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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Freibeträge bei der Einkommensteuer

(insgesamt 16 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

28.12.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/638111.12.2018

Freibeträge bei der Einkommensteuer

der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Alexander Kulitz, Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Freibeträge sind ein bestimmter Teil des Einkommens, der steuerfrei ist. Erst Einnahmen oder Einkünfte, die den jeweiligen Freibetrag überschreiten, werden besteuert.

Freibeträge sind als gleitende oder feste Beträge ausgegeben. Sind die Freibeträge bei der Einkommensteuer in absoluten Zahlen ausgegeben, sinkt die Höhe der Beträge an realem Wert im Zuge der kalten Progression.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen94

1

Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Freibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten (§ 3 Nummer 26 des Einkommensteuergesetzes – EStG; R 3.26 der Lohnsteuer-Richtlinien – LStR) das letzte Mal angehoben?

1

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten?

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Einkommen aus diesen Tätigkeiten?

1

Wie viele Personen hatten Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, die über den Freibetrag hinausgehen?

In welcher Höhe überschreiten diese Personen durchschnittlich den Freibetrag?

1

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die steuerlichen Mindereinnahmen durch diesen Freibetrag?

1

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zu welchen steuerlichen Mindereinnahmen eine Erhöhung des Freibetrags um 30 Prozent, 50 Prozent bzw. 100 Prozent führen würde?

1

Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant, um den Freibetrag anzuheben?

2

Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Freibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienste einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union belegen ist, oder aus nebenberuflichen gemeinnützigen Tätigkeiten (§ 3 Nummer 26a EStG) das letzte Mal angehoben?

2

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich Einnahmen aus solchen nebenberuflichen Tätigkeiten?

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Einkommen aus diesen Tätigkeiten?

2

Wie viele Personen hatten Einnahmen aus solchen nebenberuflichen Tätigkeiten, die über den Freibetrag hinausgehen?

In welcher Höhe überschreiten diese Personen durchschnittlich den Freibetrag?

2

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die steuerlichen Mindereinnahmen durch diesen Freibetrag?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zu welchen steuerlichen Mindereinnahmen eine Erhöhung des Freibetrags um 30 Prozent, 50 Prozent bzw. 100 Prozent führen würde?

2

Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant, um den Freibetrag anzuheben?

3

Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Freibetrag für die Einnahmen von ehrenamtlichen Vormündern, Betreuern oder Pflegern (§ 3 Nummer 26b EStG) das letzte Mal angehoben?

3

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich Einnahmen aus diesen Tätigkeiten?

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Einkommen aus diesen Tätigkeiten?

3

Wie viele Personen hatten Einnahmen aus solchen Tätigkeiten, die über den Freibetrag hinausgehen?

In welcher Höhe überschreiten diese Personen durchschnittlich den Freibetrag?

3

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die steuerlichen Mindereinnahmen durch diesen Freibetrag?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zu welchen steuerlichen Mindereinnahmen eine Erhöhung des Freibetrags um 30 Prozent, 50 Prozent bzw. 100 Prozent führen würde?

3

Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant, um den Freibetrag anzuheben?

4

Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Freibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienste einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union belegen ist, oder aus nebenberuflichen gemeinnützigen Tätigkeiten (§ 3 Nummer 26a EStG) das letzte Mal angehoben?

4

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich Einnahmen aus solchen nebenberuflichen Tätigkeiten?

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Einkommen aus diesen Tätigkeiten?

4

Wie viele Personen hatten Einnahmen aus solchen nebenberuflichen Tätigkeiten, die über den Freibetrag hinausgehen?

In welcher Höhe überschreiten diese Personen durchschnittlich den Freibetrag?

4

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die steuerlichen Mindereinnahmen durch diesen Freibetrag?

4

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zu welchen steuerlichen Mindereinnahmen eine Erhöhung des Freibetrags um 30 Prozent, 50 Prozent bzw. 100 Prozent führen würde?

4

Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant, um den Freibetrag anzuheben?

5

Plant die Bundesregierung, den Freibetrag anzuheben?

5

Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Freibetrag für die betriebliche steuerfreie Gesundheitsförderung (§ 3 Nummer 34 EStG) das letzte Mal erhöht?

5

Wie viele Personen machen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich von einer entsprechenden Gesundheitsförderung Gebrauch?

5

Wie viele Personen haben eine entsprechende Gesundheitsförderung über dem Freibetrag erhalten?

Wie hoch lagen diese Förderungen durchschnittlich?

5

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die steuerlichen Mindereinnahmen durch diesen Freibetrag?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zu welchen steuerlichen Mindereinnahmen eine Erhöhung des Freibetrags um 30 Prozent, 50 Prozent bzw. 100 Prozent führen würde?

5

Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant, um den Freibetrag anzuheben?

6

Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Freibetrag für steuerfreie Betreuungsleistungen (§ 3 Nummer 34a EStG) das letzte Mal erhöht?

6

Wie viele Personen machen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich von diesem Freibetrag Gebrauch?

6

Wie viele Personen liegen über dem Freibetrag?

In welcher Höhe?

6

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die steuerlichen Mindereinnahmen durch diesen Freibetrag?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zu welchen steuerlichen Mindereinnahmen eine Erhöhung des Freibetrags um 30 Prozent, 50 Prozent bzw. 100 Prozent führen würde?

6

Plant die Bundesregierung, den Freibetrag anzuheben?

7

Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Freibetrag für Sachprämien, die zum Zwecke der Kundenbindung angeschafft wurden (§ 3 Nummer 38 EStG), das letzte Mal erhöht?

7

Wie viele Personen machen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich von diesem Freibetrag Gebrauch?

7

Wie viele Personen erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich Sachprämien über dem Freibetrag hinaus?

Welchen Wert haben diese Sachprämien durchschnittlich?

7

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die steuerlichen Mindereinnahmen durch diesen Freibetrag?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zu welchen steuerlichen Mindereinnahmen eine Erhöhung des Freibetrags um 30 Prozent, 50 Prozent bzw. 100 Prozent führen würde?

7

Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant, um den Freibetrag anzuheben?

8

Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Freibetrag für die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Mitarbeiter (§ 3 Nummer 39 EStG) das letzte Mal erhöht?

8

Wie viele Personen erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich entsprechende Vermögensbeteiligungen?

8

Wie viele Personen haben entsprechende Vermögensbeteiligungen über den Freibetrag hinaus erhalten?

Wie hoch waren diese Vermögensbeteiligungen durchschnittlich?

8

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die steuerlichen Mindereinnahmen durch diesen Freibetrag?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zu welchen steuerlichen Mindereinnahmen eine Erhöhung des Freibetrags um 30 Prozent, 50 Prozent bzw. 100 Prozent führen würde?

8

Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant, um den Freibetrag anzuheben?

9

Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Freibetrag für den sogenannten Belegschaftsrabatt (§ 8 Absatz 3 EStG) das letzte Mal erhöht?

9

Wie viele Personen machen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich von diesem Freibetrag Gebrauch?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die gesamte Höhe der gewährten Belegschaftsrabatte?

9

Wie viele Personen haben Belegschaftsrabatte über dem Freibetrag bekommen?

In welcher Höhe lagen diese Rabatte im Durchschnitt?

9

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die steuerlichen Mindereinnahmen durch diesen Freibetrag?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zu welchen steuerlichen Mindereinnahmen eine Erhöhung des Freibetrags um 30 Prozent, 50 Prozent bzw. 100 Prozent führen würde?

9

Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant, um den Freibetrag anzuheben?

10

Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Freibetrag für Land- und Forstwirte (§ 13 Absatz 3 EStG) das letzte Mal erhöht?

10

Wie viele Personen machen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich von diesem Freibetrag Gebrauch?

10

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die steuerlichen Mindereinnahmen durch diesen Freibetrag?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zu welchen steuerlichen Mindereinnahmen eine Erhöhung des Freibetrags um 30 Prozent, 50 Prozent bzw. 100 Prozent führen würde?

10

Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant, um den Freibetrag anzuheben?

11

Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Freibetrag bei Betriebsveräußerungen (§ 16 Absatz 4 EStG) das letzte Mal erhöht?

11

Wie viele Personen machen nach Kenntnis der Bundesregierung von dem Freibetrag jährlich Gebrauch?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über das Gesamtvolumen aller Betriebsveräußerungen?

11

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die steuerlichen Mindereinnahmen durch diesen Freibetrag?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zu welchen steuerlichen Mindereinnahmen eine Erhöhung des Freibetrags um 30 Prozent, 50 Prozent bzw. 100 Prozent führen würde?

11

Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant, um den Freibetrag anzuheben?

12

Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Freibetrag für Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer anlässlich von Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter (§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a EStG) das letzte Mal erhöht?

12

Wie viele Arbeitgeber machen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich von diesem Freibetrag Gebrauch?

12

Wie viele Personen haben entsprechende Zuwendungen über dem Freibetrag hinaus erhalten?

In welcher Höhe lagen diese Zuwendungen durchschnittlich?

12

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die steuerlichen Mindereinnahmen durch diesen Freibetrag?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zu welchen steuerlichen Mindereinnahmen eine Erhöhung des Freibetrags um 30 Prozent, 50 Prozent bzw. 100 Prozent führen würde?

12

Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant, um den Freibetrag anzuheben?

13

Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Freibetrag für Sachleistungen (Aufmerksamkeiten) des Arbeitgebers, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden (R 19.6 LStR), das letzte Mal erhöht?

13

Wie viele Arbeitgeber machen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich von diesem Freibetrag Gebrauch?

13

Wie viele Personen bekommen Sachleistungen, die über dem Freibetrag liegen?

In welcher Höhe liegen diese Sachleistungen durchschnittlich?

13

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die steuerlichen Mindereinnahmen durch diesen Freibetrag?

13

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zu welchen steuerlichen Mindereinnahmen eine Erhöhung des Freibetrags um 30 Prozent, 50 Prozent bzw. 100 Prozent führen würde?

13

Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant, um den Freibetrag anzuheben?

14

Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende je Kind (§ 24b EStG) das letzte Mal erhöht?

14

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Personen jährlich von diesem Freibetrag Gebrauch machen?

14

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die steuerlichen Mindereinnahmen durch diesen Freibetrag?

14

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zu welchen steuerlichen Mindereinnahmen eine Erhöhung des Freibetrags um 30 Prozent, 50 Prozent bzw. 100 Prozent führen würde?

14

Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant, um den Freibetrag anzuheben?

15

Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes (§ 32 Absatz 6 EStG) das letzte Mal erhöht?

15

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Personen bzw. Ehepaare jährlich von diesem Freibetrag Gebrauch machen?

15

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die steuerlichen Mindereinnahmen durch diesen Freibetrag?

15

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zu welchen steuerlichen Mindereinnahmen eine Erhöhung des Freibetrags um 30 Prozent, 50 Prozent bzw. 100 Prozent führen würde?

15

Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant, um den Freibetrag anzuheben?

16

Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in der Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes (§ 33a Absatz 2 EStG) das letzte Mal erhöht?

16

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Personen jährlich von diesem Freibetrag Gebrauch machen?

16

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die steuerlichen Mindereinnahmen durch diesen Freibetrag?

16

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zu welchen steuerlichen Mindereinnahmen eine Erhöhung des Freibetrags um 30 Prozent, 50 Prozent bzw. 100 Prozent führen würde?

16

Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant, um den Freibetrag anzuheben?

Berlin, den 20. November 2018

Christian Lindner und Fraktion

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