Das BMG und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung haben eine Vielzahl von Maßnahmen gefördert.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung hat FASD zu einem ihrer Schwerpunktthemen gemacht, um stärker auf die besonderen Bedürfnisse der Betroffenen und ihrer Familien aufmerksam zu machen.
2014 widmete sich ihre Jahrestagung dem Thema „Alkohol und Nikotin in der Schwangerschaft“.
Seit 2013 wurden folgende Initiativen zur Information, Stärkung der Prävention sowie zur Verbesserung der Diagnostik von FAS und FASD durchgeführt:
- Über die sozialrechtlichen Grundlagen für den Umgang mit den praktischen Problemen der Versorgung von FASD betroffenen Kindern und Jugendlichen für Ämter, Behörden und Träger der Freien Wohlfahrtspflege informiert eine von der Drogenbeauftragten unterstützte Broschüre, die aufgrund des hohen Interesses inzwischen in der vierten, zuletzt 2017 aktualisierten Auflage erschienen ist.
Für die aufwendige sozialrechtliche Prüfung und daran anschließende Aktualisierung sind Kosten i. H. v. rd. 12 000 Euro brutto angefallen, welche aus dem Etat der Drogenbeauftragten finanziert wurden.
Die Publikation kann über das Lager- und Versandsystem der Bundesregierung kostenlos bezogen werden und ist zur Zeit vergriffen.
Sie wird voraussichtlich ab Januar 2019 wieder verfügbar sein.
Die aktualisierte Auflage beträgt insgesamt über 3 000 Exemplare.
- Die Ergebnisse der vom BMG geförderten Modellprojekte zum Thema „Prävention von Tabak und/oder Alkoholkonsum in Schwangerschaft und Stillzeit“ wurden auf der Jahrestagung der Drogenbeauftragten „NEIN zu Tabak und Alkohol in der Schwangerschaft“ am 12. Dezember 2014 in Erlangen vorgestellt.
Dabei wurde auf neue Wege und Möglichkeiten aufmerksam gemacht, wie die Fachkräfte der Gesundheits-, Sozial- und Bildungsberufe die Beratung zu Tabak- und Alkoholkonsum in der Schwangerschaft und Stillzeit noch erfolgreicher in ihren beruflichen Alltag integrieren können.
- Das BMG förderte von August 2014 bis August 2015 das Projekt des Evangelischen Vereins Sonnenhof e. V. mit Haushaltsmitteln i. H. v. rund 60 000 Euro, in dem eine spezifische Sucht-Clearinggruppe konzipiert werden sollte.
Damit wurden für Menschen mit Beeinträchtigungen durch FASD, die zugleich einen riskanten bis abhängigen Suchtmittelkonsum aufweisen, adäquate Hilfen entwickelt.
- Das BMG hat auch verschiedene Fachtagungen zu der Problematik gefördert, so die Europäische FASD-Konferenz im Jahr 2018 sowie die FASD-Fachtagungen von FASD Deutschland e. V. in den Jahren 2013 bis 2018 mit Haushaltsmitteln von insgesamt 207 085 Euro.
- In dem Projekt „Expertenkonsens Diagnose der FASD bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland“ wurde ein evidenzbasierter formaler Expertenkonsens über die notwendigen diagnostischen Kriterien und relevanten Empfehlungen erarbeitet, um eine einheitliche Diagnostik der FASD zu erreichen.
Das mit 39 000 Euro vom BMG geförderte Projekt fand im Zeitraum Mai 2015 und April 2016 statt.
Im Juni 2016 wurde als zentrales Ergebnis des Projekts die aktualisierte und erweiterte S3-Leitlinie zur Diagnose von FASD veröffentlicht.
Zur besseren Verbreitung der S3 Leitlinie wurde wieder ein „Pocket Guide“ gefördert, der als „Kitteltaschenausgabe“ die Anwendung der Leitlinie erleichtert.
Dieses Projekt wurde bis Ende 2016 verlängert und aufgestockt.
Dadurch wurde ein Treffen der FASD-Expertinnen und -Experten am 16. Dezember 2016 im BMG ermöglicht, bei dem über die Bedarfe im Bereich FASD diskutiert wurde.
- Mit dem Projekt „Schwanger? Dein Kind trinkt mit! Alkohol? Kein Schluck – Kein Risiko! – Ärztliche Primärprävention des FASD in Schulen“ der Ärztlichen Gesellschaft zur Gesundheitsförderung e. V. soll FASD durch eine frühzeitige, entwicklungsbegleitende und altersgerechte Gesundheitsbildung und -aufklärung unter sozialkompensatorischen Gesichtspunkten für Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 bis 13, deren Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer zukünftig verhindert werden.
Das Projekt begann im April 2015 und endete im März 2018.
Die Durchführung und die Evaluation wurden vom BMG mit insgesamt rund 302 000 Euro gefördert.
- Das Präventionsprojekt „Begehbare Gebärmutter" des FASD-Netzwerkes Nordbayern wurde in eine mobile Ausstellungsform umgewandelt und mit der FASD-Präventionsmaßnahme „Zero! Kein Schluck" verbunden.
Das Projekt wurde von April 2015 bis Dezember 2015 vom BMG mit 33 000 Euro gefördert.
Die Reparatur und Erweiterung der FASD-Wanderausstellung ZERO! von Dezember 2017 bis Januar 2018 wurden mit rd. 10 000 Euro vom BMG gefördert.
- Auf Initiative der Drogenbeauftragten ist 2016 ein Handbuch („Fetale Alkoho
l spektrumstörung – und dann?“) erschienen, das sich erstmalig speziell an die Betroffenen richtet und Informationen über die Krankheit und Tipps für den Alltag und das Zusammenleben mit anderen Menschen bietet.
Für die Entwicklung und aufwendige Verarbeitung der Erstproduktion sind Kosten i. H. v. rund 12 000 Euro angefallen.
Die Publikation kann über das Lager- und Versandsystem der Bundesregierung kostenlos bezogen werden und ist zur Zeit vergriffen.
Aufgrund der starken Nachfrage wurden die insgesamt viermaligen unveränderten Nachdrucke mit Standardpapieren und verarbeitungsformen realisiert.
Der aktuelle Nachdruck wird voraussichtlich ab Januar 2019 eintreffen und zum Versand bereit stehen.
Die Gesamtauflage beträgt insgesamt über 10 000 Exemplare.
- Der Druck eines Handbuches zum Coaching von Bezugspersonen wurde 2017 von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung unterstützt.
Ziel ist die Stressreduktion bei Betroffenen und ihren Bezugspersonen durch Elterncoaching.
Die Publikation wurde in der Hausdruckerei des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gedruckt und kann über das Lager- und Versandsystem der Bundesregierung kostenlos bezogen werden.
Die Gesamtauflage beträgt rund 1 300 Exemplare.
- Auf Initiative der Drogenbeauftragten der Bundesregierung wurde FASD in die zweite Auflage des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufgenommen (NAP 2.0).
Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet eine Reihe von unterschiedlichen Maßnahmen und Informationsangeboten zur Vermeidung von gesundheitsgefährdendem Verhalten während der Schwangerschaft an.
Das internetbasierte Beratungsprogramm IRIS I (Individualisierte, risikoadaptierte internetbasierte Interventionen zur Verringerung des Alkohol- und Tabakkonsums bei Schwangeren) und IRIS II, das vom BMG mit Haushaltsmitteln von insgesamt rund 350 000 Euro gefördert wurde, wird von der Universität Tübingen in Zusammenarbeit mit der BZgA weiterentwickelt.
Im Folgeprojekt IRIS-III sollen die Ergebnisse der Pilotstudien IRIS I und II zur Optimierung des Beratungsangebots umgesetzt werden.
Außerdem informiert die BZgA im Rahmen ihrer Aufklärungsmaßnahmen für werdende Eltern, insbesondere in ihrem Internetauftritt www.familienplanung.de, regelmäßig auch über die Gefahren von Rauchen und Alkoholkonsum während der Schwangerschaft.
Darüber hinaus informiert die BZgA im Rahmen ihrer Erwachsenenkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit“ Frauen und ihre Partner über die Gefahren von Alkohol in der Schwangerschaft.
Die Informationen sind in einem Flyer und auf der Internetseite www.kenn-dein-limit.de aufbereitet.
Mit all diesen Maßnahmen konnte nicht nur die Aufmerksamkeit der Bevölkerung für die Schäden durch Alkohol gesteigert werden, sondern es wurden auch Beratungsangebote für Schwangere geschaffen bzw. ausgebaut sowie Professionelle im Versorgungswesen sensibilisiert und qualifiziert.
Eine im Auftrag des BMG im Jahr 2017 durchgeführte repräsentative Befragung von forsa Politik- und Sozialforschung GmbH zum Thema „Alkoholkonsum und Schwangerschaft“ hat ergeben, dass eine deutliche Mehrheit der Befragten (89 Prozent) der Ansicht ist, dass Alkohol während der Schwangerschaft generell problematisch ist.
70 Prozent der Befragten glauben, dass Alkohol in der Schwangerschaft schlimmstenfalls zu lebenslangen schweren Behinderungen beim Kind führen kann.
Im Vergleich zu den Ergebnissen der Studie von TNS Infratest dimap aus dem Jahr 2014 hat sich das Wissen zu Alkohol in der Schwangerschaft in der Bevölkerung ab 14 Jahren um vier Prozentpunkte verbessert.
Im Jahr 2014 waren nur 85 Prozent der Befragten der Ansicht, dass Alkohol während der Schwangerschaft problematisch ist.
Dementsprechend ist der Anteil der Befragten, die ab und zu ein Glas Sekt, Wein oder Bier für unschädlich halten, von 14 Prozent auf 8 Prozent gesunken.
Der Anteil der Befragten, die glauben, dass Alkohol in der Schwangerschaft schlimmstenfalls zu lebenslangen schweren Behinderungen beim Kind führen kann, ist von 56 Prozent im Jahr 2014 sogar noch deutlicher auf 70 Prozent im Jahr 2017 angestiegen.