[Deutscher Bundestag Drucksache 17/977
17. Wahlperiode 08. 03. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Christine Buchholz,
Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/746 –
Deutsche Positionen zum internationalen Krisenmanagement in Haiti nach dem
Erdbeben vom 12. Januar 2010
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Haiti ist eines der ärmsten Länder der Welt und das ärmste Land der westlichen
Hemisphäre. Über die Hälfte der Bevölkerung lebt von weniger als 1,25 US-
Dollar am Tag, drei Viertel der Bevölkerung von weniger als 2 US-Dollar
täglich, die wohlhabendsten 10 Prozent der Bevölkerung verfügen über die Hälfte
des gesellschaftlichen Reichtums des Karibikstaates (
http://hdrstats.undp.org/
en/countries/ data_sheets/cty_ds_HTI.html). Haiti war in seiner Geschichte
seit dem Sklavenaufstand 1791 bis 1804 und der anschließenden formalen
Unabhängigkeit mehrfach das Ziel ausländischer Interventionen, insbesondere
durch die USA, die das Land u. a. von 1915 bis 1934 besetzt hielten und auch
danach mehrere offene sowie verdeckte Interventionen durchführten. Die
letzte Stationierung US-amerikanischer gemeinsam mit französischen,
kanadischen und chilenischen Truppen fand 2004 statt, nachdem mit ausländischer
Hilfe gegen den gewählten Präsidenten Jean-Bertrand Aristide geputscht und
dieser nach eigenen Angaben von US-Soldaten verschleppt wurde. Die
französischen, kanadischen, chilenischen und US-amerikanischen Truppen wurden
nach wenigen Wochen durch die UN- Mission MINUSTAH unter
brasilianischer Führung abgelöst. Der MINUSTAH-Einsatz weicht insofern deutlich
von traditionellen UN-Missionen ab, als sich im Einsatzgebiet keine
militärisch organisierten Verbände befinden. Die MINUSTAH unterstützte die
haitianische Nationalpolizei (HNP) bei ihrem Kampf gegen bewaffnete
Gruppen in den Armenvierteln der Hauptstadt Port-au-Prince – teilweise mit
stundenlangem Maschinengewehrfeuer aus Helikoptern – und übergab dieser im
Laufe des Einsatzes mehrere tausend Gefangene, die oft ohne Anklage und
Verurteilung monate- und jahrelang unter katastrophalen Bedingungen
inhaftiert wurden. Die International Association of Democratic Lawyers (IADL)
forderte vor dem Hintergrund der Beteiligung der MINUSTAH an schweren
Menschenrechtsverletzungen im Juni 2009 die Beendigung der UN-Mission
(
http://www.iadllaw.org/en/node/379).
Eine Verbesserung der humanitären Lage durch die Stationierung der
MINUSTAH war hingegen nicht erkennbar und die Bevölkerung blieb
überaus verwundbar gegenüber Naturkatastrophen und abhängig von Lebensmit- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 3. März 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/977 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodetellieferungen. So starben im September 2004 durch den Hurrikan „Jeanne“
und schwere Regenfälle mehr als 3 000 Menschen in Wasser- und
Schlammmassen. Im August und September 2008 machten vier schwere Wirbelstürme
etwa 800 000 Einwohner obdachlos, mindestens 793 Menschen starben.
Wenige Monate zuvor wurde Haiti aufgrund steigender Lebensmittelpreise von
einer Hungersnot heimgesucht. Angehörige der MINUSTAH feuerten damals
in Demonstrationen gegen die steigenden Lebensmittelpreise, die letztlich die
Regierung zum Rücktritt zwangen.
Das Erdbeben vom 12. Januar 2010 forderte über 180 000 Opfer und machte
Millionen Menschen obdachlos. Es rief weltweit Mitgefühl und Solidarität
hervor, zahlreiche Länder schickten Hilfsgüter und Rettungsteams. Das
Nachbarland Kuba verstärkte sein medizinisches Fachpersonal, das bereits zuvor in
Haiti unter anderem mit der medizinischen Brigade Kubas, die aus mehr als
400 Ärzten und anderem Fachpersonal aus dem Gesundheitsbereich besteht,
und zusammen mit 247 jungen Haitianern im Einsatz war. Die Regierung des
Senegal bot an, tausende Haitianer aufzunehmen und ihnen fruchtbares Land
zur Verfügung zu stellen. In den Medien, von Seiten zahlreicher Regierungen
sowie der UN wurden jedoch schnell Sicherheitsbedenken in den Fokus
gerückt und vor Plünderungen gewarnt. Entsprechend positives Echo fand auch
die Stationierung von mittlerweile 15 400 US-Soldaten auf und vor den
Küsten Haitis, obwohl diese den einzigen internationalen Flughafen Haitis für
humanitäre Lieferungen blockierten. Auf Drängen der US-Regierung rief der
Präsident Haitis ohne Rücksprache mit dem Parlament den Notstand aus und
übertrug Hoheitsrechte an die USA. Die US-Army hat durch die Kontrolle des
Flughafens in Port-au-Prince, der zwischenzeitlich auch zum De-facto-
Regierungssitz umfunktioniert wurde, großen Einfluss auf die Abfertigung und
Verteilung der Hilfsgüter.
Auch die UN strebte trotz der massiven US-Stationierung schnell die
Entsendung weiterer Soldaten und Polizisten an und reagierte auf die humanitäre
Katastrophe somit vor allem sicherheitspolitisch. Die Europäische Union
beschloss – nach eigenen Angaben auf eine Anfrage der UN hin – die
Entsendung von 300 Polizisten nach Haiti (wobei es sich dabei um Angehörige der
European Gendarmerie Force und damit um keine zivilen Polizeieinheiten
handeln wird) sowie die Einrichtung einer Koordinationszelle (EUCO Haiti),
„um die militärischen und Sicherheitskapazitäten, welche die Mitgliedstaaten
bereitstellen, zu koordinieren, um die von der UN identifizierten Lücken zu
füllen“ (Pressemitteilung des Rates der Europäischen Union [5686/10] zur
2922. Tagung des Rates für Auswärtige Angelegenheiten). Erkennbar war in
den Verhandlungen auf europäischer Ebene das Bestreben, die EU als
weltpolitischen Akteur zu präsentieren und die Rolle der neuen Hohen Vertreterin
Catherine Ashton zu unterstreichen. Im Bericht aus Brüssel 01/2010 des
Europa-Referats im Deutschen Bundestag wird die Erdbebenkatastrophe in
Haiti entsprechend als „Testfall für die neuen Zuständigkeiten in der EU“
bezeichnet.
1. Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung in einer Situation wie in
Haiti, wo sich weder Identitäten noch Eigentumsverhältnisse schnell und
eindeutig klären lassen, wo Hunderttausende in den Trümmern nach
brauchbaren Gegenständen und Verschütteten suchen und wo die
Menschen unter einem akuten Mangel an Trinkwasser und Nahrungsmitteln
leiden, überhaupt von „Plünderungen“ zu sprechen?
Wie unterscheiden sich solche von zweifellos notwendiger Not- und
Selbsthilfe?
Welche Priorität sollte nach Ansicht der Bundesregierung in solchen
existenziellen Notlagen die Durchsetzung von ohnehin nicht eindeutig zu
klärenden Eigentumsverhältnissen haben?
Die Frage, was in Haiti als Plünderung anzusehen und ggf. strafbar ist, richtet
sich nach nationalem haitianischem Strafrecht. Gleiches gilt für die Frage,
unter welchen Voraussetzungen ein Verhalten gerechtfertigt oder entschuldigt sein
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/977könnte. Die Wahrung der öffentlichen Sicherheit ist auch für eine geregelte
Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung von Bedeutung.
2. Hat die Bundesregierung die Zustimmung zur UN-Resolution 1908 (2010)
unterstützt und begrüßt?
Teilt sie die Auffassung, dass auch diese sehr knappe Resolution, die
bereits eine Woche nach dem Erdbeben lediglich eine Erhöhung des
Personals der MINUSTAH vorsah (und zwar um 2 000 Soldaten und 1 500
Polizisten), die Tendenz befördert haben könnte, dass die Katastrophe in Haiti
in der internationalen Öffentlichkeit vor allemals Sicherheitsproblem
wahrgenommen wird?
Die am 19. Januar 2010 einstimmig vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
(VN) verabschiedete Resolution 1908 (2010) verstärkt die bestehende
Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Haiti (MINUSTAH) um bis zu
2 000 Soldaten und bis zu 1 500 Polizisten bei ansonsten unverändertem
Mandat. Der Sicherheitsrat folgte damit einer Empfehlung des VN-
Generalsekretärs. Die Bundesrepublik Deutschland ist derzeit nicht im Sicherheitsrat
vertreten. Gemäß Artikel 24 der VN-Charta handelt der VN-Sicherheitsrat im
Auftrag aller Mitglieder der VN.
Die Friedensmission MINUSTAH wurde mit Resolution des Sicherheitsrates
1542 vom 30. April 2004 unter Kapitel VII der VN-Charta geschaffen und
zuletzt mit Sicherheitsratsresolution 1892 vom 13. Oktober 2009 um ein Jahr bis
zum 15. Oktober 2010 verlängert. Es handelt sich um eine große und komplexe
Mission, zu deren Aufgaben u. a. die Unterstützung des politischen Prozesses,
Unterstützung bei der Reform der nationalen Polizei, die Beobachtung der
Menschenrechtssituation und der Schutz der Zivilbevölkerung gehören.
Insofern teilt die Bundesregierung die o. g. Auffassung nicht.
3. Wann erhielt die Bundesregierung erste gesicherte Informationen über
Gewalttaten in Haiti nach dem Erdbeben, und um welche Art der Gewalt
handelte es sich?
Woher stammten diese Informationen?
Der Bundesregierung liegen über die Deutsche Botschaft in Port-au-Prince
punktuelle eigene Erkenntnisse zu Gewalttaten vor. So kam es bereits kurze
Zeit nach dem Erdbeben zu nächtlichen Schusswechseln, die auf dem
Botschaftsgelände deutlich zu hören waren.
Darüber hinaus sahen Mitarbeiter der Botschaft in Port-au-Prince Tote am
Straßenrand, die offenbar Opfer von Lynchjustiz geworden waren.
Internationale Nachrichtenagenturen berichteten bereits am 14. Januar 2010
über die Flucht von Häftlingen aus zerstörten Haftanstalten. In der Folge traten
internationale Hilfsorganisationen mit Informationen über eine Zunahme der
Gewalt, die sich u. a. in Schuss- und Stichverletzungen zeigte, an die
Öffentlichkeit. Der Leiter der Nationalpolizei von Haiti, Mario Andresol, berichtete
ferner über eine Zunahme der Gewalt gegenüber Frauen.
4. Wie viele Soldaten und Polizisten sind nach Kenntnis der Bundesregierung
gegenwärtig im Rahmen der MINUSTAH in Haiti und einsatzbereit?
Nach offiziellen Angaben der VN waren am 31. Januar 2010 7 154 Soldaten
und 1 876 Polizisten im Rahmen von MINUSTAH im Einsatz in Haiti. Die mit
der Resolution 1908 beschlossene Aufstockung soll noch im Laufe des Jahres
2010 umgesetzt werden.
Drucksache 17/977 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Welchen Mehrwert sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund und
angesichts der Tatsache, dass zu diesem Zeitpunkt schon etwa 10 000 US-
Soldaten nach Haiti entsandt wurden, in der Aufstockung des UN-
Mandates?
Stimmt sie zu, dass dies eher als symbolische Handlung zu verstehen ist?
Die personelle Aufstockung der MINUSTAH ermöglicht es der Mission, neben
ihren durch Sicherheitsratsresolution 1542 festgelegten Aufgaben auch einen
sichtbaren eigenen Beitrag zur Bewältigung der Katastrophenfolgen sowie zu
den Wiederaufbau- und Stabilisierungsanstrengungen in Haiti zu leisten. Ein
solcher Beitrag kann die Rolle der MINUSTAH im Stabilisierungsprozess des
Landes stärken.
6. Sieht die Bundesregierung in der Reaktion durch die Resolution 1908
(2010), die unter Kapitel VII UN-Charta verabschiedet wurde, einen
Präzedenzfall dafür gegeben, dass befürchtete Massenmigrationen aufgrund
von Naturkatastrophen als „eine Bedrohung für den internationalen
Frieden und die Sicherheit in der Region“ interpretiert werden, oder worin
besteht diese Bedrohung nach Auffassung der Bundesregierung?
Die Resolution 1908 (2010) des VN-Sicherheitsrates vom 19. Januar 2010 ist
nicht ausdrücklich auf Kapitel VII der VN-Charta gestützt. Sie bezieht sich auf
eine Reihe früherer Resolutionen des Sicherheitsrates, darunter Resolution 1542
(2004) vom 30. April 2004, deren Nummer 7 Abschnitt I unter Kapitel VII der
VN-Charta verabschiedet wurde. Bereits 2004 stellte die Präambel der Resolution
1542 (2004) fest, dass die „Lage in Haiti“ eine Bedrohung für Weltfrieden und
internationale Sicherheit ist. Weder die Präambel noch Nummer 7 Abschnitt 1
des operativen Teils dieser Resolution lassen jedoch erkennen, dass dabei in
irgendeiner Weise auf Migrationsfragen abgezielt wurde.
7. Worin sieht die Bundesregierung einen Mehrwert in der Entsendung von
„mindestens 300“ Gendarmen unter der Führung der European
Gendarmerie Force (EGF) nach Haiti?
Worin besteht dabei konkret die Rolle der Europäischen Union angesichts
der Tatsache, dass die EGF lediglich das Projekt einiger Mitgliedstaaten,
basierend auf einem noch nicht ratifizierten Vertrag und institutionell in
keiner Weise in die EU eingebunden, ist und es über deren Entsendung
keine Abstimmungen in den nationalen Parlamenten gibt?
Der Rat für Außenbeziehungen kam am 25. Januar 2010 überein, dass die
Union auf Ersuchen der VN einen kollektiven Beitrag der EU-Mitgliedstaaten
– bestehend aus mindestens 300 Polizeikräften – zur vorübergehenden
Verstärkung der Polizeikapazität der MINUSTAH-Mission bereitstellen wird; darin
eingeschlossen sind die Beiträge derjenigen EU-Mitgliedstaaten, die an der
Europäischen Gendarmerietruppe teilnehmen (Frankreich, Italien, Niederlande,
Portugal, Rumänien und Spanien). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8
verwiesen.
8. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Entsendung der EGF die
Wahrnehmung der Europäischen Union als außen- und
sicherheitspolitischer Akteur in der internationalen Gemeinschaft stärkt?
Es handelt sich bei der Entsendung von Polizisten durch Mitgliedstaaten, die
auch an der Europäischen Gendarmerietruppe (EGF) teilnehmen, zur
Unterstützung von MINUSTAH nach Haiti nicht um einen Einsatz der EGF als solcher.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/977Die VN hatte in ihrem Ersuchen ausdrücklich die Entsendung von
Gendarmeriepolizeikräften erbeten.
9. Ist der Bundesregierung die Kritik von Seiten des französischen
Außenministeriums, des italienischen Katastrophenschutzexperten Guido
Bertolaso, der Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen, weiterer
Hilfsorganisationen oder von Seiten mehrerer Flugsicherungen in der Karibik bekannt,
wonach die USA die Landung von Frachtmaschinen mit humanitären Gütern
und mobilen Lazaretten verhindert und verzögert, die Stationierung von
US-Soldaten und Evakuierung von US-Bürgern den ohnehin überlasteten
Flughafen blockiert hätten und die USA generell ���militärisches Eingreifen
mit humanitärer Hilfe zu verwechseln“ drohten (
http://de.reuters.com/
article/ worldNews/ idDEBEE60O0FU20100125)?
10. Hat die Bundesregierung diese Kritik aufgegriffen und gegenüber den
USA zur Sprache gebracht?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung ist die Kritik der Organisation „Médecins sans Frontières“
(Ärzte ohne Grenzen) an der Abfertigung der Hilfsflüge am Flughafen Port-au-
Prince durch US-Streitkräfte nach dem Erdbeben bekannt. Weder der
französische Staatspräsident noch der italienische Ministerpräsident haben sich dieser
Kritik allerdings angeschlossen, sondern das US-Engagement in Haiti im
Gegenteil ausdrücklich gewürdigt. Die Bundesregierung stellt in diesem
Zusammenhang fest, dass die USA auf Bitten der Regierung von Haiti die
Funktionsfähigkeit des Internationalen Flughafens von Port au Prince nach der
Erdbebenkatastrophe wiederhergestellt und damit die Landung von Maschinen mit
Hilfsgütern überhaupt erst ermöglicht haben. Aufgrund der räumlichen Nähe und der
vorhandenen Ressourcen wäre kein anderer Staat so zeitnah in der Lage
gewesen, diese Aufgabe zu übernehmen. Daher begrüßt die Bundesregierung
ausdrücklich diesen Einsatz. Mittlerweile wird der Flughafen schrittweise für den
zivilen Luftverkehr geöffnet (ab 19. Februar 2010) und wieder in die Hand der
haitianischen Behörden übergeben.
Was die Prioritätensetzung bei der Abfertigung der Hilfsflüge angeht, war sie
Gegenstand von Kontakten der Bundesregierung und der Regierung der
Vereinigten Staaten. Nach diesen Kontakten ist von der Organisation „Ärzte ohne
Grenzen“ keine Kritik an der Abfertigung mehr geäußert worden, auch nicht
bei dem zweiten Sondertreffen des „Koordinierungsausschusses Humanitäre
Hilfe“ im Auswärtigen Amt am 17. Februar 2010.
11. Begrüßt die Bundesregierung die herausragende Rolle, welche die USA
bei der Koordination der internationalen Hilfe für Haiti für sich
beanspruchen?
Die USA haben aufgrund der räumlichen Nähe und der verfügbaren
Ressourcen einen großen Beitrag zu der internationalen Hilfe für Haiti geleistet. Dies
geschah im Einvernehmen mit und auf Wunsch der haitianischen Regierung.
Eine herausragende Rolle ergibt sich aus dem Umfang der geleisteten Hilfe.
Gleichwohl erkennen die USA ausdrücklich die Führungsrolle der VN beim
Wiederaufbau Haitis an.
Drucksache 17/977 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass, wie die Stiftung
Wissenschaft und Politik schreibt, „eine dauerhafte Präsenz dieser militärischen
Hilfsmission [der USA] nicht nur in der Region, sondern auch auf Haiti
selbst bald zu politischen Konflikten führen [dürfte]“?
Die US-Hilfsmission findet auf Bitten der Regierung von Haiti statt. Sie dient
der Bereitstellung humanitärer Hilfe und der Gewährleistung von Sicherheit.
Diese Hilfe wurde von der haitianischen Bevölkerung dankbar aufgenommen.
Angesichts der inzwischen in großem Umfang von den internationalen
Hilfsorganisationen bereitgestellten Hilfe für Haiti haben die USA ihre militärische
Präsenz bereits zu reduzieren begonnen.
13. Teilt die Bundesregierung die im „Newsletter Verteidigung“ formulierte
Auffassung, wonach die Truppenverlegungen „nicht zuletzt erfolgten, um
eine nunmehr im Süden der USA (Florida) befürchtete Flüchtlingswelle
aus Haiti zu unterbinden, […] aber auch die außenpolitischen Probleme
der USA in Südamerika, hier insbesondere mit Venezuela, […] dazu
beigetragen haben [könnten], dass das Engagement der Amerikaner in Haiti
sich so kraftvoll entfalten konnte.“?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass es insbesondere der massiven
Hilfe der USA für Haiti und deren Zweck, eine humanitäre Katastrophe infolge
des Erdbebens am 12. Januar 2010 abzuwenden, zu verdanken ist, dass für die
haitianische Bevölkerung eine Perspektive im eigenen Land geschaffen wurde.
Hilfsmaßnahmen der USA umfassten auch die Entsendung von militärischen
Kräften, die bei der Verteilung von Wasser und Nahrungsmitteln, medizinischer
Versorgung sowie logistischer Unterstützung für die haitianischen Behörden
eingesetzt wurden. Während Anfang Februar noch ca. 20 000 US-Soldaten
involviert waren, sind aktuell noch ca. 13 000 US-Soldaten (davon ca. 7 000 in
Haiti) beteiligt.
Der Bundesregierung ist im Übrigen bekannt, dass die US-Regierung nach dem
12. Januar 2010 haitianischen Bürgern, die Verwandte in den USA haben, eine
Einreise in die USA aus humanitären Gründen ermöglicht hat.
14. Hält die Bundesregierung den Einsatz militärischer Mittel zur
Eindämmung von „Flüchtlingswellen“ für legitim?
Der Einsatz der USA in Haiti stellt auch nach eigenen Angaben der Regierung
der Vereinigten Staaten keinen „Einsatz zur Eindämmung von
Flüchtlingswellen“ dar, sondern einen humanitären Hilfseinsatz bzw. die Unterstützung von
humanitären Hilfseinsätzen. Diesen Zweck hat er erfüllt. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
15. Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, dass die
Niederlande den USA in ihren nahe Venezuela gelegenen autonomen
Landesteilen Aruba und Curaçao militärische Einrichtungen zur Verfügung
stellen, von denen aus es nach Angaben aus Venezuela bereits mehrfach
zu Verletzungen des venezolanischen Luftraumes durch die USA
gekommen sein soll?
Wie bewertet die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der
wachsenden Spannungen zwischen Venezuela und Kolumbien, das ebenfalls
der Stationierung US-amerikanischer Truppen zugestimmt hat?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von der Verletzung der
Souveränitätsrechte umliegender Staaten durch Flugzeuge der US-Luftwaffe von militäri-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/977schen Einrichtungen auf Aruba und Curacao aus. Die Bundesregierung hat
keine Zweifel, dass die Nutzung der Einrichtungen im Einklang mit dem
Völkerrecht erfolgt. Aus Sicht der Bundesregierung ergibt sich die Qualität der
Beziehungen zwischen Venezuela und Kolumbien aus dem bilateralen Verhältnis
beider Länder und ihrer Regierungen zueinander.
16. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass mit dem
ehemaligen US-Präsidenten William Clinton ein hoher Repräsentant der USA als
UN-Sondergesandter für Haiti ernannt wurde, vor dem Hintergrund, dass
die von den US-Regierungen der 80er und 90er Jahre in Haiti
durchgesetzten Entwicklungskonzepte wesentlich zur wirtschaftlichen
Abhängigkeit des Landes und damit mittelbar zur katastrophalen Versorgungslage
nach dem Erdbeben beigetragen haben?
Wie beurteilt sie die Delegation der Hilfskoordination durch die US-
Regierung an die ehemaligen Präsidenten William Clinton und George
W. Bush, unter deren Präsidentschaft die USA jeweils in Haiti militärisch
intervenierten?
Der VN-Generalsekretär entscheidet eigenständig über die Ernennung seiner
Sondergesandten. Gleiches gilt für die Entscheidung der US-Regierung, wen
sie mit der Koordinierung ihrer Hilfe beauftragt. Die Bundesregierung hat auf
diese Entscheidungen keinen Einfluss und ist deshalb nicht in der Position sie
zu kommentieren.
17. Welche deutschen Einrichtungen, Vereine und Anstalten sind nach
Kenntnis der Bundesregierung in den ersten 14 Tagen nach dem
Erdbeben in Haiti aktiv geworden und auf welche Weise (bitte nach Datum,
Organisation, Ausrüstung und Personalumfang aufschlüsseln)?
Welche der genannten Organisationen sind auf Initiative der
Bundesregierung hin aktiv geworden?
Die Bundesregierung verfügt nur über Informationen zu Projektpartnern, für
die sie Mittel der humanitären Soforthilfe bereitgestellt hat. Eine weitergehende
Erfassung für humanitäre Akteure einschließlich ihres Personalumfangs erfolgt
nicht. Nichtregierungsorganisationen entscheiden in eigener Verantwortung
darüber, welches Personal sie entsenden und ob sie private Spendengelder für
weitergehende Vorhaben nutzen.
Danach sind die folgenden deutschen Einrichtungen, Vereine und Anstalten in
den ersten 14 Tagen nach dem Erdbeben in Haiti aktiv geworden:
Organisation: Technisches Hilfswerk (Projektbeginn: 13. Januar 2010)
Maßnahmen: Entsendung eines Vorausteams zur Ermittlung des humanitären
Bedarfs, Einsatz der Schnell-Einsatz-Einheit Wasser Ausland (SEEWA) zur
Trinkwasserversorgung, Installation von zwei Wasseraufbereitungsanlagen,
Entsendung eines Koordinierungsteams zur Unterstützung der deutschen
Nichtregierungsorganisationen bei der notwendigen Einbindung in die
internationale Koordinierung der Hilfsmaßnahmen durch die VN, namentlich
OCHA. Aufbau eines Basiscamps für deutsche Nichtregierungsorganisationen
in Leogane; Versorgung von 30 000 Menschen mit Trinkwasser durch zwei
mobile Trinkwasseraufbereitungsanlagen mit Wasserlabor.
Organisation: Deutsches Rotes Kreuz (Projektbeginn: 14. Januar 2010)
Maßnahmen: Entsendung einer Basisgesundheitsstation. Entsendung eines
Feldhospitals
Drucksache 17/977 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeOrganisation: Malteser International
Maßnahmen: Verteilung von Hilfsgütern, medizinische Versorgung, zwei
Trinkwasseraufbereitungsanlagen, Bewusstseinskampagne im Bereich Hygiene
Organisation: Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit
Maßnahmen: Verteilung von Nahrungsmitteln, Errichtung von temporären
Unterkünften
Organisation: Deutscher Caritasverband e. V. (Projektbeginn: 15. Januar 2010)
Maßnahme: Verteilung von Hilfsgütern und Material für Notunterkünfte
Organisation: Nehemia Christenhilfsdienst e. V.
Maßnahme: Notfallmedikamente, Ausgabe von Essensrationen, Versorgung
von Kindern in Kinderheimen mit Kindernahrungsmitteln und Nahrungsmitteln
sowie Kochutensilien und Energieträgern zur Zubereitung der Nahrungsmittel
Organisation: ADRA Deutschland e. V. (Projektbeginn: 20. Januar 2010)
Maßnahme: Mobile Trinkwasseraufbereitungsanlage, Verteilung von
Wasserkanistern und Hygienekits
Organisation: Humedica e. V. (Projektbeginn: 26. Januar 2010)
Maßnahme: Klinikbetrieb in Port-au-Prince, Jacmel und Léogâne,
medizinische Versorgung und Nahrungsmittelversorgung, Notunterkünfte
18. Zieht die Bundesregierung hieraus den Schluss, dass diese
Organisationen auch für den Katastrophenschutz in Deutschland zukünftig stärker
unterstützt werden müssen, und dass Zentralisierungstendenzen im
Katastrophenschutz, wie sie gegenwärtig in Deutschland zu erkennen sind,
nicht unbedingt wünschenswert sind?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass der Katastrophenschutz in
Deutschland – auch im internationalen Vergleich – gut aufgestellt ist. In der
Vergangenheit konnten Großschadenslagen im Wesentlichen ohne
internationale Hilfe bewältigt werden. Zahlreiche Anfragen ausländischer Staaten
bezüglich Erfahrungs- und Expertenaustausch belegen, dass der deutsche
Katastrophenschutz international hohes Ansehen genießt und man daran interessiert ist,
von den Stärken des deutschen Systems zu lernen. Zu diesen Stärken gehören
die dezentrale Zuständigkeitsverteilung, ein effektives Freiwilligensystem und
die gute Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen.
In Deutschland hat es sich bewährt, die Zuständigkeit für den
Katastrophenschutz dezentral, das heißt möglichst nah bei den Betroffenen anzusiedeln. Die
Bundesregierung hält an diesem Ansatz fest, Zentralisierungstendenzen gibt es
nicht. Mit dem im vergangen Jahr in Kraft getretenen Gesetz über den
Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes sind allerdings die Möglichkeiten
zur koordinierten Zusammenarbeit bei Großschadenslagen verbessert worden.
Diese Option entspricht einem ausdrücklichen Wunsch der Länder.
19. Welchen Mehrwert verspricht sich die Bundesregierung von der
Einrichtung einer Koordinationszelle (EUCO Haiti)?
Besteht deren Aufgabe auch in der Koordination humanitärer
Maßnahmen?
Worin sieht die Bundesregierung den Vorteil, dass in dieser
Koordinationszelle militärische und zivile Maßnahmen gemeinsam koordiniert
werden sollen?
Die in Brüssel angesiedelte Koordinierungszelle (EUCO Haiti) soll für die
Koordinierung der Beiträge sorgen, die die Mitgliedstaaten auf Ersuchen der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/977VN im militärischen und im Sicherheitsbereich leisten. Im Zentrum steht dabei
die Koordinierung der logistischen Unterstützungsleistungen für die
humanitäre Hilfe. Die Zelle soll die Beiträge auf den Bedarf abstimmen und
sicherstellen, dass die Reaktion der EU möglichst rasch und effizient erfolgt und
Doppelarbeit vermieden wird. EUCO Haiti ergänzt die Tätigkeit des Beobachtungs-
und Informationszentrums (MIC) der Europäischen Kommission, das die
Beiträge der Mitgliedstaaten zum Katastrophenschutz koordiniert.
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Kompetenzstreitigkeiten zwischen
den EU-Einrichtungen u. a. aufgrund des Vertrages von Lissabon im
Vorfeld der Sitzung des Rates für Auswärtige Angelegenheiten am 25. Januar
2010?
Hält sie den Ausdruck „Testfall“ für die Katastrophe in Haiti für
angemessen (s. Bericht aus Brüssel 01/2010 des Europa-Referats im
Bundestag)?
In der Übergangsphase nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, der
die Zuständigkeit der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen-
und Sicherheitspolitik (HV), Catherine Ashton, festlegt, und vor Gründung
des Europäischen Auswärtigen Dienstes sind pragmatische Absprachen
zwischen HV Ashton, dem spanischen Ratsvorsitzenden, Außenminister
Miguel Moratinos, und weiteren inhaltlich zuständigen Kommissaren
notwendig. In der Praxis hat sich die gewählte Form der Koordinierung der EU-
Aktivitäten als erfolgreich herausgestellt. Der Bundesregierung sind keine
Kompetenzstreitigkeiten im Vorfeld der Ratssitzung am 25. Januar 2010 bekannt.
21. Hat die Bundesregierung im März 2008 auf den außerordentlichen Aufruf
des World Food Programme (WFP) reagiert, in dem die Regierungen
aufgerufen wurden, Geld bereitzustellen, um die Folgen der erhöhten
Lebensmittelpreise abzumildern (
http://documents.wfp.org/stellent/groups/public/
documents/newsroom/wfp174162.pdf), und wenn ja, wie?
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) hat dem Welternährungsprogramm (WEP) im Frühjahr 2008 insgesamt
13 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, um die Folgen der erhöhten
Lebensmittelpreise abzumildern. Die Mittel wurden unter Berücksichtigung der
Dringlichkeit und in Absprache mit dem WEP auf folgende Länder verteilt:
Afghanistan 1 Mio. Euro
Bangladesh 0,7 Mio. Euro
Burkina Faso 1,2 Mio. Euro
Cambodia 1,5 Mio. Euro
Guinea 1,2 Mio. Euro
Liberia 1,4 Mio. Euro
Mauritania 1,5 Mio. Euro
Myanmar 1,5 Mio. Euro
Pal. Gebiete 1,5 Mio. Euro
Sierra Leone 1,5 Mio. Euro
Drucksache 17/977 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode22. Hat die Bundesregierung im September 2008 auf den Aufruf des WFP
reagiert, das infolge der vier Wirbelstürme die Geberländer aufforderte, 34 Mio.
US-Dollar bereitzustellen, um die 800 000 Betroffenen in Haiti notdürftig
zu versorgen (
http://one.wfp.org/english/?ModuleID=137&Key=2931),
und wenn ja, wie?
Nach den Wirbelstürmen im September 2008 hat die Bundesregierung dem
WEP 4 Mio. Euro zur Stabilisierung der Nahrungsmittelsituation auf Haiti zur
Verfügung gestellt.
23. Beteiligte oder beteiligt sich die Bundesregierung an der Initiative von
Soaring Food Prices (ISFP), die im Dezember 2007 ins Leben gerufen
wurde, um die Folgen der steigenden Lebensmittelpreise u. a. durch die
Verteilung von Saatgut abzumildern und bei der Haiti ein
Schwerpunktland war (
http://www.fao.org/newsroom/common/ecg/1000826/en/
ISFP.pdf)?
Wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Wurden in diesem Rahmen auch Projekte in Haiti unterstützt?
Zu welchem Anteil wurden die zugesagten Summen bislang
bereitgestellt?
Die Initiative on Soaring Food Prices (ISFP) der VN-Ernährungs- und
Landwirtschaftsorganisation (FAO) hat zum Ziel, die Nahrungsmittelproduktion in
Entwicklungsländern durch Lieferung von Saatgut, Düngemitteln und anderer
landwirtschaftlicher Betriebsmittel sowie technischer Hilfe zu steigern. Die
Initiative wurde unter anderem mit Mitteln des FAO-Haushalts in Höhe von
37,3 Mio. US-Dollar unterstützt, zu dem Deutschland als drittgrößter
Beitragszahler jährlich rund 32 Mio. Euro beiträgt.
Darüber hinaus hat die FAO Unterstützung aus der EU-Nahrungsmittelfazilität
in Höhe von 283 Mio. US-Dollar erhalten. Haiti gehört zu den
Empfängerländern im Rahmen dieses Programms von FAO und EU. Zusätzlich zu ihren
regulären Beiträgen zum Haushalt der FAO leistet die Bundesregierung freiwillige
Beiträge im Rahmen eines bilateralen Treuhandfonds der Bundesrepublik
Deutschland mit der FAO. Damit wird die Durchführung von Projekten zur
Ernährungssicherung mit jährlich 8,35 Mio. Euro unterstützt. Die regionalen
Schwerpunkte des bilateralen Treuhandfonds der Bundesregierung bei der FAO
liegen jedoch in Afrika und Afghanistan.
24. Wie viele Menschen mit haitianischer Staatsbürgerschaft studieren nach
Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland?
Welche Programme und Stiftungen, die den Bildungsaustausch mit Haiti
und Stipendien für haitianische Staatsbürger bereitstellen, unterstützt die
Bundesregierung und in welchem Umfang?
Im Wintersemester 2008/2009 studierten zwölf haitianische Studierende in
Deutschland. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) förderte
2009 fünf Haitianer (Studierende, Alumni), in den Jahren 2007 und 2008
wurden insgesamt sechs Personen mit einem Gesamtvolumen von 15 349 Euro
gefördert.
Aus Mitteln des Auswärtigen Amts wurde 2008 im Rahmen der Deutschen
Akademischen Flüchtlingsinitiative Albert Einstein (DAFI-Programm) ein
Sur-place-Stipendium an einen haitianischen Flüchtling in Panama vergeben
(Volumen ca. 2 000 Euro). Für 2010 ist die Übernahme der Förderung von
36 haitianischen Regierungsstipendiaten in Benin durch den DAAD im Rah-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/977men des „Drittlandprogramms“ geplant (Gesamtfördersumme für neun Monate:
ca. 30 000 Euro).
25. Stimmt die Bundesregierung der Empfehlung der Stiftung Wissenschaft
und Politik zu, wonach im Rahmen der zukünftigen Maßnahmen der
internationalen Gemeinschaft in Haiti „die Verteilung von Nahrungsmitteln
und Geldern für den Lebensunterhalt an Arbeitsleistungen im Rahmen des
Wiederaufbaus gebunden sein [sollte]“ (
http://swp-berlin.org/common/
get_document.php?asset_id=6765)?
Die Bindung der Verteilung von Nahrungsmitteln und Geldern für den
Lebensunterhalt an Arbeitsleistungen im Rahmen des Wiederaufbaus („food for work“
und „cash for work“) gehören zu den üblichen Maßnahmen der
entwicklungsorientierten Not- und Übergangshilfe. Eine Bindung der Verteilung von
Lebensmitteln und Geldtransfers wird daher befürwortet, wenn die bedürftigen
Menschen arbeitsfähig sind und entsprechende Arbeitsleistungen angeboten werden
können.
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ISSN 0722-8333]