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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Völkerrechtliche Regelung des Weltraumbergbaus

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

04.12.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/568712.11.2018

Völkerrechtliche Regelung des Weltraumbergbaus

der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Pascal Kober, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Jimmy Schulz, Frank Sitta, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Katja Suding, Gerald Ullrich, Nicole Westig, und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Weltraumrecht wird im Wesentlichen durch eine Reihe völkerrechtlicher Verträge sowie Prinzipien geregelt und als selbständiger Teilbereich des Völkerrechts betrachtet. Bereits kurz nach den ersten Aktivitäten im Weltraum in den 1950er-Jahren begannen die Staaten mit der Entwicklung völkerrechtlicher Regelungen. Nach dem Entwurf eines ersten Prinzipienkatalogs zur Nutzung und Erforschung des Weltraums, der 1962 von der UN-Generalversammlung angenommen wurde, wurde 1967 der sogenannte Weltraumvertrag verabschiedet, der diesen Katalog aufnahm und allgemeine Rechtsprinzipien formulierte. Aufgrund seiner grundlegenden Bedeutung für das vertragliche Weltraumrecht ist er von derzeit über 107 Staaten ratifiziert worden. In Artikel 2 des Weltraumvertrages wird klargestellt, dass eine nationale Beanspruchung von Teilen des Weltraums oder von Himmelskörpern unzulässig ist, da der Weltraum als „res communis omnium“, also als gemeinsames Erbe der Menschheit, betrachtet wird. Territoriale Rechte dürfen demnach dort nicht geltend gemacht werden. Nichtsdestoweniger wurden aufgrund des technologischen Fortschritts weitere ergänzende Verträge notwendig, wie etwa der Mondvertrag aus dem Jahr 1979, der eine unbedachte Ausbeutung des Erdtrabanten verhindern sollte. Auch zu bestimmten Einzelfragen und Problemstellungen mussten zusätzliche Abkommen abgeschlossen werden.

Auch heute nimmt der technische Stand und das Wissen rund um den Weltraum weiter zu. Doch auch in Anbetracht der Rohstoffverknappung auf der Erde wird der Weltraum immer interessanter. Auch wenn diese Rohstoffquelle von einigen Seiten noch als Zukunftsglaube angesehen und belächelt wird, gehen zahlreiche Experten davon aus, dass beispielsweise Asteroiden reich an verschiedenen auf der Erde endlichen Rohstoffen sind und für unsere Technologien unentbehrlich sein werden. Allein der Wert der Rohstoffe auf dem Asteroid Ammun wird auf über 20 Mrd. US-Dollar geschätzt. Einige Unternehmen betreiben bereits Forschungen in diesem Bereich. Insbesondere deutsche Unternehmen haben das Potential, die Technologie des Weltraumbergbaus erheblich mitzugestalten. Gerade deutsche Hersteller von Bergbaumaschinen zählen zu den innovativsten der Branche und sind weltweit beim Rohstoffabbau im Einsatz. In Theorie und Praxis steht in Deutschland somit grundsätzlich das notwendige Wissen für den Weltraumbergbau bereit. Mit der Zunahme der technischen Mittel und damit auch der Möglichkeiten ist jedoch eine Anpassung des Rechts erforderlich, um Rechtsunsicherheiten zu verhindern und eine Schaffung eines innovativen Marktes zu unterstützen.

Investitionssicherheit entsteht durch Rechtssicherheit und verlässliche Rahmenbedingungen. Nur so kann ein stabiler Aktionsrahmen für die Industrie entstehen. Einige Staaten haben aus diesem Grund bereits selbst Weltraumgesetze erlassen. Luxemburg beispielsweise hat mit dem Weltraumressourcengesetz aus dem Jahr 2017 einen Startschuss für private Investoren abgegeben. Gleiches gilt für die USA, die bereits mit ihrem Commercial Space Launch Competitiviness Act of 2015 Schürfrechte vergeben haben. In Deutschland fordert unterdessen der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Förderung von Rohstoffen im Weltall. Auch wenn der Abbau von Edelmetallen von erdnahen Asteroiden derzeit noch nicht wirtschaftlich sei, so könnte sich dies alsbald ändern. Die aktuelle Rechtsunsicherheit verhindere jedoch bereits Investitionen in diesem zukunftsträchtigen Gebiet.

Weltraumbergbau ist noch nicht explizit im Weltraumvertrag geregelt, insbesondere auch deshalb, weil er zum Zeitpunkt des Abschlusses des Weltraumvertrages technisch nicht machbar war (vgl. http://m.faz.net/aktuell/finanzen/weltraumbergbau-schuerfen-in-der-schwerelosigkeit-15715440.html; https://bdi.eu/artikel/news/weltraumbergbau-aufbruch-zu-neuen-sternen/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Technologie des Weltraumbergbaus?

1

Welche Bedeutung und Chancen misst die Bundesregierung der Technologie des Weltraumbergbaus zu?

1

Ist die Bundesregierung an der Erforschung des Weltraumbergbaus beteiligt?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Rechtslage für den Weltraumbergbau?

3

Welche Regelungen sind nach Ansicht der Bundesregierung für den Weltraumbergbau maßgeblich?

4

Reichen die derzeitigen völkerrechtlichen Regelungen aus Sicht der Bundesregierung aus, um Weltraumbergbau rechtssicher betreiben zu können? Wenn nicht, was plant die Bundesregierung, dagegen zu unternehmen?

5

Setzt sich die Bundesregierung zur Schaffung neuer völkerrechtlicher Regelungen in Bezug auf das Weltraumrecht ein?

6

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit der Schaffung rechtlicher Regelungen für die kommerzielle Nutzung des Weltraums?

7

Plant die Bundesregierung ein nationales Weltraumgesetz?

7

Wenn ja, wann plant die Bundesregierung die Einbringung eines Gesetzentwurfs in den Deutschen Bundestag?

7

Wenn ja, mit welchen Stellen hat sich die Bundesregierung dazu bislang ausgetauscht?

8

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die Investitionsrate privater Unternehmen in die deutsche Raumfahrt?

9

Welches Bundesministerium ist aus Sicht der Bundesregierung für die Technologie des Weltraumbergbaus zuständig?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung das Weltraumressourcengesetz des Großherzogtums Luxemburgs aus dem Jahr 2017?

11

Verstößt das Weltraumressourcengesetz des Großherzogtums Luxemburg aus Sicht der Bundesregierung gegen das Völkerrecht? Wenn ja, warum? Wenn nicht, woraus ergibt sich die Zulässigkeit des Erlasses derartiger nationaler Regelungen?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung den Commercial Space Launch Competitiviness Act of 2015 der USA und die damit verbundenen Schürfrechte?

13

Verstößt der Commercial Space Launch Competitiviness Act of 2015 der USA aus Sicht der Bundesregierung gegen das Völkerrecht? Wenn ja, warum? Wenn nicht, woraus ergibt sich die Zulässigkeit des Erlasses derartiger nationaler Regelungen?

14

Steht die Bundesregierung mit anderen Staaten in Kontakt, um sich über die Technologie des Weltraumbergbaus auszutauschen?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung des BDI, neue rechtliche Regelungen in Bezug auf den Weltraumbergbau zu schaffen?

16

Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung deutsches Wissen bezüglich des Bergbaus in der Erforschung des Weltraumbergbaus eingebracht?

17

Verstößt die Technologie des Weltraumbergbaus aus Sicht der Bundesregierung gegen die derzeitigen völkerrechtlichen Regelungen, insbesondere gegen Artikel 2 des Weltraumvertrages aus dem Jahr 1967?

18

Ist die Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung dazu berechtigt, ein Weltraumrecht zu schaffen, das die Nutzungsrechte für das All und die Himmelskörper vergibt? Wenn nein, wer ist aus Sicht der Bundesregierung dazu berechtigt?

19

Sind Privatpersonen und private Unternehmen aus Sicht der Bundesregierung an den Weltraumvertrag aus dem Jahr 1967 als völkerrechtlichen Vertrag gebunden? Wenn nicht, ist es diesen dann erlaubt, den Weltraum kommerziell zu nutzen, also auch Rohstoffe im All zu schürfen?

Berlin, den 1. November 2018

Christian Lindner und Fraktion

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