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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2018 - Schwerpunktfragen zum Dublin-Verfahren

(insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

16.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/653514.12.2018

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2018 – Schwerpunktfragen zum Dublin-Verfahren

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Anteil von Verfahren zur Klärung der asylrechtlichen Zuständigkeit nach der Dublin-Verordnung der Europäischen Union (EU) an allen Asylverfahren des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nahm im Jahr 2017 mit 32,4 Prozent gegenüber 7,7 Prozent im Jahr 2016 deutlich zu (vgl. hierzu und soweit nicht anders angegeben auch im Folgenden: Bundestagsdrucksache 19/921).

Übernahmeersuchen wurden im Jahr 2017 insbesondere an Italien gerichtet (35,3 Prozent), danach folgten Frankreich (6,9 Prozent) und Ungarn (5,1 Prozent). Betroffen sind auch Schutzsuchende mit hohen Anerkennungschancen aus dem Irak, aus Syrien und Afghanistan. Nach jahrelanger Aussetzung gab es 2017 auch 2 312 Übernahmeersuchen an Griechenland, im Jahr 2018 wurden bis Mai fünf Asylsuchende nach Griechenland zurücküberstellt (Bundestagsdrucksache 19/3051). Nach Ungarn werden seit Mai 2017, nachdem die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen Verstößen gegen EU-Asylrecht eingeleitet hatte, keine Asylsuchenden mehr überstellt. Zwar gibt es weiterhin Übernahmeersuchen Deutschlands, Ungarn verweigert jedoch individuelle Zusagen, Rücküberstellte nach Maßgabe des EU-Asylrechts zu behandeln.

Den insgesamt 64 267 Dublin-Ersuchen im Jahr 2017 standen 7 102 tatsächliche Überstellungen gegenüber, das sind 11 Prozent. Gemessen an den Zustimmungen der anderen EU-Staaten zur Rückübernahme (46 873) betrug die so genannte Überstellungsquote 15,1 Prozent (gegenüber 13,6 Prozent im Vorjahr). Nicht selten verhindern Gerichte geplante Überstellungen wegen erheblicher Mängel in den Asylsystemen anderer Mitgliedstaaten oder aufgrund individueller Umstände: Jeweils knapp 68 Prozent der Rechtsschutzanträge gegen Überstellungen nach Ungarn bzw. nach Griechenland waren 2017 erfolgreich, in Bezug auf Bulgarien lag die Quote bei 49,3 Prozent, hinsichtlich Italiens bei 22,3 Prozent (Bundestagsdrucksache 19/1371 (neu), Antwort zu Frage 14). Nicht wenige Schutzsuchende tauchen in ihrer Not eher unter, als sich gegen ihren Willen in ein Land überstellen zu lassen, in dem sie ein unfaires Asylverfahren, unwürdige Lebensbedingungen, rassistische Ablehnung, Obdachlosigkeit oder eine Inhaftierung fürchten. Die geringe Überstellungsquote erklärt sich auch dadurch, dass einzelne Mitgliedstaaten – wie etwa Ungarn – nur eine bestimmte Zahl von Schutzsuchenden pro Tag aus allen anderen Dublin-Staaten zurücknehmen. Zuletzt stieg die Überstellungsquote im zweiten Quartal 2018 infolge einer entsprechenden Prioritätensetzung auf 24,5 Prozent an (Bundestagsdrucksache 19/4152), es gibt jedoch Kritik, dass es bei den immer häufigeren Sammelabschiebungen zur Durchsetzung von Überstellungen zu unverhältnismäßigem Vorgehen und Polizeigewalt kommt (Bundestagsdrucksache 19/4960).

Innerhalb des BAMF wird für Dublin-Verfahren Personal gebunden, das ansonsten für die reguläre Asylprüfung eingesetzt werden könnte: Im Mai 2018 waren 322,5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der „Dublin-Gruppe“ des BAMF beschäftigt (Bundestagsdrucksache 19/3051). Dabei ist mit dem Dublin-System für Deutschland im Ergebnis kaum eine reale Verteilungswirkung verbunden – obwohl die zwangsweisen Überstellungen die betroffenen Schutzsuchenden in einem hohen Maße persönlich belasten. Während die immer komplexeren Dublin-Verfahren das BAMF und die Gerichte zunehmend beschäftigen, bleibt die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland infolge des Dublin-Systems in etwa gleich: 7 102 Überstellungen aus Deutschland standen im Jahr 2017 8 754 Überstellungen nach Deutschland gegenüber, dafür wurden über 64 000 aufwändige Verfahren zur Klärung der Zuständigkeit geführt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-Verordnung wurden im dritten Quartal 2018 bzw. im Jahr 2018 bis zum letzten verfügbaren Stand eingeleitet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf EURODAC-Treffern – EURODAC: europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken – basierenden Dublin-Verfahren angeben; bitte auch nach den unterschiedlichen EURODAC-Treffern differenzieren)?

Wie viele EURODAC-Treffer welcher Kategorie gab es im dritten Quartal 2018 bzw. zum letzten verfügbaren Stand, und wie viele VIS-Treffer (VIS: Visa-Informationssystem) bei Asylsuchenden gab es im dritten Quartal 2018 bzw. im vorherigen Quartal (bitte Gesamtzahl nennen und jeweils nach den fünf wichtigsten Ausstellungsländern der Visa und Herkunftsländern differenzieren)?

Inwieweit hat sich die VIS-Statistik des BAMF als „nicht vollständig und plausibel“ erwiesen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4152, Antwort zu Frage 1; bitte genau ausführen, was die Gründe hierfür sind, und wie vor diesem Hintergrund die bislang von der Bundesregierung hierzu angegebenen Daten interpretiert werden müssen)?

2

Welches waren im dritten Quartal 2018 bzw. im Jahr 2018 bis zum letzten verfügbaren Stand die 15 am stärksten betroffenen Herkunftsländer und welches die 15 am stärksten angefragten Mitgliedstaaten der Europäischen Union (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen angeben sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland, Zypern, Malta, Bulgarien und Ungarn nennen)?

3

Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritt, humanitäre Fälle, Familienzusammenführung usw.) gab es in den benannten Zeiträumen (bitte bei der Zahl der Selbsteintritte auch nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den jeweils fünf wichtigsten Herkunftsländer differenzieren), und wie viele der formellen Entscheidungen des BAMF waren in den benannten Zeiträumen Dublin-Entscheidungen (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

4

Wie viele Überstellungen nach der Dublin-Verordnung wurden in den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen angeben und auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Mitgliedstaaten der Europäischen Union – in jedem Fall auch Griechenland, Ungarn, Bulgarien, Zypern und Malta – differenzieren), wie viele dieser Personen wurden unter Einschaltung des Bundesamtes, aber ohne Durchführung eines Asylverfahrens überstellt, und um welche Fallkonstellationen handelt es sich dabei konkret (bitte darstellen)?

5

Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der Begründung einer Nichtzuständigkeit nach der Dublin-Verordnung als unzulässig abgelehnt oder eingestellt, ohne dass ein Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

Wie viele Asylanträge wurden als unzulässig erachtet, weil bereits in einem anderen Land ein Schutzstatus gewährt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

6

Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen bzw. Überstellungen (bitte differenzieren) im Rahmen des Dublin-Systems gab es in den genannten Zeiträumen durch bzw. an Deutschland (bitte auch nach Ländern differenzieren und die jeweiligen Überstellungsquoten nennen)?

7

Wie viele Überstellungen im Rahmen des Dublin-Systems gab es in den genannten Zeiträumen, differenziert nach Bundesländern (bitte anknüpfend an die Aufenthaltsorte der Asylsuchenden bzw. die Zuständigkeit für die Durchführung der Überstellungen beantworten)?

Welche Angaben können dazu gemacht werden, wie viele Zustimmungen zur Übernahme dem, nach Bundesländern differenziert, gegenüberstanden (bitte ausführen)?

8

Welche EU-Mitgliedstaaten sehen welche Beschränkungen in Hinblick auf die Zahl, den Umfang oder die Art und Weise von Überstellungen in ihr Land vor (bitte nach Ländern auflisten und Angaben machen z. B. zur Zahl akzeptierter Überstellungen in welchem Zeitrahmen und mit welchen Transportmitteln – auch: Linien- oder Charterflug usw. –, ausführliche Angaben bitte insbesondere zu den Ländern Ungarn, Bulgarien, Polen, Italien, Griechenland und Spanien machen)?

Inwieweit sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund begrenzter Überstellungsmöglichkeiten die Gefahr, dass nach der geplanten und von der Bundesregierung befürworteten (vgl. z. B. Weisung des Auswärtigen Amts für die 2669. AStV-2-Sitzung am 2. Mai 2018 zu TOP 25 „Dublin-Verordnung“) Änderung im Dublin-System hin zu einer „stabilen Zuständigkeit“ (eine Zuständigkeit des Aufenthaltsstaats der Schutzsuchenden für die Asylprüfung soll durch Fristablauf erst nach einem langen Zeitraum, etwa acht bis zehn Jahre, entstehen) Tausende Schutzsuchende, unter ihnen viele Schutzbedürftige, ohne geklärten Schutzstatus und mit nur rudimentären sozialen Rechten in formal unzuständigen Mitgliedstaaten leben werden (bitte ausführen)?

9

Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die statistischen Daten zu Gerichtsentscheidungen in Dublin-Verfahren für das bisherige Jahr 2018 (bitte nach Zielstaaten differenziert angeben)?

10

In wie vielen Fällen wurde im dritten Quartal 2018 bzw. im Jahr 2018 bis zum letzten verfügbaren Stand bei Asylsuchenden festgestellt, dass Griechenland nach der Dublin-Verordnung zuständig ist (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenziert angeben)?

Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Praxis bei Ersuchen und Überstellungen nach Griechenland, was waren die Gründe der Ablehnungen von Ersuchen durch Griechenland, und was waren die Gründe dafür, dass zahlreiche Überstellungen nicht zu Stande kamen (bitte ausführen)?

Wie viele schriftliche einzelfallbezogene Zusicherungen der griechischen Behörden in Bezug auf eine Aufnahme und ein Asylverfahren nach dem EU-Recht wurden bislang für wie viele Personen ausgesprochen, und welche aktuellen Erkenntnisse hat das BAMF über den Verbleib, die Unterbringung und das weitere Asylverfahren der nach Griechenland bislang Zurücküberstellten (bitte ausführen)?

Wie ist die aktuelle Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu Überstellungen nach Griechenland, wie bewertet die Bundesregierung dies, und welche Konsequenzen wurden hieraus gegebenenfalls gezogen?

11

Mit welchen EU-Mitgliedstaaten bestehen oder laufen derzeit Verhandlungen über Verwaltungsvereinbarungen zur Beschleunigung von Dublin-Verfahren, und wie ist der jeweilige Stand der Verhandlungen (bitte ausführlich darstellen)?

12

Stimmt die Bundesregierung der Bewertung der Fragesteller zu, dass die Information von Beamten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (so der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 17. Juni 2018 zu Tagesordnungspunkt 17, vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 16 der Abgeordneten Ulla Jelpke, Bundestagsdrucksache 19/3592), mit direkten Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen EU-Binnengrenzen beim Vorliegen eines EURODAC-Treffers befinde man sich rechtlich auf sicherem Terrain, da seien sich die Juristen total sicher, falsch war, da es viele fachkundige Stellungnahmen gibt, die das Gegenteil besagen (vgl.: www.asyl.net/view/detail/ News/stellungnahmen-zu-geplanten-zurueckweisungen-an-der-grenze- undtransitverfahren/) und die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zu der Einschätzung kommen, dass diese Frage in der juristischen Literatur zumindest umstritten und vom Europäischen Gerichtshof noch nicht geklärt sei (vgl. Ausarbeitungen vom 12. und 25. Juli 2018, PE 6 – 3000 – 103/18 und 97/18 – bitte begründen)?

Inwieweit haben die beteiligten Abteilungen B, M, V und E des Bundesministeriums zu dieser konkreten Frage unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten (bitte darstellen, Wiederholung der Nachfrage zur Antwort auf die Schriftliche Frage 16 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 19/3592, S. 14, weil der Verweis der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/4152 zu Frage 10 auf eben diese Antwort aus Sicht der Fragesteller keine Antwort auf die Nachfrage zu dieser Antwort beinhaltet)?

13

Ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/4152 so zu verstehen, dass die Bundesregierung nicht mehr sagen kann, wie es zu einer der zentralen und politisch bis heute umstrittenen Entscheidungen der Bundesregierung (zur Nichtzurückweisung von Schutzsuchenden an den EU-Binnengrenzen im Herbst 2015 und danach) gekommen ist und welche unterschiedlichen Rechtsauffassungen welche Abteilungen im Bundesinnenministerium hierzu vertreten haben und dass dies nicht einmal durch entsprechende Nachfragen bei den betroffenen Abteilungen aufgeklärt werden kann (bitte nachvollziehbar erläutern), und welche entsprechenden Aufklärungsbemühungen zur Beantwortung der diesbezüglichen parlamentarischen Anfrage hat die Bundesregierung unternommen (bitte darlegen)?

14

Wie ist die aktuelle Dauer von Dublin-Verfahren (bitte nach Zielstaaten der Überstellung differenziert auflisten)?

Wie lange waren die Verfahrensdauern im bisherigen Jahr 2018 und im Jahr 2017 in Fällen, in denen nach der Feststellung, dass ein anderer EU-Staat für die Asylprüfung zuständig sei, dann doch ein Prüfverfahren in nationaler Zuständigkeit durchgeführt wurde (bitte nach den wichtigsten Herkunftsländern bzw. nach EU-Mitgliedstaaten differenziert darstellen)?

15

Wie beeinflussen Dublin-Verfahren die Statistiken des BAMF zur Asylantragstellung bzw. zu Entscheidungen im Asylverfahren, inwieweit werden z. B. Verfahren, die nach einer ursprünglichen Entscheidung, dass ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig sei, die dann aber doch in nationaler Zuständigkeit durchgeführt wurden, statistisch erfasst (als ein oder zwei Verfahren), wie werden in solchen Fällen die Ergebnisse der zwei Verfahren erfasst (gehen beide in die Statistik ein oder nur die letzte Entscheidung), und welchen Anteil an allen formellen Erledigungen von Gerichtsverfahren haben solche Verfahren, die sich z. B. durch Fristablauf oder Selbsteintritt erledigen (bitte ausführen)?

16

Wie viele Übernahmeersuchen der griechischen Behörden an Deutschland im Rahmen der Familienzusammenführungsregelungen nach der Dublin-Verordnung gab es seit Juli 2018, wie vielen Ersuchen wurde stattgegeben, wie viele Ablehnungen gab es, und wie viele Überstellungen von Griechenland nach Deutschland fanden bislang im Jahr 2018 statt (bitte jeweils nach Monaten auflisten)?

17

Wie ist die bisherige Bilanz der Vereinbarung zwischen dem Bundesinnenministerium und dem griechischen Migrationsministerium zur Zurückweisung Schutzsuchender an der deutsch-österreichischen Grenze, wie viele Zurückweisungen nach Griechenland auf dieser Grundlage gab es bislang (bitte genauere Angaben zum Datum und zu den Einzelfallumständen machen), und wie ist die Bilanz der Vereinbarungen zur Familienzusammenführung (wie viele Zusammenführungen gab es, wie viele zunächst ablehnende Entscheidungen des BAMF wurden erneut mit welchem Ergebnis überprüft usw.)?

18

Wie viele Übernahmeersuchen von Griechenland an Deutschland gab es seit Juli 2018, und wie viele dieser Ersuchen wurden mit welcher Begründung abgelehnt (bitte nach Monaten, Gründen und wichtigsten Herkunftsstaaten differenziert auflisten)?

19

Wie viele Familienangehörige, für die das BAMF bereits die Zustimmung zur Übernahme erklärt hat, warten aktuell in Griechenland noch auf ihre Überstellung (bitte nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und differenzieren, in welchem Quartal die Zustimmung erfolgte)?

20

In welchem Umfang gab es seit Juli 2018 neuerliche Prüfungsersuchen durch Griechenland (Wiedervorlagen) nach einer Ablehnung durch das BAMF (bitte nach Monaten auflisten)?

21

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der durch die EU-Kommission eingeleiteten asylrechtlichen Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn?

Hat es inzwischen eine Überstellung nach Ungarn gegeben, nachdem dies seit Mai 2017 nicht mehr der Fall war (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3051, Antwort zu Frage 20a)?

Liegen inzwischen einzelfallbezogene Zusicherungen Ungarns über eine EU-rechtskonforme Behandlung überstellter Asylsuchender vor, und wie ist es zu erklären, dass die Bundesregierung zunächst noch versucht hat, sich hierzu eine Meinung zu bilden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3051, Antwort zu Frage 20b), während sie auf erneute Nachfrage zu diesem Thema lediglich erklärte, hierfür sei „in erster Linie“ die EU-Kommission zuständig (Bundestagsdrucksache 19/4152, Antwort zu Frage 20b), und gibt es keinen inhaltlichen Austausch zwischen Deutschland und Ungarn zu dieser Frage (bitte darlegen)?

22

Wird die Bundesregierung nunmehr, wie bereits in einer Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages in Aussicht gestellt (vgl. hierzu zuletzt die Nachfrage auf Bundestagsdrucksache 19/921, Frage 16, m. w. N.), in entsprechenden EU-Gremien auf Berichte über Misshandlungen von Flüchtlingen durch ungarische Polizisten zu sprechen kommen, nachdem das Anti-Folter-Komitee des Europarats einen entsprechenden Bericht vorgelegt hat (vgl. dpa vom 18. September 2018: „Beobachter werfen Ungarns Polizei Misshandlungen von Migranten vor“), und wenn nein, warum nicht (bitte darlegen)?

23

Von welchen Initiativen der EU-Kommission in Bezug auf das Asylsystem und die Behandlung von Flüchtlingen in Bulgarien hat die Bundesregierung Kenntnis (bitte so konkret wie möglich darstellen)?

24

Inwieweit und in welcher konkreten Gestalt ist mittlerweile das so genannte Salvini-Dekret zur Unterbringung von Geflüchteten nach Kenntnis der Bundesregierung in eine gesetzliche Regelung überführt worden, welche Regelung sind für die Frage der Zumutbarkeit und Rechtmäßigkeit einer Überstellung bzw. Abschiebung von Asylsuchenden bzw. von Personen mit einem italienischen Schutzstatus nach Italien relevant, und welche Schlussfolgerungen für die Überstellungspraxis nach Italien werden im BAMF hieraus gezogen (bitte so konkret wie möglich darstellen; vgl. Plenarprotokoll 19/60, S. 6773, Mündliche Frage 51)?

25

Wie viele Personen sind aktuell mit „Dublin-Verfahren“ im BAMF befasst bzw. in der Gruppe „Dublinverfahren“ tätig (bitte nach genauer Tätigkeit und jeweiliger Stellenzahl auflisten), und welche diesbezüglichen Planungen gibt es?

26

Wie ist der genaue Stand der auf der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 9. Februar 2017 vereinbarten Maßnahmen zur Bearbeitung von Dublin-Verfahren (Bund-Länder-AG), und welche Kernaussagen und Handlungsempfehlungen wurden von dieser AG erarbeitet, unabhängig davon, wie die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und zwischen den Bundesländern hierzu ist (Nachfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4152, Antwort zu Frage 22; bitte so konkret wie möglich und mit in diesem Zusammenhang verwandten wichtigen Zahlenangaben beantworten)?

27

Was genau beinhalten die vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erarbeiteten Vorschläge „für Maßnahmen zur Beschleunigung und Erleichterung des Dublin-Verfahrens“ (bitte auflisten; vgl. dpa vom 19. November 2018: „Geteiltes Echo auf Pläne für verschärfte Abschieberegeln“), inwieweit entsprechen diese Vorschläge der Arbeit der in Frage 26 genannten Bund-Länder-AG zu „Maßnahmen zur Bearbeitung von Dublin-Verfahren“, und welche Reaktionen der Bundesländer gab es auf diese Vorschläge (bitte ausführen)?

28

Wie beurteilt die Bundesregierung Vorwürfe des Berliner Flüchtlingsrats angesichts einer Sammel-Dublin-Abschiebung aus Berlin, Behörden würden „mit allen Mitteln“ versuchen, „Asylsuchende außer Landes zu schaffen“ (vgl. Pressemitteilung vom 22. Oktober 2018: „Horror-Sammelabschiebung unter Federführung Berlins“; http://fluechtlingsrat-berlin.de/presseerklaerung/ horror-sammelabschiebung-unter-federfuehrung-berlins/)?

Welche Angaben kann die Bundespolizei dazu machen, wie oft im Rahmen von Dublin-Überstellungen, auch im Vergleich zu „normalen“ Abschiebungen, Zwangsmittel, Fesselungen, Sedierungen usw. zum Einsatz kommen, bzw. in wie vielen Fällen und zu welchem Anteil Menschen betroffen sind, denen (zunächst) eine Reiseunfähigkeit attestiert wurde bzw. die durch die Maßnahme der Abschiebung bzw. Überstellung von Familienangehörigen getrennt werden (bitte so konkret wie möglich antworten und soweit vorhanden auf entsprechende Statistiken eingehen)?

Berlin, den 27. November 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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