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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verantwortung deutscher Unternehmen - Wirtschaft und Menschenrechte

Monitoring zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), Beteiligung von Unternehmen, Maßnahmen bei Nichterfüllung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht, Umsetzung von UN-Leitprinzipien in nationales Recht, verbindliche Berücksichtigung menschenrechtlicher Kriterien, CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, Neuregelung des Sanktionsrechts für Unternehmen, Regulierung der Sektoren Wirtschaft und Menschenrechte auf EU-Ebene, UN-Treaty-Prozess<br /> (insgesamt 54 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

14.12.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/574613.11.2018

Verantwortung deutscher Unternehmen – Wirtschaft und Menschenrechte

der Abgeordneten Michel Brandt, Heike Hänsel, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Andrej Hunko, Eva-Maria Schreiber, Christine Buchholz, Fabio De Masi, Helin Evrim Sommer, Hubertus Zdebel, Pascal Meiser und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut einer Studie der Uni Maastricht aus dem Jahr 2015 ist Deutschland auf Rang 5 der Länder mit den meisten Menschenrechtsbeschwerden gegen Unternehmen weltweit (Kamminga, T, 2015, Company Responses to Human Rights Reports: An Empirical Analysis, Business and Human Rights Journal, vol. 1, issue 1, pp. 95-110, 2016). Ob der Chemiekonzern BASF in Südafrikas Bergbau, die Bekleidungsmarke KiK in Textilfabriken in Bangladesch und Pakistan oder Supermarktketten wie Edeka, Rewe, Lidl und Aldi beim Anbau von Bananen in Ecuador, deutsche Unternehmen sind nach Einschätzung von Nichtregierungsorganisationen in Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern verwickelt (www.oxfam.de/unsere-arbeit/themen/menschenrechtsverletzungen-fuer-profite).

Hierfür werden sie jedoch aufgrund von komplexen Lieferketten und Gesetzeslücken in den seltensten Fällen zur Rechenschaft gezogen.

Auf internationaler Ebene werden Unternehmens- und Lieferkettenverantwortung weitgehend anhand von Soft Law (Absichtserklärungen) reguliert. Bei solchen unverbindlichen Übereinkünften sind maßgeblich die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen zu nennen. Die Umsetzung dieser Leitprinzipien ist aus Sicht der Fragesteller jedoch ungenügend, da Opfern von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen ihre Rechte in den seltensten Fällen einfordern können und meist unzureichende Entschädigung erhalten.

Dennoch hat die Bundesregierung unter Federführung des Auswärtigen Amtes beschlossen, einen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) zu verabschieden, der für Unternehmen unverbindlich bleibt und nicht alle Aspekte der UN-Leitprinzipien umsetzt. Das kritisieren breite Teile der Zivilgesellschaft, unter anderem Amnesty International, Brot für die Welt, Germanwatch, Misereor, Oxfam Deutschland und Südwind. Sogar Bärbel Kofler, Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, bezeichnet den NAP als „Kompromiss“ (http://weltkirche.katholisch.de/Aktuelles/20161207_Aktionsplan_Wirtschaft_Menschenrechte).

Auch das Monitoring, also die Überprüfung der Einhaltung der Leitprinzipien, wird von einigen zivilgesellschaftlichen Organisationen kritisiert. Ein Argument ist, dass die zu erreichende Quote – es sollen 50 Prozent aller großen deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten die beschriebenen Sorgfaltsanforderungen entlang der Lieferkette umsetzen – nur aus denjenigen Unternehmen ermittelt werden soll, die sich freiwillig am Monitoring beteiligen und auf die Umfrage antworten. Da von einer Antwortquote von 10 bis 20 Prozent ausgegangen wird, wäre die Wirksamkeit des Monitorings sehr gering. Außerdem wird befürchtet, dass es zu verfälschter Darstellung kommen wird, weil voraussichtlich nur die Unternehmen antworten werden, die in dem Bereich etwas vorzuweisen haben.

Problematisch wird auch gesehen, dass die Namen der überprüften Unternehmen nicht veröffentlicht werden sollen. Dadurch haben Nichtregierungsorganisationen keinerlei Möglichkeit, dem Konsortium aus Ernst & Young, Adelphi, Systain und Focusright, welches die Überprüfung vornimmt, Negativbeispiele aus ihrer Fallarbeit oder Beschwerden gegen die Unternehmen zur Kenntnis zu bringen.

Auch bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur verpflichtenden Offenlegung von sozialen und ökologischen Aspekten in Form des Corporate-Social-Responsibility (CSR)-Gesetzes kann von einer hinreichenden menschenrechtlichen Verantwortung für Unternehmen nicht die Rede sein: Da lediglich bilanzstarke Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden der Berichterstattung unterliegen, sind gerade einmal 300 Unternehmen in Deutschland betroffen (www.ecogood.org/media/filer_public/8d/9e/8d9e76d7-cf71-4071-a853-f11a43c643c0/pm_kabinettsbeschluss_csr-richtlinie_210916_final.pdf). Bedeutende Akteure wie Aldi, Dr. August Oetker oder Würth mit Milliardenumsätzen und erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft entlang ihrer Wertschöpfungsketten fallen so durch das Raster. Hinzu kommt, dass sich die Unternehmen aussuchen können, welche Berichtsstandards sie wählen möchten, ohne diese veröffentlichen oder extern überprüfen zu müssen. Diese und weitere Schlupflöcher zeigen aus Sicht der Fragesteller, dass eine wirksame Regulierung zugunsten von menschenrechtlichen Standards bisher fehlt.

Durch Gesetzeslücken und schwache Überprüfungsmechanismen bestehender Regeln fällt die Bundesregierung hinter anderen europäischen Ländern zurück, welche bereits verbindliche Regeln für Unternehmensverantwortung verabschiedet haben. So verpflichtet Frankreich Unternehmen gesetzlich zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt, auch in ihren Tochterunternehmen und Lieferketten. Auch die Schweiz hat kürzlich beschlossen, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wird zwar angekündigt, ein Gesetz einzuführen, wenn nicht genügend Unternehmen bis 2020 freiwillig aktiv werden, doch positioniert sich die Bundesregierung bisher klar gegen jegliche Verbindlichkeit. Dieses Vorgehen rügte jüngst der Sozialausschuss der Vereinten Nationen in seinem Bericht über die Einhaltung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte durch die Bundesrepublik Deutschland (UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Abschließende Bemerkungen bezüglich Deutschlands sechstem periodischen Bericht vom 12. Oktober 2018, Absatz 7).

Die Weigerung der Bundesregierung, Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen wird aus Sicht der Fragesteller auch deutlich, wenn man ihre Beteiligung am Prozess des UN-Menschenrechtsrats zur Erarbeitung eines völkerrechtlich verbindlichen Vertrags zu Wirtschaft und Menschenrechten („Binding Treaty“) verfolgt. Dieser von Ecuador und Südafrika eingeleitete Prozess wird von einigen Industriestaaten – so auch der Bundesregierung – blockiert.

Ein solches Abkommen ist aus Sicht der Fragesteller dringend notwendig, da transnationale Konzerne absichtlich in undurchsichtigen Unternehmensstrukturen und Zulieferketten operieren, um Verantwortung zu minimieren und zu externalisieren. Dies wird besonders an dem ecuadorianischen Fall gegen Chevron Texaco deutlich. Das Verfassungsgericht Ecuadors verurteilte den Ölkonzern aufgrund schwerer Umweltschäden mit existenzbedrohenden Auswirkungen auf Indigene im Amazonasgebiet zu ca. 9,5 Mrd. US-Dollar Schadensersatz. Der Konzern wies die Verantwortung jedoch von sich. Ein New Yorker Gericht gab Chevron Anfang 2014 Recht und ein privates Schiedsgericht in Den Haag annullierte das Urteil 2018 zugunsten des Konzerns (www.dw.com/de/chevronmuss-keinen-schadenersatz-an-ureinwohner-zahlen/a-45408391). Ein wichtiger Aktieninhaber von Chevron ist die Deutsche Bank.

Trotz Forderungen u. a. von der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 19/961) und zivilgesellschaftlicher Bündnisse wie der Treaty Alliance, haben die Bundesregierung und die EU auch während der vierten Verhandlungsrunde im Oktober 2018 an einer inhaltlichen Debatte des Vertragsentwurfs („Zero Draft“) nicht teilgenommen. Andere EU-Länder, wie Frankreich und Spanien, brachten sich aktiv und unabhängig von der EU anhand von Wortmeldungen ein (http://corporatejustice.org/news/9989-day-5-of-negotiations-for-a-un-binding-treaty-onbusiness-and-human-rights). Die einzige Vertreterin der Bundesregierung reiste laut Informationen der Fragestellenden jedoch ohne jegliche Beteiligung an den Verhandlungen am ersten Tag ab. Der letzte Verhandlungstag wurde vom Auswärtigen Amt lediglich auf Praktikantinnenebene mitverfolgt.

Bezüglich des Abschlussberichtes und der Schlussfolgerungen der Verhandlungen gab der EU-Vertreter an, die EU würde den Binding-Treaty-Prozess nicht blockieren, sich jedoch von den Ergebnissen distanzieren („dissociate“). Dabei würde ein starker Binding Treaty einen wichtigen Beitrag leisten, um transnationale Unternehmen an Menschenrechte zu binden und Opfern von Konzernverbrechen wirksame Rechtsbehelfe zur ermöglichen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen54

1

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das NAP-Monitoring den tatsächlichen Stand der deutschen Unternehmen bezüglich der Einhaltung der Menschenrechte repräsentativ abbildet, wenn sich nur eine sehr geringe Anzahl von Unternehmen freiwillig beteiligt?

2

Welche Unternehmen wurden für das im Herbst 2018 beginnende NAP-Monitoring ausgewählt?

3

Welche Fragen wurden im Fragebogen für das NAP-Monitoring ab Herbst 2018 ausgewählt?

4

Inwieweit ist im Rahmen des NAP-Monitorings geplant, öffentlich zugängliche Dokumente auszuwerten (z. B. Auswertungen von Nichtregierungsorganisationen) bzw. weitere Überprüfungen durchzuführen und die zusätzlichen Erkenntnisse in die statistische Auswertung einfließen zu lassen?

5

Welche Unternehmen werden 2019 und 2020 bezüglich ihrer Umsetzung der in Kapitel III des NAPs beschriebenen Elemente menschenrechtlicher Sorgfalt geprüft werden?

6

Welche Gründe sprechen dagegen, die Namen der Unternehmen und die ausführlichen Ergebnisse des Monitorings wenigstens der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Menschenrechte zugänglich zu machen, die zur Begleitung der NAP-Umsetzung ins Leben gerufen wurde?

7

Wie soll der NAP Unternehmen an menschenrechtliche Sorgfaltspflichten binden, wenn sich die Bundesregierung für den sogenannten Comply-orexplain-Mechanismus entschieden hat, welcher es Unternehmen ermöglicht, begründet darzulegen warum sie solche Prozesse der menschenrecht-lichen Sorgfaltspflicht nicht umgesetzt haben?

8

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Vorwurf, dass eine Verfälschung der Statistik zur Umsetzung des NAPs für Unternehmen dadurch begünstigt wird, dass Unternehmen die Teilnahme an der stichprobenartigen Prüfung abschlagen können, dass solche Verweigerer nicht in die Statistik aufgenommen werden und dass die Angaben der Unternehmen auf Selbstauskunft beruhen?

9

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Falle einer Nichterfüllung der Zielsetzung des NAPs bis 2020?

10

Welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung bei Verstößen seitens Unternehmen gegen den NAP ergreifen?

11

Welche verbindlichen Elemente sind im NAP enthalten, wie sehen diese konkret aus, und wie kann eine solche Verbindlichkeit von Opfern von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen geltend gemacht werden?

12

Wie hat die Bundesregierung den Aspekt „Zugang zu Abhilfe“ der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in nationales Recht umgesetzt?

13

Wie prüft die Bundesregierung die Wirksamkeit etwaiger unternehmerischer Schutzmaßnahmen vor Ort?

Wie kann sie also nachvollziehen, ob diese Maßnahmen überhaupt bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in anderen Ländern ankommen?

14

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um menschenrechtliche Mindestanforderungen in der öffentlichen Vergabe verbindlich festzulegen, und wann wird sie den im NAP angekündigten diesbezüglichen Stufenplan vorlegen?

15

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, damit alle Vergabestellen des Bundes menschenrechtliche Kriterien verbindlich berücksichtigen?

16

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Unternehmen Wiedergutmachung leisten, wenn sie negative Auswirkungen verursachen oder zu diesen beigetragen haben, wie in den UN-Leitprinzipien vorgeschrieben?

17

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Unternehmen bei Inanspruchnahme von Außenwirtschaftsförderung des Bundes bzw. der Bundesländer ihre Sorgfaltspflichten erfüllen?

18

Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG)?

19

Welche Ergebnisse ergaben sich aus dem ersten Berichtszyklus des CSR-RUG?

20

Erwägt die Bundesregierung, wie im Gesetzentwurf des CSR-RUG auf Seite 47 angesprochen, eine nationale Evaluierung durchzuführen?

Falls ja, wann?

Sind hierzu schon Vorbereitungen getroffen worden?

Falls ja, welcher Art?

21

Welche Lücken im deutschen Recht erschließen sich der Bundesregierung aus dem zivilrechtlichen Klageverfahren vor dem Landgericht Dortmund bezüglich der Klage von vier pakistanischen Staatsangehörigen gegen die KiK Textilien und Non-Food GmbH (Landgericht Dortmund, Az.: 7 O 95/15)?

22

Wie ist der Stand zur Erarbeitung eines Sanktionsrechts für Unternehmen, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgeschrieben („Wir wollen sicherstellen, dass Wirtschaftskriminalität wirksam verfolgt und angemessen geahndet wird. Deshalb regeln wir das Sanktionsrecht für Unternehmen neu“, Koalitionsvertrag, S. 126)?

23

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Vorschlag, ein Unternehmensstrafgesetz einzuführen?

24

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Verabschiedung eines Gesetzes zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden, wie unter anderem von dem Land Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen (www.strafrecht.de/media/files/docs/Gesetzentwurf.pdf)?

Welche Elemente müsste ein solches Gesetz enthalten?

25

Inwieweit wird die Bundesregierung die Kritik des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (abschließende Bemerkungen bezüglich Deutschlands sechstem periodischen Bericht vom 12. Oktober 2018) in Bezug auf das Festhalten der Bundesregierung an unverbindlichen Regeln für Unternehmen berücksichtigen?

26

Gibt es nach Informationen der Bundesregierung die Absicht, auf EU-Ebene einen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte zu verabschieden?

Falls ja, wann, und welche Schritte wurden in dem Prozess bereits eingeleitet?

Wird ein solcher EU-NAP laut Kenntnis der Bundesregierung verbindlichen Charakter haben?

27

Hat die Bundesregierung Kenntnisse bezüglich jeglicher Pläne auf EU-Ebene zur weiteren Regulierung der Sektoren Wirtschaft und Menschenrechte, Unternehmensverantwortung oder menschenrechtliche Sorgfaltspflichten (wenn ja, bitte Initiativen individuell aufzählen und kurz beschreiben, wenn möglich mit Zeitrahmen)?

28

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Einführung eines Gesetzes nach Vorbild des Alien Tort Act der Vereinigten Staaten (bitte begründen)?

29

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Einführung eines Gesetzes über unternehmerische Sorgfaltspflichten nach Vorbild des französischen „Loi relative au devoir de vigilance des sociétés mères et des entreprises donneuses d'ordre“ (bitte begründen)?

30

Befürwortet die Bundesregierung die Erarbeitung eines UN-Abkommens für Wirtschaft und Menschenrechte (Binding Treaty), und setzt sie sich dafür ein, dass die EU konstruktiv an den informellen Konsultationen und der 5. Tagung der UN-Arbeitsgruppe teilnimmt?

31

Haben seit Beginn des Binding-Treaty-Prozesses (2014 bis heute) Konsultationen zwischen der Bundesregierung und externen Akteuren aus der Wissenschaft, Privatwirtschaft oder Zivilgesellschaft stattgefunden (wenn ja, bitte alle Termine mit den teilnehmenden Organisationen auflisten)?

32

Gab es während des Binding Treaty Prozesses (2014 bis heute) jeglichen Brief- und Emailkontakt zwischen der Bundesregierung und externen Akteuren aus der Wissenschaft, Privatwirtschaft oder Zivilgesellschaft (wenn ja, bitte aufführen, wann und mit welchen Organisationen die Bundesregierung in Kontakt stand)?

33

Mit wie vielen Vertreterinnen oder Vertretern von welchem Dienstrang hat die Bundesregierung an den vier Sitzungen der UN-Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Binding Treatys teilgenommen (bitte pro Verhandlungsrunde und Verhandlungstag aufschlüsseln)?

34

Besteht die Bundesregierung weiterhin auf eine neue Resolution des Menschenrechtsrates, um das Arbeitsprogramm für weitere Sitzungen der IGWG (Intergovernmental Working Group) festzulegen, wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 1 der Abgeordneten Michel Brandt auf Bundestagsdrucksache 19/775 angegeben (bitte erläutern und begründen)?

35

Wird sich die Bundesregierung nächstes Jahr für eine Fortsetzung der Finanzierung des Binding-Treaty-Prozesses einsetzen (bitte begründen)?

36

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Führungsrolle des Globalen Südens (vornehmlich Ecuador und Südafrika) im Binding-Treaty-Prozess?

Welche konkrete Kritik hat die Bundesregierung an der Verhandlungsleitung?

Welche Vorschläge hat die Bundesregierung für einen Verbesserung des Prozesses?

Inwiefern hat die Bundesregierung diese Vorschläge in die Verhandlungen eingebracht?

37

Welche Informationen hat die Bundesregierung zu den Gründen verschiedener Industriestaaten, den UN-Treaty-Prozess nicht zu unterstützen, und wie hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass diese Staaten an dem Prozess teilnehmen (bitte pro Industriestaat aufschlüsseln)?

38

Wie bewertet die Bundesregierung den im Juli veröffentlichten Vertragsentwurf („Zero Draft“) des Binding Treaty sowie das vor kurzem veröffentlichte Optional Protokoll inhaltlich?

Welche vorgeschlagenen Elemente bewertet die Bundesregierung positiv?

39

Welche Konflikte sieht die Bundesregierung zwischen dem UN-Treaty-Prozess und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte bzw. dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung?

40

Erachtet die Bundesregierung die Forderung, den Geltungsbereich des Binding Treaty nicht nur auf transnationale Konzerne, sondern auch auf nationale Unternehmen auszuweiten, als zentrale Forderung, ohne die sie das Abkommen nicht unterzeichnen wird?

Gibt es weitere „rote Linien“?

41

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Menschenrechte über Freihandelsabkommen gestellt werden sollten?

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Vorschlag in Artikel 13 (6) und 13 (7) des Zero Drafts zum Binding Treaty?

42

Inwieweit akzeptiert die Bundesregierung das Konzept von „extraterritorialen Menschenrechtspflichten“ in Bezug auf die Wirtschaftsaktivitäten deutscher Unternehmen weltweit?

43

Welche Monitoring-Mechanismen wünscht sich die Bundesregierung für ein Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten, und wie positioniert sie sich zu den im Optional Protokoll vorgeschlagenen Mechanismus?

44

Wie positioniert sich nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Kommission zum Binding Treaty, und was sind die Kernforderungen?

45

Wie positioniert sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitsgruppe Menschenrechte (COHOM) der EU zum Binding Treaty, und was sind die Kernforderungen?

46

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Analysen des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) und der Europäischen Kommission bezüglich des Zero Draft?

Wenn ja, bitte erläutern.

47

Welche eigenen Analysen hat die Bundesregierung mit dem EAD geteilt (bitte ausführen)?

48

Wie kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu dem Brief der EU und weiterer Staaten an die UN-Arbeitsgruppe (OEIWG), in welchem vor den Verhandlungen prozedurale Punkte des Treaty-Prozesses kritisiert wurden, und wie war die Rolle der Bundesregierung in der Ausarbeitung dieses Briefes?

49

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bisher eine Antwort auf den Brief der EU an die UN-Arbeitsgruppe (wenn ja, bitte zusammenfassen)?

50

Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung die jüngst verabschiedete Resolution 2018/2763(RSP) des EU-Parlaments zum Binding Treaty die Position der Arbeitsgruppe Menschenrechte des Europäischen Rats COHOM beeinflussen?

51

Welche Bewertung zum „Zero Draft“ des Binding Treaty sowie dem Optional Protokoll wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von der EU durchgeführt?

52

Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Strategie bezüglich des Umgangs mit dem UN-Treaty-Prozess aus?

53

Welche Inhalte sind nach Kenntnis der Bundesregierung in dem inoffiziellen Arbeitsdokument („Non Paper“) der EU enthalten?

54

Was bedeutet nach Kenntnis der Bundesregierung die Aussage der EU-Delegation am letzten Tag der vierten Verhandlungsrunde des Binding Treaty, die EU würde sich von den Schlussfolgerungen distanzieren („dissociate“)?

Was bedeutet dies nach Kenntnis der Bundesregierung für die weiteren Verhandlungen?

Berlin, den 5. November 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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