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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Hohe Todesraten bei Flüchtenden auf dem Mittelmeer

(insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

22.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/673128.12.2018

Hohe Todesraten bei Flüchtenden auf dem Mittelmeer

der Abgeordneten Michel Brandt, Gökay Akbulut, Heike Hänsel, Christine Buchholz, Anke Domscheit-Berg, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Pascal Meiser, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer, Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die aktuelle Fluchtsituation auf dem Mittelmeer fordert nach wie vor viele Menschenleben. Nach Ansicht der Fragestellenden hat insbesondere die Behinderung und Kriminalisierung ziviler Seenotrettungskräfte auf dem Mittelmeer durch EU-Mitgliedstaaten zur Folge, dass im September dieses Jahres nach Angaben des Instituto per gli Studi di Politica Internazionale (ISIP) fast jeder fünfte fliehende Mensch, der auf der zentralen Mittelmeerroute von Libyen aus floh, zu Tode kam (https://docs.google.com/spreadsheets/d/1ncHxOHIx4ptt4YFXgGi9TIbwd53HaR3oFbrfBm67ak4/edit?usp=sharing). Bis zum 30. November kamen im Jahr 2018 nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration bereits 2 123 Menschen bei der Flucht über das Mittelmeer ums Leben (www.iom.int/news/mediterranean-migrant-arrivals-reach-107216-2018-deaths-reach-2123).

Die bisherige Weigerung der EU, ein wirksames staatlich-finanziertes, ziviles Seenotrettungsprogramm auf dem Mittelmeer sicherzustellen, die Festsetzung von zivilen Rettungsschiffen, insbesondere durch Italien und Malta, die Kriminalisierung ziviler Seenotretterinnen und Seenotretter sowie die Weigerung der anderen EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschlands, Geflüchtete, die in den Mittelmeeranrainerstaaten der EU an Land kommen, zügig aufzunehmen, sind aus Sicht der Fragestellenden Ursachen für die zahlreichen Toten auf dem Mittelmeer.

Menschen in Seenot haben das Recht, davor geschützt zu werden, von einer lebensgefährlichen Situation in die nächste zu geraten. Dieses Recht, das Internationale Flüchtlingsrecht sowie die internationalen Menschenrechte werden jedoch vor allem durch die Verantwortungsübertragung für die Seenotrettung der EU-Mitgliedstaaten einschließlich Deutschlands an die sogenannte libysche Küstenwache und die fehlende Koordinierung durch zuständige Rettungsleitstellen unterwandert. Die menschenrechtlich äußerst fragwürdige Situation flüchtender Menschen in libyschen Folter- und Gefangenenlagern, in die Menschen auf der Flucht nach Europa im Falle einer Seenotrettung durch libysche Einheiten zurückgebracht werden, ist ebenfalls zahlreich dokumentiert („UN sprechen von ‚Horror‘ in libyschen Gefängnissen“, www.zeit.de vom 10. April 2018).

Die Einfahrt in einen sicheren europäischen Hafen bleibt vielen Rettungsschiffen aufgrund des fehlenden politischen Willens der Mittelmeeranrainerstaaten der EU, Rettungsschiffe einfahren zu lassen, verwehrt. Sie werden jedoch auch von den anderen EU-Staaten kaum unterstützt. In Deutschland gibt es derzeit kaum Aufnahmekontingente. Diese könnten nach § 23 des Aufenthaltsgesetzes für zivile Seenotrettungsschiffe geschaffen werden, wenn diese Rettungsschiffe einen sicheren Hafen benötigen und es zu langen Verhandlungen bezüglich der etwaigen Aufnahme von Geflüchteten kommt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Durch welche Maßnahmen wirkte die Bundesregierung in diesem Jahr durch eigene Aktivitäten und durch Initiativen auf EU-Ebene dem Massensterben auf dem Mittelmeer entgegen, und wie viele Menschen wurden dadurch gerettet?

2

Wie viele Einsätze der EU-Mittelmeer-Mission EUNAVFOR MED hat es zur Rettung von Menschen in Seenot in den Jahren 2017 und 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung gegeben, und wie viele Menschen konnten dabei gerettet werden?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass seit Jahresanfang 2018 monatlich etwa 180 Menschen durch EUNAVFOR MED Einsatzschiffe, unter ihnen seit September 2018 die deutsche Fregatte „Augsburg“, gerettet worden seien, und wohin wurden diese Menschen gebracht (vgl. Artikel „Keine Verlängerung für „Sophia““, FAZ, 22. November 2018)?

4

Wie viele Einsätze der NATO-Mission SEA GUARDIAN hat es zur Rettung von Menschen in Seenot in den Jahren 2017 und 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung gegeben, und wie viele Menschen wurden dabei gerettet?

5

Wie viele Schlepperinnen und Schlepper und Schleuserinnen und Schleuser wurden durch die EU-Mission EUNAVFOR MED und die NATO-Mission SEA GUARDIAN festgenommen, und wie viele davon wurden bisher durch die zuständigen Gerichte verurteilt?

6

Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um das Ertrinken von Menschen im Mittelmeer in den kommenden Jahren wirksam zu verhindern sowie den hohen Hürden für eine menschenrechtskonforme und schnelle Rettung aller Betroffenen entgegenzuwirken, und welche Mittel sind dafür im Bundeshaushalt 2019 vorgesehen?

7

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Bereitschaft Maltas, zivile Rettungsschiffe einfahren zu lassen, sofern neben anderen Mitgliedstaaten auch Deutschland Geflüchtete aufzunehmen bereit ist, und welche Gespräche und Verhandlungen hat die Bundesregierung bisher diesbezüglich auf EU-Ebene und mit Malta geführt?

8

Wie unterstützt die Bundesregierung die EU-Anrainerstaaten dabei sicherzustellen, dass auf dem Mittelmeer gerettete Menschen schnellstmöglich in einem sicheren europäischen Hafen an Land gehen können, angesichts der Verpflichtungen der EU-Staaten durch Menschen-, Völker- und Seerechtsabkommen, Menschen in Seenot zu retten und diese in sichere Häfen zu bringen (vgl. Artikel des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen)?

9

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, dass Handelsschiffe sowie Schiffe der EU-Mission EUNAVFOR MED und der NATO-Mission SEA GUARDIAN Gebiete, in denen Seenotfälle mit Geflüchteten gehäuft auftreten, gezielt weiträumig umfahren, um eine seerechtliche Rettungspflicht zu vermeiden?

10

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass Handelsschiffe sowie Schiffe der EU-Mission EUNAVFOR MED und der NATO-Mission SEA GUARDIAN ihrer seerechtlichen Rettungspflicht in diesem Jahr nicht nachkommen?

11

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Vorkommnissen um das kommerzielle US-Kriegsschiff „Trenton“ vor, das laut Zeugenberichten und Dokumentationen ziviler Seenotretterinnen und Seenotretter am 12. Juni 2018 einen Seenotfall bewusst ignoriert haben soll?

12

Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um der unterlassenen Hilfeleistung von Handelsschiffen und weiterer auf dem Mittelmeer operierender Schiffe, die in der Seenotrettungspflicht stehen, entgegenzuwirken, auch angesichts der Hafenschließungen Italiens und Maltas?

13

Wie unterstützt die Bundesregierung die Eignerinnen und Eigner von Handelsschiffen, die ihrer seerechtlichen Rettungspflicht nachkommen, aber keinen sichereren Hafen der Mittelmeeranrainerstaaten der EU anlaufen dürfen und dadurch möglicherweise selbst in Seenot geraten?

14

Wie unterstützt die Bundesregierung einzelne Bundesländer, Städte und Kommunen dabei, bindende humanitäre Aufnahmekontingente für Situationen, in denen zivile Seenotrettungsschiffe einen sicheren Hafen benötigen und es zu langen Verhandlungen bezüglich der etwaigen Aufnahme von Geflüchteten kommt, nach § 23 des Aufenthaltsgesetzes zu realisieren?

15

Warum mussten die geretteten Menschen des zivilen Rettungsschiffs „Lifeline“ der Nichtregierungsorganisation (NGO) „Mission Lifeline“, für die auch Deutschland Aufnahmen zugesagt hatte, monatelang auf Malta ausharren, und wann wurden diese Menschen nach Deutschland gebracht (bitte nach Ankunftsort und jeweiliger Anzahl der aufgenommenen Personen aufschlüsseln)?

16

Mit welchen Maßnahmen und Mitteln unterstützt die Bundesregierung die zivilen Seenotrettungskräfte, die derzeit die einzige wirksame Rettungsstruktur auf dem Mittelmeer darstellen, um das grausame Ertrinken Flüchtender zu verhindern?

17

Wie stellt die Bundesregierung die völkerrechtliche Pflicht zur Zuweisung eines sicheren Hafens in den Mittelmeeranrainerstaaten der EU für Schiffe, die Geflüchtete aus Seenot gerettet haben, sicher?

18

Wie bewertet die Bundesregierung die Effektivität und Einsatzfähigkeit der Rettungsleitstelle in Rom in den Jahren 2017 und 2018 bezüglich einer schnellstmöglichen Koordination von Rettungskräften und einer schnellstmöglichen Rettung von in Seenot geratenen Menschen?

19

Wie bewertet die Bundesregierung die Effektivität und Einsatzfähigkeit der sogenannten Rettungsleitstelle in Libyen in den Jahren 2017 und 2018 bezüglich einer schnellstmöglichen Koordination von Rettungskräften und einer schnellstmöglichen Rettung von in Seenot geratenen Menschen sowie der Einhaltung von Konventionen und Vereinbarungen angesichts zahlreicher Dokumente über mangelnde Professionalität und Kontrolle der sogenannten libyschen Küstenwache?

20

Wie belegt die Bundesregierung die Handlungs- und Einsatzfähigkeit der sogenannten Rettungsleitstelle in Libyen in den Jahren 2017 und 2018, und welche Informationen hat sie dazu herangezogen und ausgewertet?

21

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine Funkstille zwischen den zuständigen Rettungsleitstellen in Seenotrettungssituationen, und welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um dies zu vermeiden?

22

Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige menschenrechtliche Lage von Geflüchteten in Auffang- und Gefangenenlagern in Libyen, welche Menschenrechtsverletzungen sind ihr dazu bekannt, und wie viele Menschen werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Lagern in Libyen festgehalten?

23

Wie bewertet die Bundesregierung die Pushback-Aktivitäten durch die sogenannte libysche Küstenwache in den Jahren 2017 und 2018 und das Zurückzwingen der aufgegriffenen geflüchteten Menschen in libysche Auffang- und Gefangenenlager angesichts der analysierten und dokumentierten menschenrechtlichen Lage in diesen Lagern?

24

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über in den letzten zehn Jahren von der griechischen und/oder italienischen Küstenwache durchgeführte so genannte Pushbacks vor, und an wie vielen dieser Aktionen waren in welchem Maß nach Kenntnis der Bundesregierung Frontex-Mitarbeiterinnen und Frontex-Mitarbeiter beteiligt (bitte nach Jahren aufschlüsseln und jeweils angeben, wer genau jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligt war)?

25

Wie bewertet die Bundesregierung die Übertragung der Verantwortung für Seenotrettung an die sogenannte libysche Küstenwache angesichts des momentanen „Failed-State“-Status des Landes, und inwiefern ist diese Verantwortungsübertragung eine Unterwanderung des internationalen Flüchtlingsrechts?

26

Wie kann die Bundesregierung bei der Kooperation mit der sogenannten libyschen Küstenwache sicherstellen, dass den geretteten Flüchtenden ihre internationalen Menschenrechte jederzeit gewährt werden?

27

Welche Fehlverhalten und Straftaten der sogenannten libyschen Küstenwache in den Jahren 2017 und 2018 sind der Bundesregierung bekannt, welche Informationen hat sie dazu herangezogen und ausgewertet, und wie geht die Bundesregierung gegen solche Straftaten vor?

28

Was hat die Bundesregierung bisher unternommen und was wird diese zukünftig unternehmen, um zivile Seenotretterinnen und Seenotretter deutscher Staatsangehörigkeit bzw. deutscher NGOs und in Deutschland lebende Seenotretterinnen und Seenotretter gegen deren Kriminalisierung sowie bei Anklage gegen einzelne Crew-Mitglieder und gesamte Besatzungen zu unterstützen bzw. diese davor zu schützen?

29

Wie sorgt die Bundesregierung dafür, dass die zivilen Seenotretterinnen und Seenotretter in der deutschen und europäischen Öffentlichkeit Anerkennung bekommen, anstatt kriminalisiert zu werden?

30

Setzt sich die Bundesregierung für die Identifizierung der Toten und Vermissten im Mittelmeer ein, und wenn ja, inwieweit unterstützt sie auch die betroffenen Familien?

Berlin, den 10. Dezember 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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