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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Die Lage jesidischer Schutzsuchender
(insgesamt 46 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
05.02.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/670021.12.2018
Die Lage jesidischer Schutzsuchender
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/6700
19. Wahlperiode 21.12.2018
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut,
Christine Buchholz, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat,
Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Petra Pau, Martina Renner,
Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler
und der Fraktion DIE LINKE.
Die Lage jesidischer Schutzsuchender
Ab dem 4. August 2014 wurde ein angekündigter Genozid an der vorher etwa
400 000 Menschen zählenden jesidischen Bevölkerung des Shengal (Sindschar)
im Nordirak durch den sog. Islamischen Staat (IS) verübt. Tausende Jesidinnen
und Jesiden wurden entführt oder ermordet, hunderttausende befinden sich immer
noch auf der Flucht. In einem Bericht der Vereinten Nationen (UN) dazu heißt es:
„Der IS hat versucht, die Jesiden durch Morde, sexuelle Versklavung, Sklaverei,
Folter und unmenschliche und entwürdigende Behandlung auszulöschen“ (www.
un.org/apps/news/story.asp?NewsID=54247#.WIcpOFM1-0k). Nach Angaben
einer Studie der London School of Economics wurden innerhalb weniger Tage
9 900 Jesidinnen und Jesiden, etwa 2,5 Prozent der jesidischen Bevölkerung der
Shengal-Region, durch den IS ermordet (www.lse.ac.uk/News/Latest-
newsfrom-LSE/2017/05-May-2017/LSE-survey-shows-the-extent-of-ISIS-
violenceagainst-Yazidis-in-Iraq). Tausende jesidische Frauen und Kinder wurden
verschleppt. Zum 31. Dezember 2017 befanden sich immer noch 3 210 Jesidinnen
und Jesiden in der Gewalt des IS (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2603). Der
UN-Sicherheitsrat verurteilte die Verbrechen an den Jesidinnen und Jesiden durch
den IS scharf und forderte die internationale Gemeinschaft insbesondere unter
Bezug auf das Flüchtlingsvölkerrecht zum Handeln auf (www.un.org/depts/
german/sr/sr_15/sr2249.pdf).
Hunderttausende Jesidinnen und Jesiden flohen über einen von den Volks- und
Frauenverteidigungseinheiten YPG/YPJ und der Guerilla der Arbeiterpartei
Kurdistans (PKK) gehaltenen Korridor in die selbstverwaltete Region Rojava in
Nordsyrien und von dort in Teilen auch weiter in Flüchtlingslager der autonomen
Region Kurdistan im Nordirak. Es befindet sich eine große Zahl jesidischer
Flüchtlinge unter unzureichenden Bedingungen in Flüchtlingslagern im Nordirak,
zumeist innerhalb der kurdischen Autonomieregion, einige auch in Lagern in der
Türkei. Ein großer Teil der Geflüchteten hat selbst die vorangegangenen
Massaker und Vertreibungen erlebt, ist schwer traumatisiert und behandlungsbedürftig.
Das betrifft insbesondere Frauen, gegen die der IS mit besonderer Grausamkeit
vorgeht. Immer wieder kommt es zu Angriffen auf Jesidinnen und Jesiden im Irak
und Südkurdistan. So wurde die Shengal-Region mehrfach zum Ziel von
türkischen Luftangriffen (https://anfdeutsch.com/kurdistan/toedlicher-anschlag-auf-
zeki-Sengali-6141; https://twitter.com/TSKGnkur/status/1029821146093502466)
und Einmarschdrohungen der Türkei (http://civaka-azad.org/irak-was-der-pkk-
rueckzug-aus-shingal-bedeutet/). Die Lage der Jesidinnen und Jesiden im Irak
erscheint den Fragestellerinnen und Fragestellern insbesondere aufgrund der
Drohungen verschiedener Milizen, aber auch der Türkei, alles andere als sicher.
Insofern stellt sich auch die Frage, inwiefern sich die Bundesregierung für den
Wiederaufbau eines sicheren Lebens in der Sindschar-Region engagiert. Auch in
Flüchtlingscamps in Nordsyrien befinden sich viele jesidische Schutzsuchende.
Trotz aller Bemühungen der örtlichen Administration ist die humanitäre Lage in
diesen Camps nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller aufgrund der
weitgehenden Isolation der Region ebenfalls prekär. Nach Angaben der
Hilfsorganisation Heyva Sor a Kurdistan findet praktisch keine internationale
Hilfeleistung für die Menschen, die auf dem Territorium der Demokratischen Föderation
Nord- und Ostsyriens Zuflucht finden, statt (https://anfdeutsch.com/rojava-
syrien/hami-uno-muss-verantwortung-fuer-rueckkehr-nach-efrin-uebernehmen-
7595). Die Ärztin und Ko-Vorsitzende der Hilfsorganisation Heyva Sor a
Kurdistan in Nordsyrien, Jamila Hami, erklärte: „Es gibt in vielen Gebieten von
Rojava Flüchtlingscamps, die sich allein aufgrund unserer Unterstützung auf den
Beinen halten können. Bis heute hat es für die Menschen dort keinerlei ernsthafte
internationale Hilfe gegeben. Die UN unterstützen Ankara hinsichtlich der
Flüchtlinge in der Türkei, verschließen jedoch Augen und Ohren, wenn es um die
Situation der Schutzsuchenden in Rojava geht. Rojava ist von allen Seiten
umzingelt und steht unter einem Embargo. In einer solchen Situation ist es für uns
nicht einfach, dort Hilfe zu leisten, wo es nötig ist“ (https://anfdeutsch.com/
rojava-syrien/hami-uno-muss-verantwortung-fuer-rueckkehr-nach-
efrinuebernehmen-7595). Die Situation der jesidischen Bevölkerung in Nordsyrien hat
sich aufgrund der Invasion der türkischen Armee und mit ihr verbündeter Milizen
ebenfalls massiv verschlechtert. Aus der Region Afrin Geflohene berichten von
gezielten Plünderungen, Entführungen, Zwangskonversionen und anderen
schweren Übergriffen (https://anfturkce.com/rojava-surIye/tuerk-ordusunun-efrin-deki-
zulmue-artiyor-115156, https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/Ezidische-bevoelkerung-
aus-efrin-wir-haben-Sengal-vor-augen-3649, www.deutschlandfunk.de/jesiden-
in-deutschland-abschied-von-afrin.886.de.html?dram:article_id=413809, www.
independent.co.uk/news/world/middle-east/syria-civil-war-assad-regime-
turkeyafrin-kurds-eastern-ghouta-us-allies-militia-a8252456.html). In der Antwort zu
Frage 29e auf Bundestagsdrucksache 19/2603 erklärte die Bundesregierung, dass
von salafistisch-dschihadistischen Kreisen eine besondere Bedrohung für
Jesidinnen und Jesiden ausgehe. Große Teile der im Zuge der „Operation Olivenzweig“
gemeinsam mit der türkischen Armee in Afrin einmarschierten Milizen bestehen
aus solchen salafistisch-dschihadistischen Gruppierungen (www.spiegel.de/politik/
ausland/afrin-kurden-beklagen-vertreibung-und-pluenderung-durch-protuerkische-
milizen-a-1198793.html).
In Deutschland wurden im Jahr 2017 29 707 Asylverfahren jesidischer
Schutzsuchender entschieden. Abzüglich sonstiger Verfahrenserledigungen waren das
27 057 inhaltliche Entscheidungen. 24 407 jesidische Asylsuchende erhielten
einen Schutzstatus, das ergibt eine bereinigte Gesamtschutzquote von 85 Prozent.
Damit ist die bereinigte Gesamtschutzquote für Jesidinnen und Jesiden im
Vergleich zum Jahr 2015 um mehr als 14,45 Prozent gesunken (2015: 97,36 Prozent,
2016: 94,01 Prozent, vgl. Bundestagsdrucksache 18/11589). 21 126 der im Jahr
2017 entschiedenen Verfahren jesidischer Asylsuchender stammen aus dem Irak.
Die bereinigte Schutzquote bei Jesidinnen und Jesiden aus dem Irak lag im Jahr
2017 bei 91,2 Prozent (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2603). Nach Kenntnis der
Fragestellerinnen und Fragesteller werden diese aktuell häufig wegen einer
angeblich veränderten Sicherheitslage im Irak abgelehnt. Zudem erhalten nach
Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller anerkannte jesidische Flüchtlinge
aus dem Irak und Syrien derzeit Schreiben vom Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF), in denen sie zu einem „freiwilligen Gespräch“ eingeladen
werden. Hierbei geht es um die Überprüfung des gewährten Schutzstatus. Pro Asyl
hat erhebliche Bedenken hiergegen vorgebracht, weil in diesen Fällen gar keine
konkreten Anhaltspunkte für einen Widerruf oder eine Rücknahme vorliegen
(www.proasyl.de/hintergrund/gespraechseinladung-des-bundesamtes-
drohtwiderruf-des-fluechtlingsstatus/). Die Schreiben und Überprüfungen des BAMF
belasten und verunsichern die besonders schutzbedürftigen jesidischen
Flüchtlinge.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Asylanträge jesidischer Schutzsuchender waren zum 31. Oktober
2018 anhängig (bitte angeben, aus welchen Herkunftsländern diese
Flüchtlinge jeweils stammen)?
2. Wie viele Asylanträge jesidischer unbegleiteter minderjähriger
Schutzsuchender waren zum 31. Oktober 2018 anhängig (bitte angeben, aus welchen
Herkunftsländern diese Flüchtlinge jeweils stammen)?
3. Wie wurden die Asylanträge jesidischer Asylsuchender im bisherigen Jahr
2018 im Vergleich zum Vorjahr beschieden (bitte jeweils nach Schutzstatus
differenzieren, die Zahl formeller Erledigungen und die bereinigten
Schutzquoten angeben, zudem bitte jeweils nach Herkunftsländern aufschlüsseln und
neben den Jahresgesamtzahlen die Zahlen auch quartalsweise angeben)?
4. Wie wurden die Asylanträge unbegleiteter minderjähriger jesidischer
Asylsuchender im bisherigen Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr beschieden
(bitte jeweils nach Schutzstatus differenzieren, die Zahl formeller
Erledigungen und die bereinigten Schutzquoten angeben, zudem bitte jeweils nach
Herkunftsländern aufschlüsseln und neben den Jahresgesamtzahlen die
Zahlen auch quartalsweise angeben)?
5. Wie viele der abgelehnten jesidischen Asylsuchenden legten im Jahr 2017
bzw. im Jahr 2018 (bitte differenzieren) Klage gegen die Entscheidung des
BAMF ein (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben), und wie
wurden diese Klagen in den Jahren 2017 bzw. 2018 beschieden (bitte jeweils in
absoluten und relativen Zahlen aufschlüsseln und die Zahl formeller
Erledigungen angeben sowie nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?
6. Wie viele der abgelehnten, unbegleiteten, minderjährigen jesidischen
Asylsuchenden legten im Jahr 2017 bzw. im Jahr 2018 (bitte differenzieren)
Klage gegen die Entscheidung des BAMF ein (bitte in absoluten und
relativen Zahlen angeben), und wie wurden diese Klagen in den Jahren 2017 bzw.
2018 beschieden (bitte jeweils in absoluten und relativen Zahlen
aufschlüsseln und die Zahl formeller Erledigungen angeben sowie nach
Herkunftsländern aufschlüsseln)?
7. Bei wie vielen jesidischen Flüchtlingen (bitte nach wichtigsten
Herkunftsländern aufschlüsseln) wurde in den Jahren 2017 bzw. 2018 eine
Widerrufsprüfung eingeleitet, in welchem Umfang geschah dies im Rahmen der
vorgezogenen Widerrufsprüfung, und wie viele Entscheidungen mit welchem
Ergebnis (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben) gab es in den
Jahren 2017 bzw. 2018 (hier bitte auch nach Quartalen differenzieren)?
8. Bei wie vielen unbegleiteten minderjährigen jesidischen Flüchtlingen (bitte
nach wichtigsten Herkunftsländern aufschlüsseln) wurde in den Jahren 2017
bzw. 2018 eine Widerrufsprüfung eingeleitet, in welchem Umfang geschah
dies im Rahmen der vorgezogenen Widerrufsprüfung, und wie viele
Entscheidungen mit welchem Ergebnis (bitte in absoluten und relativen Zahlen
angeben) gab es in den Jahren 2017 bzw. 2018 (hier bitte auch nach
Quartalen differenzieren)?
9. Wie viele Jesidinnen und Jesiden haben in den ersten drei Quartalen des
Jahres 2018 einen Asylantrag gestellt (bitte nach Quartalen, Herkunftsländern
und BAMF-Außenstellen aufschlüsseln)?
10. Wie viele unbegleitete minderjährige Jesidinnen und Jesiden haben in den
ersten drei Quartalen des Jahres 2018 einen Asylantrag gestellt (bitte nach
Quartalen, Herkunftsländern und BAMF-Außenstellen aufschlüsseln)?
11. Wie viele Einladungen des BAMF an schutzberechtigte Flüchtlinge zu
„freiwilligen Gesprächen“ hat es bislang gegeben, wie viele davon wurden im
schriftlichen Verfahren anerkannt (bitte ab 2017 quartalsweise und nach
wichtigsten Herkunftsländern und Schutzstatus aufgeschlüsselt darlegen,
bitte unbegleitete minderjährige Schutzberechtigte getrennt aufführen)?
a) An welche Flüchtlinge bzw. Flüchtlingsgruppen aus welchen
Herkunftsländern wurden nach welchen, wann, wo und vom wem festgelegten
Kriterien Einladungen zu „freiwilligen Gesprächen“ im BAMF verschickt?
b) An wie viele Schutzberechtigte wurde eine solche Einladung zu einem
„freiwilligen Gespräch“ versandt, wie viele dieser Gespräche führten zu
einem Widerrufsprüfverfahren mit welchem Ausgang, und wie viele
jesidische Flüchtlinge befanden sich darunter (bitte quartalsweise und nach
Herkunftsland ab 1. Januar 2017 aufschlüsseln, bitte unbegleitete
minderjährige jesidische Schutzberechtigte getrennt aufführen)?
c) Wurden Einladungen des BAMF zu „freiwilligen Gesprächen“ auch an
nach mündlicher Anhörung und Prüfung anerkannte Flüchtlinge gesandt,
und wenn ja, mit welcher Motivation und Begründung?
d) Auf welcher Rechtsgrundlage finden diese Einladungen zu „freiwilligen
Gesprächen“ statt, insbesondere vor dem Hintergrund des von Pro Asyl
zitierten Grundsatzes, nach dem sich eine Behörde nicht selbst ein
Betätigungsfeld außerhalb der gesetzlichen, in diesem Fall in §§ 72 ff. des
Asylgesetzes detailliert dargelegten Regelung schaffen darf (www.proasyl.de/
hintergrund/gespraechseinladung-des-bundesamtes-droht-widerruf-
desfluechtlingsstatus/)?
12. In wie vielen Fällen wurde in den ersten drei Quartalen des Jahres 2018 bei
Schutzsuchenden aus dem Irak und aus Syrien die Zuständigkeit eines
anderen Staates nach der Dublin-Verordnung festgestellt, in wie vielen Fällen
wurde eine Überstellung vorgenommen, in wie vielen hat es einen
Selbsteintritt gegeben (bitte nach Herkunftsländern und zuständigen Dublin-Staaten
aufschlüsseln und wenn möglich die Zahl der betroffenen jesidischen
Schutzsuchenden angeben)?
13. Inwieweit haben sich die internen Leitsätze und Vorgaben zu der Frage, ob
für jesidische Flüchtlinge im Irak interne Fluchtalternativen bestehen, in den
letzten drei Jahren geändert (bitte mit Datum und inhaltlicher Änderung
auflisten), wie ist die aktuelle diesbezügliche Leitlinie im BAMF, und wie wird
sie begründet (bitte darlegen)?
14. Was ist der Bundesregierung bekannt zur Zahl der in Deutschland lebenden
jesidischen Flüchtlinge (bitte nach wichtigsten Herkunftsländern,
Bundesländern und Aufenthaltsstatus differenzieren, bitte unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge getrennt aufführen)?
15. Inwieweit hat bzw. wird sich die Bundesregierung für Ghason Taha
einsetzen, die als Betroffene von schwerster Gewalt durch den IS und als
ehemalige Gefangene des IS mit einem Sonderkontingent des Landes Baden-
Württemberg mit ihrer Familie nach Deutschland gekommen war und deren
Asylantrag nun nach drei Jahren abgelehnt wurde, um ihr ein Bleiben in
Deutschland, beispielsweise durch den Wechsel in ein anderes Aufnahmeprogramm,
zu ermöglichen (www.tagesschau.de/ausland/jesiden-abschiebung-101.html)?
16. Wie viele jesidische Schutzsuchende wurden im Rahmen der
Länderkontingente aufgenommen, wie viele von ihnen haben einen Asylantrag gestellt,
wie wurden diese beschieden, und wie viele der Betroffenen sind
mittlerweile ausreisepflichtig?
17. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeitige Sicherheitslage
von Jesidinnen und Jesiden in Deutschland, insbesondere in Unterkünften,
insbesondere in Hinblick auf Übergriffe von Islamisten und
Rechtsextremisten zu betrachten?
18. Welche Formen und Organisationen der jesidischen Selbstorganisation hat
die Bundesregierung bisher in Deutschland und international gefördert, und
welche Förderungen plant sie in Zukunft (bitte ab 2014 nach Jahren
aufschlüsseln)?
19. Wie viele Jesidinnen und Jesiden aus welchen Herkunftsländern wurden im
Jahr 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von
Kontingentbzw. Resettlement-Programmen aufgenommen (bitte quartalsweise
aufschlüsseln und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge getrennt aufführen)?
20. Wie viele jesidische Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern halten sich
nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit wo bzw. in welchen Camps in
der Türkei auf (bitte wenn möglich unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
getrennt aufführen)?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Situation jesidischer
Flüchtlinge aus dem Irak und Syrien in der Türkei?
b) Inwiefern sind der Bundesregierung Bedrohungen, Anfeindungen oder
Angriffe auf jesidische Flüchtlinge in der Türkei durch staatliche oder
nichtstaatliche Akteure bekannt?
21. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeitige Sicherheitslage
von Jesidinnen und Jesiden im Irak zu bewerten, und wie hat sich diese in
den vergangenen zwölf Monaten verändert (bitte gegebenenfalls nach
Regionen aufschlüsseln)?
22. Wie viele nach dem IS-Angriff auf die Shengal-Region verschleppte
jesidische Frauen und Kinder befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung
zum 31. Oktober 2018 noch in der Gewalt des IS, und welche Kenntnis hat
die Bundesregierung von den Orten ihrer Gefangenschaft?
23. Hat die Bundesregierung Kenntnis von jesidischen Frauen und Mädchen,
die vom IS in andere Länder verkauft wurden, und falls ja, in welche
Länder (www.spiegel.de/politik/ausland/is-der-islamische-staat-vergewaltigt-
systematisch-jesiden-a-1028675.html)?
24. Wie ist die generelle Sicherheitslage von Jesidinnen und Jesiden in der
Shengal-Region nach Kenntnis der Bundesregierung zu bewerten?
25. Inwiefern und mit welchen Mitteln beteiligt sich die Bundesregierung am
Wiederaufbau der Region Shengal, und mit welchen internationalen,
nationalen und örtlich aktiven Institutionen und Organisationen arbeitet sie in
diesem Zusammenhang zusammen?
26. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den türkischen Luftangriff
auf Ismail Özden (Zekî Şengalî), Mitglied der jesidischen Koordination
Şengal, am 15. August 2018?
a) War Ismail Özden deutscher Staatsbürger, und hat die Bundesregierung
Informationen über seinen Tod eingeholt, und falls ja, von welchen
Behörden oder Kräften, mit welchem Ergebnis, und inwieweit wurde
gegebenenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen Tötung eines deutschen
Staatsbürgers im Ausland eingeleitet?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Hergang und die
eingesetzten Waffen bzw. Waffensysteme einschließlich des möglichen
Einsatzes von Drohnen bei der Tötung Özdens, inwieweit handelte es sich
dabei nach Kenntnis der Bundesregierung um Waffensysteme aus
deutscher Produktion oder in Lizenz produzierter Systeme deutscher Firmen,
und inwiefern stellen solche und vergleichbare Luftangriffe eine
Bedrohung insbesondere von Vertreterinnen und Vertretern der
Selbstverwaltung von Shengal dar?
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine mögliche
Verwicklung staatlicher oder parastaatlicher Kräfte aus der Autonomieregion
Kurdistan-Irak in den Angriff auf Özden (https://anfdeutsch.com/kurdistan/
toedlicher-anschlag-auf-zeki-Sengali-6141)?
27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Präsenz der
sogenannten Rojava Peschmerga (Roj Pesh) im Nordirak, und inwiefern arbeiten diese
nach Kenntnis der Bundesregierung mit Organen des türkischen Staates
zusammen?
28. Hat die Bundesregierung Kontakt zu Vertretern der sogenannten Rojava
Peschmerga (Roj Pesh)?
29. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die von der Türkei ausgebildeten
Hashd-i-Watani-Milizen in der Nähe jesidischer Siedlungen im Einsatz, und
hat die Bundesregierung Kenntnis von Übergriffen dieser Milizen auf
Jesidinnen und Jesiden, und falls ja, welche?
30. Hat die Bundesregierung Kontakt zu Vertretern der Hashd-i-Watani-Milizen,
und wenn ja, in welchem Zusammenhang?
31. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Milizen, die der Irakischen
Turkmenenfront ITC nahestehen, und inwiefern stehen diese nach Kenntnis
der Bundesregierung in Kontakt mit Organen des türkischen Staates, türkischen
Parteien (insbesondere AKP, MHP, IYI) bzw. mit dem Nachrichtendienst MIT
(https://anfdeutsch.com/aktuelles/turkmenenfront-raeumt-gruendung-
bewaffneter-gruppe-ein-6431)?
a) Welche Bedrohung geht nach Auffassung der Bundesregierung von der
ITC oder ihr nahestehenden Milizen aus?
b) Hat die Bundesregierung Kontakte zur ITC oder ihrem bewaffneten Arm?
c) Inwiefern stellen nach Auffassung der Bundesregierung die ITC bzw. ihr
nahestehende Gruppen eine Bedrohung für die kurdische und jesidische
Bevölkerung dar?
32. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Bedrohungslage durch
den IS im Irak?
33. Wie ist die Antwort der Bundesregierung, die Peschmerga-Einheiten der
Kurdischen Regionalregierung (KRG) seien 2014 unter dem Ansturm des IS
„ausgewichen“, in dem Kontext zu verstehen, dass die Zivilbevölkerung
praktisch über Nacht schutzlos dem IS überlassen wurde, während sich nach
verschiedenen Angaben mehrere zehntausend Peschmerga aus der Region
zurückzogen?
a) Wer gab nach Kenntnis der Bundesregierung den Befehl zu diesem
Rückzug der Peschmerga?
b) Welche Anstrengungen mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung
unternommen, um zu ermitteln, aus welcher Motivation dieser Rückzug
der Peschmerga erfolgte, insbesondere vor dem Hintergrund einer
möglichen Strafbarkeit im Falle einer Anerkennung des Massenmordes in
Shengal als Genozid?
34. Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Veränderung
der Lage der jesidischen Bevölkerung in Afrin durch die am 20. Januar 2018
begonnene türkische Invasion?
a) Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über Angriffe,
Drohungen oder Übergriffe von Angehörigen der sog. Syrischen
Nationalen Armee und der Freien Syrischen Armee (FSA), welche an der
türkischen Militäroperation „Olivenzweig“ in Afrin beteiligt sind, gegen
Jesidinnen und Jesiden im Besonderen und die nordsyrische Bevölkerung
im Allgemeinen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung
daraus?
b) Wie viele Jesidinnen und Jesiden sind nach Kenntnis der Bundesregierung
seit Beginn des türkischen Angriffs auf Afrin aus ihren Wohnorten bzw.
aus der Region Afrin geflohen, und wo und unter welchen Umständen
leben die Geflohenen derzeit?
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuell in der
Region Afrin anwesenden Milizen?
d) Hat die Bundesregierung Kenntnis von Übergriffen dieser Milizen auf die
Zivilbevölkerung der Region Afrin, und wenn ja, welche?
e) Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung reguläre türkische
Militäreinheiten in Menschenrechtsverletzungen in der Region Afrin
verstrickt?
f) Wie viele Jesidinnen und Jesiden leben derzeit nach Kenntnis der
Bundesregierung noch in der Region Afrin, wie viele lebten nach Kenntnis
der Bundesregierung vor dem 20. Januar 2018 dort?
35. Welche Kontakte der Bundesregierung bestehen im Moment in die Region
Afrin?
a) Bestehen Kontakte zu Mitgliedern des im türkischen Gaziantep
gegründeten sogenannten Afrin-Rates, und aus welchen Gruppen und Personen
setzt sich dieser nach Kenntnis der Bundesregierung zusammen?
b) Bestehen Kontakte zum Exilrat von Afrin in Nordsyrien?
c) Führt die Bundesregierung Hilfsprogramme in Afrin durch oder plant sie
die Durchführung solcher Hilfsprogramme, und falls ja, welche, in
welcher Form, mit welchen Organisationen, und in Kooperation mit welchen
örtlichen Kräften?
36. Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Mitglieder
salafistisch-dschihadistischer Gruppen bzw. ganze salafistisch-
dschihadistische Gruppen Teil der sogenannten Syrischen Nationalen Armee, die die
Türkei im Dezember 2017 aus circa 30 bewaffneten Einheiten sunnitischer
syrischer Kämpfer formte und mit der sie in Afrin einmarschiert ist (www.swp-
berlin.org/fileadmin/contents/products/aktuell/2018A21_srt_hhn.pdf)?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Beteiligung einzelner
ehemaliger oder aktueller Angehöriger oder ganzer ehemaliger oder aktueller
Einheiten von Hayat Tahrir Al-Sham, des IS oder Ahrar al-Sham an der
Syrischen Nationalen Armee (https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/
dschihadisten-an-grenze-bei-gire-spi-verlegt-7544)?
b) Welche Gruppen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Teil der
sogenannten Syrischen Nationalen Armee?
c) Welche der bewaffneten Gruppen in Nordsyrien (einschließlich Idlib)
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei ausgebildet
oder erhalten türkische Unterstützung?
d) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Verlegung von Einheiten
der sogenannten Freien Syrischen Armee (FSA) in die Türkei, mit dem
Ziel, diese an einer türkischen Militäroperation gegen Nordsyrien zu
beteiligen (https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/dschihadisten-an-grenze-
bei-gire-spi-verlegt-7544)?
e) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen des
türkischen Staats zu Ahrar al-Sham?
f) Wie ordnet die Bundesregierung Ahrar al-Sham ein, und stellt diese
Gruppe nach Kenntnis der Bundesregierung eine Gefahr in Europa und
insbesondere auch in Deutschland dar?
37. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem
20. Januar 2018 aus der Region Afrin geflohen, wie viele sind seitdem
dorthin zurückgekehrt, und wie viele sind in Deutschland angekommen?
38. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die seit dem 28. Oktober
2018 von der Türkei durchgeführten neuen militärischen Angriffe auf
Nordsyrien, insbesondere auf die Regionen Girê Spî (Tell Abyad) und Kobanê,
und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus (www.tagesspiegel.de/politik/
kurden-in-kobane-erdogans-naechste-militaeroffensive-in-syrien/23350952.
html)?
39. Inwieweit haben sich türkische Regierungsvertreter auf dem Vierergipfel zu
Syrien in Istanbul im Oktober 2018 über geplante militärische Operationen
der Türkei gegen Kräfte in Nord- und Ostsyrien geäußert, und welche
Reaktionen der auf dem Gipfel anwesenden Regierungsvertreter der
Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs und Russlands erfolgten gegebenenfalls auf
solche Ankündigungen der türkischen Seite?
40. Inwieweit hatte die Bundesregierung Kenntnis von den Absichten der
türkischen Regierung, erneute militärische Angriffe auf Ziele in Nordsyrien
durchzuführen?
41. Wie begründet die Bundesregierung das Schweigen der Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel zu den Drohungen des türkischen Präsidenten Recep
Tayyip Erdoğan gegen Nordsyrien während der gemeinsamen
Pressekonferenz auf dem Vierergipfel in Istanbul (bitte begründen; https://anfdeutsch.
com/aktuelles/istanbuler-vierergipfel-erdogan-droht-nordsyrien-und-rojava-
7414)?
42. Wie schätzt die Bundesregierung die Sicherheitslage in Nord- und Ostsyrien
ein, und inwiefern hat sich diese durch die militärischen Angriffe und
Drohungen der Türkei seit dem 20. Januar 2018 verändert (https://anfdeutsch.
com/aktuelles/istanbuler-vierergipfel-erdogan-droht-nordsyrien-und-rojava-
7414)?
43. Wie viele Binnenflüchtlinge halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit im Territorium der Demokratischen Föderation Nord- und Ostsyrien
auf?
44. Wie viele Jesidinnen und Jesiden leben nach Kenntnis der Bundesregierung
im Gebiet der Demokratischen Föderation Nordsyrien?
45. Welche Projekte unterstützt die Bundesregierung im Gebiet der
Demokratischen Föderation Nord- und Ostsyrien?
46. Inwiefern und mit welchem Ergebnis fanden Gespräche zwischen der
Bundesregierung und Vertreterinnen und Vertretern der Demokratischen
Föderation Nord- und Ostsyrien über Hilfsprojekte statt, und falls nein, warum
nicht?
Berlin, den 5. Dezember 2018
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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