatz als taktische Reserve des Kommandeurs Regionalkommando Nord,
● offensive Operationen gegen Opposing Militant Forces (OMF) gemeinsam
mit afghanischen Sicherheitskräften.
a) Inwiefern erachtet die Bundesregierung die Erfüllung dieser Aufgaben
weiterhin als notwendig?
Die Fähigkeiten der QRF sind für kurzfristige Lageverschärfungen nahezu
unverzichtbar. Die QRF war bisher das einzige frei verfügbare Manöverelement
im Bereich des Regionalkommandos Nord zur Sicherstellung der
Operationsfreiheit. Sie ist auch unter Sicherheits- und Schutzaspekten für die in den
jeweiligen Regionen eingesetzten ISAF-Kräfte unabdingbar.
b) Sollen die Aufgaben, die bisher durch die deutsche Quick Reaction Force
(QRF) übernommen wurden, weiterhin erfüllt werden?
Wenn ja, durch welche Einheiten?
Ja. Art und Umfang der Reserve des Regionalkommandos Nord werden durch
den Kommandeur Regionalkommando Nord lageabhängig festgelegt. Der
Einsatz erfolgt dabei gemäß „Partnering“-Konzept stets zusammen mit einer
Einheit der ANA, vorzugsweise einem Infanteriekandak.
c) Welche Mandatsgrundlage und welche Form hatte das laut
Bundesregierung „eher offensive Vorgehen“ der Quick Reaction Force, die nun in
eine defensive Ausrichtung verändert werden soll?
Der Einsatz der QRF erfolgte wie der aller anderen deutschen ISAF-Kräfte im
rechtlichen Rahmen des ISAF-Bundestagsmandats. Im Übrigen wird auf die
entsprechenden Ausführungen in der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 6. März 2008
– Bundestagsdrucksache 16/8432 – verwiesen.
7. Wann wird der laut Regierungskonzept von Deutschland zu verantwortende
Aufbau von zwei Ausbildungs- und Schutzbataillonen zur Ausbildung des
209. ANA-Korps sowie zum Schutz von Zivilbevölkerung und
Aufbauhelferinnen und -helfern abgeschlossen sein?
Das Herstellen der vollen Einsatzbereitschaft wird mit Beginn des 24. DEU
EinsKtgt ISAF (November 2010) angestrebt.
a) Wann hat die Bundesregierung die skandinavischen Partner erstmals
um den Aufbau des dritten notwendigen Ausbildungs- und
Schutzbataillons gebeten?
Wer hat diese Bitte ausgesprochen?
Der Fähigkeitsforderungskatalog der NATO (Combined Joint Statement of
Requirement, CJSOR) sieht seit Oktober 2009 für die Nordregion an Stelle der
QRF in Bataillonstärke insgesamt drei „manoeuvre battalions“ vor. Diese
Forderungen der NATO ist allen truppenstellenden Nationen seit Oktober 2009
bekannt. Im Rahmen der jährlichen Konferenz der truppenstellenden Nationen
des Regionalkommandos Nord in Berlin wurde am 23. und 24. November 2009
erstmals eine Umsetzung des „Partnering“-Konzepts in der Nordregion
diskutiert. Diese drei Verbände wurden grundsätzlich als mögliche ISAF-
Partneringverbände identifiziert. Deutschland hat angeboten, sich auf die Aufstellung der
„manoeuvre battalions“ in der Mitte des Regionalkommandos Nord (in Mazar-e
Sharif) sowie im Osten (in Kundus) zu konzentrieren. Die Nationen mit
Verantwortungsbereichen und Einrichtungen wurden um Prüfung gebeten, das
dritte „manoeuvre battalion“ im Westen zu stellen.
b) Wann hat die Bundesregierung erstmals eine Zusage der
skandinavischen Partner für den Aufbau des dritten notwendigen Ausbildungs-
und Schutzbataillons erhalten?
Wer hat diese Zusage gegeben?
Eine formale Zusage der skandinavischen Partner hat nicht gegenüber der
Bundesregierung, sondern gegenüber der NATO zu erfolgen. Derzeit wird im engen
Dialog mit unseren Partnern geprüft, inwiefern die Kräfteforderungen der
NATO für die Nordregion erfüllt werden können.
8. Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr waren in dem vom
Deutschen Bundestag 2008 beschlossenen aufgestockten deutschen ISAF-
Truppenkontingent konkret für die Absicherung der Parlamentswahlen in
Afghanistan vorgesehen?
Die Frage kann quantitativ nicht beantwortet werden. Nahezu alle Fähigkeiten
der Einsatzkräfte waren in die Absicherung der Wahlen eingebunden. Dies war
der Schwerpunktauftrag des DEU EinsKtgt ISAF im Jahr 2009. Das Kontingent
wurde hierzu mit weiteren Fähigkeiten (Transport, operative Information und
zivil-militärische Zusammenarbeit) verstärkt (Wahlverstärkungskräfte).
9. Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind in dem für 2010
angekündigten aufzustockenden deutschen ISAF-Truppenkontingent
einschließlich der „Personalreserve“ konkret für die Absicherung der
Parlamentswahlen in Afghanistan vorgesehen?
Da seitens der NATO/ISAF oder der afghanischen Regierung bislang keine
konkreten Forderungen an die Regionalkommandos herangetragen worden sind,
kann keine quantitative Aussage getroffen werden.
10. Wie viele US-Soldatinnen und -Soldaten sollen nach Kenntnis der
Bundesregierung in diesem Jahr zusätzlich im RCN von ISAF stationiert werden?
Nach derzeitigem Planungsstand ist davon auszugehen, dass bis zu 5 000
Soldatinnen und Soldaten der USA zusätzlich im Bereich des ISAF-
Regionalkommandos Nord (RCN) stationiert werden sollen.
a) Welche Aufträge haben diese US-Kräfte im RCN konkret?
Die Trainerbrigade (Infantry Brigade Combat Team, IBCT) wird die bisher im
Regionalkommando Nord eingesetzten USA-Kräfte ersetzen und deren Auftrag
in einem erweiterten Umfang übernehmen. Hauptauftrag der Trainerbrigade
wird es sein, Police Mentoring Teams (PMT) in ausgewählten Distrikten zu
stellen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf den acht Schlüsseldistrikten (Key Terrain
Districts) des Regionalkommandos Nord. Daneben wird das IBCT bei den
Grenzübergängen Heyrathon und Shir Khan, im Rahmen des Focused Police
District Development (FPDD) sowie entlang der Hauptversorgungsstraßen
(Main Supply Routes, MSR) eingesetzt.
b) Wie viele dieser US-Soldatinnen und -Soldaten werden dem deutschen
Kommandeur des ISAF-Regional-Command-North unterstellt?
Alle zusätzlich im Bereich des Regionalkommandos Nord eingesetzten USA-
Kräfte sollen dem Kommandeur des Regionalkommandos Nord unterstellt
werden.
c) Sollen Teile dieser US-Kräfte Aufgaben im Rahmen der Operation
Enduring Freedom (OEF) wahrnehmen?
Falls ja, wie viele von ihnen, was sind ihre Aufgaben, wie, und durch
wen werden diese US-Kräfte befehligt?
Nach derzeitigem Kenntnisstand werden keine dieser USA-Kräfte (siehe
Antwort zu Frage 10 Buchstabe b) Aufgaben im Rahmen OEF wahrnehmen.
d) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Planungen weiterer
Truppen stellender Nationen, künftig zusätzliche Soldatinnen und
Soldaten im Gebiet des RCN und unter dem deutschen Kommando zu
stationieren?
Als Führungsnation im Regionalkommando Nord hat sich Deutschland stets
bemüht, weitere Nationen für einen Beitrag zu ISAF zu gewinnen. Mit dem Beitritt
der Mongolei (November 2009), Armeniens (Februar 2010) und Montenegros
(März 2010) ist dieser Prozess bezüglich zusätzlicher truppenstellender
Nationen zunächst abgeschlossen. Die Erhöhung des Beitrages anderer Nationen wird
im Zuge des Abstimmungsprozesses definiert, der am 11. Mai 2010 in Berlin mit
einem Treffen der Verteidigungsminister und deren Chiefs of Defence der im
Bereich des Regionalkommandos Nord truppenstellenden Nationen beendet
werden soll. Bekannt ist bereits jetzt, dass die Türkei beabsichtigt, ein ziviles
PRT in Sheberghan (Provinz Jowzjan) aufzubauen, das dann für die Provinzen
Jowzjan und Sar-e Pol zuständig sein wird.
11. Welche Gründe erfordern – neben der Anforderung, künftig zusätzliche
US-Soldatinnen und -Soldaten unter dem Kommando des RCN führen zu
müssen – eine Verbesserung der Führungskapazitäten des unter deutschem
Kommando stehenden RCN?
Die Intensivierung des ressortübergreifenden Ansatzes durch Stärkung der
zivilen Anteile und Leistungen, die Vertiefung der Multinationalität sowie
Nachvollziehung vergleichbarer Strukturanpassung übergeordneter ISAF-
Hauptquartiere in Kabul (Headquarters (HQ) ISAF und ISAF Joint Command
IJC) machen eine Anpassung auch des Stabes im Regionalkommando Nord
notwendig.
a) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Führungskapazitäten des unter deutschem Kommando stehenden RCN zu
verbessern?
Durch Erhöhung der Führerdichte auf allen Ebenen, der Verstärkung aller
Abteilungen, der Aufstellung einer Abteilung für den zivilen Aufbau und der
Einbindung der USA in das unter deutschem Kommando stehende
Regionalkommando Nord erfolgt eine signifikante Erhöhung der Arbeitsleistung u. a.
durch Herstellen der Schichtfähigkeit und Verbesserung der Führungsfähigkeit.
b) Welchen Erfolg verspricht sich die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang von der geplanten Entsendung von 30 zusätzlichen
Stabsoffizieren der Bundeswehr dorthin?
Die Ausplanung des künftigen Stabes des Regionalkommandos Nord ist Teil
eines Untersuchungsauftrages des Einsatzführungskommandos der
Bundeswehr. Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine konkrete Aussage über den
möglichen Einsatz zusätzlicher DEU Stabsoffiziere getroffen werden. Darüber
hinaus ist aber bereits heute festzuhalten, dass der Fähigkeitsaufwuchs auch
durch multinationale Anteile sichergestellt werden muss.
c) Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
Erwartungen militärischer Fachleute (vgl. etwa STUTTGARTER NACH-
RICHTEN vom 8. Februar 2010), im Raum des RCN künftig
eingesetzte 5 700 US- Militärs würden deutschem Kommando schwerlich
folgen?
In Fragen des Unterstellungsverhältnisses gibt es klare Vorgaben seitens IJC und
der nationalen Befehlsgebung der USA. Die für den Bereich des
Regionalkommandos Nord vorgesehenen zusätzlichen USA-Kräfte werden – nach jetzigem
Stand – im Unterstellungsverhältnis „Tactical Command“ (TACOM) geführt
werden; das heißt, dass den USA-Kräften Aufträge auf der Grundlage der
Befehle des IJC und in deren Umsetzung durch den Kommandeur des
Regionalkommandos Nord erteilt werden. Im Übrigen bewertet die Bundesregierung
keine Erwartungen so genannter militärischer Fachleute.
d) Über welche Informationen verfügt, und wie informiert die
Bundesregierung bzw. die Bundeswehr über die im Raum des RCN durch US-
Soldaten durchgeführten Operationen, etwa diejenige von „Special
Forces“ am 2. November 2009 nahe Kundus?
Der Kommandeur des Regionalkommandos Nord wird grundsätzlich in seiner
Verantwortung als Befehlshaber für seinen Einsatzraum im Vorfeld über
Operationen von Spezialkräften unterrichtet und im erforderlichen Umfang auch über
deren Ergebnisse in Kenntnis gesetzt. Er leitet die ihm bekannt gewordenen
Informationen über Operationen der USA-Spezialkräfte im Rahmen des
nationalen Meldewesens an das Einsatzführungskommando der Bundeswehr weiter.
Von dort wird das Bundesministerium der Verteidigung informiert, anschließend
erfolgt anlassbezogen die Unterrichtung des Verteidigungsausschusses des
Deutschen Bundestages und der Obleute.
e) Worauf gründet die Bundesregierung die Annahme, die Bundeswehr
werde künftig genauer über derlei informiert, geschweige an
diesbezüglichen Entscheidungen beteiligt?
Siehe Antwort zu Frage 11 Buchstabe d. Durch die Einbindung von USA-
Kräften auch in den Stab des Regionalkommandos Nord wird voraussichtlich der
Informationsaustausch weiter verbessert.
12. Welche konkreten „neuen Systeme“ will die Bundesregierung einführen,
um den Schutz der Soldatinnen und Soldaten im Afghanistan-Einsatz
weiter zu verbessern?
Der Schutz der deutschen Soldatinnen und Soldaten in Afghanistan wird durch
Einführung der Systeme MANTIS (Modular, Autonomic and Network capable
Targeting and Interception System) – als erster Teil des Projektes „System
Flugabwehr“ – und HERON 1 verbessert werden. Dabei kann MANTIS
unmittelbar gegen den Beschuss mit Raketen, Artillerie- oder Mörsermunition
(C-RAM1) wirken; HERON 1 trägt als Aufklärungssystem mittelbar auch zum
erhöhten Schutz bei.
a) Ab wann sind diese „neuen Systeme“ vollständig einsatzbereit?
Nach derzeitiger Planung wird das PRT Kunduz ab Anfang 2011 mit dem
Waffensystem MANTIS ausgestattet werden. Weitere Waffensysteme MANTIS
werden voraussichtlich ab 2013 verfügbar sein. Ab März dieses Jahres werden
zeitlich gestaffelt drei unbemannte Luftfahrzeuge des Typs HERON 1 in das
Einsatzgebiet verlegt. Die volle Einsatzbereitschaft soll planerisch ab dem
IV. Quartal 2010 erreicht werden. Derzeit wird untersucht, welche
Auswirkungen der Zwischenfall vom 17. März 2010 haben wird.
b) Wie viele Kräfte werden notwendig sein, um diese „neuen Systeme“
zum verbesserten Schutz der Soldatinnen und Soldaten zu betreiben
(nach einzelnen Systemen aufschlüsseln)?
Nach derzeitigem Planungsstand werden zusätzlich 76 Soldatinnen und
Soldaten erforderlich sein: Für den Betrieb eines System MANTIS werden etwa
36 Soldatinnen und Soldaten zusätzlich benötigt. HERON 1 umfasst einen
militärischen Personalumfang von etwa 40 Soldatinnen und Soldaten.
13. Inwieweit wird die Bundesregierung ihr bisher in Afghanistan verfolgtes
Counterinsurgency-Konzept künftig ändern?
Es existiert kein Counterinsurgency-Konzept der Bundesregierung, welches in
Afghanistan zur Anwendung kommt. Der Einsatz der Bundeswehr erfolgt im
Rahmen des ISAF-Mandates. Bezüglich Änderungen wird auf die Antwort zu
Frage 3 verwiesen.
a) Inwieweit unterscheidet sich dieses von demjenigen, welches die in den
afghanischen federführenden ISAF-Nationen (Kanada,
Großbritannien, Niederlande, USA) dort gemeinsam verfolgen wollten, sowie von
demjenigen der USA?
Diesbezügliche Konzepte und Arbeiten der genannten Nationen werden derzeit
durch das Bundesministerium der Verteidigung ausgewertet. Ein Vergleich ist
aus den eben genannten Gründen nicht möglich. Bei der Erarbeitung
diesbezüglicher Dokumente in der NATO bringt Deutschland sich mit eigenen Positionen
ein.
b) Inwieweit war die afghanische Zentralregierung bisher und wird künftig
in die Erarbeitung und Umsetzung der deutschen Counterinsurgency-
Strategie eingebunden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 16/4325, Frage 7)?
Siehe Antwort zu Frage 13.
1 C-RAM – Counter Rocket, Artillery, Mortar.
14. Welche Ausbildungsprogramme durchlaufen Soldatinnen und Soldaten
derzeit, bevor sie in Afghanistan als Polizei- oder Armeeausbilderinnen
und -ausbilder eingesetzt werden?
In Vorbereitung auf einen Einsatz durchlaufen alle Soldatinnen und Soldaten
zunächst eine einsatzvorbereitende Ausbildung gemäß dem Konzept für die
„Einsatzvorbereitende Ausbildung für Konfliktverhütung und
Krisenbewältigung (EAKK)“. Im Rahmen dieser Ausbildung werden in den
Ausbildungsabschnitten Basis-, Aufbau- und Zusatzausbildung u. a. Themenbereiche wie
interkulturelle Kompetenz, afghanische Landeskunde, kulturspezifische
Besonderheiten Afghanistans, insbesondere das Verhalten gegenüber der
Zivilbevölkerung, sowie das Zusammenwirken mit staatlichen Organisationen vermittelt.
Soldatinnen und Soldaten, die als Ausbilder für die afghanische Polizei und Armee
eingesetzt werden, erhalten darüber hinaus eine weitere Ausbildung, die sie
gezielt auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Die Angehörigen des
Feldjägerausbildungskommandos (FJgAusbKdo) ANP erhalten hinsichtlich der fachspezifischen und
militärpolizeilichen Anteile eine ergänzende Ausbildung in Lehrgangsform an
der Schule für Feldjäger und Stabsdienst der Bundeswehr. Für das
Schlüsselpersonal des FJgAusbKdo ANP wird darüber hinaus vor dem jeweiligen Einsatz
eine fachliche Einweisung durch die zuständige Fachabteilung Feldjägerwesen
Bundeswehr im Streitkräfteunterstützungskommando durchgeführt.
Die Angehörigen des Operational-Mentoring-and Liaison-Teams (OMLT)
werden unter Berücksichtigung der Ausbildungsforderungen der NATO in drei
Phasen ausgebildet. Der nationale Anteil der Ausbildung erfolgt in der ersten
Phase und beinhaltet neben fachlichen und dienstpostenbezogenen
Ausbildungsabschnitten im Schwerpunkt Ausbildungsthemen der Zusatzausbildung
EAKK in den Einheiten und Verbänden sowie, als erster OMLT-spezifischer
Ausbildungsabschnitt, die erste Zusammenziehung des OMLT-Personals mit
speziellen Einweisungen und Unterrichten. Die nationale Ausbildung schließt
mit der „Zusatzausbildung EAKK OMLT“ am VN-Ausbildungszentrum der
Bundeswehr in Hammelburg ab. In der zweiten Phase wird die internationale
Ausbildung an Ausbildungseinrichtungen der NATO durchgeführt. Hierbei wird
für OMLT-Personal bis zur Bataillonsebene ein praktisches Handlungstraining
am Joint Military Readiness Centre (JMRC) in Hohenfels/Deutschland
durchgeführt. OMLT-Personal der Korps- und Brigadeebene nimmt an der Ausbildung
des Joint Forces Training Centre (JFTC) in Bydgoszcz/Polen teil. Zu Beginn des
Einsatzes wird im Rahmen der Übernahme des Auftrages die dritte Phase der
OMLT-Ausbildung durch Dienstellen der ISAF durchgeführt. Das OMLT-
Personal wird dabei durch entsprechende Unterrichtungen und Einweisungen in
den Auftrag und die aktuelle Lage vor Ort eingewiesen.
15. Welche Veränderungen bei der Vorbereitung und Ausbildung von
Soldatinnen und Soldaten für eine Ausbildertätigkeit für Polizei und Armee in
Afghanistan sind aus Sicht der Bundesregierung erforderlich?
Erkenntnisse und Erfahrungen im Rahmen der Ausbildung der afghanischen
Polizei und Armee werden ständig ausgewertet und fließen unmittelbar in die
Ausbildung und Vorbereitung der Soldatinnen und Soldaten im Heimatland
ein. Die einsatzvorbereitende Ausbildung in Verbindung mit der
Zusatzausbildung und -einweisung im Einsatzgebiet sind geeignet, um die Ausbildung der
afghanischen Polizei im Rahmen des Focused District Development (FDD)
Programms – einschließlich des „mentoring“ der afghanischen Ausbilder der
ANP – und die Ausbildung der afghanischen Armee zu gewährleisten. Die
derzeitige Ausbildung der Soldatinnen und Soldaten, die als Ausbilder für die
afghanische Polizei und Armee eingesetzt sind, ist sachgerecht und hat sich
bewährt. Eine grundsätzliche Veränderung der Ausbildung ist nicht erforderlich.
16. Welchen Umfang plant die Bundesregierung für das „Focused-District-
Development“-Programm?
Im Rahmen des bilateralen deutschen Polizeiaufbauprojekts in Afghanistan
sollen in der Polizeiausbildung auf Distriktebene (FPDD) bis Ende 2012 in bis
zu 40 Distrikten in der Nordregion zeitlich gestaffelt bis zu 50
Polizeimentorenteams (bestehend aus jeweils vier Polizeibeamten und vier Feldjägern sowie
zwei Sprachmittlern) eingesetzt werden.
17. Ist es richtig, dass deutsche Operational-Mentoring- and Liason-Teams
(OMLT) die afghanischen Truppenteile bisher nicht uneingeschränkt
begleitet haben, obwohl dies das NATO-weite OMLT-Konzept vorsieht?
Wenn ja, warum?
Die OMLT stellen grundsätzlich die Begleitung der ANA-Einheiten und -
Verbände auch während taktischer Operationen sicher, um zum einen der
Kernaufgabe „Mentoring“ nachzukommen, zum anderen aber auch den Zugriff auf ISAF
„Force Enabler“ zu ermöglichen. Da OMLT über keine organischen „Force
Enabler“ verfügen (z. B. Fliegerleittrupp, Kampfmittelräumtrupp, Beweglicher
Arzttrupp), sind sie zum Einsatz auf die Unterstützung der PRT angewiesen. Da
die PRT ebenfalls nur begrenzt über derartige Kräfte verfügen, können die
erforderlichen „Force Enabler“ nicht in jedem Fall bereitgestellt werden. Dies
schränkt den Einsatz der OMLT ein. Eine Begleitung durch OMLT erfolgt
darüber hinaus auch nicht, wenn zu begleitende Kräfte nicht unter ISAF-Mandat
operieren oder eine Operation der ANA nicht durch das nationale deutsche
Mandat oder Befehlsgebung abgedeckt ist.
18. Ab wann sollen erste Einsätze im Rahmen des neuen Ansatzes des
„Partnering“ der Bundesregierung konkret stattfinden?
Die gemeinsame Operationsführung von ISAF und ANA im Rahmen des
„Partnering“ wird spätestens nach Aufstellung der dafür vorgesehenen Einheiten des
24. DEU EinsKtgt ISAF voll wirksam werden. Davon unabhängig kann der
konkrete Beginn einer Operation im Rahmen des „Partnering“ erst benannt werden,
wenn deren Planung und Vorbereitung abgeschlossen wurden.
a) Inwieweit beteiligt sich die Bundeswehr nach Plänen der
Bundesregierung künftig am „Embedded Partnering“, und welche Unterschiede gibt
es zwischen dem von der Bundesregierung angekündigten neuen
Ansatz des „Partnering“ zum bereits von den US-Streitkräften
praktizierten „Partnering“-Konzept?
Mit der „Partnering Directive“ wurden die Regionalkommandos durch den
ISAF-Kommandeur angewiesen, den neuen Ansatz unter Beachtung nationaler
Vorgaben umzusetzen. Die Bundeswehr hat dazu Grundlagen zur nationalen
Ausgestaltung des Partnering entwickelt, die durch das DEU EinsKtgt ISAF
ausgeplant und umgesetzt werden. Nach hiesiger Kenntnis gibt es kein
generelles Partnering-Konzept der amerikanischen Streitkräfte. Auch für die im
Rahmen von ISAF eingesetzten USA-Kräfte ist der Ansatz des „Embedded
Partnering“ in der geforderten Tiefe der Zusammenarbeit neu. Der Unterschied
zwischen der deutschen und der amerikanischen Umsetzung ist abhängig von
den nationalen Vorgaben und von der Verfügbarkeit von Personal, das für das
„Partnering“ herangezogen werden kann.
b) Wie bewertet die Bundesregierung die potenzielle Gefährdung
deutscher Kräfte durch die Umsetzung ihres neuen Ansatzes des
„Partnering“?
Ausbildung, Ausrüstung und Verfahren sind darauf ausgelegt, deutschen
Soldatinnen und Soldaten im Rahmen ihrer Auftragserfüllung den bestmöglichen
Schutz zu bieten. Dieser Grundsatz wird auch bei der Planung, Vorbereitung und
Durchführung von Operationen im Rahmen des „Partnering“ verfolgt. Der neue
Ansatz des „Partnering“ unterliegt im Grundsatz einer vergleichbaren,
potenziellen Gefährdung wie bisher. Allerdings werden eigene Bewegungen durch
den Einsatz in der Fläche unberechenbarer für den Gegner und die
Informationsgewinnung mit Unterstützung der ANA durch den eigenen Kontakt mit der
Bevölkerung verbessert. Es ist zu erwarten, dass sich die Bedrohung für deutsche
Kräfte dadurch mittelfristig verringern wird.
c) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um potenziellen
Gefährdungen zu begegnen?
Die Bundeswehr hält an ihren bisherigen Maßnahmen fest, um Soldatinnen und
Soldaten Schutz vor möglichen Gefährdungen zu bieten. Dazu gehören unter
anderem eine gute Ausbildung in Vorbereitung auf den Einsatz, passive
Schutzmaßnahmen wie geschützte Fahrzeuge, Bekleidung und persönliche Ausrüstung
und aktive Schutzmaßnahmen wie beispielsweise eingeübte Verfahren für
unterschiedliche Gefechtssituationen und der Einsatz unterschiedlicher
Aufklärungsmittel. Für das „Partnering“ werden diese Maßnahmen insbesondere durch eine
gemeinsame Ausbildung mit der ANA in Vorbereitung auf Operationen ergänzt.
d) Wie viele und welche deutschen Kräfte sollen am „Partnering“
teilnehmen?
Im Kern sind für das „Partnering“ zwei Ausb/SchtzBtl mit jeweils bis zu
700 Soldatinnen und Soldaten vorgesehen. Je nach Art und Umfang einer
Operation können zu dieser Anzahl weitere Unterstützungskräfte
hinzukommen. Des Weiteren wird eine Zusammenarbeit verstärkt in Stäben und durch
Unterstützungseinheiten durchgeführt. Insgesamt werden rund 1 400 deutsche
Soldaten direkt im Rahmen eines „gepartnerten“ Ansatzes eingesetzt werden.
e) In welchem personellen Umfang ist „Partnering“ bei der
Polizeiausbildung geplant?
Die konzeptionelle nationale Ausgestaltung des „Partnering“ bezieht sich
derzeitig in erster Linie auf die ANA.
f) In welchem Umfang stehen zusätzliche Haushaltsmittel für die für
„Partnering“ notwendigen Fähigkeiten im Einsatz und der
Einsatzvorbereitung zur Verfügung (z. B. Sprachmittler, Infrastruktur,
Absicherung der neuen Feldlager, querschnittliche Nachtsicht- und
Nachtkampffähigkeit, Fahrzeuge, Funkgeräte etc.)?
Die für das „Partnering“ notwendigen Fähigkeiten werden wie bisher im
Rahmen des durch den Bundestag beschlossenen Mandats ausgeplant. Die
zusätzlichen Kosten werden durch die im Zuge des Mandats beschlossenen
einsatzbedingten Zusatzkosten abgedeckt.
g) Welche weitere Sanitätsausbildung erhalten die für „Partnering“
vorgesehenen Kräfte (Combat First Responder A-C, Ersthelfer A-B)?
Eine gesonderte Sanitätsausbildung für die im „Partnering“ eingesetzten
Soldatinnen und Soldaten ist über die ohnehin erfolgende Ausbildung hinaus derzeit
nicht vorgesehen. Die sanitätsdienstliche Versorgung wird in diesen Einheiten
vor allem durch Sanitätskräfte sichergestellt, die in der Ausplanung für die
Unterstützung der Ausb/SchtzBtl berücksichtigt wurden. Davon unbenommen
bleibt die sanitätsdienstliche Versorgung im Einsatz in bewährter Form wie
bisher erhalten.
h) Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass
die Einführung des „Partnerings“ nicht zu offensiven Kampfeinsätzen
im Rahmen gemeinsamer Operationen mit afghanischen
Sicherheitskräften führt?
Eine insgesamt eher defensive Ausrichtung schließt die Durchführung
offensiver Operationen nicht aus, wenn die Lage diese erfordert. Im Einzelfall wird
im Rahmen der Planung zu entscheiden sein, wie eine Operation durchgeführt
werden soll.
i) Welcher Partner wird im Rahmen gemeinsamer Einsätze von deutschen
und afghanischen Kräften im Rahmen des „Partnerings“ die
Führungsverantwortung übernehmen?
Absicht ist es, dass die Afghanistan National Security Forces (ANSF) die
gemeinsamen Operationen führen. Die nationalen Befehlsstränge bleiben auch bei
gemeinsamen Operationen im Rahmen des „Partnering“ bestehen. Ein
Unterstellungsverhältnis von deutschen Soldatinnen und Soldaten unter afghanische
Führung wird es nicht geben.
j) Auf welche bestehenden Konzepte und Erfahrungen Dritter hat die
Bundesregierung bei der Entwicklung des neuen Ansatzes des
„Partnerings“ zurückgegriffen?
„Partnering“ ist grundsätzlich nicht neu. Seit Beginn des ISAF-Einsatzes in
Afghanistan wurde partnerschaftlich zwischen ANSF und ISAF
zusammengearbeitet. Neu wird zukünftig allerdings die Tiefe der Zusammenarbeit sein, die
im Grundsatz durch den Kommandeur der ISAF in seiner Partnering Directive
vorgegeben wurde. Die Bundeswehr hat diese Directive unter Beachtung
nationaler Vorgaben in ein nationales „Partnering“ umgesetzt und dabei auf eigene
bisher gemachte Einsatzerfahrungen zurückgegriffen sowie Einsatzerfahrungen
anderer NATO-Staaten berücksichtigt.
k) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Personen, die während
gemeinsamer Einsätze im Rahmen von „Partnering“ festgesetzt werden,
in afghanischem Gewahrsam verbleiben oder von dort US-Einheiten
überstellt werden,
Da ISAF auf dem Boden eines souveränen Staates handelt, dessen
Sicherheitsbehörden von ihr mandatsgemäß nur unterstützt werden, obliegen Festnahmen
zum Zwecke der Strafverfolgung den afghanischen Stellen.
aa) einem fairen, rechtsstaatlichen Prozess zugeführt werden,
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der internationalen Gemeinschaft
wie auch bilateral Bemühungen zum Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen.
bb) Haftbedingungen unterliegen, welche nicht gegen die
afghanischen Gesetze und die internationalen verbindlichen Abkommen
zum Schutz der Menschenrechte verstoßen?
Die Bundesregierung wird sich auch künftig gemeinsamen mit ihren
europäischen Partnern und den Vereinten Nationen darum bemühen, dass die
Unabhängige Afghanische Menschenrechtskommission Zugang zu allen
Haftanstalten in Afghanistan erhält.
l) Hat die Bundesregierung das zu diesem Zweck seit Langem angestrebte
völkerrechtlich verbindliche Abkommen mit der afghanischen
Regierung inzwischen geschlossen (vgl. NDR-Info/Streitkräfte und
Strategien 26. Januar 2008; Antwort der Bundesregierung vom 27. Oktober
2007 auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, 24.
Oktober 2007 – Plenarprotokoll 16/120, S. 12562 D)?
Wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, dieses den Fragestellern und
dem Deutschen Bundestag zur Verfügung zu stellen?
Wenn nein, woran ist der Abschluss des Abkommens weiterhin
gescheitert?
Die afghanische Regierung sah sich unter Hinweis auf die afghanische
Verfassung nicht in der Lage, ein bilaterales völkerrechtliches Abkommen über die
Übergabe von durch deutsche ISAF-Truppen in Gewahrsam genommenen
Personen an afghanische Stellen abzuschließen oder einen (völkerrechtlich
ebenfalls verbindlichen) Briefwechsel zu unterzeichnen, in dem die Anwendung der
Todesstrafe ausgeschlossen wird.
m) Ab wann, mit welchen Instrumenten und in welchem Umfang wird die
Bundesregierung die Umsetzung des „Partnerings“ evaluieren?
Jeder Kontingentführer wird über seinen Einsatz einen Erfahrungsbericht
verfassen. Diese Erfahrungsberichte werden analysiert, bewertet und entsprechend
ihrer Inhalte an die fachlich zuständigen Stellen zur Bearbeitung gegeben.
Zudem werden einzelne Operationen wie bisher unmittelbar vor Ort ausgewertet
und erkannter Handlungsbedarf auf den dafür vorgesehenen Meldesträngen
kommuniziert.
19. In welchem Umfang haben nach Ansicht der Bundesregierung
Grundrechte, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und der
Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) im ISAF-
Einsatz der Bundeswehr extraterritoriale Geltung?
Zur Frage der extraterritorialen Geltung der Grundrechte des Grundgesetzes
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29. August 2007
(Bundestagsdrucksache 16/6282) verwiesen.
Die Vertragsstaaten der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
Grundfreiheiten vom 4. November 1950 (Europäische
Menschenrechtskonvention) und ihrer Protokolle sind verpflichtet, die darin vorgesehenen Rechte
„allen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen“ zu gewähren (Artikel 1
EMRK). Zu der Frage, ob dies auch außerhalb ihres Staatsgebietes der Fall sein
kann, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem
Urteil vom 12. Dezember 2001 in der Rs. 52207/99 (Banković ./. Belgien u. a.)
festgestellt, dass es dafür auf die effektive Kontrolle des betreffenden Staates
über das fragliche ausländische Territorium und seine Bewohner ankommt.
Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.
Dezember 1966 („Zivilpakt“) verpflichtet seine Vertragsstaaten, die darin
vorgesehenen Rechte „allen in seinem Gebiet befindlichen und seiner Herrschaftsgewalt
unterstehenden Personen“ zu gewährleisten (Artikel 2 des Zivilpaktes). Ob dies
auch eine extraterritoriale Geltung der Rechte aus dem Zivilpakt einschließt, ist
unter den Vertragsstaaten umstritten. Die Bundesregierung hat hierzu im Jahr
2005 gegenüber dem Menschenrechtsausschuss folgende Erklärung abgegeben:
„Deutschland gewährleistet gemäß Art. 2 Absatz 1 die Paktrechte allen in seinem
Gebiet befindlichen und seiner Herrschaftsgewalt unterstehenden Personen.
Deutschland sichert bei Einsätzen seiner Polizei- oder Streitkräfte im Ausland,
insbesondere im Rahmen von Friedensmissionen, allen Personen, soweit sie
seiner Herrschaftsgewalt unterstehen, die Gewährung der im Pakt anerkannten
Rechte zu. Die internationalen Aufgaben und Verpflichtungen Deutschlands,
insbesondere zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Charta der Vereinten
Nationen, bleiben unberührt. Bei der Ausbildung seiner Sicherheitskräfte im
internationalen Einsatz sieht Deutschland eine speziell auf sie ausgerichtete
Belehrung über die im Pakt verankerten einschlägigen Rechte vor.“
Nach diesen Grundsätzen ist auch der ISAF-Einsatz zu beurteilen, wobei eine
eventuelle Wechselwirkung mit den gegebenenfalls anwendbaren Regeln des
humanitären Völkerrechtes zu berücksichtigen ist.
20. Üben nach Auffassung der Bundesregierung die Vereinten Nationen, die
Truppen stellenden Staaten oder sowohl die Vereinten Nationen als auch
die Truppen stellenden Staaten Hoheitsgewalt im ISAF-Einsatz aus?
Der EGMR hat in seinem Urteil vom 31. Mai 2007 in den Rs. 71412/01 und
78166/01 (Behrami ./. Frankreich und Saramati ./. Frankreich, Deutschland und
Norwegen) festgestellt, dass KFOR (die von der NATO gestellte und geführte
internationale Sicherheitspräsenz im Kosovo) anhand vom Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen durch die Resolution 1244 (1999) vom 10. Juni 1999
delegierter Befugnisse und unter der Kontrolle des Sicherheitsrates handelte. Der
EGMR folgerte daraus, dass Handlungen von KFOR-Truppen nicht den
jeweiligen Truppenstellerstaaten, sondern den Vereinten Nationen zuzurechnen seien.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die in dem Urteil enthaltenen
Grundsätze auch auf ISAF übertragbar sind.
21. Sind nach Auffassung der Bundesregierung Menschenrechtsverletzungen,
die von deutschen Soldatinnen und Soldaten im ISAF-Einsatz begangen
werden, der Bundesrepublik Deutschland anzulasten?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass deutsche Soldatinnen und Soldaten
im ISAF-Einsatz Menschenrechtsverletzungen begangen haben. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
22. Inwiefern plant die Bundesregierung, sich auf Ebene der Vereinten
Nationen und/oder der NATO für effektivere Beschwerdemöglichkeiten für die
von Menschenrechtsverletzungen betroffenen Afghaninnen und Afghanen
durch ausländische Truppen einzusetzen?
Es ist Ziel der internationalen Gemeinschaft, die afghanische Regierung zu
befähigen, selbst umfassend Verantwortung zu übernehmen und berechtigten
Forderungen oder Beschwerden Stimme zu verleihen. Die Bundesregierung ist
davon überzeugt, dass Afghanistan diesbezüglich auf einem guten Weg ist. Es
gibt derzeit keinen konkreten Anlass, an Stelle der Islamischen Republik
Afghanistans gegenüber den Vereinten Nationen oder gegenüber der NATO
Forderungen zu stellen.
23. Welche Voraussetzungen und überprüfbaren Kriterien – auf die der
Bundesminister der Verteidigung bereits mehrfach hingewiesen hat – müssen
aus Sicht der Bundesregierung erfüllt sein, damit die „Übergabe in
Verantwortung“ an die afghanische Regierung und Bevölkerung in Distrikten
oder Provinzen beginnen kann?
Eine Übergabe in Verantwortung (gemäß Annex A zum OPLAN 10302: Phase 4
„Transition“) kann nach Billigung der entsprechenden Detailplanungen durch
den Militärausschuss der NATO erfolgen. Die Gestaltung der Übergabe ist aktiv
durchzuführen. Das heißt, es kann dort, wo die Voraussetzungen in den drei
Säulen Sicherheit, Regierungsführung und Entwicklung erfüllt sind, frühzeitig
begonnen werden. Die Kriterien für die Bedingungen in den vorgenannten Säulen
sind nicht in allen Provinzen gleich. Ausschlaggebend ist die Beurteilung des
jeweiligen Kommandeurs vor Ort. Eine Übergabe soll nach derzeitigen
Planungen im „Comprehensive Approach“ in zwei Stufen erfolgen. Absicht ist
zunächst eine Identifizierung von Distrikten in einem monatlich stattfindenden
„Assessment Process“. Anschließend soll ein Transition-Board (bestehend aus
COM ISAF, NATO Senior Civilian Representative, UN Special Representative
of the Secretary General, dem Botschafter der jeweiligen Führungsnation der
betroffenen PRT, Vertretern der afghanischen Regierung und gegebenenfalls
auch dem Kommandeur des Regionalkommandos) Empfehlungen entwerfen,
die durch COM ISAF über COM JFC HQ Brunssum an SACEUR weitergeleitet
werden.
a) Welche Voraussetzungen müssen aus Sicht der Bundesregierung erfüllt
sein, damit die Übergabe in Verantwortung in Distrikten oder Provinzen
abgeschlossen werden kann?
Feste Kriterien als Voraussetzung für eine Übergabe sind aufgrund der
unterschiedlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Distrikte nicht allgemeingültig
definierbar. Als Grundvoraussetzung muss aber gelten, dass Sicherheit und
verantwortliche Verwaltung durch die Afghanen selber gewährleistet werden können.
b) Welche Erwartungen hegt die Bundesregierung gegenüber der
afghanischen Regierung, bis wann diese die vorgenannten Voraussetzungen
jeweils mitgeschaffen haben sollte?
Auf der internationalen Afghanistan-Konferenz am 28. Januar 2010 in London
wurde beschlossen, die Übergabe in afghanische Verantwortung binnen fünf
Jahren abzuschließen. Die Übergabe soll Ende 2010/Anfang 2011 beginnen.
Deutschland strebt, abhängig von der Bewertung einzelner Distrikte, eine
schrittweise Übergabe ab Anfang 2011 an.
c) In welchen Distrikten bzw. Provinzen kann aus Sicht der
Bundesregierung bei Umsetzung ihrer Planung im ersten Halbjahr 2011 die
Übergabe der Verantwortung eingeleitet werden?
Hierzu kann derzeit keine verbindliche Aussage getroffen werden. Die NATO
beabsichtigt bis zur Kabul-Konferenz im Sommer 2010 ein mit der afghanischen
Regierung abgestimmtes Vorgehen zur Identifizierung möglicher für die
Übergabe geeigneter Provinzen zu vereinbaren. Deutschland als Führungsnation im
Norden begleitet diesen Prozess in den dafür vorgesehenen Gremien.
d) Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind in diesen
Distrikten oder Provinzen derzeit stationiert (bitte nach Distrikten
aufschlüsseln)?
Siehe hierzu die Antwort zu Frage 23 Buchstabe c. Da derzeit noch keine
Distrikte definiert sind, ist eine Beantwortung der Frage derzeit auch nicht
möglich.
e) Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind nach
Planungen der Bundesregierung nach Einleitung der Übergabe der
Verantwortung in diesen Distrikten oder Provinzen weiterhin erforderlich (bitte
nach Distrikten und Provinzen aufschlüsseln)?
Siehe die Antworten zu den Fragen 23 Buchstabe c und d. Überlegungen
beziehungsweise Planungen zu einzelnen Distrikten nach der Übergabe in
Verantwortung entbehren momentan jeder Grundlage.
24. In welchem Zeitraum ist aus Sicht der Bundesregierung bei Umsetzung
ihrer Planung die Übergabe der Verantwortung im Bereich des RCN
vollständig umsetzbar?
Siehe hierzu die Antworten zu den Fragen 23 Buchstabe a bis e. Eine
vollständige Übergabe wurde auf der internationalen Afghanistan-Konferenz in London
binnen der nächsten fünf Jahre angestrebt, auch in Abhängigkeit der
erforderlichen Voraussetzungen, die durch Afghanistan zu schaffen sein werden. Ein
festes Datum für die Beendigung des deutschen militärischen Engagements
kann daher nicht definiert werden.
25. An welchen überprüfbaren Kriterien – auf die der Bundesminister der
Verteidigung bereits mehrfach hingewiesen hat – sollen sich die einzelnen
Etappen des Abzugs der Bundeswehr aus Afghanistan orientieren?
Entscheidend ist die Übernahme der Verantwortung durch die Islamische
Republik Afghanistan in den drei Säulen Sicherheit, Regierungsführung und
Entwicklung. Erst nach Übernahme dieser Verantwortung wird der Prozess einer
anstehenden Reduzierung des deutschen militärischen Beitrages zu ISAF mit
unseren Partnern, aber auch mit der afghanischen Regierung abzustimmen sein.
26. Welche Handlungsoptionen sieht die neue Strategie der Bundesregierung
für den Fall vor, dass sich die Sicherheitslage in den unter deutscher
Verantwortung stehenden Regionen Afghanistans in den nächsten Monaten
weiter verschärft?
Die Bedrohung durch OMF hat sich in Afghanistan im Jahr 2009 gegenüber den
Vorjahren landesweit mit regionalen Unterschieden und Besonderheiten
hinsichtlich ihrer Ursachen oder Intensität nicht verbessert. Sollte sich die
Sicherheitslage weiter verschärfen, so verfügt der Kommandeur des
Regionalkommandos Nord über ausreichend Kräfte, um angemessen auf eine
Lageverschärfung zu reagieren. Dazu gehören neben den nationalen Kräften auch die
durch unsere Partner eingesetzten Soldaten. Darüber hinaus bietet das am
26. Februar 2010 durch den Bundestag beschlossene Mandat für die Beteiligung
bei ISAF den Rückgriff auf eine flexible Reserve, auch um auf
unvorhergesehene Lageentwicklungen reagieren zu können.
27. Welche Beiträge Deutschlands zu Stabilität und Frieden in Afghanistan
sieht die neue Strategie der Bundesregierung für die Zeit nach der
Übergabe und dem Abzug der Bundeswehr vor?
Die Bundesregierung wird sich über das zeitlich begrenzte militärische
Engagement hinaus langfristig im zivilen Bereich an der Stabilisierung Afghanistans
beteiligen. Die konkrete Gestaltung dieses Engagements ist abhängig von der
dann gegebenen Lage und kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht prognostiziert
werden.
28. Wie viele Feldjägerinnen und Feldjäger sollen 2010, 2011 und 2012 zur
Ausbildung afghanischer Sicherheitskräfte eingesetzt werden (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
Die Bundeswehr unterstützt das deutsche bilaterale Polizeiprojekt zur
Ausbildungsunterstützung der afghanischen Polizei in der Nordregion im Rahmen FDD
mit dem FJgAusbKdo ANP in einer durchhaltefähigen Stärke von 45 Feldjägern.
29. Wie viele zusätzliche Ausbilderinnen und Ausbilder der Bundespolizei
und der Länderpolizeien werden bis Mitte 2010 zur Polizeiausbildung nach
Afghanistan entsandt (bitte nach Bund und jeweiligen Ländern
aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat im Afghanistan-Konzept „Auf dem Weg zur Übergabe
in Verantwortung“ angekündigt, bis Mitte 2010 die Anzahl der bilateral nach
Afghanistan entsandten Polizeiausbilderinnen und -ausbilder auf 200 zu
erhöhen. Mit Stand 15. Februar 2010 befinden sich 130 Polizeiausbilderinnen und
-ausbilder auf bilateraler Basis in Afghanistan. Darüber hinaus wird das
deutsche Kontingent bei der ESVP-Mission EUPOL Afghanistan (EUPOL AFG) in
naher Zukunft auf 60 Experten erhöht. Eine Aufschlüsselung der bis Mitte 2010
zu entsendenden Polizeiausbilderinnen und -ausbilder nach Bund und Ländern
ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
30. Welche Bundesländer haben der Bundesregierung zugesagt, wie viele
zusätzliche Polizeiausbilderinnen und -ausbilder nach Afghanistan zu
entsenden (bitte nach Ländern und zugesagter Zahl aufschlüsseln)?
Im Zuge der Innenministerkonferenz vom 4. Dezember 2009 wurde
beschlossen, den Polizeiaufbau in Afghanistan weiterhin zu unterstützen. Alle
Bundesländer haben zugesagt, sich im Rahmen der vorgesehenen Aufschlüsselung (ein
Drittel Bund und zwei Drittel Länder) zu beteiligen.
31. Wie viele finanzielle Mittel hat die Bundesregierung zugesagt für die
Ausbildung von Afghan National Police (ANP) und Afghan National Army
(ANA) jeweils für die Jahre ab 2010 sowie je verplant und ab 2001
tatsächlich ausgegeben (bitte nach Jahr und ANP/ANA aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat zugesagt, die Mittel für den zivilen Aufbau in
Afghanistan ab 2010 von 220 Mio. Euro auf 430 Mio. Euro nahezu zu verdoppeln und
bis 2013 zu verstetigen. Darin inbegriffen sind zusätzliche 35 Mio. Euro für den
Aufbau der ANP. Dies stellt eine Verdopplung des ursprünglichen Ansatzes
2010 für den Polizeiaufbau dar. Die für den Polizeiaufbau verwendeten Mittel
sind nicht allein Ausbildungsmaßnahmen zurechenbar, sondern umfassen auch
Ausgaben für Infrastruktur und Ausstattung der ANP sowie für die
Gewährleistung der ANP-Gehaltszahlungen über einen internationalen Trustfonds.
Für die Ausbildung der ANA hat die Bundesregierung 2009 einen freiwilligen
deutschen Beitrag in den ANA Trust Fund der NATO i. H. v. 50 Mio. Euro zur
Verfügung gestellt. Befristet auf zunächst fünf Jahre sollen aus dem ANA Trust
Fund Mittel für den Aufbau der ANA (neben Ausrüstung auch Infrastruktur und
Personalkosten) zur Verfügung gestellt werden. Auch für das Jahr 2010
beabsichtigt die Bundesregierung, einen Beitrag i. H. v. 50 Mio. Euro zu leisten.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung für den Aufbau der ANA Logistikschule in
Kabul im Jahr 2008 1,75 Mio. Euro, im Jahr 2009 1,9 Mio. Euro zur Verfügung
gestellt.
32. Inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine achtwöchige
Polizeiausbildung ausreichend für die Tätigkeit bei der ANP qualifiziert?
Einführend gilt es hier zwischen der derzeitigen Ausbildungsdauer der drei
Laufbahngruppen der afghanischen Polizei zu unterscheiden:
● Vergleichbar einfacher Dienst („Satunkai“): 8 Wochen
● Vergleichbar mittlerer Dienst („Satanman“): 6 Monate
● Vergleichbar gehobener Dienst („Saran“): bis zu 3 Jahre.
Das Curriculum der Laufbahngruppe des einfachen Dienstes wurde
federführend durch das für die Polizei- und Militärausbildung zuständige Combined
Security Transition Command – Afghanistan (CSTC-A) entwickelt und mit dem
afghanischen Innenministerium abgestimmt. Die Verantwortung dafür ist
zwischenzeitlich von CSTC-A auf die NATO Training Mission – Afghanistan
(NTM-A) übertragen worden. Nach Auffassung der Bundesregierung ist der
achtwöchige Ausbildungsgang zur Vermittlung der polizeilichen
Grundfertigkeiten derzeit als ausreichend zu betrachten.
a) Warum wurden dafür acht Wochen veranschlagt?
Deutschland war an der Erstellung des Lehrplanes nicht beteiligt und kann
insofern dazu keine Angaben machen.
Jahr ausgegebene Mittel für Polizeiaufbau Afghanistan
2002 13 Mio. Euro
2003 12,5 Mio. Euro
2004 10,4 Mio. Euro
2005 10,3 Mio. Euro
2006 15,9 Mio. Euro
2007 8,2 Mio. Euro
2008 30 Mio. Euro
2009 53,7 Mio. Euro (vorläufige Schätzung)
vorgesehene Mittel für Polizeiaufbau Afghanistan
2010 70 Mio. Euro
2011 70 Mio. Euro
2012 70 Mio. Euro
2013 70 Mio. Euro
b) Welche Inhalte werden in der Ausbildungszeit vermittelt, und wie?
Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt in den Bereichen Eigensicherung,
Waffenkunde, Erste Hilfe und polizeiliches Handeln. Der Schutz von Menschen-
und Bürgerrechten gemäß der afghanischen Verfassung ist ein weiterer
Bestandteil der polizeilichen Basisausbildung. Die Ausbildung besteht aus einem großen
Praxisanteil, in dem durch die Ausbilderinnen und Ausbilder überwiegend
Situationstrainings durchgeführt werden und im Anschluss durch die
Lehrgangsteilnehmer wiederholt werden. Die theoretischen Teile werden mündlich
vorgetragen und zusätzlich visualisiert.
33. Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass
fast alle ANP- und ANA-Kräfte den ethnischen Gruppen der Hazara,
Tadschiken sowie Usbeken angehörten, kaum aber der Paschtunen?
Sowohl ANA als auch ANP rekrutieren ihren Nachwuchs aus Freiwilligen. Der
deutsche Beitrag zum Aufbau der ANSF fokussiert auf die Unterstützung der
Ausbildung von ANA und ANP. Auf Rekrutierung und ethnische
Zusammensetzung nimmt die Bundesregierung keinen Einfluss.
34. Warum werden den Auszubildenden bisher keine Sprach- und Lesekurse
angeboten, obwohl bekanntlich ca. 70 Prozent der Auszubildenden bzw.
der Mitglieder der ANP Analphabeten sind?
Analphabetismus ist ein Problem, das die gesamte Bevölkerung Afghanistans
betrifft. In der ANP sind davon Auszubildende des vergleichbaren einfachen
Dienstes betroffen. Bei der Ausbildung des vergleichbar mittleren und
gehobenen Dienstes der ANP stellt sich dieses Problem nicht, da die Bewerber über
einen Schulabschluss verfügen. Um dem Problem bei der Ausbildung des
einfachen Dienstes entgegenzuwirken, hat Deutschland seit 2002
Alphabetisierungskurse angeboten, die von der Arbeitsgruppe Entwicklung und Fachkräfte
im Bereich der Migration und der Entwicklungszusammenarbeit (AGEF)
durchgeführt wurden. 2 775 afghanische Polizisten haben an diesen Kursen
teilgenommen. Seit 2009 finanziert die Bundesregierung Alphabetisierungskurse für
die ANP, die von der Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) in fünf
Provinzen im Regionalkommando Nord durchgeführt werden. Das hierfür
erarbeitete Konzept ist in den nationalen afghanischen Bildungsstrategieplan
eingepasst und mit dem afghanischen Innen- und Bildungsministerium
abgestimmt. Nach diesem Konzept ist die eigentliche Alphabetisierung nach neun
Monaten abgeschlossen. Daher werden sechsmonatige Grundkurse sowie
dreimonatige Aufbaukurse durchgeführt. Deutschland wird seine Bemühungen zur
Qualifizierung der afghanischen Polizisten weiter intensivieren. Finanziert
werden diese Schulungen aus dem Haushaltstitel des Auswärtigen Amts
(Stabilitätspakt Afghanistan).
a) Will die Bundesregierung dies künftig in die jeweilige Ausbildung
integrieren?
Die Alphabetisierungskurse werden unabhängig von den Ausbildungsgängen
angeboten. Mit Blick auf die Ausbildungsdauer des vergleichbar einfachen
Dienstes von derzeit acht Wochen ist eine Integration der
Alphabetisierungskurse in den Ausbildungsgang nicht zielführend.
b) Wenn ja, ab wann, wie, und in je welchem Umfang?
Siehe Antwort zu Frage 34 Buchstabe a.
c) Wenn nein, warum nicht?
Siehe Antwort zu Frage 34 Buchstabe a.
35. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse der ESVP-
Mission EUPOL Afghanistan?
Die Beschlüsse der internationalen Afghanistan-Konferenz am 28. Januar 2010
in London werden auch bezüglich der Polizeiausbildung zu einer konsequenten
Weiterführung des deutschen Engagements bei der Polizeiausbildung in
Afghanistan führen.
a) Wie viele afghanische Sicherheitskräfte wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung bisher im Rahmen der ESVP-Mission EUPOL jeweils aus-
und fortgebildet?
Die Aufgaben von EUPOL umfassen Monitoring, Mentoring, Beratung und
Ausbildung der afghanischen Polizei, mit einem Schwerpunkt auf den
Führungsstrukturen der Polizei und des Innenministeriums. Da EUPOL keine reine
Ausbildungsmission ist, liegen hier keine Statistiken über die Anzahl der
afghanischen Teilnehmer und Partner in den verschiedenen Bereichen und Aktivitäten
der Mission vor. In den vergangenen sechs Monaten hat die Mission nach
eigenen Angaben nahezu 500 afghanische Polizeiausbilder fortgebildet.
b) Welche konkreten Anpassungen fordert die Bundesregierung zum
Mandat der ESVP-Mission EUPOL, damit sich auch EUPOL mehr in
Aus- und Fortbildung engagieren kann und eigene Projektmittel erhält?
EUPOL ist bereits heute in Aus- und Fortbildung in verschiedenen Bereichen
der Polizeiarbeit engagiert. Die Bundesregierung unterstützt die Absicht der
Mission, die erfolgreichen Stadtpolizeiprojekte, bei denen Training ein
integraler Bestandteil ist, auszudehnen. Die Bundesregierung hat sich bereits in der
Vergangenheit dafür eingesetzt, dass EUPOL in die Lage versetzt wird, seine
Beratungs- und Ausbildungstätigkeit durch Projekte zu begleiten und zu
unterstützen. So konnte die Rechtsgrundlage für die Einrichtung einer Projektzelle in
der Mission geschaffen werden. Der Umfang der Projektmittel, die EUPOL zur
Verfügung stehen sollen, wird neben anderem Gegenstand der Verhandlungen
über die Verlängerung des Mandats sein. Dabei wird zu berücksichtigen sein, in
welchem Umfang EUPOL Vorschläge für konkrete Projekte machen wird und
die Ziele der Mission auch durch Mittel Dritter (Mitgliedstaaten, Drittstaaten,
EU-Kommission) gefördert werden können.
c) In welchem Umfang muss nach Ansicht der Bundesregierung die
EUPOL künftig eigene Projektmittel erhalten?
Siehe Antwort zu Frage 35 Buchstabe b.
d) Welchen weiteren Bedarf deutscher Experten sieht die
Bundesregierung im Rahmen von EUPOL nach der angekündigten Erhöhung des
Kontingents auf 60 im Februar 2010?
Derzeit arbeiten 47 deutsche Expertinnen und Experten für EUPOL
Afghanistan. Die Bundesregierung wird die anstehende 20. Stellenausschreibung (Ende
Februar 2010) nutzen, um einen weiteren Beitrag zur Mission zu leisten.
e) Welchen Anteil soll EUPOL aus Sicht der Bundesregierung künftig bei
der Ausbildung afghanischer Sicherheitskräfte haben?
Die im Entwurf vorliegende afghanische nationale Polizeistrategie sieht eine
Gliederung der afghanischen Polizeikräfte in fünf Säulen vor. Der afghanische
Innenminister hat EUPOL die Federführung bei der internationalen
Unterstützung für die Entwicklung der beiden Säulen „civilian police“ und
Kriminalpolizei angetragen. Dies erscheint angesichts der zivilpolizeilichen Expertise, über
die EUPOL verfügt, angemessen und entspricht den Vorstellungen der
Bundesregierung von der Rolle von EUPOL beim Polizeiaufbau in Afghanistan.
36. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit des Einsatzes der
European Gendarmerie Force zur Ausbildung der afghanischen Polizei
(ANP oder ANCOP)?
Auf Initiative Frankreichs wurde beim NATO-Gipfel in Straßburg und Kehl am
3. und 4. April 2009 angekündigt, dass die European Gendamerie Force (EGF)
den Polizeiaufbau in Afghanistan durch den Einsatz von bis zu 500 Ausbildern
im Rahmen der NATO Training Mission Afghanistan (NTM-A) unterstützen
werde. Die EGF ist seit dem 8. Dezember 2009 unter der Schirmherrschaft der
NTM-A in Afghanistan aktiv. Insbesondere Frankreich und Italien haben sich
bereit erklärt, Gendarmerie- bzw. Carabinieri-Kräfte zur Ausbildung der ANP
nach Afghanistan zu entsenden. Schwerpunkt der Ausbildung ist dabei die
afghanische Bereitschaftspolizei (Afghan National Civil Order Police, ANCOP)
und die Beteiligung an der Polizeiausbildung auf Distriktebene außerhalb des
bilateralen deutschen Engagements. Neben der Vermittlung von polizeilichen
Fähigkeiten ist auch die robuste Ausbildung im Sinne der Eigensicherung
Bestandteil des Curriculums. In diesem Zusammenhang ist das Mitwirken der
EGF bei der Ausbildung der afghanischen Polizei als hilfreich anzusehen.
Deutschland beteiligt sich nicht an der EGF.
37. Wie viele der durch deutsche Kräfte ausgebildeten afghanischen
Sicherheitskräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach ihrer Ausbildung
zu den Taliban oder anderen oppositionellen militanten Kräften
übergetreten?
Der Bundesregierung liegen hierüber keine Zahlen vor.
38. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für die Ausbildung
von afghanischen Sicherheitskräften daraus, dass Sicherheitskräfte nach
ihrer Ausbildung zu den Taliban oder anderen oppositionellen militanten
Kräften übertreten?
Auch wenn keine Zahlen vorliegen, sind sich die am ISAF-Einsatz beteiligten
Nationen dieser Problematik bewusst. Zur Prävention wurde aus diesem Grund
für die afghanischen Sicherheitskräfte zum einen eine Erhöhung der Besoldung
durchgesetzt, zum anderen ein Programm etabliert, welches oppositionellen
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
Kräften die Reintegration in die afghanische Gesellschaft, welche die
Rechtsstaatlichkeit der frei gewählten Regierung anerkennt, ermöglicht.
39. Warum und inwieweit sollten nach Meinung der Bundesregierung das
Mandat und die Handlungsfähigkeit des Civilian Representative der NATO
in Afghanistan verändert werden?
Die Bundesregierung begrüßt den Beschluss des Nordatlantikrates vom 2. März
2010, der die vom neuen Hohen Zivilen Repräsentanten der NATO (Senior
Civilian Representative), dem ehemaligen britischen Botschafter Sedwill,
vorgeschlagene Stärkung seiner Funktion und Ausweitung seiner Aufgaben
indossiert. Dabei geht es in erster Linie um die Zuständigkeit des Hohen Zivilen
Repräsentanten für die Bereiche Stabilisierung und Entwicklung sowie
Reintegration innerhalb der NATO/ISAF-Strukturen vor Ort. In diesen Bereichen wird
er der Hauptansprechpartner für COM ISAF sein und als Scharnier zur
Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (United Nations
Assistance Mission in Afghanistan, UNAMA) beziehungsweise der internationalen
Gemeinschaft agieren.
40. Inwieweit erwartet die Bundesregierung eine Verbesserung der
Koordinierung der Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft durch die
Erweiterung ihres Mandats?
Die zentrale zivile unterstützende und koordinierende Rolle der internationalen
Gemeinschaft in Kabul wird weiterhin UNAMA bzw. deren Leiter, dem
Sonderrepräsentanten des VN-Generalsekretärs, zukommen. Ein gestärkter Hoher
Ziviler Repräsentant der NATO wird dabei zu einer verbesserten Koordinierung
zwischen UNAMA und ISAF im Bereich der zivilen Maßnahmen beitragen.]