Der neue Mobilfunkstandard 5G
der Abgeordneten Klaus Ernst, Anke Domscheit-Berg, Ralph Lenkert, Jörg Cezanne, Jan Korte, Fabio De Masi, Brigitte Freihold, Nicole Gohlke, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Norbert Müller (Potsdam), Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Derzeit bereitet die Bundesnetzagentur die Versteigerung neuer Mobilfunkfrequenzen vor, auf denen der neue Mobilfunkstandard 5G aufgebaut werden soll. 5G ermöglicht neue Dienste und Anwendungen wie automatisiertes und autonomes Fahren oder Industrie 4.0. In ihrem finalen Entwurf der Vergaberegeln vom 16. November 2018 sieht die Bundesnetzagentur mehrere Auflagen vor mit dem Ziel, „dass Verbraucher im größtmöglichen Umfang von dem sozioökonomischen Potenzial der bereitgestellten Frequenzen profitieren können“. Ein „schneller, flexibler und bedarfsgerechter 5G-Rollout in Deutschland“ soll ermöglicht werden. Es stellt sich die Frage, ob die Frequenzvergaberegeln dem gerecht werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie steht die Bundesregierung zum Aufbau von Regionalnetzen durch Kommunen, um eine 5G-Versorgung auch in dünner bevölkerten Regionen zu gewährleisten?
Gibt es Überlegungen, Kommunen bei dem Ausbau solcher Netze aus Bundesmitteln zu unterstützen?
Sofern Kommunen sich zum Aufbau von regionalen 5G-Netzen entschließen, sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die bestehenden Betreiber zur Bereitstellung von vorhandener Transportnetzkapazität zu verpflichten?
Sofern Kommunen sich zum Aufbau von regionalen 5G-Netzen entschließen, sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, die nationalen Betreiber zum Abschluss von Roaming-Vereinbarungen mit den kommunalen Netzen zu verpflichten (bitte begründen)?
Sofern Industrieunternehmen sich zum Aufbau von eigenen 5G-Netzen entschließen, sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, die nationalen Betreiber zum Abschluss von Roaming-Vereinbarungen mit den industriellen Netzen zu verpflichten?
Gibt es in der Bundesregierung Pläne, die nationalen Netzbetreiber beim Ausbau des ländlichen Raumes zu einer abgestimmten Planung zu verpflichten, um schnell eine maximale Flächenversorgung mit 5G zu erreichen?
Hält die Bundesregierung die Schätzung für realistisch, dass eine Versorgung von 98 Prozent der Haushalte in etwa einer Versorgung von 82 Prozent der Fläche entspricht (https://logbuch-netzpolitik.de/lnp262-alces-datae/; bitte begründen)?
Wessen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ferner hierzu vor, und wie lauten diese (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/5283)?
a) Bis wann erwartet die Bundesregierung eine Flächenversorgung von 10, 50, 90 und 95 Prozent mit 5G?
b) Welche Flächenversorgung erwartet die Bundesregierung mit 100 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit im Antennensektor bis Ende 2022 und Ende 2024?
c) Bis wann erwartet die Bundesregierung eine Versorgung von 10, 50, 90 und 95 Prozent der Haushalte mit 5G?
Gibt es eine Planung bzgl. 5G für Deutschland, die über die aktuelle Frequenzvergabe bei 3,6 GHz hinausgeht?
Wie sieht diese aus (z. B. regulatorische Maßnahmen, finanzielles oder politisches Engagement oder Auflagen aus anderen Vergabeprozessen)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der nur 2G-fähigen Endgeräte in Deutschland?
Gibt es Konzepte, diese Nutzer dabei zu unterstützen, zeitnah auf ein moderneres Endgerät zu wechseln, damit die 2G-Frequenzen frei werden?
Welche Notfallanwendungen o. Ä. benötigen nach Kenntnis der Bundesregierung 2G weiterhin als Fallback-Lösung, und welche Frequenzbreite müsste dafür weiter vorgehalten werden?
Hält die Bundesregierung die Schätzung für realistisch, dass für eine Versorgung von 98 Prozent der Haushalte im 3,6-GHz-Frequenzband insgesamt 800 000 Basisstationen erforderlich sind (Aussage von Achim Berg, Präsident des Digitalverbands Bitkom, s. dpa-Meldung vom 15. November 2018; bitte begründen)?
Liegen der Bundesregierung Hochrechnungen vor, wie viele Sendeanlagen pro Netz nötig sind, um eine Versorgung von 98 Prozent der Haushalte zu erreichen?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass mit der Auflage, dass bis Ende 2022 jeder Betreiber 500 Basisstationen in „weißen Flecken“ errichten muss, alle weißen Flecken verschwinden?
Wenn nein, wie viel unversorgte Fläche (in Quadratkilometer) bleibt nach eigenen oder fremden Erkenntnissen?
Ist für die Anrechenbarkeit der Versorgung durch andere Netzbetreiber eine Verpflichtung zu „National Roaming“ vorgesehen?
Falls nein, auf welchem Wege will die Bundesregierung sicherstellen, dass dem einzelnen Mobilfunknutzer eine Netzabdeckung mit einer Downloadgeschwindigkeit von 100 Mbit/s im Antennensektor entsprechend der Zielvorgabe von 98 Prozent der Haushalte zur Verfügung steht?
Sieht die Bundesregierung weitere Regeln zum Verhandlungsgebot beim National Roaming vor, insbesondere hinsichtlich der Preisverhandlungen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, bitte begründen.
Welche Fälle von Verhandlungsgeboten sind der Bundesregierung aus anderen Staaten bekannt, und welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus den Erfahrungen mit einem Verhandlungsgebot?
Welche verbindliche Definition von „Antennensektor“ liegt der Verwendung dieses Begriffs in der Präsidentenkammerentscheidung für die Versteigerung der Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz zugrunde, insbesondere bei der Verwendung des Begriffs im Hinblick auf Überlappungen zwischen den versorgten Gebieten durch zwei oder mehrere Antennen?
Welche Schätzungen liegen der Bundesregierung zum Volumen des mobilen Datenverkehrs in den nächsten zehn Jahren vor, und welches Volumen hält die Bundesregierung für realistisch?
Welcher jährliche Energieverbrauch geht mit den oben genannten Zahlen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils einher?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die gesundheitlichen Belastungen vor, die mit hochfrequenten datenreichen Funkstrahlungen einhergehen?
Welche weiteren Studien sind hierzu geplant?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, wie viel Bandbreite, welche Signallaufzeiten (delay), welche Verfügbarkeit (Netzabdeckung und Ausfallsicherheit) auch in Stausituationen (Hohe Rate an Nutzern pro Funkzelle) von automatisiertem und autonomem Fahren benötigt werden?
Bedarf es aus Sicht der Bundesregierung einer Regulierung angesichts der Tatsache, dass 5G einer Vielzahl von Anwendungen zur Verfügung stehen soll, damit besonders kritische Dienste (etwa im Zusammenhang mit autonomem Fahren) in jedem Fall die benötigte Geschwindigkeit und Bandbreite zur Verfügung haben (bitte begründen)?
Welche rechtliche Grundlage gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung für eine mögliche Klage der Mobilfunknetzbetreiber gegen die Versorgungsauflagen beim 5G-Mobilfunkstandard (s. dpa-Meldung vom 15. November 2018)?