Bilanz der Arbeit der Sicherheitsbehörden anlässlich des NATO-Gipfels
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Harald Koch, Petra Pau, Jens Petermann, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Bundesministerium des Innern hat im Januar 2010 auf Anforderung der Fraktion DIE LINKE. einen Bericht zur Arbeit der Sicherheitsbehörden anlässlich des NATO-Gipfels im Frühjahr 2009 vorgelegt. Aus diesem Bericht ergeben sich weitere Fragen unter anderem zum Kreis der „Sicherheitspartner“, die von deutschen Behörden Informationen und Lagebilder erhielten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat offensichtlich einen Großeinsatz absolviert.
Zudem sind – zumindest anhand der bislang gelieferten Informationen – einige Angaben im Regierungsbericht äußerst fragwürdig. So wird ausgeführt, die Grenzkontrollen durch die Bundespolizei hätten sich ausschließlich gegen „erkennbar gewalttätige Personen“ gerichtet, ohne dass mitgeteilt wird, woran die vermeintliche Gewalttätigkeit dieser Personen „erkennbar“ gewesen sein solle. Sofern ein Eintrag dieser Personen in den „Gewalttäterdateien“ des Bundeskriminalamts (BKA) gemeint ist, hat die Bundesregierung schon selbst eingeräumt, dass solche Einträge nicht nur bei rechtskräftig verurteilten Straftätern, sondern auch bei bloßen Verdachtsfällen erfolgen können. Ein Großteil der gegen die Ausreiseuntersagungen geführten Verwaltungsgerichtsverfahren waren erfolgreich.
Außerdem sind die Fragesteller verwundert darüber, dass im Regierungsbericht erneut bestritten wird, dass das Technische Hilfswerk (THW) per Boot französische Polizisten transportiert habe. Dies ist offenkundig eine Falschinformation, denn bereits in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 16/13708) hatte die Bundesregierung die Zweckentfremdung des THW als Repressionsgehilfe eingeräumt und mitgeteilt, dass acht französische Gendarmen zu ihrem Stützpunkt in der Innenstadt Strasbourgs transportiert worden waren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Weshalb wird im Regierungsbericht die Behauptung wiederholt, das THW habe keine französischen Polizisten mit Booten transportiert, obwohl diese Tatsache, nachdem sie auf Bundestagsdrucksache 16/12966 abgestritten wurde, schließlich auf Bundestagsdrucksache 16/13708 eingestanden worden war?
Inwiefern hat das BfV in Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel Aktivitäten antimilitaristischer Bündnisse beobachtet, und inwiefern wurden hierbei nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt, und auf welcher Rechtsgrundlage?
Welche „andere Sicherheitsbehörden“ außer dem Bundesministerium des Inneren sind vom Bundesamt für Verfassungsschutz vor und während des NATO-Gipfels mit Lagebildern und Gefährdungsanalysen versorgt worden (bitte vollständig nennen)?
a) Welche Referate oder Dienststellen in diesen Sicherheitsbehörden haben die Berichte des BfV entgegengenommen?
b) Inwiefern war das BfV in seinen Berichten auf Protestvorbereitungen antimilitaristischer Bündnisse eingegangen?
c) Inwiefern wurden vom BfV personengebundene Informationen in diesen Berichten weitergegeben?
d) Auf welcher Rechtsgrundlage beruhte die diesbezügliche Tätigkeit des BfV?
Welche französischen Sicherheitsbehörden waren hauptsächlich Ansprechpartner des BfV (bitte die jeweiligen Dienststellen/Abteilungen genau benennen)?
Wie viele Personen sind vom BfV in Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel sicherheitsüberprüft worden, und wie vielen von ihnen wurden wegen Sicherheitsbedenken die Akkreditierung bzw. Beschäftigung verweigert?
Inwiefern war das Situation Center in Brüssel in die Vorbereitung der Sicherheitsmaßnahmen anlässlich des NATO-Gipfels eingebunden?
Wurden aus anderen Ländern (welchen?) Fragebogen nach Deutschland geschickt, wie sie im Handbuch EU-SEC vorgesehen sind, und wenn ja,
a) was war Inhalt dieser Fragebögen,
b) welche Dienststellen haben die Fragen beantwortet,
c) welchen Wortlaut hatten die Antworten?
Hat die Bundesregierung derartige Fragebögen an andere Staaten gesandt (wenn ja, bitte nach dem Schema in Frage 7 beantworten)? Wie viele Personen sind vom BKA in Zusammenhang mit dem NATO- Gipfel sicherheitsüberprüft worden, und wie vielen von ihnen wurden wegen Sicherheitsbedenken die Akkreditierung bzw. Beschäftigung verweigert?
An welche Behörden hat das BKA in diesem Zusammenhang im Rahmen der Amtshilfe Informationsgesuche/-anfragen gerichtet bzw. selbst Daten weitergegeben?
Welche anderen Geheimdienste haben sich an der vom 28. März bis 4. April 2009 in Strasbourg eingerichteten „International Intelligence Cell“ beteiligt?
a) Sind die vom BfV dabei federführend erstellten internationalen Lagebilder einem Empfängerkreis über diese in der ICC beteiligten 17 Geheimdienste hinaus zugänglich gemacht worden, und wenn ja, wer waren die Empfänger (bitte vollständig unter Angabe der jeweiligen Referate bzw. Dienststellen nennen)?
b) Inwiefern enthielten diese Berichte personenbezogene Informationen?
c) Inwiefern enthielten diese Berichte Informationen über Aktivitäten antimilitaristischer Bündnisse?
d) Auf welcher Rechtsgrundläge erfolgten die diesbezüglichen Aktivitäten des BfV?
Wie viele Beschäftigte des BfV waren im Zusammenhang mit dem NATO- Gipfel eingesetzt?
Waren der Militärische Abschirmdienst und/oder der Bundesnachrichtendienst im Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel aktiv, und wenn ja,
a) warum enthält der genannte Regierungsbericht diesbezüglich keine Informationen,
b) worin bestanden die Tätigkeiten des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) bzw. Bundesnachrichtendienstes (BND)?
c) in welchen Koordinierungs-, Planungs- und ähnlichen Gremien im Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel waren der MAD bzw. BND eingebunden, und mit wie vielen Beschäftigten?
Bezieht sich die Information, dem Bundeskriminalamt seien 424 Mobilisierungsveranstaltungen gegen den NATO-Gipfel bekannt geworden, auf die Bundesrepublik Deutschland oder beinhalten sie auch Veranstaltungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (bitte ggf. die betreffenden Länder angeben)?
a) Aus welchen nationalen und internationalen Quellen hat das BKA seine Informationen bezogen (bitte vollständig nennen)?
b) Beschränkten sich diese Angaben auf die rein summarische Erfassung von Mobilisierungsveranstaltungen oder enthielten sie qualifizierte Informationen zu den Veranstaltern, den Inhalten von Veranstaltungen oder Aufrufen, und wenn Letzteres, in wie vielen Fällen?
c) Inwiefern wurden in diesem Zusammenhang auch nachrichtendienstliche Quellen genutzt?
Welche Tätigkeiten hat die Bundespolizeidirektion Süd im Vorfeld des NATO-Gipfels unternommen, und welche Besprechungen haben diesbezüglich stattgefunden (bitte Daten und Teilnehmer der Besprechungen anführen)?
Welche Bezeichnung trugen die Datensätze, aus denen das BKA Personendaten aus schweizerischen, belgischen, französischen und italienischen Sicherheitsbehörden erhalten hat (vgl. Bundestagsdrucksache 16/13708, Antwort zu Frage 3a)?
Woran macht die Bundesregierung im Zusammenhang mit den 121 gegen NATO-Gegner ausgesprochenen Ausreiseuntersagungen die „Erkennbarkeit“ einer gewalttätigen Absicht fest (bitte Kriterien nennen)?
a) Wie beurteilt sie aus heutiger Sicht, angesichts der Tatsache, dass nach Angaben der Rechtsanwältin Angela Furmaniak ein Großteil der entsprechenden Ausreiseuntersagungen von den Verwaltungsgerichten aufgehoben wurde (junge Welt, 2. Februar 2010), die Zuverlässigkeit der von der Bundespolizei angewandten Kriterien einer „erkennbar“ gewalttätigen Absicht?
b) Wie beurteilt sie die Verhältnismäßigkeit der ausgesprochenen Ausreiseverfügungen angesichts der Tatsache, dass sie einen erheblichen Grundrechtseingriff darstellen?
c) Welche Konsequenzen will sie ziehen, um in Zukunft zu verhindern, dass solche Grundrechtseinschränkungen in solchem Umfang rechtswidrig verhängt werden?
Zu wie vielen Personen, denen die Verwaltungsgerichte einstweiligen Rechtsschutz für Beschwerden gegen Ausreiseuntersagungen gewährt haben, wurden von Seiten der Bundespolizei Informationen an die französische Grenzpolizei übermittelt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/13708 Antwort zu Frage 1)? Über wie viele weitere Personen wurden auf Grundlage des Artikels 27 des Prümer Vertrages personengebundene Informationen übermittelt, und um welchen Personenkreis handelt es sich dabei?
Welche Kosten sind dem Bund im Zusammenhang mit dem Gipfel insgesamt entstanden sowie im Einzelnen im Bereich
a) der Bundeswehr,
b) der Bundespolizei,
c) des BKA,
d) der Länderpolizeien,
e) des BfV,
f) des MAD,
g) des BND,
h) des Auswärtigen Amts,
i) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe,
j) des THW,
k) des Bundespresseamtes,
l) ggf. anderer Ämter, Ministerien oder Dienststellen (bitte jeweils gesondert anführen), und aus welchen Etats wurden diese Kosten bestritten?
Sind dem Land Baden-Württemberg die von ihm ausgehenden Amtshilfeersuchen an Einrichtungen des Bundes in Rechnung gestellt worden, und wenn ja, in welcher Höhe?
Hat das Land Baden-Württemberg Kompensationen für die Kosten erhalten, die ihm im Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel entstanden sind, und wenn ja, in welcher Höhe und für welche Zwecke?