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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Referentenentwurf einer 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Unfälle durch Umschreiber und Ersterwerber aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, Betrugsdelikte bei der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung, Ahndung von Täuschungsversuchen und Identitätsdelikten, Unfallstatistik der Motorradfahrer<br /> (insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

23.11.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/570412.11.2018

Referentenentwurf einer 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Andreas Mrosek, Leif-Erik Holm, Wolfgang Wiehle, Frank Magnitz, Matthias Büttner und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) soll der Verbesserung der Verkehrssicherheit von Fahranfängern dienen.

Unter Buchstabe A „Problem und Ziel“ des Referentenentwurfs (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/Gesetze-19/II-10-entwurf-fahrerlaubnis.html) werden als Hauptanlass für die Notwendigkeit einer Novellierung der bestehenden Gesetze Umschreiber ausländischer Fahrerlaubnisse aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (gemäß § 31 der Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV) genannt, da diese die praktische Fahrerlaubnisprüfung auffällig häufig nicht bestehen würden.

Der Referentenentwurf sieht im Kern eine Optimierung – zugleich Verlängerung – der praktischen Fahrerlaubnisprüfungen (OPFEP) vor, an der die Bundesanstalt für Straßenverkehr (BASt), in Kooperation mit den Prüfgesellschaften, schon seit Jahren entwickelt und testet.

Vor dem Hintergrund der vorgenannten Fakten liegt es nach Ansicht der Fragesteller jedoch nahe, dass der Bereich der theoretischen Wissensvermittlung (Theorieunterricht, Sprache, Theorieprüfung, Ahndung von Täuschungsversuchen etc.) primär optimiert werden müsste.

Für eine bessere Risikoeinschätzung und Auswahl der Optimierungsmaßnahmen, bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen.

Ferner sieht die geplante OPFEP eine Verlängerung der praktischen Prüfungszeiten, insbesondere bei den Motorrad-Aufstiegsprüfungen vor, nämlich hier im doppelten Maße. Aufsteiger sollen zukünftig 20 Minuten (!) länger geprüft werden als bisher, was die Kosten natürlich erheblich ansteigen ließe und die jetzt schon unerträglich langen Wartezeiten auf Prüftermine nochmals hinauszögern würde.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wie viele Unfälle mit schweren Folgen oder Todesfällen ereigneten sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2017 durch Umschreiber gemäß § 31 FeV sowie durch Ersterwerber aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (bitte als tabellarische Aufstellung nach Jahren, mit einer Unterteilung nach Herkunftsländern aufbereiten)?

2

Wie viele Betrugsdelikte im Zusammenhang mit der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2017 aufgedeckt (bitte hier jährliche Aufstellung mit Unterteilung in allgemeine Täuschungsversuche einerseits und Identitätsbetrugsdelikte andererseits vornehmen; bitte zusätzlich die Information über die jeweilige Prüfungssprache sowie das Herkunftsland des ertappten Prüfungsteilnehmers angeben)?

3

Wie wurden die allgemeinen Täuschungsversuche einerseits und die Identitätsbetrugsdelikte andererseits geahndet?

4

Wie sieht die Unfallstatistik der Motorradfahrer für die Jahre 2012 bis 2017 aus (bitte nach Direkterwerbern – Fe-Klassen A1, A2 und A – sowie nach Aufsteigern – A1 nach A2, A2 nach A – unterteilen)?

Berlin, den 6. November 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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