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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Infrastruktur für Neugründung und Nachfolge

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

31.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/684104.01.2019

Infrastruktur für Neugründung und Nachfolge

der Abgeordneten Claudia Müller, Anja Hajduk, Dr. Danyal Bayaz, Kerstin Andreae, Katharina Dröge, Stefan Schmidt, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Für Gründerinnen und Gründer, Start-Ups und Unternehmensnachfolgen gibt es eine Vielzahl an Plattformen, Netzwerken, Anlauf- und Beratungsstellen, sowie zuständige Behörden. In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD angeführt, dass sie „Strukturen schaffen, die Neugründungen und Nachfolge in der Start- und Übergangsphase unterstützen. […] Antrags-, Genehmigungs- und Besteuerungsverfahren werden wir vereinfachen. Ziel sollte ein „One-Stop-Shop“ sein.“ Vereinfachungen im Umgang mit der Verwaltung sind vor allem für Klein- und Kleinstunternehmer spürbar: Sie haben keine eigene Personal- oder Finanzabteilung, sondern müssen sich zusätzlich zu ihrem täglichen Geschäft um Meldepflichten, Berichte, Zahlungen und Steuern kümmern. Besonders groß ist dann der Ärger über sinnlos erscheinende Tätigkeiten, weil Daten schon in anderen Zusammenhängen übermittelt wurden oder Termine auch online erledigt werden könnten. Die Bundesregierung muss deshalb ihre Bemühungen um Vereinfachungen und Vermeidung von Doppelungen mit allem Nachdruck vorantreiben. Schon seit langem wird bei Unternehmerbefragungen ausufernde Bürokratie als Problem Nummer eins genannt, welches Menschen in Deutschland die Lust auf Unternehmertum vergällt. Doch nicht nur bei Verwaltungsvorgängen sind Vereinfachungen wünschenswert, auch bei Beratungen vor Ort sind die Ansprechpartner vielfältig und nicht immer leicht zu finden.

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

Fragen14

1

Versteht die Bundesregierung unter „One-Stop-Shop“ für Neugründung und Nachfolge etwas anderes als die Möglichkeit, dass in jeder Verwaltung in Deutschland alle administrativen Vorgänge einer Gründung an einem Ort und in einem Termin vorgenommen werden können, und wenn ja, was konkret?

2

In welchen Maßnahmen und oder durch welches Netzwerk soll das Ziel eines „One-Stop-Shops“ für Neugründung und Nachfolge erreicht oder herbeigeführt werden?

3

Strebt die Bundesregierung bei der Implementierung eines „One-Stop-Shops“ für Neugründung und Nachfolge die Schaffung einer staatlichen Anlaufstelle an, oder erwägt sie, diese Stelle an private Träger zu geben, und wenn ja, welche Träger kämen für sie in Frage?

4

Was ist der Unterschied zwischen dem einheitlichen Ansprechpartner und einem „One-Stop-Shop“ für Neugründung und Nachfolge?

5

Wie sind die bisherigen Erfahrungen mit dem „Mini-One-Stop-Shop“ für digitale Dienstleistungen im Bereich der Umsatzsteuer (bitte angeben, wie viele Nutzer und Nutzerinnen es seit Bestehen gibt, wie hoch der Aufwand für Nutzer und Nutzerinnen sowie die Verwaltung ist, welche technischen Probleme es seit Bestehen gibt)?

6

Hat die Bundesregierung das Ziel, die einheitlichen Ansprechpartner in den Bundesländern bundesweit zusammenzufassen, und wenn ja, wann, und wie, und wenn nein, warum nicht?

7

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einheitliche Ansprechpartner oder „One-Stop-Shops“, die bundesländerübergreifend arbeiten bzw. in verschiedenen Bundesländern unter gleichen Bedingungen und Voraussetzungen arbeiten?

8

Sieht die Bundesregierung die Zuständigkeit für die Errichtung eines „One-Stop-Shops“ bei den Ländern, und wenn ja, warum, und wie soll in diesem Falle ein bundesweit einheitlicher „One-Stop-Shop“ erreicht werden?

9

Welche speziellen Maßnahmen sieht die Bundesregierung bei der Errichtung eines „One-Stop-Shops“ für die Unternehmensnachfolge vor?

10

Welche Programme mit Beratungsangeboten für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) für die Gründung finanziert die Bundesregierung (bitte nach Themenschwerpunkten, Höhe der Titel, Verwaltungseinheit, welche die Beratungen anbietet oder bewilligt, und Anzahl der Beratungen aufgliedern), und welche Programme davon werden auch für Beratungen für Unternehmensnachfolgen genutzt?

11

Welche anderen Beratungsangebote für Unternehmen fördert die Bundesregierung, und wie sind diese Beratungen in Deutschland verteilt (bitte nach Bundesländern, Programmname und Themenschwerpunkt aufgliedern)?

12

Hält die Bundesregierung eine Bündelung von verschiedenen Beratungsangeboten für sinnvoll?

13

Hat die Bundesregierung einen Zeitplan für die Einführung eines „One-Stop-Shops“, und wenn ja, wie sieht dieser Zeitplan konkret (Meilensteine bzw. Zwischenziele bzw. zeitlicher Rahmen) aus?

14

Welche weiteren Maßnahmen zur Erleichterung von Gründungen strebt die Bundesregierung über einen „One-Stop-Shop“ hinaus konkret an, und innerhalb welcher Zeitrahmen sollen sie verwirklicht werden?

Berlin, den 11. Dezember 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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