Die Erfüllung der Reformauflagen in den europäischen Hilfsprogrammen durch Griechenland seit dem Jahr 2010
der Abgeordneten Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Hagen Reinhold, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Rahmen der verschiedenen Hilfsprogramme, die die Mitgliedstaaten der Europäischen Union seit dem Jahr 2010 für Griechenland aufgelegt haben, hat sich Griechenland immer wieder zur Umsetzung umfangreicher Kataloge von Reformmaßnahmen (sog. Memoranda of Understanding – MoU) verpflichtet. Diese Reformmaßnahmen finden ihre rechtliche Grundlage unter anderem in Artikel 136 Absatz 3 Satz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV; „Die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus wird strengen Auflagen unterliegen“) und stellen sicher, dass europäische Hilfszahlungen nur dann in Betracht kommen, wenn der sie beantragende Mitgliedstaat bereit ist, die strukturellen Ursachen seiner finanziellen, wirtschaftlichen und sozialen Probleme zu beseitigen. So soll gewährleistet werden, dass Finanzhilfen die Ausnahme bleiben und sich die Lage des beantragenden Mitgliedstaats nachhaltig bessert. Deshalb ist es für eine erfolgreiche Bilanz der Hilfsprogramme entscheidend, dass die vereinbarten Reformen tatsächlich vollständig und fristgerecht umgesetzt und auch nicht später wieder zurückgenommen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche der im MoU vereinbarten Reformmaßnahmen hat Griechenland im Rahmen der sog. Greek Loan Facility („Griechenland I“) nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt, und welche nicht (bitte erläutern)? Welche der Maßnahmen wurden a) vollständig und pünktlich erfüllt, b) teilweise und pünktlich erfüllt, c) vollständig, aber verspätet erfüllt, d) teilweise und verspätet erfüllt bzw. e) nicht erfüllt (bitte alle Maßnahmen jeweils einzeln aufführen und zusätzlich die Fallgruppen a bis e in Prozent aller vereinbarten Reformmaßnahmen angeben)?
Welche der im MoU vereinbarten Reformmaßnahmen hat Griechenland im Rahmen des sog. EFSF(Europäische-Finanzstabilisierungsfazilität)-Programms („Griechenland II“) nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt, und welche nicht (bitte erläutern)? Welche der Maßnahmen wurden a) vollständig und pünktlich erfüllt, b) teilweise und pünktlich erfüllt, c) vollständig, aber verspätet erfüllt, d) teilweise und verspätet erfüllt bzw. e) nicht erfüllt (bitte alle Maßnahmen jeweils einzeln aufführen und zusätzlich die Fallgruppen a bis e in Prozent aller vereinbarten Reformmaßnahmen angeben)?
Welche der im MoU vereinbarten Reformmaßnahmen hat Griechenland im Rahmen des sog. ESM(Europäischer-Stabilitätsmechanismus)-Programms („Griechenland III“) nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt, und welche nicht (bitte erläutern)? Welche der Maßnahmen wurden a) vollständig und pünktlich erfüllt, b) teilweise und pünktlich erfüllt, c) vollständig, aber verspätet erfüllt, d) teilweise und verspätet erfüllt bzw. e) nicht erfüllt (bitte alle Maßnahmen jeweils einzeln aufführen und zusätzlich die Fallgruppen a bis e in Prozent aller vereinbarten Reformmaßnahmen angeben)?
Wie bewertete die Bundesregierung eine endgültige Rücknahme der im Rahmen der Reformauflagen für das ESM-Programm vereinbarten und im Jahr 2017 bereits vom griechischen Parlament beschlossenen Rentenreform (bitte erläutern)?
a) Wäre darin nach Ansicht der Bundesregierung ein Verstoß gegen die Reformauflagen des ESM-Programms zu sehen (bitte erläutern)?
b) Mit welchen Auswirkungen auf den griechischen Staatshaushalt und die Tragfähigkeit der griechischen Staatsschuld wäre nach Einschätzung der Bundesregierung bei einer endgültigen Rücknahme der Rentenreform zu rechnen, auch über das Jahr 2022 hinaus (bitte erläutern)?
Um welchen Zeitraum soll nach Kenntnis der Bundesregierung das Inkrafttreten der Rentenreform gegebenenfalls verschoben werden (bitte erläutern)?
a) Wie bewertete die Bundesregierung eine solche Verschiebung der Rentenreform (bitte erläutern)?
b) Wäre darin nach Ansicht der Bundesregierung ein Verstoß gegen die Reformauflagen des ESM-Programms zu sehen (bitte erläutern)?
c) Mit welchen Auswirkungen auf den griechischen Staatshaushalt und die Tragfähigkeit der griechischen Staatsschuld wäre nach Einschätzung der Bundesregierung bei einer solchen Verschiebung der Rentenreform zu rechnen, auch über das Jahr 2022 hinaus (bitte erläutern)?
Sofern die Bundesregierung eine Rücknahme oder Verschiebung der Rentenreform für mit der Schuldentragfähigkeit Griechenlands vereinbar hält, warum war es dann nach Ansicht der Bundesregierung notwendig, zum Abschluss des ESM-Programms für Griechenland sog. schuldenerleichternde Maßnahmen im Volumen von mindestens 34 Mrd. Euro zu gewähren (bitte erläutern)?
Sofern die Bundesregierung eine Rücknahme oder Verschiebung der Rentenreform für mit der Schuldentragfähigkeit Griechenlands unvereinbar hält, welche Instrumente stehen der Bundesregierung zur Verfügung, um die Rücknahme oder Verschiebung der Rentenreform zu verhindern und damit die Erfüllung der vereinbarten Reformauflagen sicherzustellen (bitte erläutern)?