BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aktuelle Migrationszahlen und illegaler Aufenthalt in Deutschland

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

02.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/636610.12.2018

Aktuelle Migrationszahlen und illegaler Aufenthalt in Deutschland

der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, Lars Herrmann, Beatrix von Storch, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die „Tagesschau“ berichtete am 28. Juni 2018, dass Deutschland nach Schätzung des UNHCR rund 1,4 Millionen Flüchtlinge und Asylbewerber (1 399 669) aufgenommen hat (www.tagesschau.de/ausland/fluechtlinge-un-105.html).

Nach der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/3629 hielten sich zum Stichtag des 30. Juni 2018 insgesamt 689 970 Personen in Deutschland auf, deren Asylantrag rechts- oder bestandskräftig abgelehnt worden war, ohne dass dies direkte Rückschlüsse auf den aktuellen Aufenthaltsstatus zulässt.

„WELT.de“ berichtete am 20. Oktober 2018 unter der Schlagzeile „Illegale Migration nach Deutschland wird offenbar unterschätzt“ über einen aktuellen internen Bericht der EU-Kommission, in dem es heißt, Deutschland nehme an, dass die tatsächlichen Zahlen zur irregulären Migration höher seien als jene, die durch die vorliegenden Daten dargestellt würden.

Dem Bericht zufolge bleibt das Ausmaß der Wanderungen innerhalb der Europäischen Union hoch: Bei Abfragen stellten die Behörden der EU-Kommission Mitte September 2018 innerhalb nur einer Woche 8 343 Eurodac-Treffer für Personen fest, die zuvor bereits in einem anderen EU-Staat registriert worden waren.

„Vor allem bei Asylsuchenden in Frankreich (1 522 Fälle) und in Deutschland (1 098 Fälle) ergab der Datenabgleich, dass Migranten davor in einem anderen Mitgliedsland einen Asylantrag gestellt hatten. Im Hinblick auf diese Länder wurden auch die meisten Asylbewerber identifiziert, die in der Vergangenheit zwar beim Passieren der EU-Außengrenze festgestellt wurden, sich anschließend aber weiter in die Zielländer durchschlugen, ohne einen Asylantrag zu stellen“ (www.welt.de/politik/ausland/article182395050/Asylbewerber-Illegale-Migration-nach-Deutschland-wird-offenbar-unterschaetzt.html).

Bereits im Jahr 2016 kam man zur Vermutung, dass zwischen 180 000 und einer halben Million Menschen in Deutschland ohne Papiere, quasi im Versteck lebten und diese Zahlen noch weiter zunehmen würden. Man stellte sich in diesem Kontext die Frage, wie die Gesellschaft damit umzugehen hätte (www.tagesspiegel.de/politik/fluechtlinge-und-illegalitaet-zahl-der-migranten-ohne-papiere-duerfteweiter-steigen/13048502.html).

Vor diesem Hintergrund fragen sich die Fragesteller, ob nicht genauere Anhaltspunkte zur Feststellung einer etwaigen Dunkelziffer feststellbar sind und welche aktiven Maßnahmen die Bundesregierung zur Lösung dieser Problematik ergreift.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie viele registrierte Schutzsuchende befinden sich seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung bis 2018 (Stichtag: 30. November) in Deutschland

a) zur Durchführung eines Asylverfahrens (Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus),

b) mit befristetem oder unbefristetem Schutzstatus (Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus) bzw.

c) nach einer Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust ihres humanitären Aufenthaltstitels als Ausreisepflichtige (Schutzsuchende mit abgelehnem Schutzstatus)?

2

Wie lautet der genaue Inhalt der Stellungnahme der Bundesregierung zur illegalen Migration gegenüber der EU-Kommission (s. o. WELT.de vom 20. Oktober 2018), und auf welcher Grundlage kommt die Bundesregierung zu dieser Schlussfolgerung?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele abgelehnte Schutzsuchende seit 2015 untergetaucht sind?

4

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2015 zur verlässlichen Erfassung der Zahl sich illegal in Deutschland aufhaltender Ausländer, insbesondere zur Aufklärung des Dunkelfelds ergriffen?

5

Plant die Bundesregierung einen aktuellen schriftlichen Bericht unter dem Titel „Illegal aufhältige Migranten in Deutschland – Datenlage, Rechtslage und Handlungsoptionen“ wie vom Bundesministerium des Innern 2007 ausgegeben?

6

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wie viele Personen sich illegal in den einzelnen Kommunen aufhalten?

Wenn ja, wie verteilen sich diese Personen auf die Kommunen?

7

Wurden sich in Deutschland illegal aufhaltende Ausländer im Rahmen einer Kontrolle des Zolls zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im obigen Zeitraum erfasst und in welchem Gewerbe wurden diese angetroffen (bitte nach Gewerbeart, Anzahl, Staatsangehörigkeit oder vermuteter Staatsangehörigkeit der illegal beschäftigten Personen und deren Anzahl aufschlüsseln)?

8

Bestehen Erkenntnisse über die Art der Lohnzahlungen an die in Frage 7 illegal beschäftigen Personen und über den jeweils bezahlten Stundenlohn?

9

In wie vielen Fällen sind nach Kenntnis der Bundesregierung öffentliche Stellen gemäß § 87 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ihrer Übermittlungspflicht in den Jahren 2013 bis 2018 (Stichtag 30. November) nachgekommen (bitte nach Art der öffentlichen Einrichtung und der Anzahl der gemeldeten Fälle aufschlüsseln)?

10

In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zeitraum Privatpersonen oder privatrechtlich organisierte Institutionen ohne eine solche Übermittlungspflicht einen illegalen Aufenthalt gemeldet?

11

Wie viele sich illegal in Deutschland aufhaltende Ausländer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen einer Personen- oder Ausreisekontrolle im Jahr 2013 bis 2018 (Stichtag 30. November) erfasst?

12

Wie viele Straftaten welcher Art haben Ausländer mit illegalem Aufenthalt nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 begangen (bitte nach Jahr und Straftat aufschlüsseln)?

13

Welche Organisationen haben in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung einen illegalen Aufenthalt von Ausländern seit 2015 unterstützt oder bieten in solchen Fällen Beratungen an?

14

Erhalten diese Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung staatliche Förderungen (wenn ja, bitte die Organisation und die Höhe der Zuwendungen benennen)?

15

Wie oft wurde gegen solche Organisationen, beziehungsweise deren Organe oder Mitglieder nach Kenntnis der Bundesregierung im Hinblick auf die Straftatbestände der § 95 AufenthG in Form der Beihilfe (§ 27 des Strafgesetzbuchs – StGB) oder § 96 AufenthG seit 2013 bis 2018 (Stichtag 30. November) ermittelt, und wie wurden diese Verfahren abgeschlossen?

Berlin, den 27. November 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen