Einreiseverbote und Einreisegenehmigungen durch die ukrainische Regierung
der Abgeordneten Andrej Hunko, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die ukrainischen Behörden verweigern zahlreichen Personen die Einreise in das Land, darunter auch Abgeordneten, Politikern und Journalisten. Aus Sicht der Fragestellenden ist das Verfahren juristisch weitgehend intransparent. Bereits im September 2015 berichteten Medien über eine Liste von 388 internationalen Personen, denen ukrainische Behörden die Einreise verwehrten, darunter der deutsche Journalist Michael Rutz, gegen den die Einreiseverweigerung erst nach internationalen Protesten zurückgezogen wurde (u. a. Dokument der Dummheit, ZEIT ONLINE, 17. September 2015).
Nach Auskunft von Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt, war der Bundesregierung bereits im Mai 2016 bekannt, dass bei ukrainischen Grenzkontrollen Personendaten abgeglichen werden anhand von „nationalen ukrainischen Listen von Personen, denen die Einreise in die Ukraine verweigert werden soll“. Über die Kriterien für die Listung lagen der Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt keine Erkenntnisse vor.
Demnach erhält die Bundesregierung bei deutschen Staatsangehörigen und konkretem Einreiseversuch Kenntnis einer etwaigen Listung und Einreiseverweigerung durch die ukrainischen Behörden. Damals bewertete die Bundesregierung die Praxis ukrainischer Behörden, auch Journalisten die Einreise zu verweigern, als möglichen Verstoß der Ukraine gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Presse- und Rundfunkfreiheit (Plenarprotokoll 18/169, S. 16647D – 16648C, Antwort auf die Mündliche Frage 27 des Abgeordneten Andrej Hunko).
Nach Kenntnis der Fragestellenden hat sich an dieser Praxis der ukrainischen Behörden bis heute nichts geändert. Zuletzt berichteten Medien, dass auch der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder auf einer öffentlichen Liste von angeblichen Feinden der Ukraine geführt wird (Gerhard Schröder wird als Feind der Ukraine gelistet, TELEPOLIS, 10. November 2018). Gleichzeitig häufen sich Presseberichte, dass vermehrt organisierte Rechtsextremisten und Neonazis aus Deutschland in die Ukraine reisen, um dort an politischen Aktivitäten teilzunehmen (Tausende Nationalisten marschieren durch Kiew, SPIEGEL ONLINE, 14. Oktober 2018).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen37
Wie vielen deutschen Staatbürgern verweigerten die ukrainischen Behörden seit März 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt die Einreise in die Ukraine (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen betraf die Einreiseverweigerung Abgeordnete des Deutschen Bundestages oder der Landesparlamente?
Wie vielen Journalistinnen und Journalisten mit deutscher Staatsangehörigkeit wurde seitdem die Einreise in die Ukraine verweigert?
In wie vielen Fällen hinderten die ukrainischen Behörden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Hilfsorganisationen oder NGOen an der Einreise?
Auf welchen Rechtsgrundlagen verweigerten oder verweigern die ukrainischen Behörden deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern seit März 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung die Einreise in die Ukraine?
In wie vielen Fällen liegen dazu Entscheidungen ordentlicher Gerichte vor?
In wie vielen Fällen informierten die ukrainischen Behörden die Betroffenen schriftlich über die Gründe der erfolgten Einreiseverweigerung?
Welche rechtsstaatlichen Einspruchsmöglichkeiten konnten Betroffene nach Kenntnis der Bundesregierung nutzen?
In welchen Fällen hatten rechtsstaatliche Einspruchsmöglichkeiten gegen die Einreiseverweigerung in die Ukraine Erfolg?
Wie vielen EU-Bürgern verweigerten die ukrainischen Behörden seit März 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung die Einreise in die Ukraine (bitte nach Staatsangehörigkeit und Jahren aufstellen)?
Wie reagierten die ukrainischen Behörden auf das Auskunftsersuchen der Deutsche Botschaft Kiew am 6. Mai 2016 zur Begründung der Einreiseverweigerung gegenüber den beiden deutschen Journalisten Saadi Isakov und Ulrich Heyden, und können Saadi Isakov und Ulrich Heyden inzwischen in die Ukraine einreisen?
Inwieweit verstößt die ukrainische Regierung nach Ansicht der Bundesregierung mit den Einreiseverboten gegen Journalistinnen und Journalisten gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Presse- und Rundfunkfreiheit?
Inwiefern steht die Praxis der Einreiseverbote gegen Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten nach Ansicht der Bundesregierung im Einklang mit von der Ukraine unterzeichneten Verträgen, etwa der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine?
Führt die ukrainische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin Listen über Personen, denen die Einreise zu verweigern ist (bitte auch nachrichtendienstliche Erkenntnisse angeben)?
Wie viele Personen sind ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell auf diesen Listen geführt?
Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um vonseiten der ukrainischen Behörden Auskunft über die Listen und die gelisteten Personen zu bekommen?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen den Einreiseverboten und der auf der Internetseite Mirotworez veröffentlichten Liste von Personen (bitte auch nachrichtendienstliche Erkenntnisse angeben)?
Sind der Bundesregierung Personen bekannt, die nach ihrer Listung durch Mirotworez in die Ukraine einreisen konnten?
Seit wann befindet sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder auf dieser Liste?
Wie viele Bürger Deutschlands und der EU sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung gegenwärtig auf der Mirotworez-Liste geführt?
Über welche Informationen den mutmaßlichen Gründer und Direktor von Mirotworez, Roman Sajtsew, betreffend verfügt die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche Erkenntnisse)?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die Listung auf Mirotworez und die Veröffentlichung persönlicher Daten für die dort gelisteten Personen negative Konsequenzen hatte (Drohungen, Übergriffe etc.)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Veröffentlichung von Namen und persönlichen Daten durch die Seite Mirotworez rechtlich?
Welche konkreten Gesetze verletzt die Tätigkeit der Organisation nach Einschätzung der Bundesregierung?
Sieht die Bundesregierung für die auf der Internetseite gelisteten deutschen Staatsangehörigen sowie Bürgerinnen und Bürger anderer Staaten eine Gefahr?
Wie bewertet die Bundesregierung die Veröffentlichung persönlicher Daten von Ukrainern mit ungarischer Staatsbürgerschaft auf der Internetseite Mirotworez (u. a.: Ein Streit über Sprachen und Doppelpässe eskaliert, FAZ, 17. Oktober 2018)?
Was hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Mündliche Frage 10 des Abgeordneten Andrej Hunko (Plenarprotokoll 18/227, S. 22817C bis 22818D) gegenüber ukrainischen Institutionen hinsichtlich der Veröffentlichung persönlicher Daten von Mirotworez unternommen?
Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung den Fall gegenüber ukrainischen Stellen thematisiert?
Welche nachgeordneten Bundesbehörden bzw. Stellen hat die Bundesregierung beauftragt, zu prüfen, ob die Internetseite von Mirotworez gelöscht bzw. gesperrt werden kann, wann, und mit welchem Ergebnis (bitte die Behörde bzw. Stelle und das Datum angeben)?
Welche nachgeordneten Bundesbehörden bzw. Stellen hat die Bundesregierung beauftragt, zu erfahren, wo sich der Standort des Servers befindet, wann, und mit welchem Ergebnis (bitte die Behörde bzw. Stelle und das Datum angeben)?
Haben die bisherigen Aktivitäten der Bundesregierung in diesem Fall irgendwelche Resultate gezeitigt, etwa die Löschung von persönlichen Daten?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine offiziell vom ukrainischen Kulturministerium im Jahr 2015 veröffentlichte Liste mit Einreiseverboten für internationale Künstler (mittlerweile unter dieser Adresse nicht mehr online http://mincult.kmu.gov.ua/mincult/uk/publish/article/428379)?
Welche Art des polizeilichen und geheimdienstlichen Informationsaustauschs besteht zwischen deutschen und EU-Behörden einerseits und ukrainischen Behörden andererseits?
Haben die Bundesregierung oder die EU-Kommission die Einreiseverbote für EU-Bürger in die Ukraine gegenüber der ukrainischen Regierung thematisiert, als im Mai 2017 von der EU die Visafreiheit für die Ukraine beschlossen wurde?
Wie viele deutsche Rechtsextremisten ließen die ukrainischen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung seit März 2014 in die Ukraine einreisen, die sich dort an politischen und/oder militärischen Aktivitäten der aktuellen Regierung wie etwa dem Marsch zum „Tag der Vaterlandsverteidiger“ beteiligten (bitte auch nachrichtendienstliche Erkenntnisse angeben)?
Beteiligten sich nach Kenntnis der Bundesregierung auch deutsche Rechtsextremisten an den vom UN-Sonderberichterstatter über Folter, Nils Melzer, festgestellten andauernden und landesweit verbreiteten Menschenrechtsverbrechen, die durch ukrainische Behörden und rechtsradikale Milizen begangen werden (u. a. illegale Inhaftierung, Folter; siehe OHCHR: UN expert says persistent claims of torture and impunity in Ukraine, 11 June 2018)?
Wie viele deutsche Rechtsextremisten beteiligten sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung seit März 2014 an militärischen Aktivitäten von rechtsradikalen Milizen wie dem Regiment Asow oder anderen von der Regierung unterhaltenen paramilitärischen „Freiwilligenbataillonen“?