Deutsche Positionen zum internationalen Krisenmanagement in Haiti nach dem Erdbeben vom 12. Januar 2010
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Harald Koch, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Haiti ist eines der ärmsten Länder der Welt und das ärmste Land der westlichen Hemisphäre. Über die Hälfte der Bevölkerung lebt von weniger als 1,25 US-Dollar am Tag, drei Viertel der Bevölkerung von weniger als 2 US-Dollar täglich, die wohlhabendsten 10 Prozent der Bevölkerung verfügen über die Hälfte des gesellschaftlichen Reichtums des Karibikstaates (http://hdrstats.undp.org/en/countries/data_sheets/cty_ds_HTI.html). Haiti war in seiner Geschichte seit dem Sklavenaufstand 1791 bis 1804 und der anschließenden formalen Unabhängigkeit mehrfach das Ziel ausländischer Interventionen, insbesondere durch die USA, die das Land u. a. von 1915 bis 1934 besetzt hielten und auch danach mehrere offene sowie verdeckte Interventionen durchführten. Die letzte Stationierung US-amerikanischer gemeinsam mit französischen, kanadischen und chilenischen Truppen fand 2004 statt, nachdem mit ausländischer Hilfe gegen den gewählten Präsidenten Jean-Bertrand Aristide geputscht und dieser nach eigenen Angaben von US-Soldaten verschleppt wurde. Die französischen, kanadischen, chilenischen und US-amerikanischen Truppen wurden nach wenigen Wochen durch die UN-Mission MINUSTAH unter brasilianischer Führung abgelöst. Der MINUSTAH-Einsatz weicht insofern deutlich von traditionellen UN-Missionen ab, als sich im Einsatzgebiet keine militärisch organisierten Verbände befinden. Die MINUSTAH unterstützte die haitianische Nationalpolizei (HNP) bei ihrem Kampf gegen bewaffnete Gruppen in den Armenvierteln der Hauptstadt Port-au-Prince – teilweise mit stundenlangem Maschinengewehrfeuer aus Helikoptern – und übergab dieser im Laufe des Einsatzes mehrere tausend Gefangene, die oft ohne Anklage und Verurteilung monate- und jahrelang unter katastrophalen Bedingungen inhaftiert wurden. Die International Association of Democratic Lawyers (IADL) forderte vor dem Hintergrund der Beteiligung der MINUSTAH an schweren Menschenrechtsverletzungen im Juni 2009 die Beendigung der UN-Mission (http://www.iadllaw.org/en/node/379).
Eine Verbesserung der humanitären Lage durch die Stationierung der MINUSTAH war hingegen nicht erkennbar und die Bevölkerung blieb überaus verwundbar gegenüber Naturkatastrophen und abhängig von Lebensmittellieferungen. So starben im September 2004 durch den Hurrikan „Jeanne“ und schwere Regenfälle mehr als 3 000 Menschen in Wasser- und Schlammmassen. Im August und September 2008 machten vier schwere Wirbelstürme etwa 800 000 Einwohner obdachlos, mindestens 793 Menschen starben. Wenige Monate zuvor wurde Haiti aufgrund steigender Lebensmittelpreise von einer Hungersnot heimgesucht. Angehörige der MINUSTAH feuerten damals in Demonstrationen gegen die steigenden Lebensmittelpreise, die letztlich die Regierung zum Rücktritt zwangen.
Das Erdbeben vom 12. Januar 2010 forderte über 180 000 Opfer und machte Millionen Menschen obdachlos. Es rief weltweit Mitgefühl und Solidarität hervor, zahlreiche Länder schickten Hilfsgüter und Rettungsteams. Das Nachbarland Kuba verstärkte sein medizinisches Fachpersonal, das bereits zuvor in Haiti unter anderem mit der medizinischen Brigade Kubas, die aus mehr als 400 Ärzten und anderem Fachpersonal aus dem Gesundheitsbereich besteht, und zusammen mit 247 jungen Haitianern im Einsatz war. Die Regierung des Senegal bot an, tausende Haitianer aufzunehmen und ihnen fruchtbares Land zur Verfügung zu stellen. In den Medien, von Seiten zahlreicher Regierungen sowie der UN wurden jedoch schnell Sicherheitsbedenken in den Fokus gerückt und vor Plünderungen gewarnt. Entsprechend positives Echo fand auch die Stationierung von mittlerweile 15 400 US-Soldaten auf und vor den Küsten Haitis, obwohl diese den einzigen internationalen Flughafen Haitis für humanitäre Lieferungen blockierten. Auf Drängen der US-Regierung rief der Präsident Haitis ohne Rücksprache mit dem Parlament den Notstand aus und übertrug Hoheitsrechte an die USA. Die US-Army hat durch die Kontrolle des Flughafens in Port-au-Prince, der zwischenzeitlich auch zum De-facto-Regierungssitz umfunktioniert wurde, großen Einfluss auf die Abfertigung und Verteilung der Hilfsgüter.
Auch die UN strebte trotz der massiven US-Stationierung schnell die Entsendung weiterer Soldaten und Polizisten an und reagierte auf die humanitäre Katastrophe somit vor allem sicherheitspolitisch. Die Europäische Union beschloss – nach eigenen Angaben auf eine Anfrage der UN hin – die Entsendung von 300 Polizisten nach Haiti (wobei es sich dabei um Angehörige der European Gendarmerie Force und damit um keine zivilen Polizeieinheiten handeln wird) sowie die Einrichtung einer Koordinationszelle (EUCO Haiti), „um die militärischen und Sicherheitskapazitäten, welche die Mitgliedstaaten bereitstellen, zu koordinieren, um die von der UN identifizierten Lücken zu füllen“ (Pressemitteilung des Rates der Europäischen Union [5686/10] zur 2922. Tagung des Rates für Auswärtige Angelegenheiten). Erkennbar war in den Verhandlungen auf europäischer Ebene das Bestreben, die EU als weltpolitischen Akteur zu präsentieren und die Rolle der neuen Hohen Vertreterin Catherine Ashton zu unterstreichen. Im Bericht aus Brüssel 01/2010 des Europa-Referats im Deutschen Bundestag wird die Erdbebenkatastrophe in Haiti entsprechend als „Testfall für die neuen Zuständigkeiten in der EU“ bezeichnet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung in einer Situation wie in Haiti, wo sich weder Identitäten noch Eigentumsverhältnisse schnell und eindeutig klären lassen, wo Hunderttausende in den Trümmern nach brauchbaren Gegenständen und Verschütteten suchen und wo die Menschen unter einem akuten Mangel an Trinkwasser und Nahrungsmitteln leiden, überhaupt von „Plünderungen“ zu sprechen? Wie unterscheiden sich solche von zweifellos notwendiger Not- und Selbsthilfe? Welche Priorität sollte nach Ansicht der Bundesregierung in solchen existenziellen Notlagen die Durchsetzung von ohnehin nicht eindeutig zu klärenden Eigentumsverhältnissen haben?
Hat die Bundesregierung die Zustimmung zur UN-Resolution 1908 (2010) unterstützt und begrüßt? Teilt sie die Auffassung, dass auch diese sehr knappe Resolution, die bereits eine Woche nach dem Erdbeben lediglich eine Erhöhung des Personals der MINUSTAH vorsah (und zwar um 2 000 Soldaten und 1 500 Polizisten), die Tendenz befördert haben könnte, dass die Katastrophe in Haiti in der internationalen Öffentlichkeit vor allem Sicherheitsproblem wahrgenommen wird?
Wann erhielt die Bundesregierung erste gesicherte Informationen über Gewalttaten in Haiti nach dem Erdbeben, und um welche Art der Gewalt handelte es sich? Woher stammten diese Informationen?
Wie viele Soldaten und Polizisten sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig im Rahmen der MINUSTAH in Haiti und einsatzbereit?
Welchen Mehrwert sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund und angesichts der Tatsache, dass zu diesem Zeitpunkt schon etwa 10 000 US-Soldaten nach Haiti entsandt wurden, in der Aufstockung des UN-Mandates? Stimmt sie zu, dass dies eher als symbolische Handlung zu verstehen ist?
Sieht die Bundesregierung in der Reaktion durch die Resolution 1908 (2010), die unter Kapitel VII UN-Charta verabschiedet wurde, einen Präzedenzfall dafür gegeben, dass befürchtete Massenmigrationen aufgrund von Naturkatastrophen als „eine Bedrohung für den internationalen Frieden und die Sicherheit in der Region“ interpretiert werden, oder worin besteht diese Bedrohung nach Auffassung der Bundesregierung?
Worin sieht die Bundesregierung einen Mehrwert in der Entsendung von „mindestens 300“ Gendarmen unter der Führung der European Gendarmerie Force (EGF) nach Haiti? Worin besteht dabei konkret die Rolle der Europäischen Union angesichts der Tatsache, dass die EGF lediglich das Projekt einiger Mitgliedstaaten, basierend auf einem noch nicht ratifizierten Vertrag und institutionell in keiner Weise in die EU eingebunden, ist und es über deren Entsendung keine Abstimmungen in den nationalen Parlamenten gibt?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Entsendung der EGF die Wahrnehmung der Europäischen Union als außen- und sicherheitspolitischer Akteur in der internationalen Gemeinschaft stärkt?
Ist der Bundesregierung die Kritik von Seiten des französischen Außenministeriums, des italienischen Katastrophenschutzexperten Guido Bertolaso, der Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen, weiterer Hilfsorganisationen oder von Seiten mehrerer Flugsicherungen in der Karibik bekannt, wonach die USA die Landung von Frachtmaschinen mit humanitären Gütern und mobilen Lazaretten verhindert und verzögert, die Stationierung von US-Soldaten und Evakuierung von US-Bürgern den ohnehin überlasteten Flughafen blockiert hätten und die USA generell „militärisches Eingreifen mit humanitärer Hilfe zu verwechseln“ drohten (http://de.reuters.com/article/worldNews/idDEBEE60O0FU20100125)?
Hat die Bundesregierung diese Kritik aufgegriffen und gegenüber den USA zur Sprache gebracht?
Begrüßt die Bundesregierung die herausragende Rolle, welche die USA bei der Koordination der internationalen Hilfe für Haiti für sich beanspruchen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass, wie die Stiftung Wissenschaft und Politik schreibt, „eine dauerhafte Präsenz dieser militärischen Hilfsmission [der USA] nicht nur in der Region, sondern auch auf Haiti selbst bald zu politischen Konflikten führen [dürfte]“?
Teilt die Bundesregierung die im „Newsletter Verteidigung“ formulierte Auffassung, wonach die Truppenverlegungen „nicht zuletzt erfolgten, um eine nunmehr im Süden der USA (Florida) befürchtete Flüchtlingswelle aus Haiti zu unterbinden, [...] aber auch die außenpolitischen Probleme der USA in Südamerika, hier insbesondere mit Venezuela, [...] dazu beigetragen haben könnten, dass das Engagement der Amerikaner in Haiti sich so kraftvoll entfalten konnte.“?
Hält die Bundesregierung den Einsatz militärischer Mittel zur Eindämmung von „Flüchtlingswellen“ für legitim?
Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, dass die Niederlande den USA in ihren nahe Venezuela gelegenen autonomen Landesteilen Aruba und Curaçao militärische Einrichtungen zur Verfügung stellen, von denen aus es nach Angaben aus Venezuela bereits mehrfach zu Verletzungen des venezolanischen Luftraumes durch die USA gekommen sein soll? Wie bewertet die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der wachsenden Spannungen zwischen Venezuela und Kolumbien, das ebenfalls der Stationierung US-amerikanischer Truppen zugestimmt hat?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass mit dem ehemaligen US-Präsidenten William Clinton ein hoher Repräsentant der USA als UN-Sondergesandter für Haiti ernannt wurde, vor dem Hintergrund, dass die von den US-Regierungen der 80er und 90er Jahre in Haiti durchgesetzten Entwicklungskonzepte wesentlich zur wirtschaftlichen Abhängigkeit des Landes und damit mittelbar zur katastrophalen Versorgungslage nach dem Erdbeben beigetragen haben? Wie beurteilt sie die Delegation der Hilfskoordination durch die US-Regierung an die ehemaligen Präsidenten William Clinton und George W. Bush, unter deren Präsidentschaft die USA jeweils in Haiti militärisch intervenierten?
Welche deutschen Einrichtungen, Vereine und Anstalten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den ersten 14 Tagen nach dem Erdbeben in Haiti aktiv geworden und auf welche Weise (bitte nach Datum, Organisation, Ausrüstung und Personalumfang aufschlüsseln)? Welche der genannten Organisationen sind auf Initiative der Bundesregierung hin aktiv geworden?
Zieht die Bundesregierung hieraus den Schluss, dass diese Organisationen auch für den Katastrophenschutz in Deutschland zukünftig stärker unterstützt werden müssen, und dass Zentralisierungstendenzen im Katastrophenschutz, wie sie gegenwärtig in Deutschland zu erkennen sind, nicht unbedingt wünschenswert sind?
Welchen Mehrwert verspricht sich die Bundesregierung von der Einrichtung einer Koordinationszelle (EUCO Haiti)? Besteht deren Aufgabe auch in der Koordination humanitärer Maßnahmen? Worin sieht die Bundesregierung den Vorteil, dass in dieser Koordinationszelle militärische und zivile Maßnahmen gemeinsam koordiniert werden sollen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Kompetenzstreitigkeiten zwischen den EU-Einrichtungen u. a. aufgrund des Vertrages von Lissabon im Vorfeld der Sitzung des Rates für Auswärtige Angelegenheiten am 25. Januar 2010? Hält sie den Ausdruck „Testfall“ für die Katastrophe in Haiti für angemessen (s. Bericht aus Brüssel 01/2010 des Europa-Referats im Bundestag)?
Hat die Bundesregierung im März 2008 auf den außerordentlichen Aufruf des World Food Programme (WFP) reagiert, in dem die Regierungen aufgerufen wurden, Geld bereitzustellen, um die Folgen der erhöhten Lebensmittelpreise abzumildern (http://documents.wfp.org/stellent/groups/public/documents/newsroom/wfp174162.pdf), und wenn ja, wie?
Hat die Bundesregierung im September 2008 auf den Aufruf des WFP reagiert, das infolge der vier Wirbelstürme die Geberländer aufforderte, 34 Mio. US-Dollar bereitzustellen, um die 800 000 Betroffenen in Haiti notdürftig zu versorgen (http://one.wfp.org/english/?ModuleID=137&Key=2931), und wenn ja, wie?
Beteiligt oder beteiligt sich die Bundesregierung an der Initiative von Soaring Food Prices (ISFP), die im Dezember 2007 ins Leben gerufen wurde, um die Folgen der steigenden Lebensmittelpreise u. a. durch die Verteilung von Saatgut abzumildern und bei der Haiti ein Schwerpunktland war (http://www.fao.org/newsroom/common/ecg/1000826/en/ISFP.pdf)? Wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht? Wurden in diesem Rahmen auch Projekte in Haiti unterstützt? Zu welchem Anteil wurden die zugesagten Summen bislang bereitgestellt?
Wie viele Menschen mit haitianischer Staatsbürgerschaft studieren nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland? Welche Programme und Stiftungen, die den Bildungsaustausch mit Haiti und Stipendien für haitianische Staatsbürger bereitstellen, unterstützt die Bundesregierung und in welchem Umfang?
Stimmt die Bundesregierung der Empfehlung der Stiftung Wissenschaft und Politik zu, wonach im Rahmen der zukünftigen Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft in Haiti „die Verteilung von Nahrungsmitteln und Geldern für den Lebensunterhalt an Arbeitsleistungen im Rahmen des Wiederaufbaus gebunden sein sollte“ (http://swp-berlin.org/common/get_document.php?asset_id=6765)?