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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ausbau der A 24 als Öffentlich-Private Partnerschaft

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

26.11.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/569012.11.2018

Ausbau der A 24 als Öffentlich-Private Partnerschaft

der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Dr. Bettina Hoffmann, Sven-Christian Kindler, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Havellandautobahn GmbH erhielt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den Zuschlag für das ÖPP-Projekt A 10/A 24 (ÖPP – Öffentlich-Private Partnerschaft). Neben dem Ausbau ging die Finanzierung sowie Erhaltung und Betrieb der Projektstrecke über 30 km an ein Konsortium um die Unternehmen BAM (Niederlande) und HABAU (Österreich).

Im Juli 2018 begann der grundhafte Ausbau der A 24 nordwestlich von Berlin, basierend auf den Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 2011 für den Abschnitt Dreieck Havelland-Neuruppin.

Statt der durchgehenden Sechsspurigkeit wird der Ausbau der A 24 nun zwischen den Anschlussstellen Kremmen und Fehrbellin lediglich mit einem verbreiterten befahrbaren Standstreifen errichtet. Zudem sollen Wechselsignalbrücken errichtet werden, um bei Bedarf den Standstreifen für den Verkehr freigeben zu können.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen8

1

Mit welchem konkreten Leistungsumfang hat die Bundesregierung das ÖPP-Projekt A 24 ausgeschrieben (vgl. Vergabebekanntmachung des geplanten ÖPP-Projekts A 10/A 24 vom 3. Juni 2015) und vergeben, welche Vorgaben zur Realisierung der Ausbaumaßnahmen an der A 24 sind Bestandteil des ÖPP-Vertrages und wurde im ÖPP-Vertrag ein sechsspuriger Ausbau der A 24 festgelegt?

2

Welche Faktoren und Rahmenbedingungen fanden bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Projektes Berücksichtigung, zu welchen Ergebnissen gelangte die Wirtschaftlichkeitsprüfung, und welche Rolle spielte dabei die Anzahl der Fahrspuren?

3

Welches Projektvolumen umfasst das ÖPP-Projekt A 24, wie ist die Vertragslaufzeit ausgestaltet, welches sind die wesentlichen Leistungsbestandteile des Vertrags, und welche Baukosten sind für das Projekt veranschlagt?

4

Welche Brückenbauwerke, die Vertragsbestandteil des ÖPP-Projektes A 24 sind, wurden im Abschnitt Dreieck Havelland bis Anschlussstelle Neuruppin für einen sechsspurigen Ausbau der A 24 angepasst, welche weiteren Brückenbauwerke sollen in diesem Abschnitt für einen sechsspurigen Ausbau angepasst werden, und welche Projektkosten sind hierfür jeweils entstanden bzw. eingeplant (bitte Brückenbauwerke, Ausbaustufen, aktueller Bauzustand, Baubeginn, Bauzeit und Projektvolumina einzeln auflisten)?

5

Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt der vom Planfeststellungsbeschluss von 2011 abweichende Ausbau der A 24, und was sind die Gründe dafür?

6

Auf welchen Untersuchungen, Gutachten und/oder Studien zum Verkehrsaufkommen, zur Leistungsfähigkeit der Straßenabschnitte, zum Verkehrsfluss, zur Verkehrssteuerung, zum Stauaufkommen und zum Unfallgeschehen beruht die Entscheidung, die A 24 im Bereich Kremmen und Fehrbellin/dem Dreieck Wittstock – entgegen dem gültigen Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 2011 – lediglich mit einem breiteren, befahrbaren Standstreifen und Wechselsignalbrücken auszubauen (bitte alle Untersuchungen, Gutachten und Studien tabellarisch mit Beauftragungsdatum, Projektabschluss, Projektvolumen und durchführender Institution auflisten)?

7

Durch wen wurde wann entschieden, entgegen dem Planfeststellungsbeschluss, eine abweichende Baumaßnahme beim Projekt A 24 umzusetzen, welche lokalen Akteure (Bürgermeister, Gemeinderäte, Landrat, Landkreis, Kreistage), und welche Betroffenen wurden in welcher Form in diese Entscheidung einbezogen?

8

Bei welchen Ausbauvorhaben im Bundesautobahnnetz ist eine ähnliche abweichende Realisierung vorgesehen, das heißt statt einem sechsspurigen Ausbau eine Ausbau des Seitenstreifens?

Berlin, den 2. November 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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