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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Sicherheitskooperation zwischen Deutschland und Ägypten angesichts der Menschenrechtslage in Ägypten

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

05.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/680003.01.2019

Sicherheitskooperation zwischen Deutschland und Ägypten angesichts der Menschenrechtslage in Ägypten

der Abgeordneten Gyde Jensen, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Bijan Djir-Sarai, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 30. Oktober 2018 traf der ägyptische Staatspräsident Abdelfattah Al-Sisi im Bundeskanzleramt auf Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel. Während dieses Treffens sollte es auch um die weitere Zusammenarbeit zwischen Ägypten und Deutschland gehen. Präsident Al-Sisi besuchte außerdem die Konferenz „Compact with Africa“, deren Fokus auf der wirtschaftlichen Entwicklung diverser afrikanischer Länder, darunter auch Ägypten, liegt. In einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Präsident Al-Sisi betonte die Bundeskanzlerin darüber hinaus, dass man in den Bereichen Kultur, Bildung und Wirtschaft durch vielfältige gemeinsame Programme bereits einige Erfolge habe erzielen können.

Vor diesem Hintergrund bleibt jedoch nach wie vor fraglich, inwiefern die Bundesregierung bereit ist, Konsequenzen für die enge bilaterale Zusammenarbeit aus innenpolitischen Entwicklungen, konkret Entwicklungen im Hinblick auf die Menschenrechtssituation, zu ziehen. Dass die zwischen Deutschland und Ägypten bestehende Sicherheitskooperation aus dem Jahr 2016 dahingehende Folgen haben könnte, dass aus Maßnahmen und Schulungen erworbenes Wissen im eigenen Land zu menschenrechtlich unzulässigen Zwecken gegen die eigene Bevölkerung verwendet werden könnte, kann nicht ausgeschlossen werden. Für Menschenrechtler, LGBTIQ-Menschen und regierungskritische Journalisten spitzt sich die Lage in Ägypten derweil zu. Nach übereinstimmenden Einschätzungen mehrerer Menschenrechtsorganisationen hat sich die Lage der Presse- und Meinungsfreiheit sowie der Menschenrechte seit den Präsidentschaftswahlen im März 2018 noch weiter verschärft. Aus dem Jahresbericht 2017/2018 zur Lage der Menschenrechte von Amnesty International geht hervor, dass es in ägyptischen Haftanstalten weiterhin zu systematischen Folterungen und anderen Misshandlungen durch die Behörden kommt (www.amnesty.de/jahresbericht/2018/ aegypten#section-1720788). Auch komme es verstärkt zu Massenprozessen, in denen Regierungskritiker unter anderem im Zusammenhang mit Protestaktionen zu langen Gefängnisstrafen verurteilt würden. In einem der größten Massenverfahren in Ägypten seit 2011 wurden erst im September 2018 von insgesamt 739 Angeklagten allein 75 Menschen zu Tode verurteilt. Das Gerichtsverfahren wird als höchst politisiert angesehen, da es sich bei den Angeklagten vor allem um Anhänger der in Ägypten als Terrororganisation eingestuften und 2013 entmachteten Muslimbruderschaft handelt. Geständnisse in vielen dieser Fälle seien unter Folter erpresst worden. Angesichts dieser sich verschärfenden Menschenrechtslage drängt sich eine kritische Betrachtung der bestehenden Sicherheitskooperation auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Inwiefern und in welchen Bereichen befürwortet die Bundesregierung eine Fortführung der Sicherheitskooperation mit Ägypten? Wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

2

Welche und wie viele Maßnahmen im Rahmen der Sicherheitskooperation zwischen Deutschland und Ägypten waren für 2018 geplant, und wie viele fanden tatsächlich statt (bitte mit Nennung des Kooperationspartners in Ägypten und Themen bzw. Titel der Maßnahmen angeben)?

3

Welche und wie viele Maßnahmen im Rahmen der Sicherheitskooperation zwischen Deutschland und Ägypten sind für 2019 geplant (bitte mit Nennung des Kooperationspartners in Ägypten und Themen bzw. Titel der Maßnahmen angeben)?

4

Wurden in bisher durchgeführten Maßnahmen der Sicherheitskooperation Menschenrechtsinhalte vermittelt? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung bisher durchgeführter Maßnahmen der Sicherheitskooperation hinsichtlich der Menschenrechtslage?

6

Sind im mit Ägypten bilateral geschlossenen Migrationsabkommen von 2017 bereits Maßnahmen mit ägyptischen Sicherheits- und Grenzschutzbehörden erfolgt (bitte chronologisch mit Nennung des Kooperationspartners in Ägypten und Themen bzw. Titel der Maßnahmen auflisten)?

7

Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass im Rahmen der Sicherheitskooperation durchgeführte Maßnahmen und Schulungen nicht dazu führen, dass durch ägyptische Sicherheitsbehörden Erlerntes zur Verletzung von Menschenrechten eingesetzt wird?

8

Wie fließen Erkenntnisse zur menschenrechtlichen Lage in Ägypten in die Planung und Durchführung weiterer Maßnahmen der Sicherheitskooperation ein?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die von der ägyptischen Regierung angekündigte Reform des umstrittenen NGO-Gesetzes?

10

Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Verhandlungen des Ende Mai 2019 auslaufenden Statusabkommens zwischen der ägyptischen Regierung und politischen Stiftungen?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtslage in Ägypten?

12

Auf welche Weise beobachtet die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Ägypten, und auf welche Quellen stützt sich die Bundesregierung?

13

Inwiefern kooperieren die Behörden in Ägypten vor Ort, wenn die Bundesregierung versucht, Informationen über die Menschenrechtslage zu erhalten?

14

Wie bewertet die Bundesregierung in Ägypten durchgeführte Massenprozesse zur Verurteilung vieler Menschen gleichzeitig?

15

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Häufigkeit von Massenprozessen zu reduzieren?

16

Besteht zwischen Deutschland und Ägypten eine justizielle Kooperation? Wenn ja, in welcher Form?

17

Sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung Inhaftierte in Ägypten Folter oder anderer Misshandlungen ausgesetzt? Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation Inhaftierter in Ägypten?

18

Ist aus Sicht der Bundesregierung in Ägypten ein rechtsstaatliches Strafverfahren gewährleistet?

19

Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung in Ägypten politische Gefangene, die nach rechtsstaatlichen Grundsätzen ohne Haftgrund inhaftiert sind?

20

Sind nach Ansicht der Bundesregierung Minderheiten in Ägypten angemessen geschützt und am politischen Prozess beteiligt, konkret LGBTIQ-Menschen, ethnische und religiöse Minderheiten?

21

Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Situation der Opposition in Ägypten?

22

Qualifiziert sich Ägypten mit Blick auf die innenpolitische und menschenrechtliche Entwicklung nach Ansicht der Bundesregierung für die angekündigte Reformpartnerschaft im Rahmen des Compact with Africa? Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

23

Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Verhandlungen zum geplanten Abkommen von Europol zum Datenaustausch mit Ägypten unter Berücksichtigung der dortigen Menschenrechtslage?

Berlin, den 12. Dezember 2018

Christian Lindner und Fraktion

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