Aufbau eines Europäischen Antiterror-Justizregisters bei Eurojust
der Abgeordneten Andrej Hunko, Niema Movassat, Martina Renner, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In einer Gemeinsamen Erklärung vom 20. Juni 2018 fordert die Bundesregierung mit den Regierungen Frankreichs, Spaniens und Belgiens den Aufbau eines „Europäischen Antiterror-Justizregisters“ bei der Agentur für justizielle Zusammenarbeit Eurojust (http://gleft.de/2zb). Eine „konstante Zusammenarbeit“ zwischen den Justizbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union müsse sich demnach auf eine bessere Verfügbarkeit der von den nationalen Justizbehörden in diesem Bereich geführten Daten stützen. Konkrete Angaben zu den in Rede stehenden Dateien macht die Bundesregierung nicht. Eurojust soll außerdem „stärker als bisher proaktiv handeln“, um in Ermittlungen im Bereich des Terrorismus „mögliche Verknüpfungen festzustellen und den Koordinierungsbedarf zu bestimmen“. Die Agentur soll demnach die zuständigen Justizbehörden in den EU-Mitgliedstaaten über gefundene Erkenntnisse informieren. Eurojust soll dafür enger mit dem Europäischen Antiterror-Zentrum (ECTC) bei Europol zusammenarbeiten.
Im Rahmen eines Ministertreffens haben die Regierungen Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Belgiens, Luxemburgs und der Niederlande auf die Einrichtung eines „Europäischen Antiterror-Justizregisters“ bei Eurojust gedrungen („Eurojust to host the European judicial counter-terrorism register“, Pressemitteilung Eurojust vom 5. November 2018). Eurojust habe erklärt, hierfür bereitzustehen.
Zur geplanten Erweiterung der Zuständigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) auf grenzüberschreitende Terrorismusstraftaten will die Bundesregierung den Aufbau der EUStA abwarten (Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/5780). Die EUStA solle sich zunächst „in der Praxis bewähren“. Ein etwaiger Beschluss zur Ausweitung der Zuständigkeiten der EUStA auf grenzüberschreitende terroristische Straftaten würde zudem einen Beschluss des Europäischen Rates nach Artikel 86 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) voraussetzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
In welchen abgeschlossenen grenzüberschreitenden Ermittlungen zu Terrorismus hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren Eurojust als koordinierende Agentur einbezogen?
Welchen Mehrwert verspricht sich die Bundesregierung von einem „Europäischen Antiterror-Justizregister“?
a) Welche Art von Daten sollen dort konkret gespeichert werden?
b) Wer hätte darauf direkten oder indirekten (etwa nach dem Verfahren Treffer/kein Treffer) Zugriff?
c) Aus welchen Gründen sollten in dem Register nicht nur Verurteilungen, sondern auch Ermittlungen gespeichert werden?
Nach welcher Maßgabe soll aus Sicht der Bundesregierung ermittelt und entschieden werden, welche Daten für das „Europäische Antiterror-Justizregister“ geeignet sind?
a) Welche deutschen Datenbestände will das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in das Register einspeisen?
b) Inwiefern sollen hierfür auch die Bundesländer Datensätze beisteuern?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, nach welcher Maßgabe die Datensätze im „Europäischen Antiterror-Justizregister“ wieder gelöscht werden sollten?
Auf welche Weise könnte Eurojust aus Sicht der Bundesregierung „stärker als bisher proaktiv handeln“, um in Terrorismusermittlungen „mögliche Verknüpfungen festzustellen und den Koordinierungsbedarf zu bestimmen“?
Welche technischen Mittel könnte Eurojust hierfür einsetzen?
Was ist der Bundesregierung über die Bereitschaft Europols bekannt, das „Europäische Antiterror-Justizregister“ beim Europäischen Antiterror-Zentrum (ECTC) anzusiedeln, bzw. welche Pläne existieren hierzu bereits?
Worin liegt der Unterschied zwischen dem geforderten „Europäischen Antiterror-Justizregister“ und „Europäischen Kriminalaktennachweis“ (EPRIS) zum EU-weiten Austausch von Kriminal- bzw. Ermittlungsakten?
Inwiefern können auch deutsche Behörden die Prüm-ähnliche Zusammenarbeit des Police Cooperation Convention for Southeast Europe (PCC SEE) nutzen, um mit den dort beteiligten Nicht-EU-Staaten biometrische Daten auszutauschen oder Informationen über deren Vorhandensein abzufragen (Ratsdokument 13428/18)?
Sofern dies derzeit nicht möglich ist, welche Änderungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu anvisiert?
Welche „Abstimmungen“ erfolgten im Rahmen des Programms „Polizei 2020“ mit Europol „in den Bereichen Informations- und Architekturmanagement zur Optimierung des Datenaustausches“ (Bundestagsdrucksache 19/5923, Antwort zu Frage 11)?
Wer nahm diese „Abstimmungen“ vor, und welche Ergebnisse zeitigten diese?
Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zu Beteiligten und zum Zeitrahmen einer Prüfung der „rechtlichen und technischen Machbarkeit“ des Europäischen Kriminalaktennachweises (EPRIS) mitteilen, deren „grundsätzlicher polizeifachlicher Bedarf“ bereits durch eine von der Europäischen Kommission beauftragte Machbarkeitsstudie durch Belgien festgestellt wurde, die aber nicht wie angekündigt im Dezember 2015 abschließend bewertet wurde (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksachen 18/13217, 18/1832 und 18/7698)?
a) Sofern die Prüfung der rechtlichen und technischen Machbarkeit der EPRIS-Funktionalität immer noch nicht erfolgte, für wann ist der Abschluss dieser Initiative angekündigt?
b) Sofern das Ergebnis inzwischen vorliegt, wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeiten zur technischen und rechtlichen Umsetzung einer solchen Datei?
c) Welche Ergebnisse sind der Bundesregierung zur technischen und rechtlichen Machbarkeit in Kooperation mit Europol bekannt?
d) Inwiefern bzw. mit welchen Einschränkungen könnten aus Sicht der Bundesregierung auch die beim Bundeskriminalamt geführten „Gewalttäterdateien“ in den EU-weiten Austausch von Kriminal- bzw. Ermittlungsakten im Rahmen von EPRIS eingebunden werden?