[Deutscher Bundestag Drucksache 17/987
17. Wahlperiode 11. 03. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz,
Harald Koch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/763 –
Bilanz der Arbeit der Sicherheitsbehörden anlässlich des NATO-Gipfels
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium des Innern hat im Januar 2010 auf Anforderung der
Fraktion DIE LINKE. einen Bericht zur Arbeit der Sicherheitsbehörden
anlässlich des NATO-Gipfels im Frühjahr 2009 vorgelegt. Aus diesem Bericht
ergeben sich weitere Fragen unter anderem zum Kreis der
„Sicherheitspartner“, die von deutschen Behörden Informationen und Lagebilder erhielten.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat offensichtlich einen
Großeinsatz absolviert.
Zudem sind – zumindest anhand der bislang gelieferten Informationen –
einige Angaben im Regierungsbericht äußerst fragwürdig. So wird ausgeführt,
die Grenzkontrollen durch die Bundespolizei hätten sich ausschließlich gegen
„erkennbar gewalttätige Personen“ gerichtet, ohne dass mitgeteilt wird, woran
die vermeintliche Gewalttätigkeit dieser Personen „erkennbar“ gewesen sein
solle. Sofern ein Eintrag dieser Personen in den „Gewalttäterdateien“ des
Bundeskriminalamts (BKA) gemeint ist, hat die Bundesregierung schon selbst
eingeräumt, dass solche Einträge nicht nur bei rechtskräftig verurteilten
Straftätern, sondern auch bei bloßen Verdachtsfällen erfolgen können. Ein Großteil
der gegen die Ausreiseuntersagungen geführten Verwaltungsgerichtsverfahren
waren erfolgreich.
Außerdem sind die Fragesteller verwundert darüber, dass im
Regierungsbericht erneut bestritten wird, dass das Technische Hilfswerk (THW) per Boot
französische Polizisten transportiert habe. Dies ist offenkundig eine
Falschinformation, denn bereits in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 16/13708) hatte die
Bundesregierung die Zweckentfremdung des THW als Repressionsgehilfe eingeräumt und
mitgeteilt, dass acht französische Gendarmen zu ihrem Stützpunkt in der
Innenstadt Strasbourgs transportiert worden waren.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Zu dem Einsatz und den Maßnahmen der Bundesbehörden anlässlich des
„NATO-Gipfels 2009“ wurde seitens der Bundesregierung mehrfach ausführlich Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. März 2010
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/987 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeStellung genommen und kontinuierlich dem Deutschen Bundestag bzw.
Innenausschuss berichtet. Siehe dazu:
● Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. „Polizeiliche Repressalien und Verletzung der
Versammlungsfreiheit anlässlich des NATO-Gipfels“ auf den Bundestagsdrucksachen 16/12966
vom 11. Mai 2009 und 16/13708 vom 2. Juli 2009.
● Den Bericht des Bundesministeriums des Innern zum Vorgehen von
Bundespolizei und Bundeskriminalamt im Zusammenhang mit Protesten gegen den
NATO-Gipfel am und um den 4. April 2009 und zur Teilnahme deutscher
militanter NATO-Gegner an diesen Ausschreitungen.
● Zu der „Arbeit in- und ausländischer Sicherheitsbehörden anlässlich des
NATO-Gipfels“ auf der Bundestagsdrucksache 16/12422 vom 25. März 2009.
● Den Bericht zur Auswertung der Sicherheitsmaßnahmen zum NATO-Gipfel
im April 2009 vom 19. Januar 2010.
Auf die teilweise inhaltsgleiche Beantwortung in den Berichten und den
Kleinen Anfragen wird daher ergänzend verwiesen.
Soweit die nachfolgenden Fragen sich auf eventuelle Aktivitäten der
Nachrichtendienste des Bundes oder auf damit unmittelbar zusammenhängende
Sachverhalte beziehen, kann eine Auskunft an dieser Stelle nicht in allen Fällen
erfolgen.
Die Nachrichtendienste des Bundes sammeln im Rahmen ihres gesetzlichen
Auftrags Informationen und werten sie aus. Weder diese Informationen selbst
noch Angaben über eventuelle Aktivitäten zum Gewinnen solcher
Informationen sind ihrem Wesen nach veröffentlichungsfähig. Eine Antwort der
Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage würde jedoch, bisheriger Praxis
entsprechend, als Bundestagsdrucksache publiziert und somit öffentlich.
Damit würden spezifische Informationen zur Tätigkeit der Nachrichtendienste
einem nicht eingrenzbaren Personenkreis – auch der Bundesrepublik
Deutschland möglicherweise gegnerisch gesinnten Kräften – im In- und Ausland
zugänglich und ihnen dadurch die Möglichkeit von Einblicken in die Arbeit
der Dienste sowie zu ihrer systematischen Analyse eröffnet. Hierdurch könnte
die Gefahr entstehen, dass ihre Fähigkeiten, Methoden und
Informationsquellen – hierunter unter Umständen auch ausländische Partner – aufgeklärt
würden. Dass dies nicht geschieht, muss jedoch nicht zuletzt zum Schutz der
Arbeitsfähigkeit und der Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste zwingend
sicher gestellt bleiben.
Darüber hinaus ließen sich aus der Bekanntgabe solcher Informationen unter
Umständen Rückschlüsse auf den Einsatz von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Nachrichtendienste an bestimmten Orten ziehen. Deren persönliche
Sicherheit könnte hierdurch gefährdet werden.
Im Ergebnis könnten durch die Offenlegung der genannten Informationen
sowohl die Sicherheit ihrer Mitarbeiter bedroht als auch die Arbeitsfähigkeit und
Aufgabenerfüllung der Dienste gefährdet und dadurch mittelbar die Sicherheit
der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt werden.
Daher muss auch bei der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage in jedem
Einzelfall eine Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten
Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten einerseits mit den
dargestellten negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und
Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste sowie der daraus resultierenden
Beeinträchtigung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der Gefährdung für
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nachrichtendienste andererseits,
erfolgen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9871. Weshalb wird im Regierungsbericht die Behauptung wiederholt, das THW
habe keine französischen Polizisten mit Booten transportiert, obwohl diese
Tatsache, nachdem sie auf Bundestagsdrucksache 16/12966 abgestritten
wurde, schließlich auf Bundestagsdrucksache 16/13708 eingestanden
worden war?
Aufgrund einer fehlerhaften fachlichen Zusammenstellung wurde im
Regierungsbericht die Aussage aus der Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache
16/12966) wiederholt, die in der danach erteilten Antwort auf die Kleine
Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/13708) richtiggestellt worden war.
(Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage 16/12768,
veröffentlicht auf Bundestagsdrucksache 16/12966, lagen dem organisatorisch
zuständigen THW Landesverband Baden-Württemberg keine Informationen über den
Transport französischer Polizisten durch Boote des Technischen Hilfswerkes
vor. Erst nach Abgabe des Berichts vom 27. April 2009 erhielt die THW-
Leitung Kenntnis davon, dass in einem Fall tatsächlich französische Polizisten
transportiert worden waren. Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage,
Bundestagsdrucksache 16/13337, auf Bundestagsdrucksache 16/13708 wurde der
sodann zwischenzeitlich ermittelte Sachverhalt berichtigt: Das der
Einsatzleitung der Feuerwehr Kehl unterstellte THW-Boot hatte den Einsatzauftrag
erhalten, acht französische Polizisten der Gendarmerie Fluviale zu ihrem
Stützpunkt Richtung Innenstadt zu transportieren.)
2. Inwiefern hat das BfV in Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel
Aktivitäten antimilitaristischer Bündnisse beobachtet, und inwiefern wurden
hierbei nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt, und auf welcher
Rechtsgrundlage?
Die gebotene Abwägung (vgl. Vorbemerkung) führt zum Vorrang der
Geheimhaltungsinteressen, so dass die Frage nicht beantwortet werden kann.
3. Welche „andere Sicherheitsbehörden“ außer dem Bundesministerium des
Inneren sind vom Bundesamt für Verfassungsschutz vor und während des
NATO-Gipfels mit Lagebildern und Gefährdungsanalysen versorgt worden
(bitte vollständig nennen)?
a) Welche Referate oder Dienststellen in diesen Sicherheitsbehörden
haben die Berichte des BfV entgegengenommen?
b) Inwiefern war das BfV in seinen Berichten auf Protestvorbereitungen
antimilitaristischer Bündnisse eingegangen?
c) Inwiefern wurden vom BfV personengebundene Informationen in
diesen Berichten weitergegeben?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
d) Auf welcher Rechtsgrundlage beruhte die diesbezügliche Tätigkeit des
BfV?
Die Übermittlung von nachrichtendienstlichen Informationen erfolgt gemäß
§ 8 Absatz 1 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG); die
Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der §§ 16
Absatz 1, 19, 20 BVerfSchG sowie des § 3 Absatz 3 des Gesetzes über den
militärischen Abschirmdienst (MADG).
Drucksache 17/987 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. Welche französischen Sicherheitsbehörden waren hauptsächlich
Ansprechpartner des BfV (bitte die jeweiligen Dienststellen/Abteilungen genau
benennen?
5. Wie viele Personen sind vom BfV in Zusammenhang mit dem NATO-
Gipfel sicherheitsüberprüft worden, und wie vielen von ihnen wurden wegen
Sicherheitsbedenken die Akkreditierung bzw. Beschäftigung verweigert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
6. Inwiefern war das Situation Center in Brüssel in die Vorbereitung der
Sicherheitsmaßnahmen anlässlich des NATO-Gipfels eingebunden?
Zur Einbindung eines „Situation Center in Brüssel“ liegen keine Erkenntnisse
vor.
7. Wurden aus anderen Ländern (welchen?) Fragebogen nach Deutschland
geschickt, wie sie im Handbuch EU-SEC vorgesehen sind, und wenn ja,
a) was war Inhalt dieser Fragebögen,
b) welche Dienststellen haben die Fragen beantwortet,
c) welchen Wortlaut hatten die Antworten?
Weder dem Bundeskriminalamt (BKA) noch dem Land Baden Württemberg
wurden Fragebögen zugesandt. Für BfV führt die gebotene Abwägung (vgl.
Vorbemerkung) zum Vorrang der Geheimhaltungsinteressen.
8. Hat die Bundesregierung derartige Fragebögen an andere Staaten gesandt
(wenn ja, bitte nach dem Schema in Frage 7 beantworten)?
Wie viele Personen sind vom BKA in Zusammenhang mit dem NATO-
Gipfel sicherheitsüberprüft worden, und wie vielen von ihnen wurden
wegen Sicherheitsbedenken die Akkreditierung bzw. Beschäftigung
verweigert?
Weder BKA noch das Land Baden Württemberg haben Fragebögen an andere
Staaten gesandt. Für BfV führt die gebotene Abwägung (vgl. Vorbemerkung)
zum Vorrang des Geheimhaltungsinteresses.
Das BKA hat 6 615 Personen im Rahmen ihrer Akkreditierung überprüft. Zwei
Personen wurde die Akkreditierung durch die NATO verweigert.
9. An welche Behörden hat das BKA in diesem Zusammenhang im Rahmen
der Amtshilfe Informationsgesuche/-anfragen gerichtet bzw. selbst Daten
weitergegeben?
Das BKA hat in diesem Zusammenhang mit Länderdienststellen der Polizei
Informationen ausgetauscht.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/98710. Welche anderen Geheimdienste haben sich an der vom 28. März bis
4. April 2009 in Strasbourg eingerichteten „International Intelligence
Cell“ beteiligt?
Die „International Intelligence Cell (IIC)“ in Straßburg war eine Einrichtung
der NATO, an der ausschließlich Vertreter von Nachrichtendiensten aus NATO-
Mitgliedstaaten beteiligt waren.
a) Sind die vom BfV dabei federführend erstellten internationalen
Lagebilder einem Empfängerkreis über diese in der ICC beteiligten 17
Geheimdienste hinaus zugänglich gemacht worden, und wenn ja, wer
waren die Empfänger (bitte vollständig unter Angabe der jeweiligen
Referate bzw. Dienststellen nennen)?
Die gebotene Abwägung (vgl. Vorbemerkung) führt zum Vorrang der
Geheimhaltungsinteressen, so dass die Frage nicht beantwortet werden kann.
b) Inwiefern enthielten diese Berichte personenbezogene Informationen?
c) Inwiefern enthielten diese Berichte Informationen über Aktivitäten
antimilitaristischer Bündnisse?
d) Auf welcher Rechtsgrundläge erfolgten die diesbezüglichen
Aktivitäten des BfV?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10a verwiesen.
11. Wie viele Beschäftigte des BfV waren im Zusammenhang mit dem
NATO-Gipfel eingesetzt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10a verwiesen.
12. Waren der Militärische Abschirmdienst und/oder der
Bundesnachrichtendienst im Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel aktiv, und wenn ja,
a) warum enthält der genannte Regierungsbericht diesbezüglich keine
Informationen,
Der Bericht für den Innenausschuss des Deutschen Bundestages führt die
Wahrnehmung von Aufgaben zur Gewährleistung der Sicherheit der Leitung
und der Angehörigen des Bundesministeriums der Verteidigung im Rahmen
originärer Zuständigkeit aus. Zur Gewährleistung der Konferenzsicherheit stellt
der Bericht technische Amtshilfe in Form von Geräten und Bedienpersonal
durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) zur Sicherstellung der
Lauschabwehr (Schutz des gesprochenen Wortes) am deutschen Konferenzort
explizit dar. Hinsichtlich des MAD und des BND führt die gebotene Abwägung
(vgl. Vorbemerkung) zum Vorrang der Geheimhaltungsinteressen, so dass die
Frage insofern nicht beantwortet werden kann.
b) worin bestanden die Tätigkeiten des Militärischen Abschirmdienstes
(MAD) bzw. Bundesnachrichtendienstes (BND)?
Die gebotene Abwägung (vgl. Vorbemerkung) führt bei MAD und BND zum
Vorrang der Geheimhaltungsinteressen, so dass die Frage nicht beantwortet
werden kann.
Drucksache 17/987 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) in welchen Koordinierungs-, Planungs- und ähnlichen Gremien im
Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel waren der MAD bzw. BND
eingebunden, und mit wie vielen Beschäftigten?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12b verwiesen.
13. Bezieht sich die Information, dem Bundeskriminalamt seien 424
Mobilisierungsveranstaltungen gegen den NATO-Gipfel bekannt geworden, auf
die Bundesrepublik Deutschland oder beinhalten sie auch
Veranstaltungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (bitte ggf. die
betreffenden Länder angeben)?
Bei den 424 Mobilisierungsveranstaltungen handelt es sich sowohl um
nationale als auch internationale Veranstaltungen. Außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland fanden Mobilisierungsveranstaltungen u. a. in Frankreich,
Belgien, Großbritannien und Italien statt. Aufgrund zwischenzeitlich erfolgter
Löschungen hat diese Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
a) Aus welchen nationalen und internationalen Quellen hat das BKA
seine Informationen bezogen (bitte vollständig nennen)?
Zur Informationsgewinnung wurden neben Erkenntnismitteilungen nationaler
als auch internationaler Polizeidienststellen auch sog. open sources (u. a.
Internet, Szenepublikationen) genutzt.
b) Beschränkten sich diese Angaben auf die rein summarische Erfassung
von Mobilisierungsveranstaltungen oder enthielten sie qualifizierte
Informationen zu den Veranstaltern, den Inhalten von Veranstaltungen
oder Aufrufen, und wenn Letzteres, in wie vielen Fällen?
Es handelte sich sowohl um summarische als auch – abhängig vom
Meldeverhalten der Dienststellen zur Qualität der Mobilisierungsveranstaltungen –
qualifizierte Angaben. Verbindliche Aussagen hinsichtlich Anzahl und Inhalten der
stattgefundenen Mobilisierungsveranstaltungen sind aufgrund bereits erfolgter
Löschungen nicht mehr möglich.
c) Inwiefern wurden in diesem Zusammenhang auch
nachrichtendienstliche Quellen genutzt?
Seitens des BKA wurden keine nachrichtendienstlichen Quellen genutzt.
14. Welche Tätigkeiten hat die Bundespolizeidirektion Süd im Vorfeld des
NATO-Gipfels unternommen, und welche Besprechungen haben
diesbezüglich stattgefunden (bitte Daten und Teilnehmer der Besprechungen
anführen)?
Die Bundespolizeidirektion Stuttgart richtete im Oktober 2008 eine
Planungsgruppe ein, die ab dem 1. Dezember 2008 zu einem Vorbereitungsstab
aufwuchs. Im Rahmen der Einsatzvorbereitungen wurden zahlreiche
Besprechungen mit Vertretern
● der Landespolizei Baden-Württembergs, des Bundeskriminalamtes, der
Bundeszollverwaltung, der Bundeswehr (im Zusammenhang mit
Schutzmaßnahmen am Tanklager Kehl-Kork), des Technischen Hilfswerks,
● der benachbarten französischen Polizeibehörden (Police Nationale,
Gendarmerie Nationale, Douanes Francaises) sowie der Schweizerischen
Grenzwacht,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/987● der Kommunalverwaltungen und Unternehmen (z. B. Hotels,
Schienenpersonenverkehr) sowie
● der regional zuständigen Bundespolizeiinspektionen und der
unterstützenden Bundespolizeieinheiten
durchgeführt. Zu den Besprechungen (einschl. Daten und Teilnehmer), die auf
unterschiedlichen fachlichen Ebenen stattgefunden haben, führt die
Bundespolizei keine Übersichten.
15. Welche Bezeichnung trugen die Datensätze, aus denen das BKA
Personendaten aus schweizerischen, belgischen, französischen und
italienischen Sicherheitsbehörden erhalten hat (vgl. Bundestagsdrucksache
16/13708, Antwort zu Frage 3a)?
Die vom Ausland übermittelten Datensätze wurden in Anwendung
datenschutzrechtlicher Bestimmungen zeitnah nach Beendigung des NATO-Gipfels
gelöscht. Eine Auskunft über die Bezeichnung der übersandten Datensätze ist
daher nicht mehr möglich.
16. Woran macht die Bundesregierung im Zusammenhang mit den 121 gegen
NATO-Gegner ausgesprochenen Ausreiseuntersagungen die
„Erkennbarkeit“ einer gewalttätigen Absicht fest (bitte Kriterien nennen)?
a) Wie beurteilt sie aus heutiger Sicht, angesichts der Tatsache, dass nach
Angaben der Rechtsanwältin Angela Furmaniak ein Großteil der
entsprechenden Ausreiseuntersagungen von den Verwaltungsgerichten
aufgehoben wurde (junge Welt, 2. Februar 2010), die Zuverlässigkeit
der von der Bundespolizei angewandten Kriterien einer „erkennbar“
gewalttätigen Absicht?
b) Wie beurteilt sie die Verhältnismäßigkeit der ausgesprochenen
Ausreiseverfügungen angesichts der Tatsache, dass sie einen erheblichen
Grundrechtseingriff darstellen?
c) Welche Konsequenzen will sie ziehen, um in Zukunft zu verhindern,
dass solche Grundrechtseinschränkungen in solchem Umfang
rechtswidrig verhängt werden?
Bei der Beurteilung des Vorliegens einer Gefahr ist auf die
Erkenntnismöglichkeiten der konkret handelnden Beamtinnen und Beamten im Zeitpunkt des
Einschreitens abzustellen. Für deren Gefahrenprognose ist im jeweiligen Einzelfall
entscheidend, ob mit Blick auf die tatsächlich zur Verfügung stehenden
Informationen diese vom Vorliegen einer gewalttätigen Absicht des Reisenden
ausgehen konnten. Hinreichende Anhaltspunkte für eine solche konkrete
Gefährdung können sich insbesondere aus dem Verhalten der Person, der von ihr
mitgeführten Gegenstände und weitergehenden polizeilichen Erkenntnissen zu
der Person ergeben. Im Rahmen dieser individuellen Gefahrenprognose werden
stets alle Umstände des Einzelfalls sorgfältig geprüft. Eine Aufzählung
abschließender oder gar pauschaler „Kriterien“ ist insofern nicht möglich.
Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit einer Ausreiseuntersagung ist, wie
auch bei allen anderen polizeilichen Eingriffsmaßnahmen, jeweils anhand des
konkreten Einzelfalls zu beurteilen.
Die Nachprüfung dieser Einzelfälle ist den zuständigen Verwaltungsgerichten
vorbehalten. Das Ergebnis der verwaltungsgerichtlichen Beurteilung fließt in
die Aus- und Fortbildung der Bundespolizeibeamtinnen und -beamten ein.
Im Übrigen wird auf die Bundestagsdrucksache 16/12966, Antwort zu
Frage 28, verwiesen.
Drucksache 17/987 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode17. Zu wie vielen Personen, denen die Verwaltungsgerichte einstweiligen
Rechtsschutz für Beschwerden gegen Ausreiseuntersagungen gewährt
haben, wurden von Seiten der Bundespolizei Informationen an die
französische Grenzpolizei übermittelt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/13708
Antwort zu Frage 1)?
Über wie viele weitere Personen wurden auf Grundlage des Artikels 27
des Prümer Vertrages personengebundene Informationen übermittelt, und
um welchen Personenkreis handelt es sich dabei?
In Einzelfällen erfolgte ein mündlicher personenbezogener
Informationsaustausch zwischen Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei und der
französischen Grenzpolizei im Rahmen gemeinsam durchgeführter
Grenzkontrollen (sog. Ein-Stopp-Kontrolle). Inhalt und Anzahl der Fälle wurden von der
Bundespolizei nicht erfasst. Im Übrigen wird auf die Bundestagsdrucksache
16/13708, Antwort zu Frage 1, verwiesen.
18. Welche Kosten sind dem Bund in Zusammenhang mit dem Gipfel
insgesamt entstanden sowie im Einzelnen im Bereich
Die Kosten der Bundesbehörden für Einsätze oder Tätigkeiten im originären
Aufgabenbereich werden aus den vorhandenen Haushaltsansätzen getragen und
in der Regel nicht gesondert erfasst.
Die einsatzbedingt entstandenen Mehrkosten für Unterstützungsleistungen von
Bundes- und Landesbehörden zugunsten des Landes Baden-Württemberg sind
grundsätzlich erstattungspflichtig.
a) der Bundeswehr,
Der Bundeswehr sind Gesamtkosten in Höhe von 399 964,83 Euro entstanden.
b) der Bundespolizei,
Für die Bundespolizei liegen (Mehr-)Kosten zur Unterstützung des Landes
Baden-Württemberg in Höhe von 2 227 543 Euro vor.
c) des BKA,
Dem BKA sind im Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel 2009 Sachkosten in
Höhe von ca. 1 050 000 Euro entstanden.
d) der Länderpolizeien,
Dem Bund sind keine Kosten anlässlich des NATO-Gipfels 2009 im
Zusammenhang mit den Unterstützungsleistungen der Länder für das Land Baden-
Württemberg entstanden.
e) des BfV,
Die gebotene Abwägung (vgl. Vorbemerkung) führt zum Vorrang der
Geheimhaltungsinteressen, so dass die Frage nicht beantwortet werden kann.
f) des MAD,
g) des BND,
Es wird auf die Antwort zu Frage 12b verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/987h) des Auswärtigen Amts,
Das Auswärtige Amt hat in Zusammenhang mit der organisatorisch-
protokollarischen Vorbereitung und Durchführung des NATO-Gipfels 2009 (Betreuung
der ausländischen Delegationen und Staatsgäste, Konferenzprogramm,
Bereitstellung der Konferenzinfrastruktur) Ausgaben in Höhe von 7,9 Mio. Euro
getätigt.
i) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe,
Für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sind keine
besonderen Kosten angefallen.
j) des THW,
Der Landesbeauftragte des Technischen Hilfswerks für Baden-Württemberg
hat die technischen Hilfeleistungen des THW während des NATO-Gipfels dem
Innenministerium Baden-Württemberg mit Schreiben vom 20. August 2009 in
Rechnung gestellt.
Die Erstattung des Rechnungsbetrages in Höhe von 713 912,73 Euro erfolgte
bisher noch nicht.
k) des Bundespresseamtes,
Dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung sind für die
Medienbetreuung anlässlich des NATO-Gipfels Kosten in Höhe von 6 636 930,79 Euro
bei Kapitel 04 03 entstanden.
l) ggf. anderer Ämter, Ministerien oder Dienststellen (bitte jeweils
gesondert anführen), und aus welchen Etats wurden diese Kosten
bestritten?
Im Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel vom April 2009 sind dem BSI
(Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) Kosten in Höhe von
ca. 60 000 Euro entstanden.
19. Sind dem Land Baden-Württemberg die von ihm ausgehenden
Amtshilfeersuchen an Einrichtungen des Bundes in Rechnung gestellt worden,
und wenn ja, in welcher Höhe?
Die einsatzbedingten Mehraufwendungen der Bundespolizei sowie die
Aufwendungen des THW in der in den Antworten zu den Fragen 18b und 18j
angegebenen Höhe wurden dem Land in Rechnung gestellt. Das Land hat die
Aufwendungen bislang nicht erstattet.
Die Kosten für den Bereich der Bundeswehr sind dem Bundesland Baden-
Württemberg in Rechnung gestellt worden.
20. Hat das Land Baden-Württemberg Kompensationen für die Kosten
erhalten, die ihm in Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel entstanden sind,
und wenn ja, in welcher Höhe und für welche Zwecke?
Das Land Baden-Württemberg hat keine Kompensationszahlungen erhalten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]