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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kernbrennstofffreiheit und Rückbau deutscher Atomkraftwerke

Nachfrage (Aktualisierung) zu BT-Drs 18/9977; Stand der Genehmigungsverfahren und Betreiberplanungen, Anzahl und Abklingzeit der in den AKWs lagernden Brennelemente, Sonderbrennstäbe, Untersuchungen zur Kritikalitätssicherheit von Transport- und Lagerbehältern, anhängige Zwischenlagergenehmigungsverfahren für bestrahlte Brennelemente sowie Behälter- bzw. Behältertypzulassungsanträge; Gesetzesneuregelung zur Gerichtsverwertbarkeit geheimhaltungsbedürftiger Unterlagen, Gerichtsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg zur Genehmigung des Zwischenlagers Unterweser, leere Transport- und Lagerbehälter, Übernahme atomrechtlicher Antragsverfahren durch Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung, Gewährleistung der Unabhängigkeit der Zwischenlager von ihren AKWs<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

29.11.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/571012.11.2018

Kernbrennstofffreiheit und Rückbau deutscher Atomkraftwerke

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Lisa Badum, Dr. Bettina Hoffmann, Oliver Krischer, Matthias Gastel, Christian Kühn (Tübingen), Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Zuge der 13. Atomgesetz-Novelle wurden im Jahr 2011 die acht deutschen Atomkraftwerke (AKW) Brunsbüttel, Krümmel, Unterweser, Biblis A und B, Philippsburg 1, Neckarwestheim 1 und Isar 1 endgültig abgeschaltet. Im Jahr 2015 folgte die endgültige Abschaltung des AKW Grafenrheinfeld, Ende 2017 die des AKW Gundremmingen B. Gemäß Atomgesetz sind spätestens Ende 2019 das AKW Philippsburg 2, spätestens Ende 2021 die AKW Brokdorf, Grohnde und Gundremmingen C sowie spätestens Ende 2022 die AKW Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 endgültig abzuschalten.

Der Beginn der wesentlichen Rückbaumaßnahmen für diese Anlagen hängt stark davon ab, wann in ihnen jeweils die sogenannte Kernbrennstofffreiheit erreicht wird. Darunter ist im Wesentlichen zu verstehen, dass die den Kernbrennstoff enthaltenden Brennelemente aus Reaktorkern und Lagerbecken im Inneren des Reaktorgebäudes entfernt und im benachbarten Zwischenlager am jeweiligen AKW-Standort in Transport- und Lagerbehältern trocken zwischengelagert werden – und damit das rückzubauende Reaktorgebäude kernbrennstofffrei gemacht wird.

Das Tempo, in dem die Kernbrennstofffreiheit herbeigeführt werden kann, hing in den vergangenen Jahren stark von der Verfügbarkeit der für die trockene Zwischenlagerung notwendigen Transport- und Lagerbehälter ab. Diesen Zusammenhang hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits in mehreren Kleinen Anfragen thematisiert, vgl. Bundestagsdrucksachen 17/11756, 18/309 und 18/2335. Die Antworten der Bundesregierung finden sich auf den Bundestagsdrucksachen 17/11944, 18/444 und 18/2427.

Die Bundesregierung ging, gestützt auf Aussagen der AKW-Betreiber, noch im Jahr 2014 davon aus, dass in den acht eingangs genannten AKW die Kernbrennstofffreiheit in den Jahren 2016/2017 hergestellt werden kann (vergleiche hierzu die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 65 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl auf Bundestagsdrucksache 18/2210).

Die Fragestellerinnen und Fragesteller waren bezüglich des Zeithorizonts 2016/2017 dagegen schon länger skeptisch. Unter anderem, weil es bezüglich der verkehrsrechtlichen Zulassung des Behälters Castor® V/52 für abgebrannte Siedewasserreaktor-Brennelemente wiederholt zu Verzögerungen kam, die mit der Vollständigkeit der Antragsunterlagen zusammenhingen (siehe hierzu die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 51 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl auf Bundestagsdrucksache 18/115 und 65 auf Bundestagsdrucksache 18/2210). Hinzu kam, dass es neben verkehrsrechtlichen Behälterzulassungen auch eine Reihe Anträge zu bearbeiten galt, die sich auf die einzelnen Zwischenlager an den AKW-Standorten beziehen, vgl. hierzu Plenarprotokoll 18/16 Anlage 7.

Ferner waren bestimmte Beladeszenarien wie beschädigte Brennelemente bzw. Brennstäbe oder Brennelemente mit Sonderabbränden noch nicht zugelassen. Zum Teil waren sie noch nicht einmal beantragt, wie die Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/444 antwortete. Zudem genossen die noch in Betrieb befindlichen AKW bei der Behälterversorgung einen Vorrang vor den endgültig abgeschalteten, wie auf Bundestagsdrucksache 18/444 der Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 zu entnehmen ist.

Diese Skepsis bezüglich des Zeithorizonts 2016/2017 und die Gründe hierfür thematisierten die Fragestellerinnen und Fragesteller mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4741. Mit ihrer dazugehörigen Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/4887 gab die Bundesregierung erstmals an, dass laut den Anlagenbetreibern eine Kernbrennstofffreiheit des AKW Isar 1 erst im Jahr 2018 und des AKW Unterweser erst um 2019/2020 zu erwarten sei.

Nach der letzten Kleinen Anfrage zu dem Sachverhalt auf Bundestagdrucksache 18/9818 (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagdrucksache 18/9977) will die hier vorliegende Kleine Anfrage erneut zu mehr Klarheit und Belastbarkeit in der Frage der Kernbrennstofffreiheit der seit 2011 endgültig abgeschalteten Atomkraftwerke beitragen und für einen aktuellen allgemeinen Sachstand hinsichtlich des Rückbaus dieser AKW sowie der Rückbauvorbereitungen für die noch stillzulegenden sorgen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Was ist nach den Erkenntnissen der Bundesregierung jeweils der aktuelle Stand der Genehmigungsverfahren und Betreiberplanungen bezüglich der Stilllegung und des Rückbaus der seit dem Jahr 2011 endgültig abgeschalteten AKW sowie der AKW, deren endgültige Abschaltung noch bevorsteht (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 18/9977 angeben)?

2

Welche neuen Zwischenlager mit welcher Auslegung für welche Arten von Abfällen wurden seit dem Jahr 2011 an welchen Standorten jeweils auf welcher rechtlichen Grundlage geplant, beantragt oder genehmigt (bitte möglichst alle wesentlichen bekannten Eckdaten angeben, d. h. insbesondere möglichst mehr Eckdaten angeben als in der Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/9977, beispielsweise beantragte bzw. genehmigte Betriebsdauer, Lagerkapazität und Eckdaten bzw. Begrenzungen zum Inventar)?

3

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele abgebrannte Brennelemente in den seit 2011 endgültig abgeschalteten AKW aktuell im Reaktordruckbehälter oder Lagerbecken lagern (bitte möglichst den aktuellen Stand angeben, nicht Stichtag Ende 2017)?

4

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob und ggf. in welchen der seit 2011 endgültig abgeschalteten Anlagen Brennelemente vorhanden sind, die einer längeren Abklingzeit als fünf Jahre bedürfen und daher zu einem Verzögerungsfaktor hinsichtlich eines möglichst frühen Zeitpunkts der Kernbrennstofffreiheit werden könnten (ggf. bitte möglichst mit Angabe der betreffenden Abklingzeit und ausführlicher Darlegung)?

5

Jeweils wie viele Sonderbrennstäbe, für die Behälter- bzw. Zwischenlagerungszulassungen erst noch beantragt oder erteilt werden müssen, existieren jeweils in den seit 2011 endgültig abgeschalteten AKW?

6

Was ist der aktuelle Stand des Pilotverfahrens zur Verpackung von Sonderbrennstäben in Köchern und deren Aufbewahrung in Castor-Behältern im AKW Biblis (bitte möglichst ausführlich antworten)? Welche Restlaufzeit wird das Pilotverfahren nach aktueller Schätzung noch haben, und welche Erkenntnisse hat es bislang schon gebracht (zum Stand vom Oktober 2016 siehe Bundestagsdrucksache 18/9977)? Wie ist der Ablauf der Verpackung von Sonderbrennstäben im Pilotverfahren, und sind daran Änderungen absehbar? Welche zusätzlichen Einrichtungen mussten in das Lagerbecken eingebracht werden?

7

Wie viele Brennelemente lagern jeweils in den hier thematisierten AKW, die den für den Standort bestimmten Transport- und Lagerbehälteranforderungen bezüglich des Mindestabbrandes nicht entsprechen, und wie viele sonstige Sonderbrennstäbe lagern dort jeweils (bitte differenziert angeben)?

8

Welche Untersuchungen zur Kritikalitätssicherheit und zu weiteren im Zusammenhang mit den geringen Abbränden relevanten Aspekten wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang bzw. gegenwärtig von wem durchgeführt, und welcher Zeithorizont wird für die Lösung des Problems veranschlagt?

9

Welche Zwischenlagergenehmigungsverfahren für bestrahlte Brennelemente, verglaste Wiederaufarbeitungsabfälle und Behälter- bzw. Behältertypzulassungsanträge inklusive Änderungs- bzw. Abweichungsanträgen etc. sind derzeit beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) anhängig und ggf. mit welcher Priorisierung (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 18/9977 sowie ggf. mit Priorisierung darlegen)?

10

Wie lautet der aktuelle Zeitplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) für eine gesetzliche Neuregelung, damit im Bereich Atomkraft sowie nukleare Ver- bzw. Entsorgung geheimhaltungsbedürftige Unterlagen unter Wahrung des Geheimschutzes zukünftig angemessen in verwaltungsgerichtliche Verfahren eingebracht werden können (vgl. hierzu Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 22 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Plenarprotokoll 19/35, S. 3292 (D))?

11

Voraussichtlich wann ist aus Sicht der Bundesregierung der nächste Prozessschritt in dem vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg anhängigen Verfahren zur Genehmigung des Zwischenlagers Unterweser zu erwarten (vgl. Onlineartikel des BfE „Genehmigung von Zwischenlagern: Aktueller Stand der Rechtsprechung“, www.bfe.bund.de/DE/ne/zwischenlager/genehmigung/rechtsprechung/rechtsprechung.html)? Was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um zu erreichen, dass in diesem verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht vergleichbare Probleme mit geheimhaltungsbedürftigen Unterlagen auftreten, die ihres Erachtens zum gerichtlichen Entzug der Genehmigung des Zwischenlagers Brunsbüttel beitrugen (vgl. BMU-Pressemitteilung vom 16. Januar 2015)?

12

Wie viele leere Transport- und Lagerbehälter welchen Typs sind an welchen deutschen AKW-Standorten derzeit vorhanden?

13

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über a) die Stückzahlen jährlich neu verfügbarer Transport- und Lagerbehälter in den kommenden zehn Jahren sowie b) ihre (jährliche) Verteilung auf die einzelnen deutschen AKW?

14

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den derzeitigen antragstellerseitigen Stand der Arbeiten an Anträgen zur Zwischenlagerung der insgesamt 26 ausstehenden Castoren mit verglasten radioaktiven Wiederaufarbeitungsabfällen aus La Hague und Sellafield in Zwischenlagern an Atomkraftwerke-Standorten (ggf. bitte auch mit zeitlichen Prognosen beantworten)?

15

Welche Gespräche gab es in diesem Jahr zwischen der Bundesregierung oder nach ihrer Kenntnis der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) mit den AKW-Betreibern und/oder ihren Tochterfirmen wie zum Beispiel der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) bezüglich der Übernahme von deren atomrechtlichen Antragsverfahren durch die BGZ gemäß dem Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung? Welche konkreten Vereinbarungen wurden dabei oder anderweitig getroffen hinsichtlich Zuständigkeitswechseln auf die BGZ (bitte vollständig und ausführlich angeben)?

16

Welche Initiativen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ergriffen, um zu verhindern, dass es aufgrund etwaiger betreiberseitiger (einschließlich ihrer Tochterfirmen) Verzögerungen in deren atomrechtlichen, baurechtlichen und sonstigen Antragsverfahren nach dem Zuständigkeitswechsel zu unnötigem Mehraufwand für die BGZ und etwaigen unnötigen zeitlichen Verzögerungen kommt?

17

In welchen Schritten, mit welchen Ansätzen und mit welchen wesentlichen Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Sicherung der dezentralen Zwischenlager mit zunehmendem Rückbaufortschritt des bzw. der AKW an den betreffenden Standorten jeweils autark von diesen AKW gewährleistet ist, und wie sehen die jeweiligen standortspezifischen Zeitschienen dafür aus?

Berlin, den 6. November 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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