Ausbau von Europol zur Bekämpfung der „Migrantenschleusung“
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Thomas Nord, Petra Pau, Tobias Pflüger, Dr. Kirsten Tackmann, Martina Renner, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Auf Basis von auf Ratsschlussfolgerungen vom 18. Oktober 2018 schlägt der österreichische Ratsvorsitz der Europäischen Union ein „umfassendes und operatives Maßnahmenpaket“ zum „verstärkten Vorgehen gegen Schleusernetze“ vor (Ratsdokument 14576/1/18 REV 1). In einer an den Ständigen Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) gerichteten Version ist von einem „verschärften Vorgehen“ die Rede (Ratsdokument 13861/1/18). Beide Dokumente enthalten eine Reihe von operativen Maßnahmen mit Schwerpunkt auf Ermittlungen und Strafverfolgung von Aktivitäten auf nationaler wie auch auf EU-Ebene. Die Vorschläge wurden auf dem Rat der Innen- und Justizminister am 6. Dezember 2018 angenommen (Ratsdokument 15250/18). Vorhandene „operative“ Instrumente sollen nun ausgebaut und „Synergien“ zwischen ihnen gestärkt werden. Schließlich sollen EU-Delegationen, GSVP-Missionen bzw. -Operationen (GSVP = Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik) für eine stärkere Zusammenarbeit mit prioritären Drittländern genutzt werden. Die Maßnahmen basieren auf dem „EU-Aktionsplan gegen die Schleusung von Migranten (2015-2020)“ (Ratsdokument 9345/15).
Im Mittelpunkt steht das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung (EMSC), das seit 2016 bei Europol angesiedelt ist und die Mitgliedstaaten bei Ermittlungen gegen Migrantenschleusung unterstützen soll (Bundestagsdrucksache 19/5792). Die „operativen und analytischen“ Fähigkeiten des EMSC sollen erweitert werden. Die Bundesregierung hatte hingegen kürzlich erklärt, das EMSC sei ausreichend ausgestattet, eine Erweiterung von Aufgaben brauche es nicht (Bundestagsdrucksache 19/5792, Antwort zu Frage 4).
Am 11. September 2017 wurde beim EMSC eine „Zentralstelle für Informationen über Migrantenschleusung“ („Information Clearing House“; ICH) eingerichtet (Bundestagsdrucksache 19/647). Sie dient der Verarbeitung von Daten aus militärischen Quellen, derzeitige Partner sind die Mitgliedstaaten, die Militärmission EUNAVFOR MED, Interpol, Frontex und der Gendarmerietruppe EUROGENDFOR. Den neuen Vorschlägen zufolge soll das ICH ausgebaut und um weitere „relevante Akteure“ erweitert werden. Als Teilnehmer genannt werden das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), der Internationale Strafgerichtshof, des EU Satellitenzentrum (Satcen), die Internationale Organisation für Migration (IOM), der Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR), die Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust).
Auch der „Fluss strategischer Informationen aus Drittländern“ soll gesteigert werden. Das EMSC soll hierfür eine „Verbindungs-Task Force zur Migrantenschleusung“ einrichten, die aus einem ständigen operativen Team von Verbindungsbeamten aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Partnern besteht. Hierzu könnte das EMSC verstärkt auf Verbindungsbeamte für Einwanderungsfragen (ILO), Verbindungsbeamte für Rechtsdurchsetzung oder Verbindungsrichter und -staatsanwälte nutzen.
Das EMSC soll sich „proaktiv“ mit den zuständigen nationalen Behörden in Verbindung setzen und auf „verfügbare operative Unterstützung aufmerksam“ machen. Die Mitgliedstaaten sind aufgerufen, sich aktiv und systematisch „an der Speisung der Datenbanken von Europol“ zu beteiligen. Schließlich sollen verstärkt Inhalte und Accounts von „Migrantenschleusernetzen“ im Internet entfernt und die Kommunikation der Beteiligten „gestört“ werden. Hierzu werden die Kapazitäten der EU-Meldestelle für Internetinhalte (EU-IRU) bei Europol erweitert und die Zahl der Meldungen an die Internetanbieter erhöht. Neben Unternehmen der sozialen Medien sollen „alle Arten von Hostdiensteanbietern“ eingebunden werden. Ähnlich wie zu Terrorismus könnte Europol „Aktionstage“ zur Entfernung von Internetinhalten zu „Migrantenschleusung“ durchführen. Postings in sozialen Medien werden jedoch von Geflüchteten benötigt, um einen Kontakt für Überfahrten über das Mittelmeer zu organisieren. Ihre Entfernung führt aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zu noch gefährlicheren Fluchtrouten mit noch mehr Toten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche Prioritäten hat die Bundesregierung in der vorläufigen Planung der Agenturen des Bereichs Justiz und Inneres mitgeteilt (Ratsdokument 14608/18), und in welchen Bereichen könnte aus ihrer Sicht eine Neubestimmung der Prioritäten oder eine Anpassung des Zeitplans erforderlich sein?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung – da das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung (EMSC) zur Unterstützung der Verhütung und Bekämpfung der Schleusungskriminalität aus Sicht der Bundesregierung „gut aufgestellt“ ist (Bundestagsdrucksache 19/5792, Antwort zu Frage 4) –, zur dennoch vom Ratsvorsitz anvisierten Stärkung der „operativen und analytischen Kapazitäten“ des EMSC bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten bei Ermittlungen gegen „Migrantenschleusung“ (Ratsdokument 15250/18)?
a) In welchen Bereichen könnten auch Bundesbehörden vom „Ausbau der operativen und analytischen Fähigkeiten des EMSC“ profitieren, und in welchen Bereichen ist eine solche Unterstützung nicht notwendig?
b) In welchen Fällen sollte sich das EMSC aus Sicht der Bundesregierung „proaktiv mit den zuständigen nationalen Behörden in Verbindung setzen“, um seine Unterstützung anzubieten?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung, die keinen konkreten Bedarf an der Einrichtung von weiteren Arbeitsgruppen bei Europol sieht (Bundestagsdrucksache 19/5792, Antwort zu Frage 2), zur geforderten Einrichtung einer „Verbindungs-Task Force zur Migrantenschleusung“, die aus einem ständigen operativen Team von Verbindungsbeamten aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Partnern bestehen soll (Ratsdokument 15250/ 18)?
a) Welche „Task Forces“ der Europäischen Union sind der Bundesregierung zur Bekämpfung von irregulärer Migration bekannt, und wer leitet diese?
b) Was ist der Bundesregierung über konkrete Planungen zur Ausgestaltung einer „Verbindungs-Task Force zur Migrantenschleusung“ bekannt?
c) Welche Bundesbehörden sollen sich an einer „Verbindungs-Task Force zur Migrantenschleusung“ bzw. einem ständigen operativen Team von Verbindungsbeamten beteiligen?
d) Welche „Nicht-EU-Partner“ sollten aus Sicht der Bundesregierung unbedingt an einer zukünftigen „Verbindungs-Task Force zur Migrantenschleusung“ teilnehmen?
Welche Datenbanken führt Europol nach Kenntnis der Bundesregierung zur Bekämpfung von irregulärer Migration, Fluchthilfe, Schleusung und Menschenhandel?
a) Auf welche dieser Datenbanken haben nicht zu Europol gehörende Strafverfolgungsbeamte nach Kenntnis der Bundesregierung lesenden oder schreibenden Zugriff?
b) Auf welche weiteren Datenbanken bzw. Beamte soll dieser Zugang aus Sicht der Bundesregierung wie von Europol gefordert ausgeweitet werden, um im Einklang mit der Europol-Verordnung vor Ort einen direkten Abgleich in Echtzeit vornehmen zu können?
c) Welche Rolle soll das unter der Führung von Europol durchgeführte Projekt „Abfrage von Europol-Systemen“ (Querying Europol Systems – QUEST) wie vom Rat gefordert in diesem Zusammenhang übernehmen?
d) Auf welche Weise wird das vom Bundeskriminalamt geführte Projekt „UMF 3 +“ (UMF = Universal Message Format) zur Neustrukturierung der EU-Informationsarchitektur im JI-Bereich durch ein einheitliches Datenformat (Bundestagsdrucksachen 19/3404 und 18/8323) von der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen weiterverfolgt, und welche Rolle spielt die Agentur bei der künftigen Weiterentwicklung einschließlich der Governance von UMF?
Auf welche Weise sollte Frontex das „PeDRA“-Projekt („Processing of Personal Data for Risk Analysis“ – „Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Risikoanalyse“) aus Sicht der Bundesregierung ausweiten (Ratsdokument 15250/18)?
a) Wie ist es aus Sicht der Bundesregierung zu verstehen, dass PeDRA „als Standardpraxis Bestandteil aller gemeinsamen Operationen“ geworden ist und dadurch eine engere Zusammenarbeit mit Europol und den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden der EU und der Mitgliedstaaten ermöglicht?
b) Was ist der Bundesregierung über die Umsetzung von Plänen bekannt, PeDRA nicht nur für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei Verhören mit neu in Italien angekommenen Migranten erhoben werden, zu nutzen, sondern das Projekt auf die operativen Tätigkeiten von Frontex in Spanien und Griechenland auszuweiten?
c) Wie könnte eine vom Rat für PeDRA geforderte „proaktive, strukturierte Rückmeldung“ an Frontex aussehen?
Aus welchem Grund hat die Bundesregierung, da sich das bestehende Konzept des Joint Operational Office against Human Smuggling Networks (JOO) Wien aus Sicht der Bundesregierung als Kooperations- und Unterstützungsplattform zur Schleusungsbekämpfung für Transit- und Zielstaaten innerhalb der Europäischen Union (EU) und Drittstaaten bewährt hat und keine Notwendigkeit eines Ausbaus in anderen Ländern besteht, der im Ratsdokument 14576/1/18 REV 1 geforderten Schaffung von ähnlichen Einrichtungen an anderen Orten zugestimmt?
Was ist der Bundesregierung über konkrete Vorschläge oder Planungen für die Schaffung von Einrichtungen wie dem gemeinsamen Einsatzbüro in Wien oder ähnlichen Einrichtungen an anderen Orten bekannt?
Welche weiteren Akteure sollten aus Sicht der Bundesregierung mit der Zentralstelle für Informationen im EMSC (ICH) vernetzt werden?
Welchen sachdienlichen Mehrwert verspricht sich die Bundesregierung von der geforderten Einbindung der EMSA und des SatCen in das ICH, und welche konkreten operativen Informationen sollten diese einspeisen (Ratsdokument 15250/18)?
In welche Länder bzw. Missionen hat die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung Verbindungsbeamte für Einwanderungsfragen (ILO), Verbindungsbeamten für Rechtsdurchsetzung sowie Verbindungsrichter und -staatsanwälte abgeordnet?
a) Hat sich das Konzept der „rotierenden Unterstützung“ von Europol für GSVP-Missionen bzw. -Operationen durch Verbindungsbeamte aus Sicht der Bundesregierung bewährt bzw. sollte es aus ihrer Sicht fortgesetzt werden (bitte begründen)?
b) Welche „Optionen für kurz- und mittelfristige Einsätze“ der mobilen Ermittlungsunterstützungsteams von Analysten und Spezialisten von Europol (EMAST/EMIST) könnten aus Sicht der Bundesregierung an „Migrationsknotenpunkten“ entwickelt werden, und wie sollten diese an die Befragungen durch Frontex anknüpfen?
Welche Rolle spielt Interpol nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Zusammenarbeit mit dem EMSC hinsichtlich der Bekämpfung von „Migrantenschleusung“ (etwa Teilnahme an der „Kriminalitätsinformationszelle“, Mitarbeit in der „Zentralstelle für Informationen über Migrantenschleusung“), und welche neuen Verabredungen wurden bei dem Treffen hochrangiger EU- und Interpol-Vertreter am 10. und 11. Dezember 2018 getroffen?
Auf welche Weise sollte die zivil-militärische Zusammenarbeit zwischen GSVP-Missionen und JI-Agenturen aus Sicht der Bundesregierung „einschließlich des Informationsaustauschs“ ausgebaut werden?
a) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, die ursprünglich als Pilotprojekt bei der EU-Militärmission EUNAVFOR MED eingerichtete „Kriminalitätsinformationszelle“ in eine permanente Einrichtung zu überführen?
b) Über welche neuen Wege könnten Europol und Frontex aus Sicht der Bundesregierung wie vom Rat gefordert Informationen über Straftaten wie „Schleuserkriminalität“ von der EU-Militärmission „Atalanta“ erhalten?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die in der Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/4385 angesprochene Finanzierungslücke des Afrika-Nothilfe-Treuhandfonds der Europäischen Union zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration weiterhin besteht, und wie hoch ist diese?
Wird sich die Bundesregierung an der „Arbeitsgruppe interessierter Mitgliedstaaten“ beteiligen, die mit dem Auswärtigen Dienst, der EU-Kommission und EU-Agenturen zusammenarbeitet, um ihre Kontakte mit prioritären Drittländern zu nutzen, damit mit diesen „gemeinsame operative Partnerschaften“ geschlossen werden können (Ratsdokument 15250/18)?
a) Mit welchen Drittländern sollte Europol aus Sicht der Bundesregierung vorrangig „gemeinsame operative Partnerschaften“ entwickeln, und welche Aktivitäten sind ihr hierzu bekannt?
b) Auf welche Weise könnte die Zusammenarbeit von Europol mit dem afrikanischen Polizeinetzwerk AFRIPOL erweitert werden?
c) Welche Zentren für die polizeiliche Zusammenarbeit von EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten sind der Bundesregierung bekannt, und wo befinden sich diese?
d) Inwiefern hält es die Bundesregierung für geboten, auch mit Libyen, Algerien, Tunesien, Ägypten oder der Türkei solche Zentren zu errichten?
Was versteht die Bundesregierung unter der von ihr mit beschlossenen Maßnahme „Erfassung und Störung der von Schleusernetzen genutzten technischen Infrastruktur“ (Ratsdokument 15250/18; bitte die in Rede stehende Infrastruktur und mögliche Maßnahmen erläutern)?
Welche EU-Mitgliedstaaten sollen nach Kenntnis der Bundesregierung testweise an die Datenbank „Internet Referral Management“ (IRMa) angeschlossen werden, bzw. inwiefern ist dies mittlerweile erfolgt (www.europol.europa.eu/sites/default/files/documents/consolidated_annual_activity_report_2017.pdf)?
a) Welche Hard- und Software sowie Lizenzen hat die EU-Meldestelle für Internetinhalte bei Europol hierzu beschafft?
b) Was ist der Bundesregierung über eine „Internet Facing Operational Environment“ bei der EU-Meldestelle für Internetinhalte bei Europol bekannt, deren Einrichtung sich laut dem Europol-Jahresbericht für 2017 verspätet haben soll?
Wie soll die vom Rat geforderte Stärkung der Kapazität der EU-Meldestelle für Internetinhalte bei Europol nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der Bekämpfung von „Migrantenschleusung“ konkret umgesetzt werden, und welche Beiträge werden Bundesbehörden dafür erbringen (Ratsdokument 15250/18)?
a) Welche zusätzlichen Ressourcen soll Europol zur Steigerung der Anzahl von Meldungen zur Entfernung von Internetinhalten erhalten?
b) Mit welchen technischen Mitteln soll Europol die „Erfassung und Störung der von Schleusernetzen genutzten technischen Infrastruktur“ besorgen?
c) Was ist aus Sicht der Bundesregierung mit der „Unterbrechung der Kommunikation von Schleusernetzen“ gemeint, und inwiefern sollte die Meldestelle bei Europol aus ihrer Sicht auch Chatgruppen stilllegen können?
d) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, zukünftig „Aktionstage“ zur Entfernung von Internetinhalten zur Bekämpfung von Fluchthilfe bzw. „Migrantenschleusung“ bei Europol abzuhalten?
e) Wie will die Bundesregierung die Forderung umsetzen, hinsichtlich der Meldestelle „auch aufseiten der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten für angemessene Kapazitäten“ zur digitalen Bekämpfung von Fluchthilfe bzw. „Migrantenschleusung“ zu sorgen?