Lage von Schutzsuchenden auf der Balkanroute
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Eva-Maria Schreiber, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Balkanroute stellt immer noch eine der wichtigsten Fluchtrouten nach Europa dar. Da sowohl die ungarisch-serbische als auch die serbisch-kroatische Grenze massiv durch Zäune und Grenzpolizei aufgerüstet wurden, verlagerte sich die Balkanroute Anfang 2018 auf die Länder Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien und Slowenien (vgl. https://ec.europa.eu/home-affairs/sites/homeaffairs/files/what-we-do/policies/european-agenda-migration/20180314_progress-report- progress-report-european-agenda-migration_en.pdf). In Bosnien und Herzegowina, das eine lange Grenze mit dem EU-Mitgliedstaat Kroatien teilt, wird nach Angaben von Pro Asyl eine seit dem Frühjahr 2018 stetig ansteigende Zahl von Flüchtlingen registriert (www.proasyl.de/hintergrund/grenzen-als-orte-der- gewaltdie-situation-an-der-kroatisch-bosnischen-grenze/). Insgesamt sollen seit Jahresbeginn 2018 mehr als 7 000 Schutzsuchende in Bosnien und Herzegowina registriert worden sein. Gut die Hälfte befindet sich im an Kroatien grenzenden Kanton Una-Sana. Die Zahl der Schutzsuchenden allein in dessen Hauptstadt Bihać soll aktuell bei knapp 3 000 liegen. An der westlichsten Grenze von Bosnien, in Velika Kladuša, sollen darüber hinaus mindestens 500 Schutzsuchende auf eine Möglichkeit zum Grenzübertritt nach Kroatien warten (www.zeit.de/politik/ausland/ 2018-07/bosnien-balkanroute-fluechtlinge-velika-kladusa-grenze).
Es mangelt Bosnien und Herzegowina an jeglicher Infrastruktur, um Schutzsuchende zu unterstützen. Zudem gilt die Reise durch diesen Balkanstaat als extrem gefährlich (www.proasyl.de/hintergrund/grenzen-als-orte-der-gewalt-die- situationan-der-kroatisch-bosnischen-grenze/). Wenn es die Schutzsuchenden durch Bosnien und Herzegowina schaffen und an der EU-Außengrenze ankommen, sind sie von exzessiver Gewaltanwendung und illegalen Zurückweisungen durch die kroatische Polizei betroffen (ebd.). So heißt es: „Wenn Schutzsuchende irgendwo in Kroatien aufgegriffen werden, verweigern ihnen die dortigen Behörden das Recht, Asyl zu beantragen. Geflüchtete werden nicht registriert, sondern von der kroatischen Grenzpolizei direkt wieder nach Bosnien abgeschoben. In gleicher Weise übergibt die slowenische Polizei jene Flüchtlinge, die sie im Land aufgreift, der kroatischen Grenzpolizei, die sie dann direkt nach Bosnien abschiebt.“ Flüchtlinge werden demnach zur bosnisch-herzegowinischen Grenze gefahren und dort bestohlen und beraubt (ebd.). Dr. Sascha Schießl vom Flüchtlingsrat Niedersachsen berichtet für Pro Asyl, die kroatischen Grenzpolizisten zerstörten die Smartphones der Schutzsuchenden, nähmen ihnen ihr Geld weg und misshandelten insbesondere männliche Flüchtlinge, aber immer wieder auch Frauen und Jugendliche (https://yallayallaeurope.wordpress.com/2018/07/23/push-backs-und- polizeigewalt/). Im „The Guardian“ berichtet ein Geflüchteter von der bosnischkroatischen Grenze: „Wenn sie Geld finden, dann stehlen sie es. Wenn sie Telefone finden, dann zerstören sie diese, um zu vermeiden, gefilmt zu werden oder um uns einfach daran zu hindern, unsere Freunde zu kontaktieren. Und dann schlagen sie uns, vier oder fünf gegen einen. Sie werfen uns zu Boden, treten uns und schlagen uns mit ihren Knüppeln. Für sie scheinen wir uns kaum von ihren Hunden zu unterscheiden“ (www.theguardian.com/global-development/2018/nov/ 14/didnt-give-a-damn-refugees-film-croatian-police-brutality-bosnia).
Die Nichtregierungsorganisation (NGO) „No Name Kitchen“, die in Bosnien, Serbien und Italien Nahrung an Schutzsuchende verteilt, spricht von 70 bis 100 Menschen, die wöchentlich einen Pushback aus Kroatien erfahren. 70 Prozent der Betroffenen geben an, im Rahmen der Festnahme und Zurückschiebung geschlagen worden zu sein. Die NGO Ärzte ohne Grenzen spricht von einer „systematischen und geplanten“ Form von Gewalt gegen Schutzsuchende (ebd.). Ende Oktober 2018 kam es am Grenzübergang zu heftigen Zusammenstößen zwischen mehreren hundert Schutzsuchenden und der kroatischen Polizei. Die Schutzsuchenden klagen über Übergriffe der kroatischen Polizei (www.mdr.de/heute- imosten/ostblogger/fluechtlinge-in-bosnien-verpruegelt-hungrig-verlassen-100.html).
Sowohl die Praxis der Pushbacks als auch die Polizeigewalt gegen Schutzsuchende stellen nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller eine systematische Verletzung der Menschenrechte Schutzsuchender durch das EU- Grenzregime in Kroatien sowie einen Verstoß gegen das in der Genfer Konvention normierte Refoulementverbot dar (vgl. https://verfassungsblog.de/weshalb- man-asylsuchende-nicht-an-der-grenze-abweisen-kann/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie viele Schutzsuchende halten sich derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in Bosnien und Herzegowina auf (bitte wenn möglich konkret auch auf die Zahlen der Schutzsuchenden an der kroatischen Grenze eingehen)?
Wie viele der Schutzsuchenden in Bosnien und Herzegowina werden in welcher Art von Unterbringung versorgt, und wie viele leben nach Kenntnis der Bundesregierung in irregulären Lagern?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Übergriffen auf Schutzsuchende durch bosnisch-herzegowinische Sicherheitskräfte?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Abschiebungen bzw. Zurückweisungen und Pushbacks von auf der Balkanroute reisenden Flüchtlingen durch die bosnisch-herzegowinischen Behörden?
Wie viele Schutzsuchende kamen nach Kenntnis der Bundesregierung monatlich seit dem 1. Januar 2018 in Bosnien an?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lage der in Bosnien und Herzegowina festsitzenden Schutzsuchenden, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Wie vielen Schutzsuchenden gelang es nach Kenntnis der Bundesregierung, die bosnische Grenze nach Kroatien seit dem 1. Januar 2018 zu überschreiten?
Wie viele Asylsuchende halten sich derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in Kroatien auf?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Unterbringung und Versorgung der Schutzsuchenden in Kroatien?
b) Wie viele der Schutzsuchenden leben in Lagern, inwiefern sind diese geschlossen?
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Asylverfahren in Kroatien, und werden diese von Vertretern europäischer Behörden auf welche Weise unterstützt?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung auch in ihrem Handeln auf EU-Ebene aus der Verlagerung der Balkanroute nach Bosnien?
Welche eigenen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zustände in den Lagern an der bosnischen Grenze, die von einem UN-Mitarbeiter im Fall des Lagers in Velika Kladuša als „absolut unzumutbar und unhygienisch“ beschrieben werden (www.zeit.de/politik/ausland/2018-07/bosnien-balkan route-fluechtlinge-velika-kladusa-grenze)?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Aussage von Bewohnerinnen und Bewohnern der informellen Lager an der bosnisch-herzegowinischen Grenzen, sie würden weder vom bosnisch-herzegowinischen Staat noch von der UN oder der EU unterstützt, und welche Konsequenzen und Handlungsoptionen zieht die Bundesregierung daraus (www.zeit.de/politik/ausland/2018-07/bosnien-balkanroute-fluechtlinge-velika-kladusa-grenze)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die vom bosnischen Winterwetter für die in den irregulären Lagern lebenden Geflüchteten ausgehenden gesundheitlichen Gefahren, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (bitte insbesondere auch auf die Lage der Flüchtlinge in irregulären Lagern an der bosnisch-herzegowinisch-kroatischen Grenze eingehen)?
Welche Aufnahmestellen für Flüchtlinge sind in Bosnien für den Winterzeitraum nach Kenntnis der Bundesregierung vorhanden, und reichen die vorhandenen Plätze ggfs. aus?
Welche Unterstützungsprogramme bestehen oder sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die in Bosnien gestrandeten Flüchtlinge von Seiten der EU und/oder der Bundesregierung geplant (bitte im Allgemeinen und mit Bezug auf den bevorstehenden Winter beantworten)?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (EBCG, ehemals Frontex) oder anderer europäischer Institutionen sind mit welchen Aufgaben im Kontext von Flucht und Migration in Bosnien und Herzegowina eingesetzt, wie viele davon kommen aus Deutschland, und welchen Aufgaben gehen sie nach?
a) Wie viele der dort eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind wie und aus welchem Grund bewaffnet?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Einsatz von unmittelbarem Zwang gegenüber Schutzsuchenden durch Angehörige der EBCG bzw. von Frontex in Bosnien und Herzegowina, und falls ja, in welchem Kontext und auf welche Weise (bitte alle Ereignisse ab Januar 2018 einzeln aufführen)?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EBCG aus welchen europäischen Ländern sind an der EU-Außengrenze in Kroatien im Einsatz, und inwiefern haben diese über die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Rechtsverletzungen und Übergriffe auf Schutzsuchende auf der Balkanroute in Kroatien berichtet?
a) Wie viele dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind wie bewaffnet?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Einsatz von unmittelbarem Zwang gegenüber Schutzsuchenden durch Angehörige der EBCG bzw. von Frontex in Kroatien, und falls ja, in welchem Kontext, und auf welche Weise (bitte alle Ereignisse ab Januar 2018 einzeln aufführen)?
c) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass sich Angehörige der EBCG bzw. von Frontex mittelbar oder unmittelbar an rechtswidrigen Handlungen der kroatischen Polizei gegen Schutzsuchende beteiligt haben (bitte alle Ereignisse ab Januar 2018 einzeln aufführen)?
d) Welche Unterstützung leisten Behörden des Bundes oder der Europäischen Union oder Nicht-EU-Staaten nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Unterstützung der Grenzsicherung Kroatiens?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Aussage des UNHCR-Vertreters Jan Kapic, Bosnien und Herzegowina und Serbien seien für Schutzsuchende nicht sicher, denn dort gebe es kein Asylsystem (www.taz.de/ !5521293/), und welche Konsequenzen zieht sie daraus, insbesondere vor dem Hintergrund der Zurückschiebungen von Schutzsuchenden aus Kroatien?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Kettenabschiebungen aus Slowenien nach Kroatien und dann nach Bosnien und Herzegowina, insbesondere vor dem Hintergrund des Refoulement-Verbots und des Verbots von Kettenabschiebungen (www.taz.de/!5521293/)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Asylverfahren von Schutzsuchenden, die aus anderen EU-Staaten nach Kroatien überstellt wurden (bitte ab Januar 2017 quartalsweise aufschlüsseln)?
Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis von nach Kroatien überstellten Schutzsuchenden, die ohne ein Asylverfahren aus Kroatien in Drittstaaten abgeschoben wurden?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Übergriffen der kroatischen Sicherheitskräfte auf Schutzsuchende?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwendung von Geld und die Zerstörung von Smartphones Schutzsuchender durch die kroatische Polizei?
b) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Vielzahl der Berichte zu Übergriffen der kroatischen Polizei auf Schutzsuchende, die versuchen, aus Bosnien kommend nach Kroatien einzureisen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
c) Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung auch auf europäischer Ebene, um gegen völkerrechtswidrige Pushbacks und andere schwere Übergriffe auf Schutzsuchende durch kroatische Behörden vorzugehen bzw. diese zu thematisieren (www.zeit.de/politik/ausland/2018-07/bosnienbalkanroute-fluechtlinge-velika-kladusa-grenze)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation von Schutzsuchenden in Albanien?
Verfolgt die EU nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Pläne weiter, Lager, Ausschiffungsplattformen und Ähnliches außerhalb der EU-Staaten einzurichten, und falls ja, wo und in welcher Form (www.spiegel.de/politik/ ausland/eu-asylzentren-albanien-will-nicht-europas-fluechtlingslager-werden- a-1215258.html)?
a) Haben nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Gespräche mit Albanien über die Einrichtung von EU-Flüchtlingslagern trotz der Ablehnung durch den albanischen Regierungschef Rama stattgefunden, und falls ja, welchen Inhalt hatten diese Gespräche, und wie hat sich die Bundesregierung in diesem Rahmen positioniert (www.spiegel.de/politik/ausland/euasylzentren-albanien-will-nicht-europas-fluechtlingslager-werden-a- 1215258.html)?
b) Mit welchen anderen Staaten finden Verhandlungen über die Unterbringung von an den EU-Außengrenzen gestrandeten bzw. zurückgewiesenen Schutzsuchenden statt oder befinden sich in Planung oder Vorbereitung, und welche Ergebnisse wurden hierzu bisher erzielt (bitte für das Jahr 2018 beantworten)?
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zusammenarbeit der EU mit Albanien beim Aufbau einer „albanischen Küstenwache“ insbesondere im Zusammenhang mit dem Thema „Flucht und Migration“, und mit welchen weiteren Nicht-EU-Staaten gibt es eine solche Zusammenarbeit, und welche Formen hat diese (http://europa.eu/rapid/press- release_IP-18-6004_de.htm)?