[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 26. November 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/6072
19. Wahlperiode 28.11.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Föst, Katja Suding,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/5714 –
Wohnen im Alter: Seniorengerechte Wohnumfelder, Maßnahmen auf kommunaler
Ebene und Stadtentwicklung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland steht vor großen Herausforderungen, denn die
Bevölkerungsstruktur verändert sich. Niedrige Geburtenraten und eine gleichzeitig steigende
Lebenserwartung der Menschen wandeln unsere Gesellschaft. Diese Entwicklung
stellt uns vor neue Herausforderungen, auch in der Wohnraumversorgung. Es
bedarf mehr innovativer Konzepte und zukunftsweisender Wohnformen.
Bis zum Jahr 2030 werden ungefähr 2,9 Millionen altersgerechte Wohnungen
benötigt (
http://dserver.bundestag.btg/btd/19/025/1902590.pdf). Die Politik
muss deshalb viel stärker als bisher das altersgerechte Wohnen in all seinen
Möglichkeiten und Facetten unterstützen und fördern. Im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD nennen die Regierungsparteien verschiedene
Ziele, ohne konkrete Maßnahmen zu deren Umsetzung zu formulieren.
Aufgrund der massiven Veränderung der Altersstruktur in unserer Gesellschaft
sehen die Fragesteller eine Verantwortung des Bundes, die Kommunen bei der
Schaffung von altersgerechtem Wohnraum und seniorengerechten Strukturen
zu unterstützen.
1. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass dem Bund
eine Verantwortung zur Unterstützung der Kommunen in der Schaffung
solcher Strukturen zufällt?
Der demografische Wandel stellt für alle Städte und Gemeinden in Deutschland
eine große und gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar. Die Anzahl älterer
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und damit auch der Bedarf an
adäquatem, altersgerechtem Wohnraum wird ansteigen.
Die Bundesregierung sieht sich daher, im Rahmen der föderalen Zuständigkeit
des Bundes, in der Verantwortung, die Kommunen bei ihren Anstrengungen zur
Bewältigung der demografischen Herausforderungen zu unterstützen.
Gerade vor Ort, in den Kommunen, sind die Veränderungen in der Altersstruktur
und sich daraus ergebende Konsequenzen deutlich spürbar. Die Folgen können
sehr unterschiedlich sein und verlangen individuell angepasste Lösungen. Daher
hat die Bundesregierung (BMFSFJ) im Jahr 2016 das Projekt
Demografiewerkstatt Kommunen (DWK) ins Leben gerufen, das ausgewählten Kommunen,
Gemeinden und Landkreise bei der Gestaltung des demografischen Wandels durch
externe Beratungsteams begleitet und unterstützt. Die Prozessabläufe werden
systematisch beschrieben und evaluiert. Auf dieser Basis sollen
Handlungsempfehlungen und praktische Anregungen für einen großen Kreis von Kommunen
entwickelt werden. Am Ende steht die Entwicklung eines methodischen
„Werkzeugkoffers“, der auch für andere Kommunen anwendbar ist. Neben diesen
Beratungsleistungen in den Kommunen vor Ort bietet die DWK mit Fachdiskursen und
Webinaren Interessierten die Möglichkeit zur fachlichen Weiterbildung und zum
Erfahrungsaustausch.
a) Falls ja, wie werden Kommunen von der Bundesregierung dabei
unterstützt, den demografischen Wandel zu bewältigen?
Die Städtebauförderung des Bundes und der Länder hilft den Kommunen bei der
Bewältigung des wirtschaftlichen, sozialen und demografischen Wandels. Die
Kommunen werden darin unterstützt, ihre städtebaulichen Strukturen an die sich
ändernden Anforderungen durch den demografischen und wirtschaftlichen
Strukturwandel anzupassen. Darüber hinaus unterstützt der Bund mit dem
Förderprogramm Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ die Kommunen bei
städtebaulichen Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Integration aller
Bevölkerungsgruppen vor Ort.
Die Arbeitsgruppe „Allianz für Menschen mit Demenz“, deren Bericht die
Bundesregierung (BMFSFJ und BMG) im September 2018 veröffentlicht hat, hat
vielfältige Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Demenz und ihren
Angehörigen entwickelt. Einen Schwerpunkt bildete das Handlungsfeld
„Gesellschaftliche Verantwortung“. In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung
(BMFSFJ) von 2012 bis 2016 in ganz Deutschland 500 Lokale Allianzen für
Menschen mit Demenz gefördert, die vor Ort Unterstützung leisten.
Themenschwerpunkte der Lokalen Allianzen sind die kommunale Vernetzung, Pflege und
medizinische Versorgung, Migration und Demenz sowie Kultur und Demenz.
Mit dem seit dem 1. Januar 2017 laufenden Bundesprogramm
Mehrgenerationenhaus (2017-2020) werden die seit dem Jahr 2006 vom Bund geförderten
Mehrgenerationenhäuser (MGH) fortgeführt. Die bundesweit rund 540 MGH
unterstützen die Kommunen in deren Koordinierungsfunktion für die Bewältigung des
demografischen Wandels, der sozialen Daseinsvorsorge und Sicherstellung der
sozialen Infrastruktur sowie kurzfristig anstehender Aufgaben, wie z. B. die
Flüchtlingsintegration.
b) Falls nein, warum hält die Bundesregierung dies nicht für notwendig?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 1a wird verwiesen.
2. Welche konkreten Maßnahmen zur Anpassung der Infrastruktur,
Stadtplanung, Mobilität an die sich verändernden Bedürfnisse einer alternden
Gesellschaft werden von der Bundesregierung gefördert, und wie ist die Förderung
ausgestaltet?
Mit den Bundesfinanzhilfen der Städtebauförderung sowie des Investitionspaktes
„Soziale Integration im Quartier“ können die Kommunen auch in städtebauliche
Maßnahmen entsprechend der Bedarfe einer alternden Bevölkerung investieren.
So sind gemäß den jährlichen Verwaltungsvereinbarungen zur
Städtebauförderung und des Investitionspaktes von Bund und Ländern die Investitionen der
Kommunen zur Verbesserung der Barrierefreiheit und Barrierearmut explizit
förderfähig, zum Beispiel im öffentlichen Straßenraum oder der Zugänglichkeit
sozialer Infrastrukturen. Darüber hinaus können Maßnahmen zur Verbesserung von
Gemeinbedarfseinrichtungen gefördert werden, die auch den Bedürfnissen älterer
Bewohnerinnen und Bewohner entgegenkommen, zum Beispiel
Stadtteilbibliotheken und Nachbarschaftstreffs als Begegnungs- und Beratungsstellen vor Ort.
Das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ im Besonderen richtet seine
Aufmerksamkeit auf benachteiligte Stadt- und Ortsteile, um dort städtebauliche
Investitionen in das Wohnumfeld, in die Infrastrukturausstattung und in die
Qualität des Wohnens zu ermöglichen und damit für mehr Generationengerechtigkeit,
Familienfreundlichkeit sowie mehr Teilhabe und Integration der Bevölkerung zu
sorgen. Ziel ist es vor allem, lebendige Nachbarschaften zu befördern und den
sozialen Zusammenhalt zu stärken. Ein zentrales Element des Programmes ist die
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, unter anderem älterer Menschen im
Quartier. Mit den Vor-Ort-Büros ist das Quartiersmanagement eine zentrale
Anlaufstelle vor Ort und Bindeglied zwischen den Akteuren.
Für die Umsetzung der Städtebauförderungsprogramme und des
Investitionspaktes „Soziale Integration im Quartier“ stellt der Bund den Ländern
Bundesfinanzhilfen zur Verfügung. Für die Städtebauförderung hat der Bund im Jahr 2018
insgesamt 790 Mio. Euro bereitgestellt, für den Investitionspakt insgesamt 200 Mio.
Euro. Die Länder sind für die Umsetzung der Förderprogramme verantwortlich.
Sie entscheiden über die Förderanträge der Kommunen sowie die
Mittelverteilung. In der Städtebauförderung beträgt der Förderanteil des Bundes in der Regel
ein Drittel der förderfähigen Kosten, im Programm Investitionspakt „Soziale
Integration im Quartier“ 75 Prozent.
Die Umsetzung der konkreten Maßnahmen erfolgt dann auf kommunaler Ebene.
Grundlegende Fördervoraussetzungen der Städtebauförderung sind die Vorlage
eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) sowie die Lage
der Maßnahmen in einem durch die Gemeinde festgelegten Fördergebietes. Die
Fördermaßnahmen des Investitionspaktes sollen auf Basis des ISEK ebenfalls
innerhalb von Städtebauförderkulissen umgesetzt werden, in Einzelfällen ist mit
entsprechender Begründung auch die Lage außerhalb der Gebiete förderfähig.
Für eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben ist die Herstellung von Barrierefreiheit beim Personenverkehr ein
bedeutsamer Faktor. Das gilt für den Nah- und Fernverkehr. Barrierefreiheit muss
deshalb ein wichtiges Kriterium bei allen Neu- und Umbauten von Verkehrsanlagen
und bei Investitionen im öffentlichen Personenverkehr sein. Der
Bundesgesetzgeber hat für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe mit dem
Behindertengleichstellungsgesetz die rechtlichen Grundlagen geschaffen. In der Folge ist im
Bereich Verkehr bereits wichtiges Bundesrecht zur Herstellung einer möglichst
weitreichenden Barrierefreiheit geändert worden, namentlich das
Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das Luftverkehrsgesetz und die Eisenbahn-Bau- und
Betriebsordnung. Die Umsetzung im Detail obliegt den jeweils Verantwortlichen,
insbesondere den Verkehrsunternehmen. Auf Grund der im Jahr 2013 in Kraft
getretenen Novelle des PBefG sind die Aufgabenträger in den Ländern
verpflichtet, bis zum 1. Januar 2022 auf eine vollständige Barrierefreiheit hinzuwirken.
Die Auswirkungen des demografischen Wandels sind in den Kommunen sehr
verschieden und müssen jeweils unterschiedlich bewältigt werden. In enger
Abstimmung mit ihren Kommunen richten z. B. die Mehrgenerationenhäuser ihre
Angebote an den mit der jeweiligen demografischen Entwicklung vor Ort
einhergehenden Bedarfen und den Wünschen und Bedürfnissen der Bürgerinnen und
Bürger aus. Sie sorgen in den Kommunen in ganz Deutschland für einen starken
gesellschaftlichen und kulturellen Zusammenhalt, die Förderung des
ehrenamtlichen Engagements und eine solidarische Gesellschaft und damit für gute
Rahmenbedingungen für das Zusammenleben von Jung und Alt. Die
Bundesregierung (BMFSFJ) fördert die Mehrgenerationenhäuser mit 30 000 Euro pro Jahr
und Haus und begleitet sie fachlich in ihrer Arbeit.
Das KfW-Eigenmittelprogramm „IKK/IKU – Barrierearme Stadt“, das durch den
Bund beauftragt wurde, dient der langfristigen und zinsgünstigen Finanzierung
von Investitionen in den Abbau von Barrieren bei kommunalen und sozialen
Gebäuden und Sportstätten, bei kommunalen Verkehrsanlagen und im öffentlichen
Raum. Es ergänzt das für Wohngebäude bestehende Programm „Altersgerecht
Umbauen“ um die über das Wohngrundstück hinausgehenden Bereiche der
kommunalen und sozialen Infrastruktur. Hierdurch wird insbesondere der gewünschte
möglichst lange Verbleib älterer Menschen im vertrauten Wohnumfeld
unterstützt.
Seit Bestehen des Programms wurden mehr als 250 Vorhaben mit Krediten über
rund 137 Mio. Euro gefördert (Stand 09/2018). Die konkreten
Förderbedingungen sind auf der Internetseite der KfW unter
www.kfw.de/233 sowie www.
kfw.de/234 abrufbar.
Mit der laufenden Repräsentativbefragung zur „Teilhabe von Menschen mit und
ohne Behinderungen“ wird die Bundesregierung (BMAS) die Datenlage den
Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen deutlich verbessern und damit eine
sichere Planungsgrundlage auch für die kommunale Ebene bieten können.
Die Befragung wird von infas, Institut für angewandte Sozialwissenschaft,
durchgeführt.
Ziel der Befragung ist eine repräsentative Erhebung der Lebenslagen von
Menschen mit und ohne Behinderungen und ihrer Möglichkeit der Teilhabe in
verschiedenen Lebensbereichen. Alle wichtigen Lebensbereiche – z. B. Wohnen,
Arbeiten oder Freizeit – werden daraufhin untersucht, wo Teilhabe gelingt und
wo nicht. Die Befragung erfüllt eine Vorgabe der UN-
Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die vorsieht, dass jedes Land „geeignete Informationen,
einschließlich statistischer Angaben und Forschungsdaten“ sammelt, um die
Durchführung des Übereinkommens zu prüfen.
Die Befragung von Menschen mit und ohne Behinderungen“ findet im Zeitraum
von 2018 bis 2020 statt. Es handelt sich um die erste in Deutschland bundesweit
repräsentative Erhebung zu diesem Thema. Das Projekt ist äußerst anspruchsvoll.
Befragt werden:
• 21 000 Menschen mit und ohne Behinderungen in Privathaushalten,
• 5 000 Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben, sowie
• schwer erreichbare und schwer befragbare Menschen (z. B. wohnungslose
Menschen).
3. Welche Konzepte unterstützt die Bundesregierung, damit in den Kommunen
die Innenstädte für alle Altersschichten attraktiv bleiben?
Im Rahmen städtebaulicher Gesamtmaßnahmen der Kommunen, die durch die
Städtebauförderung von Bund und Ländern unterstützt werden, sind auch die
integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte der Programmgebiete
förderfähig. Die Konzepte greifen die konkreten Rahmenbedingungen und Bedarfe der
Bevölkerung vor Ort, unter anderem von Seniorinnen und Senioren, sowie
weiterer Akteure auf und dienen als langfristig wirksame Planungsgrundlage der
Stadtteilentwicklung.
4. Inwiefern ist die Alters-Gentrifizierung in urbanen und ländlichen Räumen
problematisch?
Der Begriff „Alters-Gentrifizierung“ ist nicht definiert. Der Bundesregierung ist
keine gängige Definition bekannt. Laut einer Studie des Bundesinstituts für Bau-,
Stadt- und Raumforschung (BBSR, 2017) zum Wachstumsdruck in deutschen
Großstädten sind die Gründe für den negativen großstädtischen
Binnenwanderungssaldo von Älteren vielfältig.
Wie der Dritte Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft in Deutschland und Wohngeld- und Mietenbericht 2016 aufzeigt,
weisen Rentner/innen aufgrund der niedrigeren Einkommen mit 30,1 Prozent eine
höhere Mietbelastung als der Durchschnitt in Deutschland (27,2 Prozent) auf.
Individuell kann eine Mieterhöhung in den angespannten Märkten zu sozialen
Härten führen. Fehlende Mietzahlungsfähigkeit von Älteren kann dann zu
Verdrängungseffekten führen.
5. Kennt die Bundesregierung Studien oder Gutachten zum Umfang und den
Auswirkungen der Alters-Gentrifizierung in Deutschland?
Falls ja, um welche Studien oder Gutachten handelt es sich, und zu welchen
Kernaussagen kommen diese Untersuchungen?
Folgende Studien zum Thema Alters -Gentrifizierung sind der Bundesregierung
bekannt:
Seifert, Alexander (2012): Ältere Menschen als Benachteiligte der
Gentrifizierung? Welches Bild kann zur Abwanderung älterer Personen aus
gentrifizierten Gebieten aus internationalen und Stadtzürcher Studien gezeichnet werden?
Zentrum für Gerontologie an der Universität Zürich. Zürich,
Seifert, Alexander (2015): Alter und Gentrifizierung. Sind ältere Menschen
Benachteiligte der Gentrifizierung – das Beispiel Zürich. In: PlanerIn 4_2015,
S. 54 f.
Üblacker, Jan (2015): Entwicklung der Gentrification-Forschung in
Deutschland 1980-2014. Projektbericht für die Fritz Thyssen-Stiftung.
Berlin/Bonn/Köln,
Krings-Heckemeier, Marie-Therese; Braun, Reiner; Schmidt, Markus;
Schwedt, Annamaria (2006): Die Generation 50+. Wohnsituation, Potenziale
und Perspektiven. Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen
Sparkassen- und Giroverband e. V. (Hrsg.) Berlin.
Die Humboldt-Universität zu Berlin, Prof. Dr. Helbrecht, hat für das Land Berlin
Gentrifizierungsprozesse untersucht (
https://www.geographie.huberlin.de/de/
Members/helbrecht_ilse).
6. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung im Wohnungsbau und in
der Stadtentwicklung einer Alters-Gentrifizierung entgegengewirkt werden?
In erster Linie geht es darum, Faktoren einer demographisch ausgewogenen
Stadtentwicklung im Blick zu behalten und innerstädtische Quartiere als
Wohnstandorte und Erlebnisraum für alle Zielgruppen lebenswert zu gestalten. Es gilt,
Bedingungen zu sichern oder zu schaffen, dass Familien in den Städten wohnen
bleiben und ältere Menschen die Qualitäten städtischer Quartiere schätzen und
neu entdecken.
Die Erhaltung der sozialen Zusammensetzung der Bevölkerungsstruktur und die
Sicherung der Zugänglichkeit innerstädtischer Quartiere sind wichtige Aspekte,
wie einer Gentrifizierung auch älter Menschen entgegengewirkt werden kann.
Mit dem Wohngeld kann die Mietzahlungsfähigkeit auch von Älteren verbessert
werden. Auf dem Wohngipfel am 21. September 2018 haben Bund und Länder
beschlossen, das Wohngeld zum 1. Januar 2020 zu verbessern. Mit einer
Wohngeldreform 2020 soll das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes
gestärkt werden. So können die Entlastungswirkungen des Wohngeldes erhalten
und einkommensschwache Haushalte bei den Wohnkosten unterstützt werden.
Die Kommunen sollten über ausreichende Informationsgrundlagen verfügen, um
Gefährdungen durch Gentrifizierung rechtzeitig zu erkennen. Dazu bedarf es
eines indikatorengestützten Frühwarnsystems, um problematische
Veränderungsprozesse rechtzeitig aufspüren zu können.
Maßnahmen der Kommunen können sein: Erhaltungssatzungen,
Milieuschutzsatzungen, die Wahrnehmung kommunaler Vorkaufsrechte oder städtebauliche
Verträge, die bei der Neubebauung von Brachflächen einen bestimmten Prozentsatz
an Wohnungen des preisgebundenen Wohnungsbaus einfordern.
7. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „seniorengerechtes
Wohnumfeld“, und welche Teilbereiche umfasst dieser Begriff?
Es gibt keine einheitliche Definition zum Begriff „seniorengerechtes
Wohnumfeld“. Folgende Teilbereiche können als zugehörig zugeordnet werden:
Insbesondere Angebote der Nahversorgung, einer bedarfsgerechten (auch sozialen)
Infrastruktur, der Kultur und des Sports.
8. Wie will die Bundesregierung seniorengerechte Wohnumfelder fördern
(bitte zwischen Maßnahmen im öffentlichen Raum und im privaten
Wohnumfeld differenzieren)?
Das Programm „Anlaufstellen für ältere Menschen“, das im Rahmen der
Demografiestrategie der Bundesregierung durchgeführt wurde, leistete einen wichtigen
Beitrag für ein selbstbestimmtes Leben im Alter und zur Stärkung der
gesellschaftlichen Teilhabe älterer Menschen. Ziel des Programms war es, im
unmittelbaren Lebensumfeld, im Quartier, Angebote zu fördern und niedrigschwellige
Hilfen aufzubauen, die Teilhabe und Engagement, aber im Bedarfsfall auch Hilfe,
Betreuung und Unterstützung ermöglichen. Weitere Informationen siehe
Dokumentation (
www.serviceportal-zuhause-im-alter.de/programme/
programmanlaufstellen-fuer-aeltere-menschen/abschlussdokumentation.html).
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.
9. Welche Institutionen und mit welchen Mitteln fördert die Bundesregierung
den Aufbau sogenannter Beratungs-, Bildungs- und Unterstützerangebote
für altersgerechtes Wohnen?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Die Zuständigkeit für „Beratungs-,
Bildungs- und Unterstützerangebote“ für altersgerechtes Wohnen liegt
grundsätzlich bei Ländern und Kommunen (z. B. Einrichtung von Wohnberatungsstellen).
10. Wie findet die Unterstützung von Seiten der Bundesregierung beim Ausbau
unterschiedlicher Wohnformen statt, um den vielfältigen Bedürfnissen und
Wünschen älterer Menschen gerecht zu werden und die Selbstbestimmung
im Alter zu ermöglichen?
Mit dem Modellprogramm „Gemeinschaftlich wohnen, selbstbestimmt leben“
fördert die Bundesregierung bundesweit 29 Projekte des gemeinschaftlichen
Wohnens. Schwerpunkte im Modellprogramm sind die selbstständige
Lebensführung älterer Menschen, generationenübergreifende Wohnformen sowie
gemeinschaftliche Wohnformen, die Zugänge auch für Menschen mit niedrigem
Einkommen bieten. Die Integration von Gemeinschaftsräumen fördert das
Miteinander, gegenseitige Unterstützung und soziale Teilhabe. Dies kommt nicht nur den
Bewohnerinnen und Bewohnern zugute, sondern ermöglicht auch eine Öffnung
ins Quartier.
Aus den Erkenntnissen sollen Maßnahmen für die Weiterentwicklung neuer
Wohn- und Versorgungsformen erarbeitet werden. Grundsätzlich können neue
Wohnformen ein Angebot für Menschen aller Altersstufen und Lebenssituationen
sein. Sie können familiäre Netzwerke ergänzen und Familien im Alltag entlasten.
Im Rahmen der Forschungsinitiative Zukunft Bau fördert die Bundesregierung
(BMI) mit den Modellvorhaben Variowohnungen die schnelle Errichtung von
nachhaltigen und bezahlbaren Wohnungen für Studenten und Auszubildende, die
aufgrund ihrer Architektur und ihres Nutzungskonzepts zu einem späteren
Zeitpunkt in altersgerechte Wohnungen umgewidmet werden können. Die
Umsetzung des Konzepts zur Vorbereitung des barrierefreien Wohnens „ready“ oder
zum barrierefreien Wohnen „ready-Plus“ wird gemäß der Förderrichtlinie als
Förderkriterium definiert. So soll sichergestellt werden, dass zukünftige
Anpassungen für das Wohnen im Alter baulich vorbereitet bzw. später räumlich realisierbar
sind. Die Modellvorhaben werden wissenschaftlich begleitet und ausgewertet.
Durch Forschung und Untersuchung sollen Grundlagen für die
Weiterentwicklung und die nachhaltige Nutzung von Variowohnungen geschaffen und
jedermann frei zur Verfügung gestellt werden.
Hinweise für altersgerechtes und barrierefreies Planen und Bauen enthält auch
der „Leitfaden Barrierefreies Bauen“, der seit dem Jahr 2014 für Baumaßnahmen
des Bundes als praxisnahe Arbeitshilfe eingeführt wurde. Der Leitfaden zeigt auf,
was unter diesen Aspekten konkret zu beachten ist, was ganzheitliche Planung
bedeutet und wie genau individuelle, praxistaugliche Lösungen aussehen können.
Der Leitfaden ist seit Januar 2017 barrierefrei zugänglich und unter dem Link
www.leitfadenbarrierefreiesbauen.de verfügbar.
Die Arbeitshilfen werden im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau
und Heimat (BMI) kontinuierlich fortgeschrieben. Die 5. überarbeitete Auflage
ist für Mai 2019 geplant.
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann auch eine Förderung im
Rahmen der sozialen Wohnraumförderung in Betracht kommen. Die
Zuständigkeit hierfür liegt seit der Föderalismusreform I im Jahre 2006 bei den Ländern.
Als Ausgleich für den Wegfall früherer Bundesfinanzhilfen für die soziale
Wohnraumförderung erhalten die Länder bis einschließlich 2019 Kompensationsmittel,
die auf 1,5 Mrd. Euro jährlich aufgestockt wurden. Diese Mittel können die
Länder auch für Investitionen einsetzen, mit denen älteren Menschen ein
selbstbestimmtes Wohnen im Alter ermöglicht wird.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, das Wohnungseigentumsrecht zu reformieren.
Eine dafür eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe prüft derzeit unter anderem,
ob und auf welche Weise in Wohnungseigentumsanlagen Maßnahmen zum
alters- und behindertengerechten Umbau im Interesse von Wohnungseigentümern
rechtlich erleichtert werden können.
11. Wie und in welcher finanziellen Höhe wird das Programm
„Demografiewerkstatt Kommune“ ausgebaut?
Derzeit werden von der Bundesregierung (BMFSFJ) verschiedene Optionen
geprüft, in welcher Art und Weise eine Ausweitung der DWK umgesetzt werden
kann und welche Finanzen zur Verfügung stehen. Im Zusammenhang mit der
Facharbeitsgruppe „Teilhabe und Zusammenhalt der Gesellschaft“ der
Kommission für Gleichwertige Lebensverhältnisse wird das Thema demografischer
Wandel als Querschnittsthema behandelt und die erfolgreich erprobten
Handlungsansätze der DWK zur Unterstützung von Kommunen beim Umgang mit dem
demografischen Wandel einbezogen. Inwieweit sich daraus evtl. strukturelle
Ausbaumöglichkeiten ergeben, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht einschätzbar.
12. Wie will die Bundesregierung Seniorengenossenschaften stärken und
fördern?
Das Engagement von Seniorengenossenschaften zur Selbstorganisation
gegenseitiger Hilfe in unterschiedlichen Regionen ist zu begrüßen. Älteren Menschen
kann so ein selbstbestimmtes Leben in ihrem vertrauten Wohnumfeld und
gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden.
Es gibt verschiedene Seniorengenossenschaften in der Bundesrepublik
Deutschland (Stand: 2016 = insgesamt ca. 220), die sich seit Jahren erfolgreich auf
vielfältige Weise vor Ort engagieren. Im Rahmen des von der Bundesregierung
geförderten Forschungsprojekts „Seniorengenossenschaften“ (
www.seniorengenossenschaft.
info) sind die Bedingungen für eine erfolgreiche Gründung sowie den dauerhaften
Betrieb einer „Seniorengenossenschaft“ untersucht worden.
13. Falls die Bundesregierung keine Stärkung und Unterstützung von
Seniorengenossenschaften plant, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
14. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung in der Stadtentwicklung,
auf altersgerechten Wohnraum und seniorengerechte Strukturen
einzuwirken?
Die Bundesregierung unterstützt seit dem Jahr 2014 erneut mit Zuschüssen das
KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“. Das Programm kann von allen
Altersgruppen in Anspruch genommen werden, es soll aber insbesondere älteren
Menschen und Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben in der
vertrauten Umgebung bis ins hohe Alter ermöglichen.
Private Eigentümer und Mieter können im Rahmen des Programms – unabhängig
von Einkommen und Alter – Zuschüsse beantragen, um Barrieren in
Wohngebäuden abzubauen und bauliche Maßnahmen zur Einbruchsicherung vorzunehmen.
In der Darlehensvariante des KfW-Programms können u. a. auch
Wohnungsunternehmen und -genossenschaften oder kommunale Unternehmen Anträge
stellen.
Die Programmmittel konnten in den letzten Jahren aufgestockt werden – zuletzt
auf 75 Mio. Euro im Jahr 2018. Seit dem Jahr 2015 ist es zudem möglich,
unabhängig vom altersgerechten Umbau, Maßnahmen zum Schutz vor
Wohnungseinbrüchen zu fördern, 2018 mit 65 Mio. Euro. Darüber hinaus wird auf die Antwort
zu den Fragen 1a und 2 verwiesen.
15. Welche Best-Practice-Modelle aus anderen Staaten sind nach Meinung der
Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland umsetzbar (bitte
benennen und Hürden bei der Umsetzung darstellen)?
Der Bundesregierung sind keine Best-Practice-Modelle aus anderen Staaten
bekannt, die in der Bundesrepublik Deutschland umsetzbar sind.
16. Falls der Bundesregierung keine Modellprojekte bekannt sind, plant die
Bundesregierung eine dahingehende Studie?
Eine Untersuchung von Best-Practice-Modellen aus anderen Staaten durch die
Bundesregierung ist nicht vorgesehen.
17. Plant die Bundesregierung Maßnahmen oder Projekte, die sich mit
seniorengerechtem Wohnumfeld beschäftigen?
a) Falls ja, welche, und wo?
Wann werden diese der Öffentlichkeit präsentiert?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundeskabinett hat im Jahr 2016 die Neuauflage des Nationalen
Aktionsplans (NAP 2.0) zur UN-BRK verabschiedet. Der NAP ist die zentrale Strategie
der Bundesregierung für eine inklusive Gesellschaft, an der sich alle Ressorts und
Länder beteiligt haben. Ein Handlungsfeld nimmt Bezug auf „Ältere Menschen“.
Hier ist es Ziel der Bundesregierung, die Selbstbestimmungsrechte und
Teilhabemöglichkeiten auch gerade älterer Menschen mit Behinderungen und deren
gesellschaftliche Teilhabe zu sichern. Wichtig ist bei den verankerten Maßnahmen
auch der Abbau stereotypischer Altersbilder. Auch vor dem Hintergrund der
demografischen Entwicklung ist eine nachhaltige Veränderung der
gesellschaftlichen Einstellung gegenüber „älteren Menschen“ eine wichtige Aufgabe.
Grundlage ist u. a. Artikel 9 UN-BRK, der die Vertragsstaaten verpflichtet, geeignete
Maßnahmen zu treffen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den
gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln,
Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und
Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die
der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie
bereitgestellt werden, zu gewährleisten. Artikel 9 UN-BRK zielt darauf,
Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und selbstbestimmte
Teilhabe zu ermöglichen. Nach Artikel 19 UN-BRK haben die Vertragsstaaten
zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die
Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen, also zu entscheiden, wo und mit
wem sie leben möchten, Zugang zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten,
einschließlich persönlicher Assistenz, zu Hause und in Einrichtungen haben, und
gemeindenahe Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit
gleichberechtigt und bedürfnisgerecht zur Verfügung stehen. Zwar werden ältere
Menschen mit Behinderungen in diesen Artikeln nicht immer ausdrücklich erwähnt,
dennoch sind sie hier aufgrund ihrer typischen Lebenssituation ausdrücklich auch
im Fokus.
Die Bundesregierung hat die „InitiativeSozialraumInklusiv – ISI“ initiiert, um
mehr Bewusstsein dafür zu schaffen, dass es noch viele Entwicklungspotentiale
für ein Leben ohne Barrieren gibt. Die Bedeutung der Landkreise, Städte und
Gemeinden für die Gestaltung eines inklusiven Gemeinwesens soll hierbei betont
werden. Es werden deswegen vor allem kommunale und zivilgesellschaftliche
Akteure auf jährlich zwei Regionalkonferenzen, durchgeführt von der
Bundesfachstelle Barrierefreiheit, zusammengebracht. Gemeinsam mit Menschen mit
Behinderungen als „Expertinnen und Experten in eigener Sache“ sollen so
Informationen und Anregungen ausgetauscht werden, aber auch Initiativen für einen
barrierefreien Sozialraum entwickelt und diskutiert werden. Dabei geht es um
Themen wie barrierefreie Mobilität, Bauen und Wohnen, aber auch barrierefreie
Gesundheits-, Pflege- und Rehabilitationsleistungen, Kultur und Freizeit sowie
ambulante Wohnformen. Die Auftaktveranstaltung fand am 11. Juli 2018, in
Essen statt.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
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