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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Qualitätsmängel bei der Chemikalien-Regulierung unter REACH

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

03.12.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/571212.11.2018

Qualitätsmängel bei der Chemikalien-Regulierung unter REACH

der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Lisa Badum, Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit dem 1. Juni 2007 gilt in der EU die REACH-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Durch die Verordnung soll der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, verbessert und die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in der EU erhöht werden. Das REACH-Compliance-Projekt des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zeigt aber, dass dieser Schutz nur lückenhaft gewährleistet ist. Dem elementaren Grundsatz der REACH-Verordnung „No data – no market“ wird allzu häufig nicht entsprochen.

Seit 2010 müssen Unternehmen Chemikalien, die sie herstellen oder verwenden, durch die Europäische Chemikalienagentur ECHA registrieren lassen und dabei Dossiers mit umwelt- und gesundheitsrelevanten Daten und Studien einreichen. Damit geht die Beweislast auf die Unternehmen über. Bei unbeherrschbaren Risiken können die Behörden die Verwendung von Stoffen beschränken. Es werden jedoch lediglich 5 Prozent der Dossiers durch die ECHA geprüft.

Das REACH-Compliance-Projekt des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) stellt außerdem Qualitätsmängel bei mindestens einem Drittel aller von den Unternehmen eingereichten Dossiers fest (www.sueddeutsche.de/wissen/schadstoffe-firmen-unterlaufen-chemie-kontrollender-eu-1.4166006). Wenn Unternehmen nur mangelhafte Daten liefern, können Gefährdungen von Mensch und Umwelt jedoch übersehen werden. Die Behörden benötigen verlässliche Daten aus den Registrierungen, um regulierungsbedürftige Stoffe zu identifizieren. Diese Qualitätsmängel zeigen, dass eine stärkere Überprüfung der Dossiers notwendig ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Was sind die aktuellen Schwerpunkte der Chemikalienpolitik der Bundesregierung?

2

In welchen Bereichen der Chemikalienpolitik sieht die Bundesregierung derzeit dringenden Handlungsbedarf?

3

Inwieweit sieht die Bundesregierung derzeit konkrete Umsetzungsdefizite bei REACH, und welche Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung erforderlich, um diese Umsetzungsdefizite abzubauen?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des REACH-Compliance-Projektes von UBA und BfR, dass diese Dossiers häufig nur eine ungenügende Qualität aufweisen, und welche politischen Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?

5

Wird die Bundesregierung sich vor dem Hintergrund bestehender Mängel bei den Registrierungsdossiers auf EU-Ebene für die Einführung eines qualitätssichernden Mechanismus im Rahmen von REACH einsetzen?

Falls ja, wie kann ein solcher Mechanismus aus Sicht der Bundesregierung ausgestaltet sein?

Falls nein, warum nicht?

6

Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, in wie vielen Fällen Unternehmen der Aufforderung durch ECHA nach zusätzlichen Tests bei Qualitätsmängeln nachkommen und in welchem Zeitraum Daten durchschnittlich nachgeliefert werden?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

7

In welchem Umfang nehmen Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung Updates bereits eingereichter Registrierungsdossiers vor, wenn neue Daten verfügbar sind?

8

Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit zur Verstärkung von Anreizsystemen, damit Unternehmen entsprechende Updates liefern?

9

Inwieweit erwägt die Bundesregierung Verstöße beim Registrierungsprozess sowie Namen von Unternehmen transparent zu machen?

10

In wie vielen Fällen, in denen anhand von Stichproben festgestellt wurde, dass die eingereichten Dossiers nicht nur unvollständig sind, sondern auch Fehler enthalten, wurde eine Prüfung aller der von diesem Unternehmen eingereichten Dossiers durchgeführt?

11

Welche Maßnahmen sind für die Fälle vorgesehen, in denen aufgrund von Stichproben systematische Fehler in den Dossiers eines Unternehmens bzw. einer durchführenden Institution bekannt werden?

12

Inwieweit wurden die entsprechenden Bundesbehörden gemäß dem REACH-Anpassungsgesetz mit ausreichenden personellen und finanziellen Kapazitäten ausgestattet, um die ihnen übertragenen Aufgaben im Bereich der Registrierung von Chemikalien unter REACH mit höchster Qualität durchführen zu können? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um deren Kapazitäten zu stärken?

13

Ist aus Sicht der Bundesregierung ECHA mit ausreichenden personellen und finanziellen Kapazitäten ausgestattet, um die ihm übertragenen Aufgaben im Bereich der Evaluierung der Registrierung von Chemikalien unter REACH in ausreichendem Maße durchführen zu können? Wenn nein, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um diese Kapazitäten zu stärken?

14

Wie viele Evaluierungen können aktuell jährlich durchgeführt werden?

15

Wie viele Substanzen werden nach Kenntnis der Bundesregierung jedes Jahr neu entwickelt, und wie viele davon werden registriert?

16

Welches Finanzierungsmodell strebt die Bundesregierung an, um auch über 2020 hinaus die Arbeit und die Unabhängigkeit der ECHA zu gewährleisten?

17

Wird sich die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission, dem EU-Parlament und den anderen EU-Mitgliedstaaten dafür einsetzen, die Industrie stärker an den Kosten für die Qualitätssicherung zu beteiligen?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

18

Liegen der Bundesregierung Ergebnisse der Überprüfung von mindestens 5 Prozent der eingereichten Registrierungsdossiers durch die ECHA nach Artikel 41 der REACH-Verordnung vor?

Wenn ja, welches sind die wichtigsten Ergebnisse?

Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?

19

Ist die vorgesehene 5-Prozent-Quote zur stichprobenartigen Überprüfung der Registrierungsdossiers durch die ECHA nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend, um Qualitätsmängel der Dossiers zu verhindern?

Wenn ja, bitte begründen.

Wenn nein, wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, die Quote der zu prüfenden Dossiers signifikant zu steigern?

20

Hält die Bundesregierung die im Rahmen von REACH getroffenen Verhältnismäßigkeitsabwägungen im Falle einer möglichen Zulassung, wenn der sozio-ökonomische Nutzen bei zulassungsbeschränkten Stoffen überwiegt, für ausreichend zum Wohle der Gesamtgesellschaft?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht, und was wird unternommen, um hier nachzusteuern?

21

Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr für Mensch und Umwelt durch hormonell wirksame Schadstoffe ein, und sieht sie es als notwendig an, über die bestehenden Einzelstoffregelungen hinaus umfassende Schutzmaßnahmen zu ergreifen?

Wenn ja, welche umfassenden Schutzmaßnahmen ergreift die Bundesregierung oder wird sie ergreifen?

Wenn nein, warum nicht?

22

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Konzepte oder Strategien im Rahmen von REACH beschlossen, um zum Schutz von Mensch und Umwelt Kombinationseffekte von Chemikalien umfassender als bisher zu berücksichtigen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/9524, Antwort zu Frage 19)?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht, und wann ist damit zu rechnen?

23

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bei der Anpassung von Standardanforderungen von REACH, um Kombinationseffekte von Chemikalien und damit die Gesamtbelastung ausreichend zu berücksichtigen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Maßnahmen werden diesbezüglich unternommen?

24

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob gemäß Artikel 138 Absatz 7 der REACH-Verordnung geprüft wurde, ob für zulassungspflichtige Stoffe mit endokrinen Eigenschaften die Zulassung nach REACH erteilt werden kann, wenn der sozioökonomische Nutzen die Risiken überwiegt? Wenn ja, was ist das Ergebnis dieser Prüfung (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/9524, Antwort zu Frage 21)?

25

Welche Schlussfolgerung hat die Bundesregierung aus der Stoffbewertung für Bisphenol A gezogen oder wird sie ziehen, die bis Ende Februar 2013 abgeschlossen sein sollte (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/9524, Antwort zu Frage 33)?

26

Sieht die Bundesregierung derzeit zusätzlich Handlungsbedarf zur besseren Regulierung von Phthalaten und anderen krebserregenden Weichmachern innerhalb der REACH-Verordnung?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, aus welchen Gründen sieht sie die gegenwärtigen Regelungen als ausreichend an?

27

Sind die derzeitigen Regelungen im Rahmen von REACH aus Sicht der Bundesregierung ausreichend, um auch den Einsatz von problematischen Stoffen, beispielsweise hormonell wirksamen Substanzen, in Importprodukten zu regulieren?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, was ist geplant, um hier Abhilfe zu verschaffen?

28

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt, Erzeugnisse, die besonders besorgniserregende Stoffe enthalten und freisetzen können, im Rahmen der bestehenden Chemikalienverordnung REACH zu regeln, wenn sie nicht in der EU hergestellt werden? Wenn noch keine Maßnahmen ergriffen wurden, welche Maßnahmen sind geplant, und wann ist mit diesen zu rechnen?

29

Sind nach Ansicht der Bundesregierung die Regelungen im Rahmen von REACH ausreichend, um Innovationen im Bereich der Substitutionsforschung für den Ersatz risikoreicher Chemikalien durch weniger risikoreiche Chemikalien zu fördern?

Wenn ja, inwiefern?

Wenn nein, warum nicht? Und sind Maßnahmen geplant, um hier stärkere Anreize zu setzen?

30

Schätzt die Bundesregierung das in der SVHC Roadmap bis 2020 festgelegte Ziel als realistisch ein, dass alle relevanten besonders besorgniserregenden Stoffe auf die REACH-Kandidatenliste aufgenommen sind?

Wenn nein, warum nicht? Und setzt sich die Bundesregierung für Folgeaktivitäten ein?

Wenn ja, inwiefern?

Berlin, den 6. November 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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