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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Das Ausschusswesen in CETA

Kenntnisse zu Tagungen und Befugnissen von Ausschüssen und sonstigen Gremien seit der vorläufigen Anwendung des EU-Freihandelsabkommens mit Kanada (CETA), Einflussmöglichkeiten Deutschlands und anderer EU-Staaten auf die EU-Positionen sowie vorherige Unterrichtung, Kenntnisse zu Beschlüssen und Dokumenten, Sitzungsteilnahme von mitgliedstaatlichen Vertretern sowie Beobachtern auf Grundlage der Geschäftsordnung des Gemischten CETA-Ausschusses<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

21.12.2018

Aktualisiert

06.07.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/602727.11.2018

Das Ausschusswesen in CETA

der Abgeordneten Klaus Ernst, Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA) wurden zahlreiche Ausschüsse mit weitreichenden Entscheidungsbefugnissen errichtet. Seit September 2017 wird CETA in weiten Teilen vorläufig angewandt. Seitdem hat ein Großteil der Ausschüsse und bilateralen Dialogforen bereits getagt. Zu prüfen ist, inwiefern der Einfluss der EU-Mitgliedstaaten sowie die demokratische Kontrolle durch den Deutschen Bundestag gewährleistet sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Ausschüsse und sonstigen Gremien aus CETA haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der vorläufigen Anwendung von CETA wann getagt (bitte eine Übersicht aller Ausschusssitzungen erstellen)?

2

a) Welche Dokumente gab es zu den o. g. Sitzungen jeweils, und welche davon wurden dem Deutschen Bundestag von der Bundesregierung zugeleitet (bitte eine Übersicht aller dazugehörigen Dokumente wie vorläufige Tagesordnungen, Tagesordnungen, Teilnehmerlisten, Tagungsunterlagen, ausführliche Protokolle gemäß Artikel 9 Absatz 4 Satz 4 der Geschäftsordnung des Gemischten CETA-Ausschusses, Vor-, Nach- bzw. Drahtberichte etc. anfügen)?

b) Welche dieser Dokumente hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag noch nicht übermittelt, und warum nicht?

3

Auf welche Weise bringt die Bundesregierung auf EU-Ebene konkret ihre Position zu den einzelnen Tagesordnungspunkten ein (bitte unterschieden nach mitgliedstaatlichen und nichtmitgliedstaatlichen Kompetenzen auflisten)?

Zu welchen Tagesordnungspunkten hat die Bundesregierung davon bislang Gebrauch gemacht (bitte einzeln auflisten)?

Inwiefern konnte die Bundesregierung ihrer Meinung nach damit ausreichend auf die EU-Position einwirken?

4

Von welchen Befugnissen haben die Ausschüsse und sonstigen Gremien nach Kenntnis der Bundesregierung bisher Gebrauch gemacht (bitte die jeweilige Rechtsgrundlage angeben)?

5

Inwiefern wurden die Mitgliedstaaten davor umfassend unterrichtet, und welche Gestaltungsmacht haben sie (bitte danach differenzieren, ob es sich um ausschließliche oder geteilte Zuständigkeit handelt)?

6

Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Beschlüsse der Ausschüsse vor bzw. stehen welche in absehbarer Zeit an?

Wurden sie dem Deutschen Bundestag förmlich von der Bundesregierung zugeleitet?

Welche internen Anforderungen und Verfahren sind jeweils einschlägig?

7

Welche Empfehlungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang durch die Ausschüsse ausgesprochen, welche gemeinsamen Stellungnahmen beschlossen und welche operativen Schlussfolgerungen angenommenen?

8

Welche mit der Arbeit der Ausschüsse verbundenen Dokumente erhält nach Kenntnis der Bundesregierung nur die EU-Ebene und erhalten nicht die EU-Mitgliedstaaten?

9

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass auch alle Sonderausschüsse, die bereits getagt haben, die Geschäftsordnung des Gemischten CETA-Ausschusses für sich übernommen haben?

10

In welchen Fällen deckt sich das veröffentlichte Protokoll bzw. die veröffentlichte Tagesordnung (vgl. http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1811&title=CETA-Meetings-and-documents und Artikel 9 Absatz 5 der Geschäftsordnung des Gemischten CETA-Ausschusses, nach dem eine Protokollzusammenfassung veröffentlicht wird) mit denen, die der Bundesregierung bzw. dem Deutschen Bundestag über EUDOX zugeleitet wurden (vgl. Artikel 9 Absatz 2 und 3 der Geschäftsordnung des Gemischten CETA-Ausschusses; bitte begründen)?

Wo findet sich jeweils die „Liste der Namen, Titel und Zugehörigkeiten aller Personen, die in einer bestimmten Funktion an der Sitzung teilnehmen.“ (Artikel 9 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Gemischten CETA-Ausschusses)?

11

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung bisher mitgliedstaatliche Vertreter auf Grundlage der Artikel 5 und Artikel 8 Absatz 5 der Geschäftsordnung des Gemischen CETA-Ausschusses an Sitzungen teilgenommen (bitte einzeln auflisten, vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 58 des Abgeordneten Klaus Ernst auf Bundestagsdrucksache 19/3762)?

Trifft es zu, dass die Entscheidung, Vertreter der Mitgliedstaaten zur Teilnahme einzuladen, in den o. g. Fällen bei der Europäischen Union liegt und auch von der Zustimmung Kanadas abhängt?

Wenn nein, wo genau geht das aus der Geschäftsordnung des Gemeinsamen CETA-Ausschusses hervor?

12

Welche Beobachter haben nach Kenntnis der Bundesregierung nach Artikel 8 Absatz 5 der Geschäftsordnung des Gemischen CETA-Ausschusses an den Sitzungen teilgenommen?

Gab es Fälle, in denen eine Teilnahme daran scheiterte, dass kein Einvernehmen erzielt werden konnte (bitte auflisten)?

13

Welche Gespräche mit welchen Stakeholdern gab es nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils im Vorfeld und im Nachhinein (bitte auflisten)?

14

Welche Ausschüsse und sonstigen Gremien aus CETA haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang nicht getagt, und wann werden sie voraussichtlich das erste Mal zusammentreffen (bitte auflisten)?

Berlin, den 16. November 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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