[Deutscher Bundestag Drucksache 17/1055
17. Wahlperiode 16. 03. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. März 2010
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sahra Wagenknecht, Dr. Barbara Höll,
Roland Claus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/761 –
Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Kreditklemme
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Während an den Börsen munter spekuliert wird und die Deutsche Bank wieder
Milliardengewinne im Investmentbanking einstreicht, nimmt die Zahl der
Firmenpleiten rasant zu. Im Jahr 2009 erklärten 33 762 Firmen ihre
Zahlungsunfähigkeit, das sind 11 Prozent mehr als im Vorjahr (vgl. Wirtschaftsauskunftei
Bürgel: Firmeninsolvenzen 2009). Für das laufende Jahr ist mit einem weiteren
Anstieg der Unternehmensinsolvenzen auf 37 000 bis 40 000 Fälle zu rechnen;
damit droht 2010 ein neuer Nachkriegsrekord bei den Firmenpleiten.
Verantwortlich für diese Pleitewelle sind nicht zuletzt die deutschen Banken,
insbesondere die privaten Großbanken, die ihre Kreditvergabe an Unternehmen seit
Jahren reduziert haben.
Wie aus einer Umfrage des Kreditversicherers Euler Hermes hervorgeht, war für
rund 40 Prozent der Insolvenzen im ersten Halbjahr 2009 der erschwerte Zugang
zu Krediten eine „zentrale Ursache“. Laut der Kreditanstalt für Wiederaufbau
Bankengruppe (KfW) haben die Banken im 3. Quartal des Jahres 2009 8,5
Prozent weniger Kreditmittel an Unternehmen ausgeliehen – Tendenz weiter fallend.
Inzwischen sagen 63 Prozent der Finanzexperten der Unternehmensverbände,
dass es immer schwieriger werde, Zugang zu Investitionskrediten zu
bekommen; im April 2009 waren es erst 42 Prozent (vgl. Das Parlament vom
7. Dezember 2009, S. 8). Nach einer Umfrage des ifo-Instituts vom Dezember
2009 hatten 43,3 Prozent der Unternehmen Probleme, Darlehen zu bekommen,
3,5 Prozent mehr als noch im Januar 2009.
1. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Kreditvergabe der privaten
Großbanken an Unternehmen im Zuge der Krise deutlich stärker zurückgegangen
ist als die Kreditvergabe der Sparkassen und Genossenschaftsbanken?
Laut Bilanzstatistik der Deutschen Bundesbank ist die Buchkreditvergabe an
inländische nichtfinanzielle Unternehmen bei Großbanken in der Tat stärker
zurückgegangen als bei den Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Allerdings
waren negative Wachstumsraten der Buchkreditvergabe auch bei anderen
Bankengruppen zu beobachten:
Buchkredite an inländische nichtfinanzielle Unternehmen, zwölf Monatsraten in Prozent
(Stand: Januar 2010)
Quelle: Deutsche Bundesbank
Im Januar 2010 (neuster Datenstand) haben sowohl die Groß- als auch die
Landesbanken ihre Kreditbestände im Geschäft mit nichtfinanziellen Unternehmen
erstmals seit sieben bzw. neun Monaten per saldo wieder erkennbar erhöht.
2. Worauf führt die Bundesregierung diese Differenz zurück?
Die schwächere Kreditdynamik betraf vor allem Bankengruppen, die durch die
Finanzkrise stark getroffen wurden. Die im Zuge der Finanzkrise entstandenen
und noch zu erwartenden Verluste haben auf Geschäftsbereiche, die für
Landesbanken und private Geschäftsbanken stärker ins Gewicht fallen, direkter und
schneller durchgeschlagen als auf das klassische Kreditgeschäft. Bei den
Verbundinstituten unterliegen sowohl die Ertragslage als auch die Kreditdynamik
weniger starken Schwankungen. Verluste aus dem klassischen Kreditgeschäft,
wie es bei Kreditgenossenschaften und Sparkassen die wesentliche Rolle spielt,
schlagen erst zeitverzögert auf die Bankbilanzen und damit deren Fähigkeit zur
Kreditvergabe durch.
3. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass dieses Verhalten der privaten
Banken prozyklisch und damit krisenverschärfend wirkt?
Die aktuelle Verlangsamung der Kreditdynamik im gesamten deutschen
Bankensektor steht mit dem üblichen zyklischen Reaktionsmuster in Einklang. Sie
ist vorwiegend auf einen rezessionsbedingten Rückgang der Nachfrage nach
Investitions- und Betriebsmittelkrediten zurückzuführen. Außerdem hat das
zuletzt gestiegene Ausfallrisiko der Kreditnehmer zu Anpassungen des
Kreditvergabeverhaltens der Banken geführt. Derartige Anpassungen des Angebots-
und Nachfrageverhaltens sind angesichts des außerordentlich starken
Konjunktureinbruchs nicht ungewöhnlich. Eine allgemeine Kreditklemme – und damit
prozyklische, krisenverschärfende Effekte des Kreditangebots – lassen sich
daraus aber nicht ableiten.
Dessen ungeachtet wurden in der jüngsten Krise mehrere Einflussfaktoren
identifiziert, die möglicherweise prozyklische Wirkung entfalten, so z. B. die
Zeitwertbilanzierung oder die Bedeutung von Ratings im Rahmen der
risikogewichteten Kapitalanforderungen von Basel II. Um eventuelle prozyklische Effekte
aus diesen Wirkungszusammenhängen zu erfassen und zu verhindern, hat der
Baseler Bankenausschuss das Problem im Rahmen des aktuell laufenden
Konsultationsverfahrens zur verschärften Eigenkapitalregulierung aufgegriffen und
wird hierzu bis Jahresende Empfehlungen verabschieden.
4. Denkt die Bundesregierung, dass eine Eigenkapitalrendite von 25 Prozent,
wie sie von der Deutschen Bank unverändert angestrebt wird, durch solide
Großbanken – 6,6 Landesbanken – 6,4
Regional- und sonstige Banken – 1,0 Sparkassen 3,4
Zweigstellen ausländischer Banken – 27,1 Genossenschaftliche Zentralbanken – 5,7
Realkreditinstitute – 4,9 Kreditgenossenschaften 5,5
Kreditinstitute mit Sonderaufgaben – 8,7 Bausparkassen 15,7
(Kredit-)Geschäfte mit mittelständischen Unternehmen und privaten
Haushalten erzielt werden kann?
Die Bundesregierung trifft keine Einschätzung zu Renditezielen einzelner
Unternehmen. Sie ist gleichwohl der Auffassung, dass Renditevorgaben nur in
realisierbaren Bereichen getroffen werden sollten.
Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ist zu sagen, dass Renditechancen auch von
der Risikobereitschaft abhängen und auch riskante Investitionen nützlich sein
können. Im Übrigen ist festzuhalten, dass Finanzkrisen auch aus klassischen
Kreditgeschäften entstehen können. Entscheidend zur Vermeidung von
Finanzkrisen ist vielmehr, dass die eingegangenen Risiken vollständig erfasst,
verstanden und richtig bewertet sowie ausreichend abgesichert werden.
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, nach der es „für manche Bank
risikoärmer und damit lukrativer ist, Geld sicher anzulegen als in der Krise
Kredite zu vergeben. Die Institute saugen sich mit Liquidität voll, geben
diese aber nicht an die Unternehmen weiter, sondern nutzen sie für den
Eigenhandel.“ (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 1. Februar 2010).
Falls ja, was gedenkt die Bundesregierung diesbezüglich zu unternehmen?
Grundsätzlich ist eine risikoärmere Anlage mit einem niedrigeren Zins
ausgestattet. Einer riskanten Investition dagegen steht ein höherer Zinssatz gegenüber.
Dennoch kann es für eine Bank, die bereits höhere Risiken eingegangen ist,
geschäftspolitisch sinnvoll sein, mehr als in der Vergangenheit in sichere Anlagen
zu investieren. Andererseits kann es für Banken mit guter Risikotragfähigkeit
genauso sinnvoll sein, mit Unternehmenskrediten höhere Margen zu erzielen.
Unabhängig davon hat sich Deutschland mit Blick auf die aus dem Eigenhandel
resultierenden Risiken international dafür eingesetzt, dass künftig höhere
Eigenkapitalanforderungen für Marktrisikopositionen der Banken erforderlich werden
sollen, was das Halten von Risikopositionen im Handelsbuch deutlich verteuern
wird.
6. Ist es zutreffend, dass der Bestand der Kredite privater Großbanken an
inländische Unternehmen (nominal) während des gesamten
Wirtschaftsaufschwungs 2005 bis 2007 um 10 bis 20 Prozent unterhalb des Kreditbestands
der Jahre 1999 bis 2001 lag und sich die Großbanken somit schon während
des Aufschwungs zunehmend aus der Finanzierung realwirtschaftlicher
Investitionen zurückgezogen haben, während die Sparkassen ihr
Kreditvolumen an inländische Unternehmen im selben Zeitraum um etwa 20 Prozent
(nominal) ausgeweitet haben?
Falls ja, wie wird diese Kreditvergabepraxis der privaten Großbanken von
der Bundesregierung bewertet, und wie begründet sie ihre Position?
Die Bestände der Buchkredite an nichtfinanzielle Unternehmen sind – gemessen
an den Mittelwerten der Jahre 1999 bis 2001 sowie 2005 bis 2007 – bei den
Großbanken zwischen den beiden Zeiträumen um 34 Prozent gefallen. Bei den
Sparkassen sind sie im Vergleich dieser Zeiträume um knapp 9 Prozent gefallen.
Dies spiegelt sich auch in den Marktanteilen im Unternehmenskreditgeschäft
wider: Während sich der Anteil der Unternehmenskredite der Großbanken an
den entsprechenden Krediten aller deutschen Bankengruppen von etwa 19
Prozent (Anfang 1999) auf rund 12 Prozent (Anfang 2010) reduziert hat,
verzeichneten die Sparkassen über diesen Zeitraum einen nahezu konstanten Anteil von
rund 16 Prozent. In dieser Entwicklung spiegelt sich auch die zunehmende
Bedeutung anderer Formen der Kreditfinanzierung wider; zudem haben in den
Jahren 1999 und 2000 deutsche Unternehmen außergewöhnlich viel Kredit
aufgenommen.
Der volkwirtschaftliche Nutzen eines Kreditinstituts lässt sich nicht
ausschließlich auf die direkte Kreditvergabe an nicht finanzielle Unternehmen reduzieren.
Grundsätzlich erfüllen Großbanken wichtige Funktionen bei der effizienten
Allokation von Finanzmitteln, durch Fristen- und Losgrößentransformation,
bei der Allokation und Diversifizierung von Risiken, durch den Beitrag zum
effizienten Funktionieren von Märkten (u. a. durch Schaffung, Bereitstellung
und Verarbeitung von Informationen über Marktteilnehmer). Sie haben darüber
hinaus eine wichtige Funktion bei größeren Kreditvolumina, wenn diese von
regional angebundenen Banken nicht angeboten werden.
7. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen steigenden
Renditezielen privater Großbanken und dem Umstand, dass diese Banken ihre
Wertpapierbestände (Aktien, Anleihen) seit 1991 mehr als versechzehnfacht
haben, während die Sparkassen heute Wertpapiere in Höhe von weniger als
dem Doppelten des Wertes von 1991 halten, und wie begründet die
Bundesregierung ihre Position?
Der Bestand an Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren stieg
bei den Großbanken von Januar 1991 bis Januar 2010 um das 2,7-Fache, bei den
Sparkassen um das 15,8-Fache. Der Bestand an Schuldverschreibungen und
anderen festverzinslichen Wertpapieren stieg im gleichen Zeitraum bei den
Großbanken um das 10,6-Fache, bei den Sparkassen um das 2-Fache.
Allerdings war im Verhältnis zur Bilanzsumme der Anteil der Wertpapiere bei
den Sparkassen über den gesamten Zeitraum höher als bei den Großbanken: Bei
den Sparkassen wuchs der Anteil von 22 Prozent Anfang 1990 auf 29 Prozent
Anfang 2010, während er bei den Großbanken von 10 Prozent Anfang 1990 auf
17 Prozent Anfang 2010 stieg. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den
Wertpapierbeständen und den angestrebten Renditen von Kreditinstituten lässt
sich daraus nicht belegen.
Unabhängig von der erwarteten Profitabilitätsentwicklung zeigt die tatsächliche
Ertragslage der deutschen Banken in erster Linie, dass die Erträge der
Großbanken stärker schwanken, was sich auf das andere Geschäftsmodell zurückführen
lässt.
8. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen hohen
Renditezielen privater Großbanken und dem Umstand, dass bei privaten
Großbanken Kredite an andere Banken inzwischen 50 Prozent des gesamten
Kreditbestandes ausmachen, während bei den Sparkassen Kredite an andere
Banken nur 26 Prozent des Kreditbestands ausmachen, und wie begründet
die Bundesregierung ihre Position?
Ende Januar 2010 machten Buchkredite an Banken 54,5 Prozent der gesamten
von Großbanken vergebenen Buchkredite aus. Bei den Sparkassen belief sich
die Quote zu diesem Stichtag auf nur knapp 13 Prozent. Während der Anteil des
Interbankengeschäfts an der Bilanzsumme bei den Sparkassen seit 1999 relativ
konstant blieb (9 Prozent), hat sich der Anteil bei den Großbanken von rund
20 Prozent (Mitte 1999) auf zuletzt 36 Prozent erhöht. Bei den Großbanken
haben in diesem Zeitraum insbesondere auch die Forderungen an ausländische
Banken stark zugenommen.
Bei einer Beurteilung der Profitabilität des Interbankengeschäfts ist zu beachten,
dass sich dieses in den letzten Jahren europäisiert und internationalisiert hat.
Dadurch ist die Anzahl der potenziellen Geschäftspartner und Wettbewerber am
Geldmarkt spürbar gestiegen, was sich in entsprechendem Druck auf die Margen
niedergeschlagen hat.
9. Wie bewertet die Bundesregierung den volkswirtschaftlichen Nutzen des
Geschäftsmodells privater Großbanken, wie es sich in den in den Fragen
6 bis 8 angeführten Zahlen ausdrückt?
Siehe Antwort zu Frage 6.
10. Hält die Bundesregierung das Angebot der Deutschen Bank, 300 Mio. Euro
für einen „Mittelstandsfonds“ bereitzustellen, aus dem sich
mittelständische Unternehmen zu marktüblichen Konditionen Eigenkapital in Form
von Genussrechten beschaffen können, für ausreichend, um einer
befürchteten Kreditklemme und Eigenkapitalknappheit deutscher Unternehmen
entgegenzuwirken?
Die Bundesregierung begrüßt jegliche Initiativen der Kreditinstitute, auch die
der Deutschen Bank AG, die darauf abzielen, die derzeitigen
Finanzierungsschwierigkeiten der Unternehmen zu verringern, und dazu beitragen, die
Kreditversorgung der Wirtschaft zu stabilisieren. Die Mittelstandsfonds der Deutschen
Bank AG kann ein Mittel sein, einer möglichen Kreditklemme oder der
Eigenkapitalknappheit von deutschen Unternehmen entgegenzuwirken.
11. Hat die Commerzbank ihr Versprechen eingelöst, ab Januar 2010
zusätzlich 5 Mrd. Euro für Unternehmenskredite zur Verfügung zu stellen (vgl.
Süddeutsche Zeitung vom 2. Dezember 2009)?
Öffentlichen Quellen (vergleiche Pressemitteilung der Commerzbank AG vom
10. Februar 2010) ist zu entnehmen, dass die Commerzbank AG im Rahmen
ihres Programms für den deutschen Mittelstand, das die Bank zu Jahresbeginn
aufgelegt hat, 5 Mrd. Euro zusätzliches Kreditvolumen für mittelständische
Unternehmen (Jahresumsatz zwischen 2,5 und 500 Mio. Euro) zur Verfügung
stellen wird. Nach Angaben der Bank können die zusätzlichen Mittel zur
Finanzierung sowohl von Betriebsmitteln als auch für Investitionen verwendet
werden und werden sowohl an Bestands- als auch Neukunden vergeben.
12. Ist die Bundesregierung im Nachhinein der Ansicht, dass man die Rettung
der Commerzbank, für die der Steuerzahler bislang rund 18 Mrd. Euro
aufgewandt hat, an striktere Auflagen hätte knüpfen sollen?
Die Ausgestaltung der Auflagen in den Verhandlungen mit der Commerzbank
AG, namentlich im Hinblick auf das zur Verfügung zu stellende Kreditvolumen,
erfolgte entsprechend den Vorgaben der Finanzmarktstabilisierungs-Verordnung
(FMStFV) und unter Berücksichtigung der Lage der Finanzmärkte, der
Realwirtschaft und des Unternehmens. Danach erscheinen die getroffenen
Regelungen auch in der Rückschau als angemessen.
13. Über welche Kompetenzen soll der Kreditmediator verfügen, der zum
1. März 2010 seine Arbeit aufnehmen soll?
Mit welchen Instrumenten soll der Kreditmediator auf die Geschäftspolitik
der Banken Einfluss nehmen dürfen?
Wird der Kreditmediator Sanktionen gegen einzelne Banken verhängen
dürfen, falls diese sich weigern, zu fairen Bedingungen Kredite an
Unternehmen zu vergeben?
Dass Unternehmen gerade jetzt in der Krise Schwierigkeiten haben, ihre
Finanzierung sicherzustellen, kann sehr unterschiedliche Gründe haben. Dabei liegt es
nicht immer an einer schwachen Bonität oder fehlenden Sicherheiten. Häufig
scheint es an einer klaren Kommunikation zwischen Bank und Unternehmen zu
fehlen. Aufgabe des Kreditmediators ist es daher – in enger Zusammenarbeit mit
den Kammerorganisationen – zwischen Unternehmen und der Kreditwirtschaft
zu vermitteln. Ob die Bank einen Kredit als verantwortbar ansieht oder nicht,
bleibt jedoch ihre freie Entscheidung. Im Rahmen des Mediationsverfahrens
sind alle Beteiligten aufgefordert, ihren Beitrag zu leisten.
14. Ist der Bericht der „Frankfurter Rundschau“ vom 1. Februar 2010
zutreffend, nach dem
a) der für das Amt des Kreditmediators vorgesehene Hans-Joachim
Metternich ein Jahresgehalt von gut 200 000 Euro erhalten soll,
Der Mediator erhält eine jährliche Vergütung von 220 000 Euro zuzüglich ggf.
anfallender Mehrwertsteuer.
b) die acht Mitarbeiter des Kreditmediators mit Monatsgehältern von
deutlich über 15 000 Euro mehr verdienen werden als ein
Staatssekretär, der ein Grundgehalt von rund 11 000 Euro bezieht?
Falls ja, wie verträgt sich dies mit der Ankündigung vom Bundesminister
der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, mit dem Sparen in der Verwaltung
anzufangen?
Die Höhe der Gehälter der Mitarbeiter des Kreditmediators orientiert sich an
dem üblichen Gehaltsrahmen.
15. Trifft es zu, dass Banken mitunter Sicherheiten für Kredite verlangen, die
deutlich über dem Wert des Kredites liegen?
Falls ja, was wird die Bundesregierung tun, um zu verhindern, dass Banken
künftig Kreditabsicherungen verlangen, die über den Wert des
gewünschten Kredites hinausgehen?
Speziell im Immobilienkreditbereich hat eine hohe Besicherung von Darlehen
in Deutschland Tradition und ist beispielsweise im Bausparkassengesetz und
im Pfandbriefgesetz kodifiziert. Typischerweise liegen die Beleihungsgrenzen
bei Immobiliendarlehen bei bis zu 60 Prozent bzw. bis zu 80 Prozent des
Wertes einer zu finanzierenden Immobilie. Auch andere Sicherheiten beleihen die
Banken grundsätzlich nicht zu 100 Prozent. Dies sorgt zum einen für geringere
Zinssätze für den Kreditnehmer, zum anderen trägt eine angemessene
Eigenkapitalbeteiligung des Kreditnehmers auch zu einer wirtschaftlich sinnvollen und
fairen Verteilung der Risiken bei. Die in manchen anderen Ländern zum Teil
übliche Beleihung von 100 Prozent oder darüber hinaus hat dagegen wesentlich
zur Überschuldung von Kreditnehmern und zur Finanzmarktkrise beigetragen.
16. Welche maximale Differenz zwischen Guthabenzinsen und Kreditzinsen
bei Liquiditätskonten hält die Bundesregierung für angemessen, bzw. ab
welcher Differenz hält sie den Unterschied für unangemessen oder
sittenwidrig, und wie begründet sie ihre Position?
Grundsätzlich unterliegt die Festlegung des Zinssatzes für Kontoüberziehungen,
Konsumentenkredite und sonstige Kredite der Vertragsfreiheit. Dabei können
die beteiligten Vertragsparteien vereinbaren, dass der Zinssatz einseitig durch
die Bank bestimmt werden kann. Dieses einseitige Leistungsbestimmungsrecht
kann nach der Rechtsprechung des BGH auch in Form von Preis- und
Zinsanpassungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich in
zulässiger Weise vereinbart werden und ist nach billigem Ermessen auszuüben.
Die Grenze der Billigkeit ist überschritten, wenn die Zinsfestsetzung willkürlich
erscheint, insbesondere den Tatbestand der Sittenwidrigkeit erfüllt.
Ein fester Differenzbetrag zwischen den Zinsen für täglich fällige Einlagen und
den Zinsen für Überziehungskredite, der eine Sittenwidrigkeit begründen
würde, lässt sich nicht pauschal festlegen und muss im Einzelfall von der
Rechtsprechung entschieden werden.
17. Wie hat sich die Differenz zwischen Kreditzinsen und Guthabenzinsen seit
Beginn der Finanzkrise bei den verschiedenen Bankengruppen (private
Großbanken, Landesbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken) jeweils
durchschnittlich entwickelt?
Die Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank enthält keine Unterscheidung nach
Bankengruppen. Im gesamten deutschen Bankensektor hat sich in den
vergangenen Jahren die Differenz zwischen den Zinsen für täglich fällige Einlagen und
den Zinsen für Überziehungskredite (Liquiditätskonten) weder im Geschäft mit
privaten Haushalten noch im Firmenkundengeschäft wesentlich verändert. Bei
privaten Haushalten lag der Abstand relativ stabil zwischen gut 9 bis 10
Prozentpunkten, zuletzt war die Differenz leicht rückläufig. Im Firmenkundengeschäft
verringerte sich der Abstand zwischen 2003 und Ende 2009 von rund 5,4
Prozentpunkten auf rund 4,4 Prozentpunkte. Somit hatte weder die konjunkturelle
Lage noch die Finanzkrise einen wesentlichen Einfluss auf die Zinsdifferenz.
18. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Differenz zwischen Kredit-
und Guthabenzinsen auf ein vernünftiges Maß zurückgeführt wird und
Geschäftsbanken die günstigen Konditionen, zu denen sie Gelder von der
Zentralbank erhalten, an ihre Kunden weitergeben?
Seit der Aufhebung der so genannten Zinsverordnung zum 1. April 1967
unterliegen die Kreditinstitute bei der Festlegung ihrer Soll- und Habenzinsen keiner
gesetzlichen Bindung mehr. Die Festlegung des Zinssatzes für Kredite unterliegt
also grundsätzlich der Vertragsfreiheit. Zu den Grenzen einer einseitigen
Festlegung von Zinsen siehe Antwort zu Frage 16 sowie zur Zinsdifferenz siehe
Antwort zu Frage 17.
Für die meisten Zinskategorien kommt die Deutsche Bundesbank zu dem
Ergebnis, dass im langjährigen Vergleich Zinsänderungen weder in
Zinssenkungsnoch in Zinserhöhungsphasen vollständig an die Kunden weitergegeben werden.
Dieses Weitergabemuster ist typisch für das in Deutschland vorherrschende
Hausbankensystem, bei dem eine dauerhafte Beziehung zwischen einem
Kreditnehmer und seiner Hausbank gepflegt wird. Die nicht vollständige
Zinsweitergabe ist jedoch auch international zu beobachten und auch in zahlreichen
anderen Studien nachgewiesen.
Die Deutsche Bundesbank kommt in empirischen Untersuchungen zu dem
Ergebnis, dass Änderungen des Refinanzierungssatzes der Banken während der
Finanzkrise nicht generell anders an Firmenkunden weitergegeben worden sind
als im langjährigen Vergleich.
19. Teilt die Bundesregierung die von zahlreichen Bankern geäußerte
Befürchtung, dass vor allem die zu dünne Eigenkapitaldecke vieler Kreditinstitute
in diesem Jahr zu einer Kreditklemme führen könnte (vgl. die Umfrage des
Center for Financial Studies der Universität Frankfurt, nach der 61 Prozent
der befragten Banker für 2010 eine Verringerung der Kreditvergabe
erwarten und als Hauptgrund dafür eine zu geringe Kapitalausstattung der
Institute angeben)?
Eine geringe Kapitalausstattung begrenzt den Spielraum für die Kreditvergabe.
Für die Frage, ob es dadurch zu einem Engpass bei der Kreditversorgung
kommt, ist entscheidend, wie sich bei gegebenen angebotsseitigen Faktoren die
Nachfrage nach Krediten entwickelt. Solange die Kreditnachfrage, die im Zuge
eines Abschwungs typischerweise zurückgeht, nicht größer ist als das
Kreditangebot, kann von einer Kreditklemme nicht gesprochen werden.
Nach der jüngsten DIHK-Umfrage liegt die Kreditablehnungsquote weiterhin
unverändert bei 3 Prozent. Laut der letzten Sonderumfrage der Deutschen
Bundesbank zum Kreditgeschäft deutscher Banken rechnen die befragten Banken
für 2010 mit einem weitgehend stabilen Kreditvolumen.
20. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Deutschen Instituts für
Wirtschaftsforschung (DIW Wochenbericht 13/2009), dass viele deutsche
Banken eine teilweise oder vollständige Abschreibung sog. toxischer
Wertpapiere vornehmen sollten und eine anschließende Rekapitalisierung der
Banken notwendig ist, bevor die Banken wieder ausreichend Kredite
vergeben können?
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Deutschen Bundesbank,
wonach deutsche Banken bereits einen Großteil der Abschreibungen auf so
genannte toxische Wertpapiere vorgenommen haben. Um eine ausreichende
Kapitalisierung des Bankensektors sicherzustellen, stellt die Bundesregierung
das Stützungsinstrumentarium der Finanzmarktstabilisierungsanstalt bereit,
einschließlich der Instrumente zur Rekapitalisierung und zur Bilanzentlastung.
Darüber hinaus prüft die Bundesregierung ergänzende Maßnahmen, um durch
Portfoliogarantien eine Bilanzentlastung zu erreichen, die vollumfänglich zur
Ausweitung der Kreditvergabe genutzt werden müsste. Den in der Frage
angesprochenen Überlegungen, die das DIW im Rahmen eines alternativen
Vorschlages für ein „Bad Bank“-Modell angestellt hatte, ist die Bundesregierung
somit nicht gefolgt.
21. Wird die Bundesregierung das sog. Bad-Bank-Gesetz vom Juli 2009
überarbeiten, und falls ja, in welchen Punkten sieht sie Änderungsbedarf?
Derzeit beabsichtigt die Bundesregierung keine Gesetzesinitiative zur
Überarbeitung der durch das Gesetz zur Fortentwicklung der
Finanzmarktstabilisierung eingeführten Regelungen (so genannte Bad Bank in Form einer
Zweckgesellschaft oder einer Abwicklungsanstalt).
22. Ist die Bundesregierung immer noch der Ansicht, dass strukturierte
Kreditverbriefungen wie CDOs und Kreditderivate wie Credit Default Swaps
(CDS) die Stabilität des Finanzsektors erhöhen?
Was hält die Bundesregierung von dem Vorhaben der KfW, den Markt für
Kreditverbriefungen mit öffentlicher Hilfe wieder in Gang zu bringen,
z. B. indem die KfW Mezzanine-Tranchen garantiert oder dort als Investor
einsteigt (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 1. Dezember 2009)?
Die Bundesregierung beobachtet sensibel und intensiv die Diskussion über die
Auswirkungen von derivativen Instrumenten für die Finanzmarktstabilität.
Inwieweit bestimmte Finanzinstrumente einschließlich Forderungen aus
strukturierten Kreditverbriefungen und Kreditderivate zur Stabilität des
Finanzsektors beitragen oder Risiken erhöhen, hängt allerdings jeweils von ihrer
Ausgestaltung, Nutzung und den regulatorischen Rahmenbedingungen ab, die
ausreichend strikt ausgestaltet sein müssen, um unvertretbare Risiken zu
unterbinden.
In Übereinstimmung mit Beschlüssen der G20 und Vorhaben der Europäischen
Kommission hält die Bundesregierung eine Verbesserung der Transparenz und
der Regulierung der Derivatemärkte, insbesondere der Märkte für CDS, für
dringend geboten. Zu diesem Zweck hat Bundeskanzlerin Dr. Merkel zusammen mit
dem französischen Präsidenten Sarkozy, dem griechischen Premierminister
Papandreou und dem luxemburgischen Premierminister Juncker in einem
gemeinsamen Brief vom 10. März 2010 den Präsidenten der Europäischen Kommission
Barroso und den spanischen Ratsvorsitzenden Zapatero aufgefordert, die schon
laufenden europäischen Initiativen zur Erhöhung der Transparenz und der
Sicherheit des Handels und der Abwicklung von CDS-Geschäften
voranzutreiben und zu intensivieren sowie die Rolle und Auswirkungen von Spekulationen
mit CDS auf Staatsanleihen zu untersuchen und ggf. rasch Rechtsakte zur
Bekämpfung spekulativer Aktivitäten zu erlassen.
Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer und internationaler Ebene
dafür ein, die Rolle und die Auswirkungen von spekulativen Geschäften auf den
Derivatemärkten, insbesondere den CDS-Märkten, genau zu untersuchen und
erforderlichenfalls rasch weitere Maßnahmen zur Begrenzung der von diesen
Geschäften ausgehenden Risiken zu ergreifen. Die Bundesregierung hält es
darüber hinaus für erforderlich, zügig die Transparenz der Derivatemärkte durch
Erfassung von Handels- und Bestandsdaten in Transaktionsregistern zu
verbessern, auf welche die Aufsichtsbehörden Zugriff haben.
Weitere Maßnahmen wurden oder werden im Rahmen erhöhter Anforderungen
an die Eigenmittel eingeführt: Die europäischen Änderungsrichtlinien zur
Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie führen für Verbriefungen und
Wiederverbriefungen erhöhte Standards ein, z. B. einen Selbstbehalt. Danach dürfen
Kreditinstitute nur in Verbriefungen investieren, bei denen der ursprüngliche
Kreditgeber, Originator oder Sponsor einen Anteil von 5 Prozent der mit der
Transaktion übertragenen Risiken behält.
Die Bundesregierung plant gegenwärtig keine Maßnahmen zur Förderung des
Marktes für Kreditverbriefungen. Für den Fall, dass sich in den kommenden
Monaten wider Erwarten gravierende Engpässe in der
Unternehmensfinanzierung zeigen sollten, prüft die Bundesregierung die Möglichkeit, mit so
genannten Portfoliogarantien die Kreditvergabe zu beleben, um zusätzliche Spielräume
für die Mittelstandsfinanzierung zu schaffen. Bei einer Portfoliogarantie würde
die KfW gegen eine marktmäßige, risikoadäquate Garantieprämie den
Kreditinstituten einen Teil der Ausfallrisiken eines bereits bestehenden Portfolios von
Mittelstandskrediten abnehmen und vom Bund eine Rückgarantie erhalten.
23. Teilt die Bundesregierung die Befürchtungen der Deutschen Bundesbank
und des Bundesverbands der Deutschen Industrie, dass sich die Lage an
den Kreditmärkten empfindlich verschärfen könnte, wenn die
Landesbanken, die derzeit ein Viertel der Unternehmenskredite vergeben, von der
EU-Kommission zu einer drastischen Reduzierung ihrer Bilanzsumme
genötigt werden (vgl. Handelsblatt vom 10. Dezember 2009)?
Falls ja, was gedenkt die Bundesregierung in diesem Fall zu tun, um die
Auflagen der EU-Kommission zu ändern oder für ein zusätzliches
Kreditangebot zu sorgen?
Die Auflagen der EU-Kommission ergeben sich aus dem Ziel, im Fall staatlicher
Beihilfen sicherzustellen, dass daraus keine ungleiche Wettbewerbssituation
gegenüber Instituten entsteht, die keine solche staatliche Hilfsleistung in Anspruch
genommen haben. Dessen ungeachtet ist mit Blick auf die mittelfristige
Kreditversorgung dennoch wichtig, dass trotz der EU-rechtlich geforderten
Bilanzsummenreduktion die Kreditvergabe an den nichtfinanziellen Sektor in
angemessenem Umfang aufrechtzuerhalten ist und „Deleveraging“ vorwiegend über
andere Geschäftsbereiche, z. B. den Eigenhandel, stattfindet. Ebenso setzt sich
die Bundesregierung dafür ein, dass angemessene Umsetzungsfristen gefunden
werden.
24. Wie stellt sich die Bundesregierung die vom Bundesminister für Wirtschaft
und Technologie, Rainer Brüderle, eingeforderte „Flurbereinigung“ bei
den Landesbanken (vgl. DIE WELT vom 26. Januar 2010) vor?
Wie viele Landesbanken soll es künftig geben, und welche Rechtsform
sollen sie haben?
Wie steht die Bundesregierung
a) zu einer Privatisierung der Landesbanken?
b) zu einer Präzisierung des öffentlichen Auftrags der Landesbanken?
Die Umstrukturierung der Landesbanken ist wichtig. Nun müssen zunächst die
laufenden Beihilfeverfahren erfolgreich abgeschlossen und darin beschlossene
Restrukturierungsschritte umgesetzt werden. Es scheint jedoch schon heute
absehbar, dass daran anschließend weitere Schritte zur Neuordnung des Sektors
erforderlich sein werden. Eine solche Neuordnung ist allerdings alleinige
Verantwortung der Eigentümer der Landesbanken, insbesondere der Bundesländer.
Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich in ihrem Schreiben an die
Bundeskanzlerin vom Juni 2009 zu einer Neuordnung des Sektors verpflichtet. Die
Bundesregierung wird gemeinsam mit den Ländern die Neuordnung weiter
aktiv begleiten.
25. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Entscheidung der
Europäischen Kommission vom Juli 2001 zum Wegfall von Anstaltslast und
Gewährträgerhaftung dazu beigetragen hat, den Landesbanken eine
Ausrichtung an kommerziellen Renditezielen aufzuzwingen, und wie
begründet die Bundesregierung ihre Position?
Der Wegfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung ist nicht kausal für die
Renditeziele der Landesbanken. Er steht jedoch insofern in einem möglichen
Zusammenhang zu den Schwierigkeiten der Landesbanken, als damit ein
Wettbewerbsvorteil beseitigt wurde, wodurch inhärente Schwächen in den
Geschäftsmodellen der Landesbanken offenbart wurden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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