Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Nicole Höchst, Dr. Marc Jongen, Martin Reichardt, Dr. Michael Espendiller, Tino Chrupalla, Enrico Komning und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Jahr 1996 trat das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Kraft. Drei Gesetzesänderungen wurden seitdem vollzogen. Mit der ersten Novelle 2002 wurden erstmalig Gesundheits- und Pflegeberufe in den Förderungskatalog aufgenommen. Seit der zweiten Novelle im Jahre 2009 wird die zweite Aufstiegsfortbildung gefördert und das Darlehen teilweise erlassen. Die dritte Gesetzesänderung im Jahre 2016 führte zur Erweiterung der Förderung auf Bachelorabsolventen sowie Personen, die ohne Abschluss einer Erstausbildung zur Fortbildungsprüfung (z. B. Studienabbrecher) zugelassen sind sowie zur Anerkennung von Berufspraktika. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bewirbt diese Neuerungen bundesweit auf Messen, Veranstaltungen der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern und Fachschulen (Berufsbildungsbericht 2018, S. 10, Bundestagsdrucksache 19/1740).
Die Große Koalition plant für die vierte Novelle des AFBG laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/ koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1) Verbesserungen beim Unterhaltszuschuss, Erfolgsbonus und bei der Familienfreundlichkeit sowie eine Erhöhung des Maßnahmenzuschusses. Darüber hinaus ist ein komplementäres Förderangebot für im Berufsbildungsgesetz zu verankernde drei transparente Fortbildungsstufen vorgesehen.
Laut Berufsbildungsbericht 2018 (www.bmbf.de/pub/Berufsbildungsbericht_2018. pdf) hat die Bundesregierung im Jahr 2017 mehr als 252 Mio. Euro zur Aufstiegsfortbildung zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung möchte in dieser Legislaturperiode 350 Mio. Euro für die Aufstiegsfortbildung einsetzen. Träger dieser Finanzierung ist zu 100 Prozent das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Obwohl das BMBF die Aufstiegsfortbildung mit der bundesweit angedachten Werbekampagne „Aufstiegs-BAföG“ publik machen möchte, sind ländliche Regionen u. a. in Mecklenburg-Vorpommern, in Schleswig-Holstein, im Saarland und in Sachsen-Anhalt kaum informiert. Die Zahl der an einer Aufstiegsförderung Interessierten liegt in diesen Regionen unter 1 Prozent (www.studieren-ohne-abitur.de/web/laender/).
Die berufliche Aufstiegsfortbildung ist nach Ansicht der Fragesteller für die deutsche Wirtschaft und für unsere Gesellschaft von großer Bedeutung. Aus ihr gehen zukünftige Geschäftsführer hauptsächlich kleiner und mittelständischer Unternehmen hervor. Mögliche Abschlüsse der Fortbildungsmaßnahmen sind z. B. Meister, staatlich geprüfter Techniker oder Betriebswirt des Handwerks. Die Fortbildungsmaßnahmen werden häufig berufsbegleitend in Abend- und Wochenendkursen, teilweise online absolviert. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung aus dem Jahr 2016 sind Teilnehmer zu 90 Prozent Mitarbeiter kleiner und mittelständischer Unternehmen (F. Bilger, Weiterbildungsverhalten in Deutschland 2016, S. 65). Diese Unternehmen unterstützen die Teilnahme ihrer Arbeitnehmer an den Fortbildungsmaßnahmen durch Freistellungen von der Arbeit unter Beibehaltung der Lohnfortzahlung. Darüber hinaus führt die Teilnahme an Abend- und Wochenendkursen in vielen Fällen zur Reduktion der Leistungsfähigkeit der Teilnehmer in Bezug auf die fachliche Ausführung der beruflichen Tätigkeiten (Interview mit 23 Studenten des Trialen Studiums, Betriebswirt HwO an der FHM Hannover am 3. November 2018). Eine vollständige Kompensation dieses Leistungsabfalls durch Kollegen ist nach Ansicht der Fragesteller nicht möglich. Insofern tragen hier die jeweiligen klein- und mittelständischen Unternehmen die Kosten. Die Aufstiegsfortbildung sollte nicht nur am beruflichen Aufstieg Interessierte fördern, sondern auch die Unternehmen, die als Arbeitgeber eine Teilnahme der Arbeitnehmer unterstützen.
Die Abbrecherquote in den Bachelorstudiengängen in Deutschland beträgt rund 30 Prozent nach einem aktuellen Gutachten des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (www.dzhw.eu/pdf/21/studienabbruchquoten_ absolventen_2016.pdf). Studienabbrecher orientieren sich um und wählen häufig die berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung. Sie erreichen hier mit wenigen Ausnahmen einen erfolgreichen Weiterbildungsabschluss. Die Entscheidung dieser jungen Menschen für eine Aufstiegsfortbildung, ist zu begrüßen und sollte noch stärker unterstützt werden. Neben einer finanziellen Förderung ist die gesellschaftliche Anerkennung eines an Weiterbildungsinstituten erworbenen Abschlusses nach Ansicht der Fragesteller wichtig. Derzeit wiegt das Ansehen eines an einer Hochschule erworbenen Abschlusses z. B. zum Betriebswirt höher als der eines an einem Weiterbildungsinstitut erworbenen. Dies sollte nach Ansicht der Fragesteller verändert werden.
Eine Form der Förderung ist der Erhalt des Aufstiegs-BAföGs. Dieses setzt sich zusammen aus 40 Prozent Bundeszuschuss und 60 Prozent zinsgünstigem KfW-Darlehen. Von der Darlehensrückzahlung werden 40 Prozent bei Prüfungserfolg und bis zu 60 Prozent bei Unternehmensgründung erlassen. Trotz Inanspruchnahme des Aufstiegs-BAföGs tragen die Teilnehmer einen sehr hohen Eigenanteil an den Gebühren für die Lehrgänge und Prüfungen. Das führt zu finanziellen Engpässen und oftmals zu einer nicht gewünschten Verlängerung des Zeitraumes der Weiterbildungsmaßnahme (www.destatis.de/DE/Publikationen/Qualitaetsberichte/ BildungForschungKultur/BeruflicheBildung/Aufstiegsfortbildung.pdf?__blob= publicationFile).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche drei weitere, im Berufsbildungsgesetz zu verankernde Fortbildungsstufen der Aufstiegsfortbildung plant die Bundesregierung?
Welche Initiativen hat die Bundesregierung geplant, um die Zahl der Bewerber für eine Aufstiegsfortbildung zu erhöhen?
Wie möchte die Bundesregierung insbesondere die Länder unterstützen, in welchen die Zahl der Bewerber einer Aufstiegsfortbildung sehr gering ist?
Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung die Länder unterstützen, damit diese die Attraktivität der Weiterbildungsmaßnahmen betreffend die Gesundheits- und Pflegeberufe sowie die Berufsgruppe der Erzieherinnen und Erzieher erhöhen können?
Welche Konzepte verfolgt die Bundesregierung, um die Beibehaltung der Differenzierung zwischen akademischer und beruflicher Bildung weiterhin zu gewährleisten?
Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung dazu beitragen, dass berufliche Bildung und insbesondere Aufstiegsfortbildung in der Gesellschaft eine höhere Anerkennung erfahren?
Mit welchen Fördermaßnahmen möchte der Bund kleine und mittelständische Unternehmen unterstützen, um Mehrkosten wie z. B. Lohn- und Lohnnebenkosten sowie Arbeitsausfälle, welche den Unternehmen aufgrund der Teilnahme eines Arbeitnehmers an einer Aufstiegsfortbildung entstehen, auszugleichen?
Welche weiteren, neben den bisherigen, finanziellen Entlastungen plant die Bundesregierung für die Teilnehmer an einer Aufstiegsfortbildung?