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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die Lage jesidischer Schutzsuchender

(insgesamt 46 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

05.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/670021.12.2018

Die Lage jesidischer Schutzsuchender

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/6700 19. Wahlperiode 21.12.2018 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE. Die Lage jesidischer Schutzsuchender Ab dem 4. August 2014 wurde ein angekündigter Genozid an der vorher etwa 400 000 Menschen zählenden jesidischen Bevölkerung des Shengal (Sindschar) im Nordirak durch den sog. Islamischen Staat (IS) verübt. Tausende Jesidinnen und Jesiden wurden entführt oder ermordet, hunderttausende befinden sich immer noch auf der Flucht. In einem Bericht der Vereinten Nationen (UN) dazu heißt es: „Der IS hat versucht, die Jesiden durch Morde, sexuelle Versklavung, Sklaverei, Folter und unmenschliche und entwürdigende Behandlung auszulöschen“ (www. un.org/apps/news/story.asp?NewsID=54247#.WIcpOFM1-0k). Nach Angaben einer Studie der London School of Economics wurden innerhalb weniger Tage 9 900 Jesidinnen und Jesiden, etwa 2,5 Prozent der jesidischen Bevölkerung der Shengal-Region, durch den IS ermordet (www.lse.ac.uk/News/Latest- newsfrom-LSE/2017/05-May-2017/LSE-survey-shows-the-extent-of-ISIS- violenceagainst-Yazidis-in-Iraq). Tausende jesidische Frauen und Kinder wurden verschleppt. Zum 31. Dezember 2017 befanden sich immer noch 3 210 Jesidinnen und Jesiden in der Gewalt des IS (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2603). Der UN-Sicherheitsrat verurteilte die Verbrechen an den Jesidinnen und Jesiden durch den IS scharf und forderte die internationale Gemeinschaft insbesondere unter Bezug auf das Flüchtlingsvölkerrecht zum Handeln auf (www.un.org/depts/ german/sr/sr_15/sr2249.pdf). Hunderttausende Jesidinnen und Jesiden flohen über einen von den Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG/YPJ und der Guerilla der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gehaltenen Korridor in die selbstverwaltete Region Rojava in Nordsyrien und von dort in Teilen auch weiter in Flüchtlingslager der autonomen Region Kurdistan im Nordirak. Es befindet sich eine große Zahl jesidischer Flüchtlinge unter unzureichenden Bedingungen in Flüchtlingslagern im Nordirak, zumeist innerhalb der kurdischen Autonomieregion, einige auch in Lagern in der Türkei. Ein großer Teil der Geflüchteten hat selbst die vorangegangenen Massaker und Vertreibungen erlebt, ist schwer traumatisiert und behandlungsbedürftig. Das betrifft insbesondere Frauen, gegen die der IS mit besonderer Grausamkeit vorgeht. Immer wieder kommt es zu Angriffen auf Jesidinnen und Jesiden im Irak und Südkurdistan. So wurde die Shengal-Region mehrfach zum Ziel von türkischen Luftangriffen (https://anfdeutsch.com/kurdistan/toedlicher-anschlag-auf- zeki-Sengali-6141; https://twitter.com/TSKGnkur/status/1029821146093502466) und Einmarschdrohungen der Türkei (http://civaka-azad.org/irak-was-der-pkk- rueckzug-aus-shingal-bedeutet/). Die Lage der Jesidinnen und Jesiden im Irak erscheint den Fragestellerinnen und Fragestellern insbesondere aufgrund der Drohungen verschiedener Milizen, aber auch der Türkei, alles andere als sicher. Insofern stellt sich auch die Frage, inwiefern sich die Bundesregierung für den Wiederaufbau eines sicheren Lebens in der Sindschar-Region engagiert. Auch in Flüchtlingscamps in Nordsyrien befinden sich viele jesidische Schutzsuchende. Trotz aller Bemühungen der örtlichen Administration ist die humanitäre Lage in diesen Camps nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller aufgrund der weitgehenden Isolation der Region ebenfalls prekär. Nach Angaben der Hilfsorganisation Heyva Sor a Kurdistan findet praktisch keine internationale Hilfeleistung für die Menschen, die auf dem Territorium der Demokratischen Föderation Nord- und Ostsyriens Zuflucht finden, statt (https://anfdeutsch.com/rojava- syrien/hami-uno-muss-verantwortung-fuer-rueckkehr-nach-efrin-uebernehmen- 7595). Die Ärztin und Ko-Vorsitzende der Hilfsorganisation Heyva Sor a Kurdistan in Nordsyrien, Jamila Hami, erklärte: „Es gibt in vielen Gebieten von Rojava Flüchtlingscamps, die sich allein aufgrund unserer Unterstützung auf den Beinen halten können. Bis heute hat es für die Menschen dort keinerlei ernsthafte internationale Hilfe gegeben. Die UN unterstützen Ankara hinsichtlich der Flüchtlinge in der Türkei, verschließen jedoch Augen und Ohren, wenn es um die Situation der Schutzsuchenden in Rojava geht. Rojava ist von allen Seiten umzingelt und steht unter einem Embargo. In einer solchen Situation ist es für uns nicht einfach, dort Hilfe zu leisten, wo es nötig ist“ (https://anfdeutsch.com/ rojava-syrien/hami-uno-muss-verantwortung-fuer-rueckkehr-nach- efrinuebernehmen-7595). Die Situation der jesidischen Bevölkerung in Nordsyrien hat sich aufgrund der Invasion der türkischen Armee und mit ihr verbündeter Milizen ebenfalls massiv verschlechtert. Aus der Region Afrin Geflohene berichten von gezielten Plünderungen, Entführungen, Zwangskonversionen und anderen schweren Übergriffen (https://anfturkce.com/rojava-surIye/tuerk-ordusunun-efrin-deki- zulmue-artiyor-115156, https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/Ezidische-bevoelkerung- aus-efrin-wir-haben-Sengal-vor-augen-3649, www.deutschlandfunk.de/jesiden- in-deutschland-abschied-von-afrin.886.de.html?dram:article_id=413809, www. independent.co.uk/news/world/middle-east/syria-civil-war-assad-regime- turkeyafrin-kurds-eastern-ghouta-us-allies-militia-a8252456.html). In der Antwort zu Frage 29e auf Bundestagsdrucksache 19/2603 erklärte die Bundesregierung, dass von salafistisch-dschihadistischen Kreisen eine besondere Bedrohung für Jesidinnen und Jesiden ausgehe. Große Teile der im Zuge der „Operation Olivenzweig“ gemeinsam mit der türkischen Armee in Afrin einmarschierten Milizen bestehen aus solchen salafistisch-dschihadistischen Gruppierungen (www.spiegel.de/politik/ ausland/afrin-kurden-beklagen-vertreibung-und-pluenderung-durch-protuerkische- milizen-a-1198793.html). In Deutschland wurden im Jahr 2017 29 707 Asylverfahren jesidischer Schutzsuchender entschieden. Abzüglich sonstiger Verfahrenserledigungen waren das 27 057 inhaltliche Entscheidungen. 24 407 jesidische Asylsuchende erhielten einen Schutzstatus, das ergibt eine bereinigte Gesamtschutzquote von 85 Prozent. Damit ist die bereinigte Gesamtschutzquote für Jesidinnen und Jesiden im Vergleich zum Jahr 2015 um mehr als 14,45 Prozent gesunken (2015: 97,36 Prozent, 2016: 94,01 Prozent, vgl. Bundestagsdrucksache 18/11589). 21 126 der im Jahr 2017 entschiedenen Verfahren jesidischer Asylsuchender stammen aus dem Irak. Die bereinigte Schutzquote bei Jesidinnen und Jesiden aus dem Irak lag im Jahr 2017 bei 91,2 Prozent (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2603). Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller werden diese aktuell häufig wegen einer angeblich veränderten Sicherheitslage im Irak abgelehnt. Zudem erhalten nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller anerkannte jesidische Flüchtlinge aus dem Irak und Syrien derzeit Schreiben vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), in denen sie zu einem „freiwilligen Gespräch“ eingeladen werden. Hierbei geht es um die Überprüfung des gewährten Schutzstatus. Pro Asyl hat erhebliche Bedenken hiergegen vorgebracht, weil in diesen Fällen gar keine konkreten Anhaltspunkte für einen Widerruf oder eine Rücknahme vorliegen (www.proasyl.de/hintergrund/gespraechseinladung-des-bundesamtes- drohtwiderruf-des-fluechtlingsstatus/). Die Schreiben und Überprüfungen des BAMF belasten und verunsichern die besonders schutzbedürftigen jesidischen Flüchtlinge. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele Asylanträge jesidischer Schutzsuchender waren zum 31. Oktober 2018 anhängig (bitte angeben, aus welchen Herkunftsländern diese Flüchtlinge jeweils stammen)? 2. Wie viele Asylanträge jesidischer unbegleiteter minderjähriger Schutzsuchender waren zum 31. Oktober 2018 anhängig (bitte angeben, aus welchen Herkunftsländern diese Flüchtlinge jeweils stammen)? 3. Wie wurden die Asylanträge jesidischer Asylsuchender im bisherigen Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr beschieden (bitte jeweils nach Schutzstatus differenzieren, die Zahl formeller Erledigungen und die bereinigten Schutzquoten angeben, zudem bitte jeweils nach Herkunftsländern aufschlüsseln und neben den Jahresgesamtzahlen die Zahlen auch quartalsweise angeben)? 4. Wie wurden die Asylanträge unbegleiteter minderjähriger jesidischer Asylsuchender im bisherigen Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr beschieden (bitte jeweils nach Schutzstatus differenzieren, die Zahl formeller Erledigungen und die bereinigten Schutzquoten angeben, zudem bitte jeweils nach Herkunftsländern aufschlüsseln und neben den Jahresgesamtzahlen die Zahlen auch quartalsweise angeben)? 5. Wie viele der abgelehnten jesidischen Asylsuchenden legten im Jahr 2017 bzw. im Jahr 2018 (bitte differenzieren) Klage gegen die Entscheidung des BAMF ein (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben), und wie wurden diese Klagen in den Jahren 2017 bzw. 2018 beschieden (bitte jeweils in absoluten und relativen Zahlen aufschlüsseln und die Zahl formeller Erledigungen angeben sowie nach Herkunftsländern aufschlüsseln)? 6. Wie viele der abgelehnten, unbegleiteten, minderjährigen jesidischen Asylsuchenden legten im Jahr 2017 bzw. im Jahr 2018 (bitte differenzieren) Klage gegen die Entscheidung des BAMF ein (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben), und wie wurden diese Klagen in den Jahren 2017 bzw. 2018 beschieden (bitte jeweils in absoluten und relativen Zahlen aufschlüsseln und die Zahl formeller Erledigungen angeben sowie nach Herkunftsländern aufschlüsseln)? 7. Bei wie vielen jesidischen Flüchtlingen (bitte nach wichtigsten Herkunftsländern aufschlüsseln) wurde in den Jahren 2017 bzw. 2018 eine Widerrufsprüfung eingeleitet, in welchem Umfang geschah dies im Rahmen der vorgezogenen Widerrufsprüfung, und wie viele Entscheidungen mit welchem Ergebnis (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben) gab es in den Jahren 2017 bzw. 2018 (hier bitte auch nach Quartalen differenzieren)? 8. Bei wie vielen unbegleiteten minderjährigen jesidischen Flüchtlingen (bitte nach wichtigsten Herkunftsländern aufschlüsseln) wurde in den Jahren 2017 bzw. 2018 eine Widerrufsprüfung eingeleitet, in welchem Umfang geschah dies im Rahmen der vorgezogenen Widerrufsprüfung, und wie viele Entscheidungen mit welchem Ergebnis (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben) gab es in den Jahren 2017 bzw. 2018 (hier bitte auch nach Quartalen differenzieren)? 9. Wie viele Jesidinnen und Jesiden haben in den ersten drei Quartalen des Jahres 2018 einen Asylantrag gestellt (bitte nach Quartalen, Herkunftsländern und BAMF-Außenstellen aufschlüsseln)? 10. Wie viele unbegleitete minderjährige Jesidinnen und Jesiden haben in den ersten drei Quartalen des Jahres 2018 einen Asylantrag gestellt (bitte nach Quartalen, Herkunftsländern und BAMF-Außenstellen aufschlüsseln)? 11. Wie viele Einladungen des BAMF an schutzberechtigte Flüchtlinge zu „freiwilligen Gesprächen“ hat es bislang gegeben, wie viele davon wurden im schriftlichen Verfahren anerkannt (bitte ab 2017 quartalsweise und nach wichtigsten Herkunftsländern und Schutzstatus aufgeschlüsselt darlegen, bitte unbegleitete minderjährige Schutzberechtigte getrennt aufführen)? a) An welche Flüchtlinge bzw. Flüchtlingsgruppen aus welchen Herkunftsländern wurden nach welchen, wann, wo und vom wem festgelegten Kriterien Einladungen zu „freiwilligen Gesprächen“ im BAMF verschickt? b) An wie viele Schutzberechtigte wurde eine solche Einladung zu einem „freiwilligen Gespräch“ versandt, wie viele dieser Gespräche führten zu einem Widerrufsprüfverfahren mit welchem Ausgang, und wie viele jesidische Flüchtlinge befanden sich darunter (bitte quartalsweise und nach Herkunftsland ab 1. Januar 2017 aufschlüsseln, bitte unbegleitete minderjährige jesidische Schutzberechtigte getrennt aufführen)? c) Wurden Einladungen des BAMF zu „freiwilligen Gesprächen“ auch an nach mündlicher Anhörung und Prüfung anerkannte Flüchtlinge gesandt, und wenn ja, mit welcher Motivation und Begründung? d) Auf welcher Rechtsgrundlage finden diese Einladungen zu „freiwilligen Gesprächen“ statt, insbesondere vor dem Hintergrund des von Pro Asyl zitierten Grundsatzes, nach dem sich eine Behörde nicht selbst ein Betätigungsfeld außerhalb der gesetzlichen, in diesem Fall in §§ 72 ff. des Asylgesetzes detailliert dargelegten Regelung schaffen darf (www.proasyl.de/ hintergrund/gespraechseinladung-des-bundesamtes-droht-widerruf- desfluechtlingsstatus/)? 12. In wie vielen Fällen wurde in den ersten drei Quartalen des Jahres 2018 bei Schutzsuchenden aus dem Irak und aus Syrien die Zuständigkeit eines anderen Staates nach der Dublin-Verordnung festgestellt, in wie vielen Fällen wurde eine Überstellung vorgenommen, in wie vielen hat es einen Selbsteintritt gegeben (bitte nach Herkunftsländern und zuständigen Dublin-Staaten aufschlüsseln und wenn möglich die Zahl der betroffenen jesidischen Schutzsuchenden angeben)? 13. Inwieweit haben sich die internen Leitsätze und Vorgaben zu der Frage, ob für jesidische Flüchtlinge im Irak interne Fluchtalternativen bestehen, in den letzten drei Jahren geändert (bitte mit Datum und inhaltlicher Änderung auflisten), wie ist die aktuelle diesbezügliche Leitlinie im BAMF, und wie wird sie begründet (bitte darlegen)? 14. Was ist der Bundesregierung bekannt zur Zahl der in Deutschland lebenden jesidischen Flüchtlinge (bitte nach wichtigsten Herkunftsländern, Bundesländern und Aufenthaltsstatus differenzieren, bitte unbegleitete minderjährige Flüchtlinge getrennt aufführen)? 15. Inwieweit hat bzw. wird sich die Bundesregierung für Ghason Taha einsetzen, die als Betroffene von schwerster Gewalt durch den IS und als ehemalige Gefangene des IS mit einem Sonderkontingent des Landes Baden- Württemberg mit ihrer Familie nach Deutschland gekommen war und deren Asylantrag nun nach drei Jahren abgelehnt wurde, um ihr ein Bleiben in Deutschland, beispielsweise durch den Wechsel in ein anderes Aufnahmeprogramm, zu ermöglichen (www.tagesschau.de/ausland/jesiden-abschiebung-101.html)? 16. Wie viele jesidische Schutzsuchende wurden im Rahmen der Länderkontingente aufgenommen, wie viele von ihnen haben einen Asylantrag gestellt, wie wurden diese beschieden, und wie viele der Betroffenen sind mittlerweile ausreisepflichtig? 17. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeitige Sicherheitslage von Jesidinnen und Jesiden in Deutschland, insbesondere in Unterkünften, insbesondere in Hinblick auf Übergriffe von Islamisten und Rechtsextremisten zu betrachten? 18. Welche Formen und Organisationen der jesidischen Selbstorganisation hat die Bundesregierung bisher in Deutschland und international gefördert, und welche Förderungen plant sie in Zukunft (bitte ab 2014 nach Jahren aufschlüsseln)? 19. Wie viele Jesidinnen und Jesiden aus welchen Herkunftsländern wurden im Jahr 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Kontingentbzw. Resettlement-Programmen aufgenommen (bitte quartalsweise aufschlüsseln und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge getrennt aufführen)? 20. Wie viele jesidische Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit wo bzw. in welchen Camps in der Türkei auf (bitte wenn möglich unbegleitete minderjährige Flüchtlinge getrennt aufführen)? a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Situation jesidischer Flüchtlinge aus dem Irak und Syrien in der Türkei? b) Inwiefern sind der Bundesregierung Bedrohungen, Anfeindungen oder Angriffe auf jesidische Flüchtlinge in der Türkei durch staatliche oder nichtstaatliche Akteure bekannt? 21. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeitige Sicherheitslage von Jesidinnen und Jesiden im Irak zu bewerten, und wie hat sich diese in den vergangenen zwölf Monaten verändert (bitte gegebenenfalls nach Regionen aufschlüsseln)? 22. Wie viele nach dem IS-Angriff auf die Shengal-Region verschleppte jesidische Frauen und Kinder befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum 31. Oktober 2018 noch in der Gewalt des IS, und welche Kenntnis hat die Bundesregierung von den Orten ihrer Gefangenschaft? 23. Hat die Bundesregierung Kenntnis von jesidischen Frauen und Mädchen, die vom IS in andere Länder verkauft wurden, und falls ja, in welche Länder (www.spiegel.de/politik/ausland/is-der-islamische-staat-vergewaltigt- systematisch-jesiden-a-1028675.html)? 24. Wie ist die generelle Sicherheitslage von Jesidinnen und Jesiden in der Shengal-Region nach Kenntnis der Bundesregierung zu bewerten? 25. Inwiefern und mit welchen Mitteln beteiligt sich die Bundesregierung am Wiederaufbau der Region Shengal, und mit welchen internationalen, nationalen und örtlich aktiven Institutionen und Organisationen arbeitet sie in diesem Zusammenhang zusammen? 26. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den türkischen Luftangriff auf Ismail Özden (Zekî Şengalî), Mitglied der jesidischen Koordination Şengal, am 15. August 2018? a) War Ismail Özden deutscher Staatsbürger, und hat die Bundesregierung Informationen über seinen Tod eingeholt, und falls ja, von welchen Behörden oder Kräften, mit welchem Ergebnis, und inwieweit wurde gegebenenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen Tötung eines deutschen Staatsbürgers im Ausland eingeleitet? b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Hergang und die eingesetzten Waffen bzw. Waffensysteme einschließlich des möglichen Einsatzes von Drohnen bei der Tötung Özdens, inwieweit handelte es sich dabei nach Kenntnis der Bundesregierung um Waffensysteme aus deutscher Produktion oder in Lizenz produzierter Systeme deutscher Firmen, und inwiefern stellen solche und vergleichbare Luftangriffe eine Bedrohung insbesondere von Vertreterinnen und Vertretern der Selbstverwaltung von Shengal dar? c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine mögliche Verwicklung staatlicher oder parastaatlicher Kräfte aus der Autonomieregion Kurdistan-Irak in den Angriff auf Özden (https://anfdeutsch.com/kurdistan/ toedlicher-anschlag-auf-zeki-Sengali-6141)? 27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Präsenz der sogenannten Rojava Peschmerga (Roj Pesh) im Nordirak, und inwiefern arbeiten diese nach Kenntnis der Bundesregierung mit Organen des türkischen Staates zusammen? 28. Hat die Bundesregierung Kontakt zu Vertretern der sogenannten Rojava Peschmerga (Roj Pesh)? 29. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die von der Türkei ausgebildeten Hashd-i-Watani-Milizen in der Nähe jesidischer Siedlungen im Einsatz, und hat die Bundesregierung Kenntnis von Übergriffen dieser Milizen auf Jesidinnen und Jesiden, und falls ja, welche? 30. Hat die Bundesregierung Kontakt zu Vertretern der Hashd-i-Watani-Milizen, und wenn ja, in welchem Zusammenhang? 31. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Milizen, die der Irakischen Turkmenenfront ITC nahestehen, und inwiefern stehen diese nach Kenntnis der Bundesregierung in Kontakt mit Organen des türkischen Staates, türkischen Parteien (insbesondere AKP, MHP, IYI) bzw. mit dem Nachrichtendienst MIT (https://anfdeutsch.com/aktuelles/turkmenenfront-raeumt-gruendung- bewaffneter-gruppe-ein-6431)? a) Welche Bedrohung geht nach Auffassung der Bundesregierung von der ITC oder ihr nahestehenden Milizen aus? b) Hat die Bundesregierung Kontakte zur ITC oder ihrem bewaffneten Arm? c) Inwiefern stellen nach Auffassung der Bundesregierung die ITC bzw. ihr nahestehende Gruppen eine Bedrohung für die kurdische und jesidische Bevölkerung dar? 32. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Bedrohungslage durch den IS im Irak? 33. Wie ist die Antwort der Bundesregierung, die Peschmerga-Einheiten der Kurdischen Regionalregierung (KRG) seien 2014 unter dem Ansturm des IS „ausgewichen“, in dem Kontext zu verstehen, dass die Zivilbevölkerung praktisch über Nacht schutzlos dem IS überlassen wurde, während sich nach verschiedenen Angaben mehrere zehntausend Peschmerga aus der Region zurückzogen? a) Wer gab nach Kenntnis der Bundesregierung den Befehl zu diesem Rückzug der Peschmerga? b) Welche Anstrengungen mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung unternommen, um zu ermitteln, aus welcher Motivation dieser Rückzug der Peschmerga erfolgte, insbesondere vor dem Hintergrund einer möglichen Strafbarkeit im Falle einer Anerkennung des Massenmordes in Shengal als Genozid? 34. Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Veränderung der Lage der jesidischen Bevölkerung in Afrin durch die am 20. Januar 2018 begonnene türkische Invasion? a) Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über Angriffe, Drohungen oder Übergriffe von Angehörigen der sog. Syrischen Nationalen Armee und der Freien Syrischen Armee (FSA), welche an der türkischen Militäroperation „Olivenzweig“ in Afrin beteiligt sind, gegen Jesidinnen und Jesiden im Besonderen und die nordsyrische Bevölkerung im Allgemeinen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? b) Wie viele Jesidinnen und Jesiden sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des türkischen Angriffs auf Afrin aus ihren Wohnorten bzw. aus der Region Afrin geflohen, und wo und unter welchen Umständen leben die Geflohenen derzeit? c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuell in der Region Afrin anwesenden Milizen? d) Hat die Bundesregierung Kenntnis von Übergriffen dieser Milizen auf die Zivilbevölkerung der Region Afrin, und wenn ja, welche? e) Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung reguläre türkische Militäreinheiten in Menschenrechtsverletzungen in der Region Afrin verstrickt? f) Wie viele Jesidinnen und Jesiden leben derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung noch in der Region Afrin, wie viele lebten nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem 20. Januar 2018 dort? 35. Welche Kontakte der Bundesregierung bestehen im Moment in die Region Afrin? a) Bestehen Kontakte zu Mitgliedern des im türkischen Gaziantep gegründeten sogenannten Afrin-Rates, und aus welchen Gruppen und Personen setzt sich dieser nach Kenntnis der Bundesregierung zusammen? b) Bestehen Kontakte zum Exilrat von Afrin in Nordsyrien? c) Führt die Bundesregierung Hilfsprogramme in Afrin durch oder plant sie die Durchführung solcher Hilfsprogramme, und falls ja, welche, in welcher Form, mit welchen Organisationen, und in Kooperation mit welchen örtlichen Kräften? 36. Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Mitglieder salafistisch-dschihadistischer Gruppen bzw. ganze salafistisch- dschihadistische Gruppen Teil der sogenannten Syrischen Nationalen Armee, die die Türkei im Dezember 2017 aus circa 30 bewaffneten Einheiten sunnitischer syrischer Kämpfer formte und mit der sie in Afrin einmarschiert ist (www.swp- berlin.org/fileadmin/contents/products/aktuell/2018A21_srt_hhn.pdf)? a) Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Beteiligung einzelner ehemaliger oder aktueller Angehöriger oder ganzer ehemaliger oder aktueller Einheiten von Hayat Tahrir Al-Sham, des IS oder Ahrar al-Sham an der Syrischen Nationalen Armee (https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/ dschihadisten-an-grenze-bei-gire-spi-verlegt-7544)? b) Welche Gruppen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Teil der sogenannten Syrischen Nationalen Armee? c) Welche der bewaffneten Gruppen in Nordsyrien (einschließlich Idlib) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei ausgebildet oder erhalten türkische Unterstützung? d) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Verlegung von Einheiten der sogenannten Freien Syrischen Armee (FSA) in die Türkei, mit dem Ziel, diese an einer türkischen Militäroperation gegen Nordsyrien zu beteiligen (https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/dschihadisten-an-grenze- bei-gire-spi-verlegt-7544)? e) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen des türkischen Staats zu Ahrar al-Sham? f) Wie ordnet die Bundesregierung Ahrar al-Sham ein, und stellt diese Gruppe nach Kenntnis der Bundesregierung eine Gefahr in Europa und insbesondere auch in Deutschland dar? 37. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem 20. Januar 2018 aus der Region Afrin geflohen, wie viele sind seitdem dorthin zurückgekehrt, und wie viele sind in Deutschland angekommen? 38. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die seit dem 28. Oktober 2018 von der Türkei durchgeführten neuen militärischen Angriffe auf Nordsyrien, insbesondere auf die Regionen Girê Spî (Tell Abyad) und Kobanê, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus (www.tagesspiegel.de/politik/ kurden-in-kobane-erdogans-naechste-militaeroffensive-in-syrien/23350952. html)? 39. Inwieweit haben sich türkische Regierungsvertreter auf dem Vierergipfel zu Syrien in Istanbul im Oktober 2018 über geplante militärische Operationen der Türkei gegen Kräfte in Nord- und Ostsyrien geäußert, und welche Reaktionen der auf dem Gipfel anwesenden Regierungsvertreter der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs und Russlands erfolgten gegebenenfalls auf solche Ankündigungen der türkischen Seite? 40. Inwieweit hatte die Bundesregierung Kenntnis von den Absichten der türkischen Regierung, erneute militärische Angriffe auf Ziele in Nordsyrien durchzuführen? 41. Wie begründet die Bundesregierung das Schweigen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zu den Drohungen des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan gegen Nordsyrien während der gemeinsamen Pressekonferenz auf dem Vierergipfel in Istanbul (bitte begründen; https://anfdeutsch. com/aktuelles/istanbuler-vierergipfel-erdogan-droht-nordsyrien-und-rojava- 7414)? 42. Wie schätzt die Bundesregierung die Sicherheitslage in Nord- und Ostsyrien ein, und inwiefern hat sich diese durch die militärischen Angriffe und Drohungen der Türkei seit dem 20. Januar 2018 verändert (https://anfdeutsch. com/aktuelles/istanbuler-vierergipfel-erdogan-droht-nordsyrien-und-rojava- 7414)? 43. Wie viele Binnenflüchtlinge halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Territorium der Demokratischen Föderation Nord- und Ostsyrien auf? 44. Wie viele Jesidinnen und Jesiden leben nach Kenntnis der Bundesregierung im Gebiet der Demokratischen Föderation Nordsyrien? 45. Welche Projekte unterstützt die Bundesregierung im Gebiet der Demokratischen Föderation Nord- und Ostsyrien? 46. Inwiefern und mit welchem Ergebnis fanden Gespräche zwischen der Bundesregierung und Vertreterinnen und Vertretern der Demokratischen Föderation Nord- und Ostsyrien über Hilfsprojekte statt, und falls nein, warum nicht? Berlin, den 5. Dezember 2018 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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