Neue Verfahren zur Gesichtserkennung bei Interpol
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Petra Pau, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Bundeskriminalamt (BKA) will ein neues Gesichtserkennungssystem bei der Polizeiorganisation Interpol nutzen (Antwort auf die Schriftliche Frage 11 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/370). Eine entsprechende Vereinbarung mit dem Interpol-Generalsekretariat (IPSG) soll Verfahren festlegen, wie mögliche Treffer erzielt und verifiziert werden. Dabei geht es um Lichtbilder, die im „Criminal Information System“ (ICIS) gespeichert sind und in eine neue Gesichtserkennungsdatenbank des IPSG überführt werden. Dort werden sie mit der Software „MorphoFace Investigate“ der Firma Safran Identity and Security zur Gesichtserkennung genutzt (Antwort zu Frage 16 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/10604).
Der „entsprechende Workflow“ ist laut dem Bundesministerium des Innern „noch im Detail auszugestalten“. Erst dann soll die datenschutzrechtliche Prüfung des Vertrages erfolgen.
Das BKA arbeitet zusammen mit Polizeibehörden anderer Staaten mit Interpol im Rahmen einer „Facial Recognition Working Group“ (FRWG) zusammen. Die dort teilnehmenden Staaten waren unter anderem Australien, Frankreich, Ungarn, Israel, Marokko, Südafrika, Spanien, Großbritannien und die USA (Antwort auf die Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Dr. Diether Dehm auf Bundestagsdrucksache 19/1908). Zu den behandelten Themenbereichen gehörten die „Umsetzung der Gesichtserkennung auf nationaler Ebene“, „Entwicklungsschritte im Bereich der Gesichtserkennung“ sowie die internationale Zusammenarbeit „im Bereich der Gesichtserkennung und des Datenaustausches“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Ab wann will das BKA das neue Gesichtserkennungssystem bei der Polizeiorganisation Interpol nutzen?
Welchen Inhalt hat eine entsprechende Vereinbarung mit dem Interpol-Generalsekretariat hierzu?
Welche Verfahren für die Verarbeitung möglicher Treffer und deren Verifizierung wurden dabei festgelegt?
Wann wurde die Vereinbarung geschlossen, bzw. wann soll diese geschlossen werden?
Sofern eine Unterzeichnung noch aussteht, welche Gründe kann die Bundesregierung zu der Verzögerung mitteilen?
Wann soll die datenschutzrechtliche Prüfung der Vereinbarung erfolgen?
Wie viele Lichtbilder sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im „Criminal Information System“ (ICIS) bei Interpol gespeichert?
Wie viele dieser Lichtbilder des ICIS wurden in eine neue Gesichtserkennungsdatenbank des IPSG überführt, und welchen Namen trägt diese?
Welchen Kriminalitätsphänomenen sind die Lichtbilder dieser neuen Datenbank zugeordnet (bitte auch angeben, wie viele „ausländische Kämpfer“ sich darunter befinden)?
Welche Behörden aus Frankreich, Israel, Spanien, Großbritannien und den USA haben nach Kenntnis bzw. nach Erinnerung der Bundesregierung an der „Facial Recognition Working Group“ bei Interpol teilgenommen (Antwort auf die Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Dr. Diether Dehm auf Bundestagsdrucksache 19/1908)?
Welche Probleme wurden hinsichtlich der Themenbereiche „Umsetzung der Gesichtserkennung auf nationaler Ebene“, „Entwicklungsschritte im Bereich der Gesichtserkennung“ sowie der internationalen Zusammenarbeit „im Bereich der Gesichtserkennung und des Datenaustausches“ in der „Facial Recognition Working Group“ behandelt?
Welche Maßnahmen wurden in der „Facial Recognition Working Group“ vorgestellt, um diese Defizite zu beheben?
Welche Verabredungen wurden hierzu getroffen?
Welche Bundesbehörden arbeiten derzeit im Projekt „Gallant Phoenix“ mit, das unter Mitarbeit des FBI und von Europol biometrische Daten verarbeitet, die das US-Militär und US-Geheimdienste in Kriegsgebieten sammeln (Bundestagsdrucksache 18/12451)?
Inwiefern hat Europol nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile einen Verbindungsbeamten zu „Gallant Phoenix“ entsandt?
Inwiefern haben die G7-Innenminister in einer ihrer gemeinsamen Erklärungen nicht nur auf „Erfahrungen der internationalen Gemeinschaft im Irak und in Afghanistan unter Beteiligung von Interpol“ und damit auf die Interpol Projekte VENNLIG und HAMAH hingewiesen (Bundestagsdrucksache 19/353, Antwort zu Frage 8), sondern hierzu auch weitere Maßnahmen verabredet?
Inwiefern hat Interpol hierzu mittlerweile eine entsprechende Datenbank eingerichtet (http://gleft.de/1Wv)?
Was ist der Bundesregierung über eine weitere Funktion zur Gesichtserkennung bei der Polizeiorganisation Interpol bekannt, die nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller mittlerweile bereit steht, um Bilder oder Videos aus dem offen verfügbaren Bereich des Internet herunterzuladen und diese mit dem Interpol-Gesichtserkennungssystem abzugleichen?
Für welche Kriminalitätsphänomene wird das System genutzt?
Welchen Namen trägt die Funktion, und welche Daten werden darin verarbeitet?
Nach welchem Verfahren werden die Zentralstellen der Mitgliedstaaten im Falle eines Treffers informiert, und inwiefern muss hierzu zunächst eine Vereinbarung geschlossen werden?
Inwiefern erwägt auch das BKA eine Teilnahme an dem System, um damit etwa Terrorismus oder schwere Kriminalität zu bekämpfen?